Protokoll der Sitzung vom 03.06.2015

toxikologische Untersuchung durch die Uni Kiel, also damals durch den Doktor Hermann Kruse, durchgeführt werden sollte. Das geschah nicht. Diese Untersuchung sollte dann unter Beteiligung des Beirats eines Bremer Instituts entsprechend durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollten bereits vor vier Jahren dem Beirat zugänglich gemacht werden. Das ist bis heute nicht geschehen. Unsicher ist, wie weit diese Studie inzwischen abgeschlossen ist. Derzeit wird ein Biomonitoring durchgeführt, mit dem ermittelt werden soll, ob sich Schadstoffe in den Körpern der Angestellten anreichern. Auf Grundlage der Ergebnisse des Biomonitorings und der toxikologischen Studie will die Landesregierung entscheiden, ob die epidemiologische Studie an den Beschäftigten der Deponie Ihlenberg weiter fortgesetzt werden soll.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Damen und Herren, bereits die Ergebnisse der ersten epidemiologischen Studie haben aufgezeigt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deponie Ihlenberg ein erhöhtes Krebsrisiko haben. Schon das hätte dazu führen müssen im Sinne des Vorsorgeprinzips, dass die Ursachen dafür untersucht werden müssten. Zwar ist ein Biomonitoring eine sinnvolle Ergänzung zu einer epidemiologischen Studie, kann eine solche aber keinesfalls ersetzen. Die toxikologische Untersuchung und die Ergebnisse des Biomonitorings sind entgegen anderslautenden Zusicherungen des Wirtschaftsministeriums bisher im Umweltbeirat der Deponie nicht vorgestellt worden. Insofern besteht Handlungsbedarf, den der Petent hier zu Recht eingefordert hat.

Die Einschätzung des Wirtschaftsministeriums teilen wir nicht, die besagt, dass es keinen Anlass gäbe, Änderungen der Betriebsführung der Deponie durchzuführen, und dass es auch keinen Anlass gäbe, die Deponie entsprechend stillzulegen. Wir fordern die schnellstmögliche Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der toxikologischen Untersuchung und des entsprechenden Biomonitorings im Umweltbeirat sowie die Ausweitung der epidemiologischen Untersuchung auf den Zeitraum ab 1997, also dem Zeitpunkt, wo die Deponie ihren Betrieb aufnahm, bis heute.

Wir stimmen dem Bericht zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Danke.

Das Wort hat jetzt noch der Abgeordnete Herr Saemann von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In Anbetracht der umfangreichen Einbringung zur Beschlussempfehlung gemäß Paragraf 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger durch den Vorsitzenden und nach den konstruktiven und sehr inhaltsreichen Redebeiträgen meiner Kollegen im Vorfeld ergibt sich kaum erheblicher Ergänzungsbedarf von sachkundigen Beispielen. Ich möchte aber trotzdem anhand von einigen Beispielen in meinen Ausführungen darauf aufmerksam machen, wo

für den Petenten positiv entschieden worden ist und wo negativ.

Auffällig in diesem Berichtszeitraum sind zum Beispiel Beschwerden über unterlassene Mitwirkungspflicht von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern im gesellschaftlichen Bereich. So monierte beispielsweise eine Petentin, dass die Müllabfuhr nicht mehr an der Grundstücksgrenze, sondern an einem circa 100 Meter entfernten Bereitstellungsplatz erfolgte. Das Petitionsverfahren war abzuschließen, da es eine Satzung des Landkreises gibt, welche beinhaltet, dass jeder Bürger die Entfernung bis 65 Meter zur Sammelstelle als Mitwirkungspflicht mittragen müsse, die voraussichtlich zum 01.01.2016 in Kraft tretende neue Satzung jedoch einen kostenpflichtigen Hol- und Bringedienst vorsehe, der auch Gegenstand der künftigen Ausschreibung sein wird. Der Landtag stellte fest, dass der Landkreis und die Gemeinde darüber hinaus bemüht waren, eine Lösung im Sinne des Petenten zu finden. Das Vorgehen des Landkreises war rechtmäßig.

