zu diesem Antrag zu kommen. Aber entscheidend ist erst einmal, wir können uns zu diesem wichtigen Thema verständigen, denn aus unserer Sicht, aus Sicht der Fraktion DIE LINKE, ist die Gesundheitswirtschaft eine der Zukunftsbranchen in Mecklenburg-Vorpommern und die Telematik ist hierbei ein Kernbaustein.
Telematik oder Telemedizin ist ungeheuer wichtig für die Patientinnen und Patienten, die im Falle einer entsprechenden Erkrankung in Echtzeit begleitet werden können, wie der Gesundheitsstatus ist, wie die gesundheit- liche Situation ist und ob gegebenenfalls interveniert werden muss. Für die Ärztinnen und Ärzte ist es ausgesprochen wichtig und gut, dass es die Telematik gibt, weil auch über weite Strecken Sachverstand bei Operationen oder bei entsprechenden Eingriffen ausgetauscht werden kann. All das kommt wiederum den Patientinnen und Patienten zugute. Und, weil das auch in der Einbringung durch den Kollegen Barlen eine Rolle gespielt hat, das Thema Telematik ist eines der Themen, die wir in der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ behandeln.
Auch unter dem Aspekt eines dünn besiedelten Landes ist es gut und wichtig, dass wir die Telematik haben.
Nun stellt es sich aber so dar, wenn man diesen Antrag liest, dass man sich sagt, na ja, okay, also es ist ein Kompromiss zwischen SPD und CDU. Da wird es dann auch noch mal einen Austausch gegeben haben mit den Häusern, die ja zumindest in Teilen damit befasst sind, also mit dem Sozialministerium und mit dem Wirtschaftsministerium, wo es federführend angesiedelt ist. Dann muss ich Ihnen sagen, ich hätte trotz des Bedenkens dieser ganzen Umstände, Kommunikationen und Kompromisse, die man eingehen muss, einen solch grottenschlechten Antrag nicht für möglich gehalten.
Das sage ich aus drei Gründen, und es sind harte Worte, die ich wähle, weil ich weiß, dass Sie es besser können, und weil die Notwendigkeiten und die Herausforderungen, vor denen unser Land steht, es geboten hätten, da mehr Substanz reinzubringen.
Warum ist er unseriös? Das will ich Ihnen sagen. Er suggeriert, wenn man ihn liest – es ist ja ein Fünfzeiler –, dass dieses Konzept, diese Telematikkonzeption, die wir seit 2011 haben, fortgeschrieben ist und nun mit den Fachleuten diskutiert werden soll. Das hat mich nun mal interessiert, ja. Sie schauen so ein bisschen ungläubig. Schauen Sie sich mal die ersten zwei Zeilen des Antra
Seriös wäre gewesen, eine fortzuschreibende oder weiterzuentwickelnde Konzeption auch als solche zu benennen.
Es ist nicht eindeutig formuliert worden, dass der Telemedizinbeirat im Grunde genommen seit Jahr und Tag nicht mehr tagt. Das ist jetzt hier noch mal in der Einbringungsrede deutlich geworden. Also er ist missverständlich und an der Stelle auch nicht ganz korrekt.
„geeignete Maßnahmen“ wären „zu ergreifen“. Womit sich der geneigte Leser oder die Leserin fragen: Na welche denn, worauf zielen die denn ab? Dafür gibt es ja immer die Begründung eines Antrages. Liest man sich die Begründung durch, wird man aber auch nicht fündig. Da wird ganz allgemein noch mal referiert, worin die Rolle und Bedeutung von Telemedizin bestehen, und dann wird ein ganz anderes Fass aufgemacht, nämlich ein Gesetzentwurf auf Bundesebene. Also welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, wird nicht benannt. Dann stehen da solche Worte, wie, „im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel“ soll eine Weiterentwicklung der Telemedizin erfolgen.
Ja, das ist doch normal, „im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel“. In welchem denn sonst?! Die Frage ist doch aber, wer macht was, bis wann, mit welcher Zielstellung.
(Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD: Das ist die nächste Frage. – Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU, Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE, und Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Antrag ist, das hatte ich gesagt, in dieser Form auch untauglich, er geht nämlich nicht dezidiert auf die unmittelbaren Herausforderungen ein. Man kann ja nicht erwarten, dass alle nun an den modernen Geräten sitzen und schauen, was Sie gesagt haben, denn das, was Sie eingangs gesagt haben, Herr Barlen, ist sehr vernünftig gewesen und sehr trefflich, aber es fand sich so eben nicht in diesem Antrag wieder.
