Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute unseren Antrag „Probleme nicht ignorieren – Lebenssituation von Haushalten mit Kindern in Mecklenburg-Vorpommern evaluieren und fortschreiben“. Gerade
der Kindertag in dieser Woche ist der passende Anlass, um die Situation von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern genauer zu betrachten, obwohl wir der Meinung sind, dass das nicht nur zum Kindertag geschehen muss, sondern auch während der restlichen Tage im Jahr. Der Kindertag soll immer wieder darauf aufmerksam machen, dass Kinder ein Recht haben auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, ein Recht auf Teilhabe, Kultur, Bildung und Gesellschaft.
Aber das ist nicht überall in Deutschland der Fall und auch nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Das Aufwachsen in Armut ist für mehr als zwei Millionen Kinder in Deutschland Realität. In Mecklenburg-Vorpommern ist bereits jedes dritte Kind von Armut betroffen. Wir liegen bundesdeutsch auf dem vorletzten Platz, wie im letzten Jahr von der Hans-Böckler-Stiftung festgestellt wurde. Das ist eine Tatsache, die hier im Landtag und im Land immer wieder gerne heruntergespielt und nicht wahrgenommen wird. Studien seien nicht repräsentativ, höre ich. Die Definition von Kinderarmut wird gerne infrage gestellt und Kinderarmut so wegdefiniert.
Der internationale Vergleich zu den ärmsten Ländern wird hier gerne gezogen. Doch das ist nicht der richtige Weg. Wenn ich nach Aussagen der Fraktionen von SPD und CDU hier im Landtag ginge oder mir auch die Große Anfrage meiner Fraktion anschaue, gibt es in MecklenburgVorpommern schlichtweg keine Kinderarmut. Zum Beispiel kann diese Landesregierung auf die Frage in der Großen Anfrage meiner Fraktion, wie viele Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern in Armut leben, keine Aussage treffen. Stattdessen weicht sie mit Aussagen wie, weder für den Begriff „Kinderarmut“ noch für den Begriff „Armut“ gibt es eine einheitliche Definition, aus.
was die gesellschaftliche Teilhabe betrifft, Herr Renz. Diese Aussagen sind angesichts der hohen Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die in Mecklenburg-Vorpommern in Armut leben, und angesichts der nochmals festgestellten Ausführung ein Hohn.
und, wenn ja, wie wollen Sie Kinderarmut begegnen? Es drängt sich mir manchmal der Eindruck auf, dass dies gar nicht geschehen soll, wenn man Ihre Aussagen hört und Ihre Worte und Taten betrachtet. Nehmen Sie sich des Problems der Kinderarmut in Mecklenburg-Vorpommern an! Einen ersten Schritt schlagen wir Ihnen in unserem Antrag vor: Nehmen Sie sich die Unterrichtung „Stellungnahme der Landesregierung zur Umsetzung des Berichts zur Lebenssituation von Haushalten mit Kindern in Mecklenburg-Vorpommern“ genauer vor. Evaluieren Sie die damals aufgezeigten Maßnahmen. Zeigen Sie uns, dem Landtag, wie Sie die Maßnahmen umgesetzt und fortentwickelt haben. Zeit wirds. Fünf Jahre ist Ihr Maßnahmen
Ja, wir haben eine gute Infrastruktur an Kindertageseinrichtungen. Ja, wir haben Familienhebammen, ob ausreichend, mag von der Betrachtungsweise abhängen. Ja, wir haben AQuA und den Familiencoach. Das sind alles richtige und wichtige Maßnahmen. Will man aber Kinderarmut bekämpfen, so muss man ständig die Situation der Kinder und Jugendlichen kennen und sich selber immer wieder hinterfragen, ob die sich selber verschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden und wie diese wirksam sind. Das fordern wir seit Jahren. Ich weiß, wir setzen dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung. Aber will man Kinderarmut wirksam begegnen, so muss man Kinderarmut immer wieder im Blick haben. Das sehe ich leider nicht.
Berichtspflichten der Landesregierung zur Situation von Kindern und Jugendlichen wurden abgeschafft. Ich erinnere nur an die Haushaltsberatungen, als noch unter der Führung von Frau Schwesig der Paragraf 15 des KJfG abgeschafft wurde, weil die Berichte für das Sozialministerium zu müßig seien. Schon damals war mir das unverständlich. Dann kommt es halt zustande, dass wir auf Maßnahmen und Daten zurückgreifen, die fünf Jahre alt sind und bei denen fraglich ist, ob sie wirklich zur Verbesserung der Situation beigetragen haben.
Die Kinderarmutsquoten sind jedenfalls seit Jahren in Mecklenburg-Vorpommern stabil. Deshalb muss es legitim sein, hier im Landtag hinterfragen zu dürfen, auch wenn Ihnen das lästig ist, dass wir das immer wieder tun. Ich kann Ihnen versprechen, wir werden auch zukünftig dranbleiben.
