Protokoll der Sitzung vom 04.06.2015

spielsweise aus mit den Berufsschülern, die nicht an Landesfachklassen, an überregionalen Fachklassen oder an länderübergreifenden Fachklassen unterrichten, sondern lediglich an die nächstgelegene regionale Berufsschule fahren? Denn auch in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern können da erhebliche Wege zustande kommen und erhebliche Wegezeiten.

Meine zweite Frage: Wie sieht es aus mit der Bedingung, dass die Zuschüsse nur gezahlt werden, wenn der Fahrweg am Tag mindestens drei Stunden in Anspruch nimmt? Wie sieht es damit aus, dass die Azubis ein Dreivierteljahr in Vorleistung gehen müssen? Ein Dreivierteljahr bei so einem kleinen Azubi-Gehalt finde ich doch einen sehr erstaunlichen Zeitraum. Wie sieht es mit dem Punkt aus, den die IHK Neubrandenburg ansprach, dass sie sich wünscht, dass dies nur zuwendungsfähig für die Auszubildenden ist, die ihren Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern haben, vor allem die Auszubildenden, die ihren Ausbildungsort in Mecklenburg-Vorpommern haben? Denn natürlich ist es klar, dass unsere Unternehmen und Betriebe konkurrieren mit den Betrieben und Unternehmen in anderen Bundesländern, wenn es darum geht, Azubis auch zu bekommen, und dann sollten wir den Ausbildungsstandort Mecklenburg-Vorpommern attraktiver gestalten.

Ich will sagen, die Bundesratsinitiative, die Sie mit Ihrem Antrag anstreben, könnte eine sinnvolle Ergänzung zu einer tatsächlich wirksamen und spürbar veränderten Richtlinie sein.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Ich nehme Sie beim Wort, Herr Renz, dass diese tatsächlich spürbaren und wirksamen Ergänzungen dann tatsächlich auch so eintreten. Bleiben diese Änderungen aber aus, haben wir zu dem einen Papiertiger – Richtlinien im Bildungsministerium – mit diesem Antrag den zweiten Papiertiger geschaffen. Ich wünsche mir, dass Sie im Laufe dieser Debatte die von mir aufgeworfenen Fragen noch beantworten. Ansonsten kann ich sagen, dass wir Ihrem Antrag zustimmen werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Renz, CDU: Sehr gut.)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Butzki von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit einigen Jahren müssen sich die beruflichen Schulen mit einem starken Rückgang der Schülerzahlen auseinandersetzen. Ich will die Zahlen noch mal nennen: Von einst 70.000 Berufsschülerinnen und Berufsschülern in Mecklenburg-Vorpommern lernen derzeit rund 29.000 Jugendliche an den öffentlichen Schulen des Landes. Die Ursachen für die rückläufigen Schülerzahlen kennen wir alle: Das ist der starke Geburtenrückgang in den 90er-Jahren, der sich jetzt ganz deutlich in der Berufsausbildung bemerkbar macht.

Eine andere entscheidende Ursache, die ja bis jetzt auch noch gar nicht erwähnt wurde, ist die Attraktivität eines Studiums an einer Universität beziehungsweise an einer Fachhochschule. In der „WirtschaftsWoche“ vom 22. Mai konnte der interessierte Leser oder die Leserin Folgendes erfahren. Und ich möchte zitieren mit Erlaubnis der Präsidentin: „Im Sommer 2007 begannen 624000 junge

Menschen in Deutschland eine berufliche Ausbildung, 361000 schrieben sich für ein Studium ein. Das war über Jahre die gewohnte Größenordnung: fast doppelt so viele Auszubildende wie Studenten. Ein paar Jahre später ist der gewaltige Abstand merklich geschrumpft. 520000 neue Azubis gab es 2014 – und 501000 Studienanfänger. Schreibt man die Entwicklung fort, werden in diesem Sommer erstmals mehr Menschen ein Studium beginnen als eine Ausbildung.“ Zitatende.

Die Träger der beruflichen Schulen und das Bildungsministerium müssen auf diese Situation reagieren. Die Berufsverbände, die IHK, die Handwerkskammern fordern zu Recht eine gute und solide Ausbildung in unserem Bundesland. Das führt zu Konzentrationsprozessen und zur Profilierung der einzelnen regionalen beruflichen Bildungszentren. In meinem Heimatlandkreis der Mecklenburgischen Seenplatte ist dies mit dem Schulentwicklungsplan sehr gut umgesetzt worden, vor allen Dingen gibt es auch für den Schulträger Planungssicherheit.