Von den Herausforderungen, die es gibt, möchte ich einige benennen. Da haben wir erfreulicherweise in der Grundlagenexpertise, die für die Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ erarbeitet wurde, eine ganze Menge Hinweise bekommen. Also eine der Hausforderungen ist, die Anwendbarkeit für
Patientinnen und Patienten mit kognitiven und physischen Einschränkungen sowie multimorbide Patientinnen und Patienten zu erweitern. Eine weitere Herausforderung besteht darin, den Verwaltungsaufwand zu verringern. Eine weitere Herausforderung ist, eine einheitliche Datenbasis zu schaffen und für kompatible Geräte zu sorgen sowie Kommunikationswege zu erschließen und für die Qualifizierung des Personals zu sorgen.
Interessant ist, was uns die Experten mit an die Hand gegeben haben: Das muss nicht unbedingt mehr Geld kosten, im Gegenteil. Es wird davon ausgegangen, dass das, was hier zur Anwendung kommt, sogar noch zu finanziellen Einsparungen führen kann. Also wir reden gar nicht mal über mehr Geld, sondern über wirksamere Anwendungen.
Aus alldem ergeben sich aber noch drei zentrale Aufgaben, nämlich die Telemedizin in die medizinische Regelversorgung zu überführen und hier, das ist klar, am Ende ein lückenloses Netz aufzubauen von der Notfallversorgung über die Akutversorgung bis zur Nachsorge und Telemedizinkonsultation in der ambulanten Praxis. Wenn wir das einmal hinbekommen haben, dann sind wir ganz vornean, um da wieder hinzukommen, Herr Barlen, wo wir schon mal waren.
Was die zentralen Aufgaben betrifft, ist es auch notwendig, dass wir ein flächendeckendes und lückenloses schnelles Internet haben.
Hier kann sich unser Land hervortun. Ich gehe davon aus, dass wir gemeinsam dafür stehen, dass wir mit dem nächsten Haushalt da noch mal kräftig drauflegen und den Bayern nicht nachstehen. Also ich habe mal gerechnet: Die Bayern haben im Januar bekanntgegeben, 1,5 Milliarden Euro wollen sie für schnelles Internet investieren. Das einmal auf die 12,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner umgerechnet, die es in Bayern gibt, wären das im Verhältnis zu den Einwohnerinnen und Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns etwa 190 Millionen Euro, die wir brauchen. Das ist mittelfristig leistbar, denke ich mal, und da können wir doch gut zusammenkommen.
Was wir weiterhin brauchen, die dritte zentrale Aufgabe, sind Regelungen auf Bundesebene für die Vergütung in der ambulanten telemedizinischen Versorgung sowie einheitliche Standards für die Datenübermittlung und den Datenschutz. Hier kann und sollte auch die Landesregierung auf Bundesebene aktiv werden.
Das sind unsere Vorstellungen, das sind unsere Vorschläge, und die haben wir in einem Änderungsantrag eingebracht, in dem wir zunächst in einem ersten Punkt deutlich machen, eine solche Konzeption liegt nicht vor, sondern sie sollte erstellt werden. Auch das machen wir konkret mit einem Termin, also wir sagen immer, wer macht was, bis wann.
In einem zweiten Punkt wollen wir noch mal klarstellen, dass der Telemedizinbeirat wieder arbeiten möge. Neben den Aufgaben, die in bestehenden Konzepten niedergeschrieben sind, geht es vor allen Dingen darum – und das schließt den Bogen wieder zu den Herausforderungen und Aufgaben, die ich genannt habe –, als Moderator und Berater zur Seite zu stehen, wenn es darum geht,
In einem dritten Punkt, wenn Sie umseitig noch mal auf das Änderungsbegehren schauen, haben wir deutlich gemacht, worum es auf Bundesebene geht und was die Landesregierung leisten sollte. All das ist im Interesse unseres Landes, ist im Interesse der Akteure im Gesundheitswesen und in der Gesundheitswirtschaft und nicht zuletzt, sondern, im Gegenteil, vor allem für die Patientinnen und Patienten.
Ein Wort noch zu dem Antrag der GRÜNEN: Den werden wir unterstützen. Er würde die Arbeit des Telemedizinbeirates ja noch einmal qualifizieren und externen Sachverstand mit an den Tisch holen, unseren eingeschlossen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich wünsche mir eine interessante Diskussion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Telemedizin ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts für Deutschland, natürlich auch für Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere im Gesundheitsbereich. Sie wird immer weiter an Bedeutung zunehmen.
Und das, was hier unterstellt wird, es würde unseriös gearbeitet, Herr Koplin, das halten Sie ja, glaube ich, selbst nicht für richtig.
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Erzählen Sie nicht solchen Unsinn! – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)