Protokoll der Sitzung vom 04.06.2015

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag soll an der bisherigen Landesförderung für Auszubildende festgehalten werden. Die Hoffnung, dass diese dann auch irgendwann ihre ganze Wirkung entfalten kann, legen Sie fortan in eine Bundesratsinitiative, die irgendwann dafür sorgen soll, dass der Landeszuschuss nicht mehr auf Sozialleistungen angerechnet wird.

Unter der Drucksache 6/1491 hat die NPD-Fraktion bereits frühzeitig die Einführung einer Berufsausbildungszulage M-V gefordert, um darüber eine Mindestvergütung in den Lehrjahren sicherzustellen. In der Einbringung hatte ich bereits die Anrechnung von Bezügen thematisiert. Unabhängig davon, dass Sie unseren Antrag ablehnten, so bleibt es doch dabei, dass das vorliegende Problem hausgemacht ist. Dass es höherrangige bundesgesetzliche Regelungen gibt, die faktisch der Landesförderung für Auszubildende zuwiderlaufen, das hätte eine Landesregierung doch mitbekommen müssen, bevor man eine Landesförderung derart auf den Weg bringt. Hier haben Sie gepennt, ganz klar. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Reinhardt von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der letzte Redner hat es ja immer am einfachsten. Da ist alles schon gesagt, nur noch nicht von jedem.

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und David Petereit, NPD)

Dann fange ich mal mit Frau Oldenburg an.

Frau Oldenburg, man kann das natürlich so machen wie Sie, das Haar in der Suppe suchen und sich so ein bisschen der Mitarbeit verweigern. Oder – das kann man gar nicht sagen, dass Sie sich der Mitarbeit verweigert haben – Sie haben so eine Art Freibier für alle gefordert, indem Sie einfach gesagt haben, mein Kollege Butzki ist ja schon darauf eingegangen, wir übernehmen für alle Berufsschüler die Fahrtkosten. Von den Kosten haben wir schon gehört, das sind gut 4 Millionen Euro. Dann wäre es auch an der Zeit zu beantworten, wo das Geld herkommt. Ansonsten, finde ich, hat man dann doch noch zwischen Schüler und Berufsschüler einen gewissen Unterschied zu machen. Da gibt es ja immerhin schon eine Ausbildungsvergütung. Und deshalb finde ich den Weg gut, wie wir ihn eingeschlagen haben, dass wir versuchen, die zu unterstützen, die die Hilfe auch am nötigsten haben, dass wir versuchen, das umzusetzen.

Dann könnte ich Sie, Frau Berger, böswillig missverstehen, indem Sie sagen, die 100.000 Euro sind ja nicht abgeflossen und deshalb ist es vielleicht gar nicht notwendig. So könnte man Sie auch verstehen. Ich habe Sie aber so nicht verstanden, Frau Berger.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war ja mit Kritik verbunden.)

Ja, mit Kritik verbunden.

Aber ich finde, nur, weil sie nicht abgeflossen sind, sind wir ja trotzdem, glaube ich, alle der Meinung, dass es am Ende trotzdem notwendig ist. Und deshalb können Sie – das haben Sie ja auch gesagt – dem ersten Punkt hier auch vorbehaltlos zustimmen. Und auch Sie haben es ja so gesagt und Freibier für die Hälfte gefordert, so würde ich das mal umschreiben in Ihrer Forderung, indem Sie den Anspruchskatalog deutlich erweitern wollen. Wir sind jetzt bei circa 450.000 Euro Gesamtkosten am Ende des Tages. Das, denke ich, ist ein sehr guter Beitrag zu dieser Förderung. Und wenn man dort mehr machen will, würden wir auch da am Ende fragen, wo die finanzielle Masse herkommen soll.

Am Ende – das haben wir heute gehört – ist es eine Entscheidung auch der Menschen, am Ende der Demografie, dass wir heute deutlich weniger Berufsschulen haben als vielleicht noch vor 25 Jahren. Oder wenn man 50 Jahre zurückgeht, da gab es sogar in Neukalen noch eine Berufsschule. Da konnte man das alles fußläufig erreichen. Insofern ist das ja heute bei Weitem nicht so.

Wir haben immer mehr Landesfachklassen. Wir haben immer weniger Standorte. Deshalb ist es richtig, dass wir hier etwas unternehmen, denn die Berufsausbildung soll ja am Ende auch konkurrenzfähig bleiben. Und ich denke, der Ansatz, den wir da wählen, kann dazu beitragen, dass dies auch so wird.

Es geht im Kern gar nicht so sehr um die Richtlinie, der Minister hat das ja richtig dargestellt. Es geht darum, dass wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Sozialgesetze dahin gehend geändert werden, dass, wenn wir jemandem etwas finanzieren, bezahlen, dass das dann am Ende des Tages nicht vom Bund wieder einkassiert wird. Dann, denke ich, wäre das ein falscher Schritt.

Deshalb glaube ich, dass unser Antrag nicht nur den Weg beschreibt, sondern auch das Ziel ist. Und insofern bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag und wünsche noch einen schönen Nachmittag.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Oldenburg von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Drittelfinanzierung, so wurde vom Minister gesagt, sei eine faire Lösung. Das sehe ich auch so, aber ich habe hier nirgendwo gefunden, dass es zu einer Kannregelung werden soll, denn Ihr Fraktionsvorsitzender wird in der „Schweriner Volkszeitung“ damit zitiert: „Es bleibe aber dabei, dass sich Land, Unternehmen und Auszubildender die Kosten zu je einem Drittel teilen“.