Weiterhin beschwerte sich eine Petentin darüber, dass Besuchern der Zugang zu einer Waldkulturstätte verwehrt wird und dass auf der Internetseite der Gemeinde keine Information zur Waldkulturstätte zu finden sei. Bei der Prüfung und Würdigung des Sachverhalts wurde festgestellt, dass das Gelände der Waldkulturstätte der örtliche Schutzverein von Gemeinden gepachtet hat. Es wurde auffällig, dass außerhalb der Nutzung des Geländes als Schießanlage die Gemeinde in den Abendstunden auch eine Verwertung zu Erholungszwecken in Betracht zog. Es ergab sich nie die Frage, dass das Gelände anderweitig zur Fremdnutzung bereitstand. Das Verfahren war abzuschließen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Eine besondere Freude ist, dass auch in diesem Berichtszeitraum eine nicht unerhebliche Zahl von Bitten und Beschwerden zugunsten der Petenten entschieden wurde. Der Vorsitzende ging bereits in seiner Einbringung tiefgründig darauf ein. Ich möchte hier noch einige Beispiele in den Fokus nehmen, die wirklich erwähnenswert sind.

So beschwerte sich eine Petentin über die Bearbeitung ihrer Anträge durch ein Jugendamt. In dieser Beschwerde ging es um die Hilfegewährung für einen Familienangehörigen und die damit verbundene Kostenübernahme durch die Krankenkasse. In diesem Petitionsverfahren wurde dem Anliegen der Petentin in vollem Umfang entsprochen.

Ein weiterer Petent beschwerte sich über die Ablehnung seines Bauvorhabens für einen Teilersatzbau eines Wochenendhauses. Nach ausgiebiger Prüfung des Vorganges und der damit verbundenen Kontaktierung aller Beteiligten konnte dem Petenten der begehrte Bauvor- bescheid zum Teilersatzbau des Wochenendhauses erteilt werden. Das Petitionsverfahren wurde abgeschlossen und dem Anliegen des Petenten wurde entsprochen.

Auffällig ist auch in diesem Berichtszeitraum die nennenswerte Zahl an Petitionen, die an den Deutschen Bundestag abgegeben worden sind. Ein Beispiel zeigt die erhebliche Konfliktsituation von öffentlichen Ämtern gegenüber Bürgern. In diesem jetzt angesprochenen Sachverhalt geht es um eine Situation, die in ähnlicher

Form schon mehrfach angesprochen und benannt worden ist. So wendet sich ein Petent mit Verweis auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark gegen eine Forderung des Finanzamtes in Höhe von 9.000 Euro. In diesem Fall konnte dem Anliegen des Petenten zunächst nicht entsprochen werden. Die Petition wurde nach einem Abstimmungsverfahren der Fraktionen des Petitionsausschusses an den Deutschen Bundestag abgegeben.

Bei der Prüfung erkannte man, dass die Besteuerung des Einkommens in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage erfolgte, sodass die Rückfallklausel des deutschdänischen Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland das Besteuerungsrecht zuweist, sofern in Dänemark keine Steuern auf das dort erzielte Einkommen erhoben werden. Die Regelung hat aber eine erhebliche Ungleichbehandlung der deutschen Arbeitnehmer gegenüber ihren dänischen Kollegen zur Folge, sodass die Petition an den Deutschen Bundestag abzugeben ist.

Bei einer weiteren Petition bittet die Petentin um die Fortsetzung der finanziellen Förderung für ein Mehrgenerationenhaus. Es wurden in den Bundeshaushalt für die Verlängerung des laufenden Aktionsprogrammes für Mehrgenerationshäuser circa 60 Millionen Euro aufgenommen. Es besteht somit eine finanzielle Sicherung für ein weiteres Jahr. Von dieser Förderung können zurzeit 19 Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern profitieren. Zudem ist durch den Koalitionsvertrag auf Bundesebene festgeschrieben worden, dass das erfolgreiche Konzept der Mehrgenerationshäuser weiterentwickelt und deren Finanzierung verstetigt werden soll, um eine dauerhafte Zukunft dieser Häuser zu sichern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! In diesem Sinne bitte ich, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen, und bedanke mich recht herzlich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ja, danke, Herr Saemann.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4020, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und einem Großteil von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, mit der Gegenstimme von Silke Gajek und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt …

(Manfred Dachner, SPD: Sie haben gar nicht gewusst, worüber Sie abstimmen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich darf doch wohl weiterführen, Herr Dachner, oder haben Sie jetzt Redebedarf?

