Die Bundesarbeitsministerin hat einen Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen, also zu temporären Arbeitsverhältnissen angekündigt. Aus meiner Sicht sollten wir die darin enthaltenen Vorschläge erst einmal abwarten. Ich sichere Ihnen aber auch zu, mich weiterhin bei dieser Thematik einzusetzen.
Aber zum Zweiten: Vorsicht bei dem, was man sich wünscht. Eine so enge Regulierung, wie Sie sie hier fordern, hätte wohl zur Folge, dass sich am Ende die Medizin schlimmer auswirkt als die Krankheit. Ein befristetes Arbeitsverhältnis muss gekoppelt sein an einen tatsächlich zeitlich befristeten Bedarf. Das sehe ich selbstverständlich auch so. Dennoch, auch eine mehrfach wiederholte Befristung ist besser, als ohne Job dazustehen. Das eine Extrem zu verurteilen, darf nicht dazu verleiten, in ein anderes zu verfallen. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe jetzt inzwischen schon mal davon aus, dass DIE LINKE ganz bewusst, wenn sie eine Rangfolge vornimmt bei ihren Anträgen, so einen Antrag, solche Anträge hier zum Schluss platziert,
was die Bedeutung ihrer Anträge betrifft. Weil das, was Sie jetzt hier wieder aufs Tablett bringen, ist so was von speziell,
(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist ja wirklich Schwachsinn, was Sie erzählen, Herr Renz. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie haben überhaupt keinen Schimmer, Herr Renz. Lassen Sie sich mal von Ihrem PGF erzählen, wie eine Tagesordnung entsteht!)
Sie sprechen ja dann teilweise auch gar nicht zum Antrag, haben plötzlich hier zur ganzen Thematik „Sachgrundlos“ gesprochen, davon steht aber gar nichts im Antrag drin.
Also insofern versuchen Sie ja wenigstens, als Antragsteller noch so ein bisschen die Kurve zu bekommen.
Fakt ist aber, das muss man der Vollständigkeit halber hier noch mal anfügen, auch wenn ich es schon oft genug gesagt habe, aber das gehört einfach zum Zusammenhang dazu, wenn wir uns mit Arbeitsmarktpolitik beschäftigen: Was ist wichtig? Was sollte man auf der Prioritätenliste ziemlich weit oben ansiedeln? Da sage ich noch mal, für die CDU-Landtagsfraktion, für uns sind die Herausforderungen in Deutschland: Wie decke ich den Fachkräftebedarf ab?
Frau Ministerin hat ja auch beschrieben, dass sich die Position der Arbeitnehmer aufgrund der Arbeitsmarktsi
tuation drastisch verändert. Die Position der Arbeitnehmer ist viel besser, das ist auch gut so. Und ich glaube, Frau Ministerin, wenn Sie sagen, Sie appellieren an die Arbeitgeber, das Instrument unbefristete Verträge einzusetzen, das kann man natürlich sagen und machen, aber ich glaube, die Arbeitgeber sind schlau genug, wenn sie die Lage am Arbeitsmarkt betrachten und sich diesem Thema widmen und sie dieses Thema lösen müssen, nämlich den Fachkräftebedarf zu sichern, dass sie dann sehr wohl auf dieses Instrument zurückgreifen und somit die Bedeutung dieser Thematik aus unserer Sicht eigentlich weiter in den Hintergrund rückt.
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht mal im öffentlichen Dienst wird immer so gehandelt, Herr Renz.)
Fakt ist, wenn wir so einen Fall haben, wie Sie ihn zitiert haben, dann kann ich nur ganz deutlich sagen – ich weiß jetzt nicht, ob das Wort parlamentarisch erlaubt ist, aber mit Verlaub –: Das ist eine Sauerei! Wenn man 88 Mal in 17 Jahren Verträge verlängert und das Ganze mit einer Kündigung endet, gibt es für mich gar keine andere Beurteilung der Lage. Aber es gehört auch dazu, in Deutschland, in einem Rechtsstaat, wie das Thema am Ende gelöst wurde, nämlich vor Gericht, wo die Arbeitnehmerin Recht bekommen hat. Das ist Teil dieses Rechtsstaates, in dem wir leben.
