Protokoll der Sitzung vom 03.06.2015

Wie also kann und soll ein guter, moderner Arbeitsschutz aussehen? Es geht erstens nicht mehr nur um klassische Kontrolle, sondern auch um Beratung, Information und Hilfe zur Selbsthilfe.

(Stefan Köster, NPD: Hohle Phrasen.)

Zweitens muss er auch für die vielen kleinen und mitt- leren Unternehmen praktikabel sein. Je einfacher also die Konzepte, desto größer die Chance auf Umsetzung. Und drittens wird ein moderner Arbeitsschutz nicht nur von oben verordnet, sondern bindet die Beschäftigten mit ein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind mündige Akteure, die man auch zum Selbstschutz motivieren kann.

Diese Punkte waren ebenfalls Thema beim „Ersten Arbeitsschutztag in Mecklenburg-Vorpommern“, den wir im April mit vielen Teilnehmern und Gästen auch aus anderen Bundesländern begangen haben. Auch dort habe ich gesagt, dass es aus meiner Sicht im Wesen eines jeden Arbeitgebers liegen muss, die Sicherheit und die Gesundheit seiner Belegschaft wahren und verbessern zu wollen. Schließlich sind seine/ihre Mitarbeiter auch seine und ihre wichtigste Ressource. Hier kommt das sogenannte Betriebliche Gesundheitsmanagement, kurz BGM, ins Spiel.

Für die Landesverwaltung gibt es seit 2010 eine Art Anleitung zur Gesundheitsförderung, den „Leitfaden für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement“, der dem Landtag in der vergangenen Legislaturperiode auch als Druck- sache vorgelegt wurde. In allen Häusern ist seither das Wiedereingliederungsmanagement etabliert und in den Ministerien und Behörden des Landes gibt es ein breites Angebot für die Beschäftigten: Gesundheitstage, Vorträge und Kurse rund um die Themen Bewegung, Ernährung und Prävention.

Mein Haus und das LAGuS beispielsweise haben gerade erst mit hoher Beteiligung und großem Eifer einen Gehwettbewerb bestritten, sodass auf den Fluren kaum noch Mitarbeiter ohne Schrittzähler anzutreffen waren.

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD)

Solche Aktivitäten gibt es natürlich nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch die Unternehmen haben die betriebliche Gesundheitsförderung längst für sich erkannt.

Wenn Sie nun fordern, das Netzwerk Arbeit und Gesundheit auch weiterhin finanziell zu fördern, dann heißt das für mich schon mal, dass auch Sie dieses Projekt als Erfolg bewerten. Und das ist es auch, gerade wenn es um die Basics wie Gefährdungsbeurteilung, Kontakt zu Betriebsärzten und Eingliederungsmanagement geht – alles Dinge, die vor allem in kleineren Unternehmen keine Selbstverständlichkeit sind.

Ich stimme Ihnen zu, dass die Bemühungen, die Beschäftigten hierzulande gesund zu erhalten, nachhaltig sein sollten. Das hängt aber nicht zwangsläufig an ESF- und Landesgeldern, so haben die kofinanzierenden Vereinsmitglieder des Netzwerkes, insbesondere die Kran

kenkassen zugesagt, das Projekt weiter zu fördern, auch über den 30. Juni hinaus. Die Arbeitsverträge der beiden bereits genannten sehr engagierten Mitarbeiterinnen des Projektes wurden entsprechend verlängert.

An dieser Stelle lohnt sich auch ein Blick in Richtung Bund, wie von Herrn Foerster bereits getan. Das kommende Präventionsgesetz sieht vor, die Krankenkassen zu verpflichten, bestehende Strukturen zu nutzen, um Unternehmen in der Gesundheitsförderung zu beraten und zu unterstützen und dabei örtliche Unternehmensorganisationen zu beteiligen. Dieser Auftrag deckt sich im Wesentlichen mit der Konzeption des Netzwerkes Arbeit und Gesundheit, sodass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes eine weitergehende Förderung obsolet werden könnte.