Auch wenn die Ausbildungsbetriebe eher eine qualifizierte wohnortnahe Beschulung haben wollen, wird es zur Konzentration kommen müssen, um die Qualität der Ausbildung zu sichern beziehungsweise zu erhalten. Da immer mehr Berufsgruppen weniger Auszubildende haben, müssen Landesfachklassen gebildet werden. Von den 168 Ausbildungsberufen werden bereits 70 Ausbildungsberufe in Landesfachklassen unterrichtet. Dazu kommen noch überregionale und regionale Fachklassen. Außerdem lernt ein Teil unserer Jugendlichen in Bundesfachklassen. Das bedeutet aber auch, dass die Azubis – und jetzt kommen wir zum Thema – immer längere Fahrtwege haben beziehungsweise sich eine auswärtige Unterkunft besorgen müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass diese veränderte Situation gerade für unser sehr ländlich strukturiertes Bundesland andere Maßnahmen erfordert, war uns Bildungspolitikern schon lange klar. Deswegen haben die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU am 9. Mai 2012 im Bildungsausschuss den Antrag eingebracht, dass ab dem Haushaltsjahr 2013 jährlich 100.000 Euro für die anteilmäßige Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten von Berufsschülerinnen und -schülern in Härtefällen eingestellt werden. Und ich möchte es noch mal betonen: Dieser Antrag wurde mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen ohne Änderung beschlossen. Mit der Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich jetzt aus einer persönlichen Pressemitteilung der Vizepräsidentin Regine Lück vom 9. Mai 2012:

(Manfred Dachner, SPD, und Heinz Müller, SPD: Öh!)

„SPD und CDU haben heute im Bildungsausschuss bei den Haushaltsberatungen die Bereitstellung von jährlich 100.000 Euro beantragt, was wir selbstverständlich unterstützen“. Und weiter heißt es: „In einem dünn besiedelten Flächenland, wo die Berufsausbildung zunehmend in Landes- und Regionalfachklassen konzentriert wird, dürfen die Auszubildenden nicht länger auf allen Kosten für Fahrt und Unterkunft sitzen bleiben.“

(Torsten Renz, CDU: Hört, hört!)

Genau dies war die Intention unseres Antrages im Bildungsausschuss und der nachfolgenden Richtlinie. Für uns war auch die Drittelfinanzierung – Ausbildungsbe

trieb, Auszubildende und Land – zum damaligen Zeitpunkt logisch und richtig.

Während die Fraktion DIE LINKE die Entscheidung vor drei Jahren noch begrüßte, sieht es heute anscheinend anders aus. Wir haben es vorhin auch gehört.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, weil sie doch nichts nützt, Mensch!)

In einer Pressemitteilung vom 4. März dieses Jahres konnte ich lesen, Frau Oldenburg hat es ja auch gerade hier noch mal wiederholt, folgende Forderung: Kostenlose Beförderung „für alle Berufsschülerinnen und Berufsschüler!“

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Genau.)

4 Millionen Euro Mehrkosten sind damit verbunden. Mich würde wirklich sehr interessieren, wo die Deckung für diesen Millionenbetrag herkommen soll.

(Patrick Dahlemann, SPD: Was kostet die Welt!)

Vielleicht sollten nicht immer nur medienwirksame Vorschläge im Bildungsbereich gemacht werden, die finanziell nicht untersetzt werden. Verantwortungsvolle Politik sieht in meinen Augen doch etwas anders aus.

(Heinz Müller, SPD: Sehr richtig.)

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auch noch einmal sehr deutlich auf die Verantwortung der Wirtschaft hinweisen. Es liegt im Zuständigkeitsbereich der Betriebe, dass die Auszubildenden durch eine faire Vergütung ihre allgemeinen Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten bestreiten können. Es sollte im eigenen Interesse der Wirtschaft liegen, dass Jugendliche attraktive Ausbildungsbedingungen und Beschäftigungsperspektiven für die jeweilige Branche dort erhalten. Eine noch stärkere Subventionierung von extrem niedrigen Ausbildungsvergütungen kann keine sinnvolle Landespolitik sein

(Zuruf aus dem Plenum: So ist es.)

und auch nicht im Interesse der Fraktion Die LINKE sein. Politik muss die Wirtschaft auf ihre Verantwortung hinweisen. Meine Fraktion ist dabei an der Seite der Gewerkschaften. Ausbildungsvergütungen sind dort besser, wo es eine hohe Tarifbindung gibt und die Gewerkschaften über die Ausbildungsvergütung mit entscheiden.