Es muss uns beispielsweise erlaubt sein zu fragen, was mit der im Bericht aufgeführten Maßnahme geschehen ist, dass für Kinder der spezifische Bedarf und ein altersgerechter Regelsatz im SGB II mit nachvollziehbaren Methoden und Berechnungsschritten zu ermitteln ist. Was ist daraus seit 2010 geworden? Mehrfach hat meine Fraktion dieses Problem hier im Landtag aufgerufen. 2012, 2013, 2014 und 2015 unterstrichen wir diese Forderung und baten Sie, auf Bundesebene tätig zu werden. Das wurde von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von SPD und CDU, immer wieder abgelehnt. Auch ein entsprechendes Handeln der Landesregierung auf Bundesebene habe ich nicht vernommen. Deshalb die Frage: Was ist mit der Umsetzung dieser Maßnahme geschehen?
Eine weitere Frage: Was ist mit der Nutzung der verschiedenen Instrumente geschehen, um Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes und gesundes Aufwachsen sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen? Sie werden hier sicherlich das Bildungs- und Teilhabepaket anführen. Die Diskussionen im letzten Jahr haben gezeigt, welche Probleme bei diesem Paket bestehen. Nur zwei Drittel der Mittel werden überhaupt ausgegeben und davon wird ein weiteres Drittel für die Verwaltung dieses Paketes ausgegeben, Gelder, die direkt bei den Kindern und Jugendlichen ankommen sollten.
Was ist bei den steuerrechtlichen Änderungen auf Bundesebene geschehen? Aktuell plant die Große Koalition auf Bundesebene, den steuerrechtlichen Entlastungsbeitrag von Alleinerziehenden anzuheben, um Alleinerziehende vor Armut zu schützen, eine Maßnahme, die auch im Bericht festgeschrieben ist. Von daher ist es erst einmal gut, dass der Bund sich der Situation der Alleinerziehenden widmet. Das Problem ist nur, dass von der geplanten Anhebung des Entlastungsbeitrages nur die profitieren, die Steuern zahlen, und am meisten diejenigen, die viel Steuern zahlen. Die Armutsgefährdung von Alleinerziehenden kann so nicht wirksam bekämpft werden. Aber vielleicht steuert der Bund noch nach an dieser Stelle. Genug Stellungnahmen, die darauf aufmerksam machen, liegen vor.
Oder was ist mit den im Bericht aufgeführten „Lokalen Bündnissen für Familie“? Nach dem Bericht sollen sie von der Landesregierung bei der Vernetzung, der Erarbeitung von Projektideen und deren Umsetzung unterstützt werden. Das ist gut, das unterstützen wir. Derzeit erfolgt die Koordinierung ehrenamtlich. 2011, 2012 und 2013 wurde noch eine Koordinatorin als Projektleiterin finanziert. 2014 und 2015 geschieht das nicht mehr. Wieso erfolgt nicht auch hier eine Information? Vielleicht haben Sie gute Gründe, diese Projektfinanzierung einzustellen.
Ich bekomme hier und da mal mit, wie es im Land aussieht. Eine wirkliche Veränderung bei diesem gesellschaftlichen Thema kann ich leider nicht sehen. Wieso scheuen Sie sich, diesen Bericht und die dort festgeschriebenen Maßnahmen zu evaluieren? Sie haben doch auch Erfolgsprojekte. Wieso kann nicht einmal umfassend geschaut werden, was sich bewährt hat und was nicht und was im Kampf gegen Kinderarmut weiter getan werden muss?
Ich fordere schon wieder die Landesregierung auf, sich endlich dem Kampf gegen Kinder- und Jugendarmut aktiv zu stellen. Der Kampf gegen Kinderarmut sollte höchste Priorität haben. Das erkenne ich leider nicht, vielleicht auch deshalb nicht, weil Maßnahmen nicht transparent dargestellt werden.
In anderen Bundesländern sehe ich den Kampf gegen Kinderarmut anders. Dort hat er höchste Priorität, beispielsweise wenn ich nach Brandenburg schaue, wo die Kinderarmutsquote nicht so hoch ist wie in Mecklenburg- Vorpommern. Oh, welch ein Wunder, DIE LINKE regiert da!
Dort hat die Bekämpfung bei der Ministerin die oberste Priorität. Es werden beispielsweise runde Tische gebildet, wo mit Akteuren nach weiteren Maßnahmen geschaut wird. Es geht anderswo. Nur bei uns ist es ein zähes Spiel, die Landesregierung und Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, zum Handeln zu bewegen.
Aber Sie können mich heute eines Besseren belehren. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Heinz Müller, SPD: Wir sind in der Regierung und alle Probleme sind weg.)
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Lebenssituation von Familien mit Kindern ist auf meiner Agenda stets präsent,
erst recht, weil ein Teil dieser Familien – eben die Kinder – von der persönlichen und beruflichen Verfassung der Eltern abhängt und damit zu einem guten Teil auch ihre Zukunftschancen.
Wenn es nun darum geht, die Ausgangslage der Familien zu verbessern, die aktuell oder langfristig nicht so gut dastehen, dann ist der Regelsatz nach SGB II sicherlich eine Stellschraube im Gefüge, aber vielleicht nicht zwangsläufig die wirkungsvollste. Weil Ihr Antrag hier aber einen Schwerpunkt setzt, sehr geehrte Abgeordnete der LINKEN, zumindest dies: Dem Bedarf von Kindern beziehungsweise den Haushalten mit Kindern wird Rechnung getragen.