Die Frage ist natürlich, wenn man so einen Einzelfall hat oder auch mehrere dieser Beispiele, ob man sich dann zu einer Gesetzesänderung auf den Weg macht. Sie haben beschrieben, dass Sie 2012 schon mal im Bereich „Sachgrundlose Befristung“ agiert haben. Es ist richtig, Sie sprachen die Arbeitsministerkonferenz an, damals – vielleicht auch wahlkampftaktisch geschuldet – wurde dieser Beschluss gefasst: Die Bundesregierung wird aufgefordert. Das war dann schon zum zweiten Mal, einmal nach 2011 und dann im November 2012, dass man den Bund auffordert, endlich in diesem Bereich etwas zu tun. Das will ich ganz nüchtern einfach nur so im Raum stehen lassen. Wir haben jetzt eine andere Farbenlehre im Bund und viele, die damals hier mitgewirkt und agiert haben, sind heute in Verantwortung und es passiert in diesem Bereich nichts. Warum auch immer, ich will es so im Raum stehen lassen.
Wenn wir jetzt aber zu Ihrem speziellen Antrag kommen: Im Punkt 1 sprechen Sie ja an, es wäre gut, etwas zu tun im Bereich Fachministerkonferenzen oder Bundesrat. Im Prinzip sind dort die Weichen gestellt, wir brauchen also das Ganze nicht zu wiederholen. Die Ergebnisse liegen vor, dass die Bundesregierung aufgefordert wird. Diesen Teil können wir sozusagen als erledigt erklären.
Und jetzt kommen Sie mit Punkt 2. Im Paragrafen 14 Absatz 1 Satz 2 wollen Sie also die Thematik „Arbeitsverträge mit Sachgrund“ angehen, so, wie Sie es entsprechend vorgetragen haben: diese Verträge nur zweimal zum Abschluss bringen beziehungsweise eine Verlängerung. Wenn man sich das einmal in der Praxis anschaut – Frau Ministerin hat ja schon ausgeführt, dass es möglicherweise besser ist, einen befristeten Vertrag zu haben als gar keinen Vertrag. Ich will versuchen, an ein, zwei Beispielen vielleicht noch mal zu erklären, warum es tatsächlich gut und richtig ist, dass diese Möglichkeit weiter existiert.
Zum einen ist das ja schon enorm eingeschränkt in diesem Paragrafen 14. Dort sind acht konkrete Gründe
genannt, wann Sie dieses Instrument überhaupt nur einsetzen können. Das heißt, der Gesetzgeber hat das schon sehr stark reguliert, aber wir müssen natürlich das praktische Leben betrachten. Ich weiß nicht genau, wie es bei Ihnen in der Fraktion DIE LINKE im Landtag geregelt ist. Vielleicht können Sie dazu mal Ausführungen machen, ob Ihre Mitarbeiter dort möglicherweise unbefristete Verträge haben oder ob es ein sinnvolles Instrument ist, in so einem konkreten Fall – ob das jetzt in der Landtagsfraktion ist oder in Kreistagsfraktionen –, weil ja die Legislatur sozusagen auch befristet ist, dass man sich aus diesem Grund dieses Mittels bedient und befristete Verträge abschließt? Oder wenn zum Beispiel Personen gekoppelt sind an gewisse Funktionen, zum Beispiel an den Fraktionsvorsitz, warum soll dann das Mittel eines befristeten Vertrages, wenn es personengebunden ist, nicht ein legitimes Mittel sein, um eine entsprechende Flexibilität zu haben?