Ich habe aber die Hoffnung, dass die Bürgschaft die Zeichen der Zeit erkannt hat. Angesichts des demografischen Wandels muss die Zeit der Billiglöhne und der niedrigen Ausbildungsvergütungen in Mecklenburg-Vor- pommern der Vergangenheit angehören. Die aktuellen Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung, die im letzten Monat veröffentlicht wurden, legen den Schluss nahe, dass einige Branchen in unserem Bundesland bereits reagiert haben. Sie haben erkannt, dass die Jugendlichen heute wesentlich mobiler sind. Beim Wettbewerb um die besten Fachkräfte müssen gute Ausbildungsvergütungen und Löhne gezahlt werden, um wettbewerbsfähig zu sein. Zu diesen Branchen zählen zum Beispiel das Bankgewerbe, die Deutsche Bahn, das Versicherungsgewerbe oder die Süßwarenindustrie.

(Patrick Dahlemann, SPD: Gesundheitsbranche.)

In diesen Bereichen gibt es keine oder nur geringe Unterschiede in der Ausbildungsvergütung zwischen Ost und West.

Im Bauhauptgewerbe zahlen die Ausbildungsbetriebe in den alten Bundesländern noch deutlich höhere Ausbildungsvergütungen als in den neuen Bundesländern. Aber dies erfolgt auf sehr hohem Niveau, denn Auszubildende erhalten im Osten ab Juni 2015 monatlich 1.005 Euro. Die Baubranche hat ihre Lehren aus dem gesunkenen Interesse an ihren Ausbildungsberufen bereits gezogen.

In anderen Wirtschaftsbereichen in Mecklenburg-Vor- pommern sieht es nicht gut aus. Besonders in den Tourismusberufen oder in der Holzindustrie erhalten Auszubildende sehr schlechte Vergütungen. So habe ich kein Verständnis dafür, dass das Hotel- und Gaststättenwesen die Auszubildenden im dritten Lehrjahr mit 610 Euro entlohnt. Das ist bundesweit die niedrigste Ausbildungsvergütung im dritten Lehrjahr. In Bayern erhalten die Azubis in diesen Berufen beispielsweise 896 Euro, also über ein Drittel mehr.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Da braucht sich die Tourismuswirtschaft nicht zu wundern, dass man Jugendliche nicht für einen Beruf im Hotel- und Gaststättenwesen in unserem Bundesland begeistern kann.

(Beifall Thomas Krüger, SPD)

Mich überrascht diese Situation nicht. Offenbar war nur der DEHOGA überrascht, dass im bevorstehenden Ausbildungsjahr 2015/16 noch über Tausend Lehrstellen offen sind – dies konnte man in der SVZ am 26. Mai dieses Jahres lesen –, bei einer Ausbildungsvergütung von 500 Euro im ersten und 600 Euro im dritten Lehrjahr auch verständlich. Die Tourismusbranche sollte sich nicht nur mit Übernachtungszahlen rühmen und mit Bayern vergleichen, sondern sollte auch ähnliche Ausbildungsvergütungen und Löhne wie in Bayern zahlen. Ohne ein Umsteuern werden auch künftig der Nachwuchs und dazu zukünftige Fachkräfte in dieser Branche fehlen.

Die SPD-Landtagsfraktion ist grundsätzlich der Auffassung, dass es eine gleiche Ausbildungsvergütung in Ost und West in den jeweiligen Branchen geben muss. Wir sehen aber die Notwendigkeit ein, dass den Jugendlichen jetzt geholfen werden muss. Wir können nicht warten, bis auch der letzte Ausbildungsbetrieb die Zeichen der Zeit erkannt hat. Ohne einen Landeszuschuss würden die sozial schwächsten Auszubildenden weiterhin alle Kosten tragen müssen.

Meine Damen und Herren, das war der Grund des Koalitionsantrages im Bildungsausschuss vom 9. Mai 2012. Wir wollten damit den Ausbildungsbetrieben entgegenkommen. Von zwei Dritteln der angenommenen Kosten wären die betroffenen Berufsschülerinnen und -schüler für die Fahrt und Übernachtung entlastet worden.

