Protokoll der Sitzung vom 03.06.2015

(Zurufe von Wolfgang Waldmüller, CDU, und Regine Lück, DIE LINKE)

zu dem dann auch entsprechend Stellung genommen worden ist. Nun sind Ihre Kolleginnen und Kollegen dort Oppositionspartei, vielleicht täte Ihnen das hierzulande auch mal wieder ganz gut.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heinz Müller, SPD: War das jetzt ein Angebot? – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh! Oh! – Zuruf von Maika Friemann-Jennert, CDU)

Zu Ihrer Information, auch im Ländle hat die Regierung ausgehend von einem Grundsatzbeschluss im Jahr 2010 verschiedenste Maßnahmen eingeleitet. Da wurde zunächst das Landesgesundheitsamt damit beauftragt, eine Studie zum aktuellen Sachstand in Sachen betriebliche Gesundheitsförderung in der Landesverwaltung zu liefern. Dann wurde unter Federführung des Arbeits- und Sozialministeriums ein jährlich tagender Beraterkreis in den Ministerien auf Abteilungsleiter- und Fachreferatsebene eingerichtet, um die Aktivitäten abzustimmen. Es gibt Arbeitsgruppen, in denen die Personalvertretungen, die Betriebsärzte, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Vertreter der Unfallkasse und die Sicherheitsbeauftragten

halbjährlich bestehende Maßnahmen der Gesundheitsförderung auswerten und neue anregen. Ich könnte jetzt hier noch drei Stunden darüber reden,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Bitte nicht!)

was dort alles passiert,

(allgemeine Unruhe – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

denn die Aktivitäten der dortigen Landesregierung in Sachen betrieblicher Gesundheitsförderung im eigenen Zuständigkeitsbereich …

(allgemeine Unruhe – Heinz Müller, SPD: Noch drei! Noch drei!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen Moment, Herr Foerster. Wir befinden uns jetzt im letzten Tagesordnungspunkt, das Wort hat Herr Foerster. Ich bitte jetzt darum, dass Sie sich etwas mäßigen in der Lautstärke und dem Redner die Chance geben, dass er seinen Vortrag hier zu Ende bringen kann.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Danke, Frau Präsidentin.

Herr Abgeordneter Renz, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist der zweite! – Wolfgang Waldmüller, CDU: Oh!)

Das ist der zweite. Ich muss Ihnen mitteilen, dass Ihnen das Wort entzogen wird, wenn Sie sich da jetzt nicht zurücknehmen.

(Zurufe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oooh! Oh! Oh! – Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Foerster, bitte fahren Sie fort.

Im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung versuche ich, jetzt ganz sachlich fortzufahren und die Emotionen dadurch ein wenig zu bremsen.

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Also alles, was dort in Baden-Württemberg passiert, ist transparent, nachvollziehbar und auch nachlesbar.

Da Sie ja heute mit Ihren Wortbeiträgen deutlich gemacht haben, dass Sie eine Unterrichtung, Berichterstattung, wie auch immer man es nennen will, in diesem Rahmen nicht für nötig erachten,

(Regine Lück, DIE LINKE: Wie so manch anderes.)

werden wir das im Sozialausschuss aufsetzen lassen, dann können wir die Diskussion dort fortführen.

Dass sich die betriebliche Gesundheitsförderung für die Beschäftigten und die Unternehmen gleichermaßen auszahlt, hatte ich in meiner Einbringungsrede erwähnt. Wissenschaftler haben für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung einen durchschnittlichen Return on Investment von 1 : 2,4 ermittelt. Die Gründe dafür sind einleuchtend, denn gesunde, motivierte Mitarbeiter, eine hohe Effizienz und geringe Ausfallzeiten führen nun mal zum Erfolg.

Dennoch haben nach Angaben des Institutes für Betriebliche Gesundheitsförderung bundesweit bisher nur 20 Prozent aller Unternehmen entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Ich habe es gesagt, die besondere Herausforderung besteht nach wie vor darin, die kleinen und mittleren Unternehmen zu erreichen und diese für die Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung zu gewinnen. Das gilt im Bund genauso wie in Mecklenburg-Vorpommern. Alle Kennzahlen in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz, die man finden kann, belegen das auch.

99 Prozent der Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten werden nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sicherheitstechnisch und 98 Prozent arbeitsmedizinisch betreut. Bei den Kleinstunternehmen, die maximal neun Mitarbeiter haben, sind es dagegen nur 48 beziehungsweise 29 Prozent. In 98 Prozent der Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten existieren Gefährdungsbeurteilungen. Betriebe mit null bis neun Beschäftigten verfügen darüber nur zu 41 Prozent. Man kann also festhalten, dass der Zugang zu Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes neben anderen Aspekten wie der Art des Arbeitsverhältnisses oder der Branche vor allem an der Betriebsgröße festzumachen ist.