„Obsolet“ ist auch ein gutes Stichwort, um zu der Idee eines Unternehmenspreises für Gesundheitsförderung zu kommen. Ich sagte es schon, die Wirtschaft hat das Thema bereits aufgegriffen und so gibt es aus der Unternehmerschaft heraus auch Initiativen, ein gelungenes Gesundheitsmanagement zu honorieren, etwa vom Landesverband des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, der einen solchen Preis seit Jahren vergibt. Mancher Wettbewerb funktioniert einfach ohne staatlichen Eingriff. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schubert für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich gefragt, was soll dieser Antrag. Wir sind schon lange dabei,

(Henning Foerster, DIE LINKE: Dass Sie ihn nicht verstehen, ist mir klar, Herr Schubert.)

das hat die Ministerin ja auch gesagt,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das hättet ihr jetzt nicht gedacht. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Nee, überhaupt nicht.)

und insofern gibt uns das noch mal eine Steilvorlage, dass wir darüber berichten können, was alles schon läuft. Ich weiß gar nicht, diesen Tagesordnungspunkt hätten wir uns eigentlich sparen können.

(Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU)

Auch wir wissen, dass die Gesundheit das höchste Gut ist, dass sie die Leistungsfähigkeit im Beruf und im Privaten maßgeblich beeinflusst und davon abhängt.

Die Landesregierung hat sich längst das Thema „Betriebliche Gesundheitsförderung“ auf die Fahnen geschrieben. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, welche zur Folge hat, dass die Beschäftigten immer älter sind und sich der Fachkräftemangel weiter ausdehnt, ist es unumgänglich, sich mit der Gesundheitsförderung zu beschäftigen. Gerade die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten ist sehr wichtig. Das Thema ist allein schon deshalb publik, weil die Un

ternehmen und Betriebe davon profitieren, denn in der heutigen Zeit suchen sich die Arbeitnehmer ihre Betriebe nach diesen Gesichtspunkten aus. Entscheidend ist die Wahrung von Work-Life-Balance: Angebote an gesundheitlichen Leistungen, flexible Arbeitszeiten, ein gesundes Maß an Leistungsdruck und ein kollegiales Umfeld.

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels gehen die Unternehmen allen Anstrengungen nach, um an Attraktivität und Effektivität zu gewinnen. Längst haben die Unternehmen die Vorteile erkannt, denn gesundes und zufriedenes Personal ist leistungsfähiger, motivierter und weniger krank. Auch das Image des Unternehmens gewinnt an Bedeutung.

Und nun kommen Sie mit diesem Antrag!

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tja, Herr Schubert, so ist es.)

So ist es immer!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung und viele Akteure wurden aber bereits vor längerer Zeit tätig. Bereits 2008 wurde der Landesaktionsplan zur Gesundheitsförderung und Prävention herausgegeben. Da wurden das Thema „Betriebliche Gesundheitsförderung“ sensibilisiert und Projekte dazu gestartet. Ein Projekt möchte ich nennen, das kam heute auch schon mal zur Sprache. Das Thema ist: „Netzwerkbildung in der betrieblichen Gesundheitsförderung in kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben“.

Die Betriebe werden für das Gesundheitsthema sensibilisiert. Ziel ist es, die Arbeitsqualität zu erhöhen sowie die Arbeitsunfähigkeitszeiten zu senken. Hierfür wurde das Netzwerk Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vor- pommern gegründet. Es setzt sich gezielt für diese Unternehmen ein, das sagte ja bereits die Ministerin.

Dass die Gesundheitsförderung in allen Bereichen der freien Wirtschaft und auch in der öffentlichen Verwaltung einen hohen Stellenwert hat, zeigt der „Leitfaden für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung“. Sie fordern, dass wir berichten, welche Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung mit welchem Erfolg durchgeführt werden. Einen Bericht sehe ich an dieser Stelle als nicht zielführend an. Was hilft uns dabei ein Bericht über bereits umgesetzte Maßnahmen? Die Anstöße, die der Leitfaden gibt, sollen sowohl den Arbeitsschutz als auch die betriebliche Gesundheitsförderung weiterentwickeln. Ich kann Ihnen sagen, dass der Umgang mit der Gesundheitsförderung und dem Arbeitsschutz gleichermaßen intensiv läuft. Wir haben längst bewiesen, dass die betriebliche Gesundheitsförderung für uns wichtig ist.