(Marc Reinhardt, CDU: Die schreiben ja auch nicht alles richtig, die Zeitungen. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Das ist in der „Schweriner Volkszeitung“ gesagt worden und das ist selbstverständlich auch beim NDR gesagt worden. Also anscheinend sind sie sich dort nicht einig.

(Zurufe von Heinz Müller, SPD, Marc Reinhardt, CDU, und Torsten Renz, CDU)

Ja, aber dann müssen Sie das auch innerhalb der Fraktion durchstellen.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Andreas Butzki, SPD: Das wurde falsch zitiert. – Heinz Müller, SPD: Wir können leider der Presse keine Befehle erteilen. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das ist ja schon in der Begründung des Antrages, da wird auch schon wieder was anderes veröffentlicht als in der Presse. Und von der Antragsbegründung war hier heute auch kein Wort zu hören von der vollzeitschulischen Ausbildung für freie Schulen. Da möchte ich auch gern wissen: Für welche Auszubildenden an Schulen in freier Trägerschaft gilt das? So, wie man dem Antrag entnehmen könnte, nur für Vollschulzeitausbildungsgänge oder auch für andere?

Dann möchten Sie ja die Fahrtkosten auf 30 Cent pro Kilometer erhöhen. Da frage ich mich: Das widerspricht dem Landesreisekostengesetz, geht das denn? Im Landesreisekostengesetz sind es 25 Cent pro Kilometer, hier sind es 30. Da weiß ich nicht, ob hier das nächste Feld beackert werden muss, weil etwas nicht rechtskonform ausgestaltet wird. Da wäre sicherlich auch noch mal nachzubessern.

Und selbstverständlich haben Sie recht, Herr Minister, wenn Sie sagen, es gibt Unternehmen, die zahlen für die Auszubildenden. Es gibt so viele Unternehmen, die die gesamten Kosten für die Auszubildenden tragen, weil sie eben genau sehen, dass diese Zuschüsse nicht ihren Auszubildenden helfen. Und da geht es ihnen doch gar nicht um ein Drittel, sondern sie bezahlen dort teilweise die vollkommene Internatsunterbringung für die Auszubildenden.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Bei der vom Minister versachlichten Darstellung ist ihm ein Fehler unterlaufen, und zwar haben Sie gesagt, dass nicht nur soziale Härtefälle Leistungsbezieher sind. Nein, da haben Sie kein Recht, ich zitiere, wer zuwendungsberechtigt ist nach der jetzigen Regelung: „Der Zuschuss wird für Berufsschülerinnen und Berufsschüler in sozialen Härtefällen gewährt. Ein sozialer Härtefall wird dann angenommen, wenn die Eltern oder ein allein erziehender Elternteil der Berufsschülerin oder des Berufsschülers oder die Berufsschülerin oder der Berufsschüler selbst zum Zeitpunkt der Bewilligung Leistungen“, und jetzt wird aufgezählt,

„– zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zwei

ten Buch Sozialgesetzbuch oder“

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD)

„– zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsiche

rung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder

nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder

nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes

beziehen oder bezieht.“

Das sind genau die vier Punkte, die hier aufgelistet sind, denen dann allen dieses Geld von ihren Leistungen wieder abgezogen wird.

(Torsten Renz, CDU: Ja, das wissen wir doch. Das haben wir doch gerade gesagt.)

Und kein anderer Härtefall wird hier eben definiert.

(Marc Reinhardt, CDU: Das haben wir doch gerade gesagt. – Torsten Renz, CDU: Das ist doch aber die bestehende Richtlinie, Frau Oldenburg. Wir ändern die doch.)

Noch einmal zur Frage der kostenfreien Beförderung: Wir haben eine Schulpflicht in Mecklenburg-Vorpommern und wir haben eine Berufsschulpflicht in Mecklenburg-Vor- pommern. Wir können den Berufsschülerinnen und Berufsschülern keine Regelungen in den Weg werfen oder keine Steine, dieser Berufsschulpflicht – und ich finde es richtig, dass wir sie haben – auch wirklich nachzukommen. Also nicht nur zur Einhaltung der Schulpflicht ist die kostenlose Beförderung notwendig, sondern auch zur Einhaltung der Berufsschulpflicht.

Und in einem haben Sie recht, Herr Brodkorb, es gibt einige wenige Auszubildende, die 1.000 Euro Auszubildendenvergütung erhalten. Das sind aber wenige. Es gibt ja von den Anzuhörenden Berechnungen, dass man sagt, 750 Euro Ausbildungsvergütung ist dann eine Grenze, wo man sagt, okay, ab hier könnte der Azubi selbst bezahlen. Dem könnte ich noch folgen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Jetzt haben Sie aber Ihre Linie „Freibier für alle“ verlassen.)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/3995. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? –

(Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/3995 mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Probleme nicht ignorieren – Lebenssituation von Haushalten mit Kindern in Mecklenburg-Vorpommern evaluieren und fortschreiben, Drucksache 6/3991.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Probleme nicht ignorieren – Lebenssituation von Haushalten mit Kindern in Mecklenburg- Vorpommern evaluieren und fortschreiben – Drucksache 6/3991 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Bernhardt von der Fraktion DIE LINKE.