Es ist kein Geheimnis, dass die Richtlinie nicht so angenommen wurde, wie wir uns das gedacht hatten. Wir haben nachgefragt und in zahlreichen Gesprächen mit Berufsschulleiterinnen und Berufsschulleitern und mit Auszubildenden erfahren, dass der bürokratische Aufwand für die Auszubildenden einfach zu hoch ist und oftmals auch die Bereitschaft der Ausbildungsbetriebe fehlt, sich an der Drittelfinanzierung zu beteiligen.

Die Koalitionsfraktionen sind aber weiterhin im Interesse der Jugendlichen bereit, anteilig mitzufinanzieren, um die sozial schwächsten Berufsschülerinnen und -schüler zu entlasten. Daher hat die Koalition mit dem Antrag zur Ausschussdrucksache 6/289 eine Überarbeitung der Richtlinie angestoßen. Auch wenn die Opposition, heute zumindest nur eine Oppositionspartei, immer wieder behauptet, es werden nur kosmetische Veränderungen vorgenommen, haben die Koalitionsfraktionen eine grundlegende Änderung erarbeitet. Die anteilsmäßige Finanzierung des Landes wurde vervierfacht auf nunmehr circa 400.000 Euro.

Zu den Änderungen zählt – und die möchte ich jetzt wirklich nur noch mal kurz wiederholen – die Erhöhung der Grenze der Ausbildungsvergütung von 400 auf 500 Euro. Bei meinen Gesprächen, auch mit der IHK, haben alle gesagt, 400 Euro sind zu wenig, mit 500 Euro kann man gut leben. Für die auswärtige Unterkunft sollen je Aufenthaltstag 15 Euro zugrunde gelegt werden. Bei der Berechnung der Fahrkostenpauschale werden künftig 30 Cent angesetzt. Eine Pauschalisierung des Antrages erleichtert das Verfahren für die Jugendlichen und – man muss es auch sagen – für die Verwaltung.

Für Schülerinnen und Schüler von beruflichen Vollschulzeitausbildungsgängen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben und daher nicht mehr BAföG-berechtigt sind, soll die Richtlinie ebenfalls gelten. Und wenn man sich das im Vergleich zu den anderen Bundesländern anguckt, ist unsere Regelung eine sehr vernünftige und gute. Diese 3-StundenRegelung, die heute mehrmals angesprochen wurde, die ich bei unseren Gesprächen auch angestoßen hatte, zeigt, dass alle Bundesländer – bis auf Baden-Württemberg, die haben zweieinhalb Stunden – diese 3-Stunden-Regelung oder noch höher drin haben.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Was sagt denn Brandenburg?)

Werte Kolleginnen und Kollegen, alle geplanten Änderungen bringen aber für die Jugendlichen – das haben wir heute auch schon mehrmals gehört –, die nach SGB II leistungsberechtigt sind, nichts, wenn es bei der gültigen Bundesgesetzeslage bleibt. Es darf nicht sein, dass der Landeszuschuss zu den Fahrt- und Unterkunftskosten auf andere sowie Sozialleistungen angerechnet werden.

Die Koalitionsfraktionen sehen es als absolut notwendig an, dass sich die Bestimmungen des Bundes in den Sozialgesetzen ändern. Darauf zielt unser Antrag ab. Nur mit einer solchen Änderung erhalten alle Berufsschülerinnen und -schüler einen Landeszuschuss, die es besonders notwendig haben. Solche Änderungen – wir haben es heute auch schon gehört – bedürfen einer Bundesratsinitiative. Und da 11 von 16 Bundesländern Jugendlichen solche Zuschüsse gewähren, ist ein allgemeines Interesse in Deutschland gegeben.

Mit dem vorliegenden Antrag wollen die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU der Landesregierung ein starkes Mandat für den Bundesrat geben, damit eine entsprechende Initiative gestartet werden kann. Die demokratischen Oppositionsparteien werden diese Initiative sicherlich auch begrüßen. Und daher hoffe ich – ich kann auch bald sagen, erwarte ich –, dass alle demokratischen Fraktionen diesem Antrag zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Petereit von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag soll an der bisherigen Landesförderung für Auszubildende festgehalten werden. Die Hoffnung, dass diese dann auch irgendwann ihre ganze Wirkung entfalten kann, legen Sie fortan in eine Bundesratsinitiative, die irgendwann dafür sorgen soll, dass der Landeszuschuss nicht mehr auf Sozialleistungen angerechnet wird.