Und, Frau Oldenburg, das erklärt auch, warum zwischen den Jahren 2010 und 2013 etwas Zeit vergangen ist, weil diese Frage bei der Aufstellung der Operationellen Programme zunächst geklärt werden müsste, auch mit der EU, ob das überhaupt geht. Und das Ergebnis war am Ende, es geht nicht. Dann hat die Koalition daraus die Schlussfolgerung gezogen, im Doppelhaushalt 2013/2014 jeweils 100.000 Euro zur Verfügung zu stellen und das dann eben über Landesmittel zu machen.
An der Drittelfinanzierung ist aber festgehalten worden und ich finde die auch bis heute nicht falsch. Sie haben selbst darauf hingewiesen, um wie viel Geld es sich handelt. Wenn ein Unternehmen seine Zukunftskräfte sichern möchte, Nachwuchskräfte, dann finde ich es eigentlich nicht zu viel verlangt zu sagen, das teilen sich der Auszubildende, das Unternehmen und der Staat, jeder ein Drittel – eine faire Lösung, zumal dann, wenn
man weiß, dass es eine Reihe von Unternehmen gibt, die solche Kosten heute schon zu hundert Prozent tragen. Ich habe solche Unternehmen kennengelernt, die das machen. Also es scheint zu gehen. Es scheint, möglich zu sein.
Jetzt hatten wir die Situation, dass wir, weil es auch ein Beschluss des Landtages war, diese Drittelregelung umgesetzt haben. Und wir haben jetzt zwei Jahre damit verbracht, uns das anzusehen, wie sich das entwickelt.
Der Hauptgrund für die Nichtausschöpfung dieser 100.000 Euro ist nicht das, was Sie gesagt haben, das ist falsch, was Sie gesagt haben, Frau Oldenburg, sondern der Hauptgrund ist, dass die Antragsteller in der Regel die Bescheinigung des Unternehmers nicht beifügen können, dass er sich mit einem Drittel beteiligt. Und damit ist …
Es tut mir leid, ich führe die Antragsstatistik nicht. Es geht auch gar nicht um die Frage, wie viel vorlagen, sondern die meisten der Abgelehnten hängen damit zusammen. Es war die Hoffnung, dass sich da innerhalb von zwei Jahren hier im Lande etwas verändert, tat es aber nicht.
Der Grund, den Sie aufgeführt haben für die Härtefälle, ist leider auch nicht richtig. Die Idee war dann, wenn wir 100.000 Euro haben, und wir haben eine Drittelfinanzierung, wem geben wir jetzt das Geld? Und ich fand, da war es naheliegend zu sagen, wir geben es denen, die am weitesten fahren, die Übernachtungskosten haben, also auch die höchsten Kosten, und die am wenigsten Einkommen haben. Das ist zunächst mal naheliegend, wenn man nicht für alle Geld hat. Sie haben ja bei allen Maßnahmen immer für alle alles.
Das ist bei uns nicht ganz so. Und ich würde noch mal kurz sagen, warum ich auch persönlich nicht dafür bin, dass man bei den Berufsschülern den Transport komplett übernimmt. Im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis, jeder Landkreis, jede kreisfreie Stadt könnte das bereits tun, das ist gesetzlich nicht verboten. Jeder, der das machen möchte, jeder …
Ja, das ist beim Land ganz genauso. Jeder Landkreis, jede kreisfreie Stadt kann das tun, wenn er oder sie es möchte. Aber ich bin aus folgendem Grund dagegen: Warum verlangen wir denn von einem Grundschüler normalerweise keine Kostenbeteiligungen? Er hat kein eigenes Einkommen. Das ist bei Schülern in der Sekundarstufe auch so. Das ist bei Gymnasiasten auch so. Und bei den meisten Berufsschülern ist das anders, die haben ein eigenes Einkommen. Und dementsprechend ist eine gewisse Beteiligung an diesen Kosten aus meiner Sicht nicht abwegig. Es ist gar nicht zwingend notwendig. Es gibt teilweise
Ausbildungsvergütungen von über 1.000 Euro im Monat. Da ist es nicht unzumutbar zu sagen, ein bisschen kann man auch beitragen. Insofern gibt es ganz gute Gründe, für diese, wenn man nicht für alle das Geld aufbringen kann, einen Schwerpunkt zu setzen.
Das Problem, Frau Oldenburg, war ein anderes. Wir haben uns gefragt, woran man das am besten ermessen kann, ob jemand zuschussbedürftig ist oder nicht. Dann haben wir gesagt, wer Sozialleistungen in Anspruch nimmt, hat bereits eine Prüfung durchlaufen. Und das Interessante ist, dass die Bundessozialgesetzgebung verbietet, dass die Bundesanstalt für Arbeit in solchen Fällen Kosten übernimmt, wo wir als Land Blockunterricht organisieren.