In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2010 werden die Regelsätze für Kinder unter Berücksichtigung spezieller Bedarfe und Ausgaben entsprechender Referenzgruppen festgelegt. Daran hat auch die Landesregierung innerhalb der ASMK mitgewirkt. Mit der Einkommens- und Verbraucherstichprobe aus dem Jahr 2013 sind zudem die Bedarfe der verschiedenen Personengruppen neu erhoben worden. Dadurch werden die Regelsätze einschließlich der kinderbezogenen Teile neu festgesetzt. Eine inflationsbedingte Anpassung hat es bereits zu Jahresbeginn gegeben.
Aber die Regelsätze sind wie gesagt die eine Sache. Ich denke, dass wir gut daran tun, auch andere Instrumente zu entwickeln, denn die entscheidende Frage ist doch die, wie wir die erreichen, die wir erreichen wollen, und wie wir eine echte, spürbare Verbesserung auch gerade für Kinder und Jugendliche hinbekommen.
Ein echter Fortschritt für Familien mit geringen Einkommen ist dabei der Mindestlohn, Vollzeitbeschäftigung vom Stigma des Aufstockens zu befreien, die finanzielle wie psychologische Erleichterung zugleich. Eine solche Erleichterung greift aber nur, wo auch Arbeit ist. Für diejenigen ohne Job ist es schon ohne Kinder schwer, wieder einen Fuß in die Tür des allgemeinen Arbeitsmarktes zu bekommen. Noch schwerer haben es Mütter und Väter. Sie sehen sich nicht nur den Anforderungen des Arbeitsmarktes gegenüber, sondern auch denen ihrer familiären Situation. Diese Menschen und ihre Familien brauchen individuelle Betreuung. Das ist ein Ansatz und es freut mich, dass Frau Bernhardt diesen auch gewürdigt hat, den wir hier in Mecklenburg-Vorpommern mit den Familiencoaches verfolgen, ein Projekt, das wir aufs ganze Land erwei
Die Kinder mit in den Blick zu nehmen, ist auch die Idee, auch das sagte Frau Bernhardt, der „Lokalen Bündnisse für Familien“, die Sie in Ihrem Antrag ebenfalls ansprechen. Diese Netzwerke sind in den Kommunen verankert und das Land fördert ihre Arbeit, gerade wenn sie sich auf Vereinbarkeit und Familienfreundlichkeit fokussiert.
Meine Damen und Herren, ich könnte jetzt damit weitermachen, Ihnen Projekte und Initiativen aufzuzählen, mit denen wir die Lebenssituation von Familien erfolgreich verbessern. Aber ich glaube, das würde den Rahmen dieser heutigen Sitzung sprengen. Dazu gehören in jedem Fall auch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, das die Fraktion DIE LINKE schon abschaffen wollte, was umso erstaunlicher ist, weil das BuT immer mehr Zuspruch bei den Betroffenen findet.
Auch die stetigen Qualitätssteigerungen in der Kindertagesförderung sind alltägliche Unterstützung für Familien. Es gibt überall im Land gute Kitas und das Land investiert jedes Jahr viele Millionen in die Elternentlastung. Was ich aber vor allem sagen will, ist, es hat sich viel getan seit dem Bericht zur Lebenssituation von Haushalten mit Kindern in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben seither viel getan. Die Stellungnahme der Landesregierung, auf die der Antrag hier Bezug nimmt, ist dabei die Grundlage unseres Handelns. Und auch hier wiederhole ich mich sicherlich: Auf diesem Handeln sollte unser Schwerpunkt liegen. Ein Bericht sollte aus meiner Sicht der Ausgangspunkt für ein Fortschreiten und nicht in erster Linie für ein Fortschreiben sein. Ein Bericht verändert keine Lebenslagen, sondern unser Handeln.
Der Titel Ihres Antrages lautet, ich zitiere: „Probleme nicht ignorieren – Lebenssituation von Haushalten mit Kindern evaluieren und fortschreiben“. Sie wollen also die Lebenssituation der Haushalte fortschreiben. Für die Familien, denen es nicht so gut geht, sollten wir aber genau das vermeiden. Diese Landesregierung steht nicht für Berichte, sondern sie steht für Taten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als CDU-Fraktion hier im Landtag wissen um die Bedeutung dieses Themas und selbstverständlich gilt auch für uns der Grundsatz, jedes in Armut lebende Kind ist genau eines zu viel.
Frau Bernhardt, ich verwahre mich gegen Ihre Äußerung, dass es für die Koalition lästig ist, sich mit diesem Thema zu befassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Ministerin hat gerade die Instrumente zur Bekämpfung der Kinderarmut genannt. Ich erspare es mir, diese hier noch mal zu wiederholen.
Wie Sie sehen, Frau Bernhardt, wurden die aufgezeigten Maßnahmen umgesetzt. Es wurde deutlich, dass gehan