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Das ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz...

(allgemeine Unruhe)

Ich würde jetzt gerne den nächsten Tagesordnungspunkt vorlesen, Herr Jaeger.

Noch mal: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten, das ist gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Landtages – Antrag auf Genehmigung der Strafvollstreckung, die Drucksache 6/4028.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) Antrag auf Genehmigung der Strafvollstreckung – Drucksache 6/4028 –

Gemäß Paragraf 70 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag ohne Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

(allgemeine Unruhe)

Wir sind in der Abstimmung und da bitte ich um Ruhe.

Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechts- ausschusses auf Drucksache 6/4028 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/4028 angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und bei keiner Stimmenthaltung.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 8: Das ist die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Energiepolitische Konzeption für MecklenburgVorpommern, die Ihnen vorliegende Drucksache 6/3724. Hierzu gibt es die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, die Drucksache 6/4026. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4046 vor.

Unterrichtung durch die Landesregierung Energiepolitische Konzeption für Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/3724 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung (8. Ausschuss) – Drucksache 6/4026 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/4046 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Rudi Borchert von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass der Energieausschuss Ihnen heute eine Beschlussempfehlung, eine Energiepolitische Konzeption der Landesregierung vorlegen kann, denn mit dieser neuen Energiekonzeption werden die bisherigen energiepolitischen Leitlinien „Aktionsplan Klimaschutz“ und „Energieland 2020“ zusammengeführt und weiterentwickelt. Insofern wird unsere konzeptionelle Grundlage für die Erfordernisse der Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern aktualisiert und auf das neue EEG ausgerichtet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Anteil der erneuerbaren Stromproduktion in Deutschland soll bekannterweise bis 2050 auf mindestens 80 Prozent steigen. Hier in Mecklenburg-Vorpommern können wir stolz sein, dass wir bereits heute deutlich über 100 Prozent Strom rechnerisch aus erneuerbaren Energien produzieren im Vergleich zum Verbrauch. Genauso stolz können wir sein auf die neuen Wege, die unser Energieministerium gegangen ist bei der Entwicklung des jetzt vorliegenden Konzeptes, denn nicht zuletzt war es vor allen Dingen das Engagement des Landesenergierates, der mit seinen Vorschlägen, mit seinen Ideen, aber auch mit seinen Diskussionen ganz wesentliche Grundlagen für die Erarbeitung dieses Konzeptes erbracht hat.

Ich konnte zum Teil auch teilnehmen an Beratungen. Mehrere Arbeitsgruppen waren tätig, über 100 Mitglieder haben sich ehrenamtlich eingebracht im Landesenergierat. Ich glaube, an dieser Stelle ist es angebracht, allen Akteuren des Landesenergierates von hier aus noch mal recht herzlich zu danken für ihre engagierte Arbeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Rolle des Energieausschusses war es von Anfang an, diesen Prozess zu begleiten. Wir haben dieses sehr intensiv getan. Ich selbst durfte mich als Vertreter des Landtages, eines Ausschusses, im Landesenergierat aktiv einbringen. Ich habe laufend im Energieausschuss über die Beratungen im Energierat und über die entsprechenden Teilergebnisse berichtet. Nach der Beschlussfassung der Landesregierung zur Energiekonzeption haben wir im Ausschuss selbst nach der entsprechenden Überweisung der Unterrichtung zweimal die Konzeption beraten. Als Ergebnis dieser Beratung liegt Ihnen heute die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt zur Beschlussempfehlung selbst kommen und zu den Ergebnissen der Beratungen im Energieausschuss. Der Energieausschuss hat sich darauf verständigt, eine Entschließung zu verabschieden mit drei wesentlichen zentralen Aussagen:

Erstens. Die mittelfristigen Ziele und Handlungsansätze der Energiepolitischen Konzeption werden begrüßt und als Grundlage für eine zukunftsweisende Gestaltung der Energiewende im Land gewürdigt.

Zweitens. Der Vorrang sowie die Zielsetzung zur Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung werden ausdrücklich unterstützt. Der