Zudem fordern Sie einen Unternehmenspreis „Betriebliche Gesundheitsförderung“. Die Ministerin sprach es an, so ein Preis wird bereits ausgelobt. Aber Sie unterscheiden da noch nach Betriebsgrößen, und da stellen sich für mich die Fragen: Woran soll denn die betriebliche Gesundheitsförderung in einem Unternehmen gemessen und womit verglichen werden? Welche Unternehmen sollen berücksichtigt werden? Das ist ein bisschen weit hergeholt, was Sie sich da ausgedacht haben, denn ich kann mir nicht vorstellen, wenn man nach Angestelltengrößen geht, dass man einen Handwerksbetrieb vielleicht mit einem Friseurbetrieb vergleichen kann.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Sie haben aus jeder Kategorie einen zu prämieren.)

Ja, aber so viele Preise, glaube ich, das motiviert dann auch nicht mehr.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Ach so?!)

Und außerdem, es melden sich doch nicht jeder Betrieb oder jedes Unternehmen, die Gesundheitsförderung für ihre Mitarbeiter anbieten. Sie haben gesagt, viele wissen es gar nicht und viele machen das. Aber das ist ja nicht davon abhängig, ob ich einen Preis bekomme, denn zur Gesundheitsförderung, glaube ich, ist jeder Arbeitgeber auch grundsätzlich bereit und wird sie durchführen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Bürger ist auch für sich verantwortlich.)

Auch wenn wir als CDU-Fraktion die betriebliche Gesundheitsförderung in Unternehmen als notwendig ansehen, entscheidet es immer noch der Arbeitgeber, ob und wie weit Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung umgesetzt werden. Die Eigenverantwortlichkeit, ich sagte das bereits, der Unternehmen sollte in jedem Fall gewahrt werden.

Auch der Arbeitsschutz wird entsprechend den gesetzlichen Maßgaben von den verantwortlichen Arbeitsschutzbehörden wahrgenommen. Klar ist, dass Verbesserungen und Optimierungen immer notwendig sind. Deshalb stehen wir bei diesem Thema nicht still und tun weiterhin etwas für die Gesundheit der Beschäftigten, aber Ihren Antrag werden wir ablehnen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Schubert.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete und Vizepräsidentin Gajek für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Silke, das geht in drei Minuten.)

Ja, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete!

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Zwei Minuten sind um. – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nee, nee!)

Ich glaube, das, was bislang in den Redebeiträgen überall deutlich geworden ist, ist der Bereich der Prävention.

Als ich den Antrag gesehen habe, habe ich gedacht, gut, bei dem ersten Punkt stellen wir fest, wie wichtig das ist, und mit der zunehmenden Arbeitsverdichtung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind möglicherweise insbesondere Frauen darauf angewiesen, auch ein betriebliches Gesundheitsmanagement zu haben. Von daher, Herr Foerster, hätte ich mir gewünscht, dass Sie auf die Landeskonferenz des Arbeitskreises Gender & Gesundheit vom 31. März 2014 in Rostock eingehen, weil dort ging es darum: „‚Gesundheit – geschlechtergerecht?!‘ Psychosoziale Belastungen und Lösungsansätze für den Erhalt der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt“.

Das ist ein wichtiger Bereich, weil ich denke, dass Frauen und Männer unterschiedliche Konzepte haben und es für ein betriebliches Gesundheitsmanagement eben auch wichtig ist, dort zu sensibilisieren.

Im zweiten Bereich fordern Sie auf zu berichten. Ich bin da ambivalent und ich habe von Ihnen jetzt noch keine überzeugende Argumentation gehört,

(Julian Barlen, SPD: Noch einen Bericht.)