Die im Antrag genannten Umbrüche in der Arbeitswelt gibt es nicht nur in mittleren und größeren Unternehmen, überall nehmen Komplexität und Dynamik, Qualitäts-, Zeit- und Kostendruck zu. Überall entstehen neue Arbeits- und Organisationsformen. Vielfach steigen Erreichbarkeitsanforderungen und damit einher gehen viele Dinge, die von den Beschäftigten tatsächlich als belastend empfunden werden, wie die Zunahme fachlicher Anforderungen, die Zunahme von Stress und Arbeitsdruck, die Konfrontation mit ständig neuen Programmen, Dienstleistungen oder Anlagen oder auch die Arbeitsverdichtung infolge von Stellenabbau.

Deshalb bleibe ich dabei, die Gründung des Netzwerkes Arbeit und Gesundheit auch mit Unterstützung der Landesregierung war genau richtig. Durch die im Netzwerk agierenden Partner wie Kranken- und Unfallkassen können strukturelle Nachteile kleiner Unternehmen, die über keinen Personalverantwortlichen geschweige denn eine Personalabteilung verfügen, ausgeglichen werden. Genau deshalb möchten wir, dass die erfolgreiche Arbeit des Netzwerkes Arbeit und Gesundheit vonseiten des Landes auch weiter finanziell unterstützt wird, ob nun aus dem ESF – wo die Ministerin im vergangenen Jahr durchaus Möglichkeiten sah – oder aus dem Landeshaushalt ist uns zunächst einmal egal. Wichtig ist, dass die Arbeit verstetigt, besser sogar ausgebaut wird. Und, meine Damen und Herren, zwei Koordinatorinnen für ein Flächenland wie das unsrige sind trotz der fleißigen Arbeit, die beide leisten, eigentlich viel zu wenig.

Bei der Ministerin klang an – leider, muss man sagen –, dass sich das Land offenbar eher mit dem Gedanken

trägt, sich aus der Förderung zurückzuziehen, und es den Netzwerkpartnern überlässt, das weiter abzusichern. Das finden wir schade.

Zu guter Letzt noch einige kurze Bemerkungen zum dritten Punkt des Antrages. Es ist ja oft genug so, wenn wir hier die Kontrolle und Durchsetzung und mitunter auch die Verschärfung von zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetzen fordern, dass es dann massive Kritik zu vermeintlich einseitigen Sichtweisen und nicht zureichender Beachtung der Zwänge von Unternehmen oder ähnliche Dinge gibt.

Heute schlagen wir stattdessen vor, einen anderen Weg zu gehen und selbst einen Anreiz zu schaffen. Wir wollen die Motivation gerade für die Unternehmen in den drei Betriebsgrößenklassen unterhalb der 250 Mitarbeiter – weil da das Problem ist, Herr Schubert – steigern, indem die Landesregierung beziehungsweise das Arbeitsministerium gemeinsam mit den Partnern im Netzwerk einen solchen landeseigenen Unternehmenspreis „Betriebliche Gesundheitsförderung“ ausloben. Und dann kommt so- zusagen auch wieder ein Totschlagargument: Da gäbe es in einem anderen Rahmen schon diverse andere Preise. – Na ja gut, das hätte ich auch vorher gewusst, aber wir wollten hier ganz konkret einen Anreiz im Land, ausgehend von der Politik in diesem Land, setzen.

Worum geht es dabei? Es geht darum, Best-PracticeBeispiele von Unternehmen im Land bekannt zu machen und andere zu motivieren, es diesen nachzutun, frei nach dem Motto: „Tue Gutes und rede drüber.“

Herr Schubert, wir haben ganz klar in der Einbringung schon gesagt, nach welchen Kriterien hier ausgewählt werden soll, wie hoch man das dotiert und wer sich wie an der Finanzierung beteiligt,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD)

das Ganze wollen wir den Netzwerkpartnern überlassen zu diskutieren.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Wir wollen einfach das Thema positiv besetzt wissen, um Beteiligung werben, und glauben nach wie vor, dass dies ein Weg sein könnte. Mit Blick auf die Uhr und im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung beende ich meine Ausführungen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Vielen Dank, Herr Foerster.

Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3994 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3994. Wer dem An- trag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3994 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

(allgemeine Unruhe)

Also die Sitzung schließe immer noch ich, wollte ich nur nebenbei mal bemerken. Ich finde es einfach nicht in Ordnung, dass einige Abgeordnete hier vor Sitzungsende den Saal verlassen. Das will ich an der Stelle auch mal ganz deutlich machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 4. Juli 2015, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Einen schönen Feierabend!