Wenn wir dann auch noch die Förderpolitik im Bereich der Kulturpolitik in diesem Land betrachten, wenn wir Projektförderung haben, dann, glaube ich, ist es auch hier sinnvoll, das Instrument der Befristung einzustellen. Und wenn sie dann eben nur eine Förderung pro Jahr haben, glaube ich, wird der Betroffene froh sein, wenn er auch drei, vier oder fünf Mal diesen Vertrag in Form einer Befristung bekommt. Mit Ihrer konkreten Forderung, Herr Foerster, würden Sie dieses flexiblere Instrument, dieses flexiblere Agieren völlig ausschalten.
Das Gleiche gilt übrigens im Bereich der Hochschulen. Die hochschulpolitischen Sprecher werden das bestätigen können. Auch hier haben wir durch die Projektförderung die Situation in unserem Land, dass in diesem Bereich der Hochschulen mit befristeten Verträgen gearbeitet wird. Es ist im Moment auch nicht zu erkennen,
es ist nicht zu erkennen, dass uns die Leute weglaufen. Das könnte man an unzähligen Beispielen, gerade was die Projektförderung betrifft, fortführen.
Oder auch unsere eigenen Mitarbeiter: Bei Landtagsabgeordneten haben alle befristete Verträge. Insofern ist es, glaube ich, nicht notwendig, hier eine Überregulierung auf den Weg zu bringen, so, wie Sie es fordern, insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon acht konkrete Fälle aufgelistet sind, die überhaupt erfüllt werden müssen, um diesen sachlichen Grund zu erfüllen. Insofern ist die Notwendigkeit nicht gegeben, diesem Antrag zuzustimmen. – Ich danke Ihnen.
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Fraktionsvor- sitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Suhr.
Herr Renz, die Lösung dessen, was Sie gesagt haben, ist – das setzen Sie ja im Augenblick auch auf Bundesebene um –, an der einen oder anderen Stelle zuzugestehen, dass es Missbrauch gibt, aber in der Konsequenz zu dem Ergebnis zu kommen und zu sagen, wir wollen die Zahlen ändern.
Ich glaube, es lohnt sich, in dem Zusammenhang noch mal zu schauen, wie sind denn die gesetzlichen Regelungen überhaupt zustande gekommen. Da geht es zurück auf das Jahr 2001. Wir hatten eine völlig andere Arbeitsmarktsituation. Rot-Grün hat seinerzeit dieses Gesetz oder die gesetzliche Veränderung verantwortet und wir haben damals bestimmte Ziele damit verfolgt. Ein Ziel war beispielsweise, wir wollten flexibilisieren, den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern, und haben das für ein geeignetes Instrument gehalten. Das ist, glaube ich, der einzige Punkt, bei dem sich das vermutlich auch als geeignetes Instrument erwiesen hat. Der zweite Punkt …
Und die LINKE-Fraktion, Herr Renz, hat hier auch vorgetragen, dass sie das als Vorstoß in eine gesetzliche Veränderung verstanden haben will. Dazu werde ich aber gleich noch etwas sagen, zu unserem Abstimmungsverhalten.
Der zweite Punkt ist: Wir hatten seinerzeit die Vorstellung, dass dies ein geeignetes Instrument ist, um über einen befristeten Vertrag zu einem Arbeitsvertrag zu kommen, der dann umgewandelt wird, also als Brückenfunktion genutzt werden sollte, um in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einzusteigen. Dieses ist, wenn man sich die Zahlen mal genau anschaut, nicht eingetreten.
Bleiben wir mal in Mecklenburg-Vorpommern. Ich beziehe mich auch auf den IAB-Betriebspanel. 43 Prozent aller Arbeitsverträge werden befristet abgeschlossen, das ist eine immens hohe Zahl. Bei den sachgrundlosen Befristungen stieg der Anteil in Mecklenburg-Vorpommern vom gerade genannten Jahr 2001 bis zum Jahr 2013 auf 28 Prozent. Das ist eine große Menge von sachgrundlos befristeten Verträgen.
Ich glaube, allein daraus resultiert, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Betroffen sind insbesondere oder in stärkerem Maße Frauen