Und dann habe ich oder haben wir mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit verhandelt, denn es kam zu einem Anrechnungsfall. Dann haben wir mit der entsprechenden Mitarbeiterin hier verhandelt, ob das denn wirklich zwingend sei. Wir sind dann am Ende auf folgendes Modell gekommen – ich rede immer noch von der Richtlinie, die in Geltung ist –, dass wir keine Anrechnung haben, wenn wir diesen Zuschuss als mehrmonatigen Vorschuss auszahlen. Wenn wir dies machen, gibt es keine Anrechnung. Wenn wir aber die Kosten nachträglich erstatten, gibt es eine Vollanrechnung der überwiesenen Beträge, da das gesetzlich zwingend ist. Das heißt, wir hatten eine Lösung.
Unabhängig davon hat die Koalition sich dann aber dazu entschlossen, die Richtlinie zu verändern in der Fassung, wie Sie sie eben vorgetragen haben, und in diesem Zusammenhang haben wir eine Anhörung gemacht. Im Rahmen dieser Anhörung ist die Bundesagentur für Arbeit auf der Bundesebene beteiligt worden. Die Bundesagentur hat uns schriftlich mitgeteilt, dass sie jedwede Leistungen in Vollanrechnung bringen wird, jedwede Leistungen. Das wäre im Übrigen auch, Frau Oldenburg, in Ihrem Modell der Fall, denn Sie müssten ja, da nicht jeder Schüler, wenn Sie die an der Schülerbeförderung teilnehmen lassen wollen …
Es muss ja manch ein Schüler auch das Land verlassen. Manch ein Schüler muss von einem Kreis in den anderen. Das heißt, er wäre dann gar nicht mehr …
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, aber die, die das Land verlassen müssen, werden doch gar nicht berücksichtigt.)
Frau Oldenburg, bleiben Sie doch einfach mal ganz locker! Ich versuche die Argumente zu entfalten, dann können wir sie doch austragen.
Also auch in Ihrem Modell wäre es so, dass man die Kreisgrenzen überschreiten muss oder die Bundesländergrenzen, und man eine Fahrtkostenerstattung braucht und nicht einfach nur die kostenlose Teilnahme an der Schülerbeförderung. Und sobald Sie das machen und der Betreffende SGB-II-Leistungen bezieht, ist der gesamte Zuschuss wieder flöten. Das heißt, auch in Ihrem Modell würde derselbe Effekt eintreten. Wir haben da ein sozialrechtliches Problem.
Doch, Frau Borchardt, das ist so. Das würde eintreten. Sobald Sie diesen Menschen eine Erstattung geben …
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heinz Müller, SPD: Jetzt wirds interessant hier.)
Der Ministerpräsident, das darf ich sagen, befindet sich in Verhandlungen mit dem Chef der Bundesagentur, ob man auch noch eine vertretbare Rechtsauslegung hinbekommt, die keine Gesetzesänderung erforderlich macht. Sollte das aber scheitern, dann werden wir, glaube ich, nicht umhinkommen, eine solche Bundesratsinitiative zu ergreifen. Insofern bin ich dankbar für den Antrag, weil ansonsten folgender Effekt entsteht: Wir nehmen dann insgesamt 350.000 Euro nach Beschluss des Koalitionsausschusses übrigens in die Hand, verbessern die Förderbedingungen, aber diejenigen, die eigentlich am meisten davon profitieren müssten, nämlich SGB-II-Empfänger, sind aus der Förderung ausgeschlossen. Das ist im Moment der Sachstand, hervorgerufen durch die Bundessozialgesetzgebung. Also insofern – und zwar wie gesagt, egal, in welchem System, ob in dem System, das die Koalition jetzt präferiert, oder im System der LINKEN –, diese Gesetzesänderung auf Bundesebene brauchen Sie, die Verhandlungen scheitern so oder so.
Weil Frau Oldenburg noch einmal gefragt hat, worum es denn jetzt eigentlich geht, möchte ich die Äußerungen des Abgeordneten Renz in der Sache weitreichend bestätigen. Es wird in Zukunft eine Einkommensgrenze geben von 500 Euro. Das heißt, wer mehr Ausbildungsvergütung bekommt, der kann dann nicht mit einem Zuschuss rechnen. Wer darunter liegt, gerät potenziell in die Zuschussberechtigung, wenn er die anderen genannten Kriterien – mehr als drei Stunden Fahrt am Tag et cetera, Blockunterricht, Landesfachklassen –, wenn er diese Kriterien alle erfüllt. Das ist eine Regelung, die, glaube ich, dann ganz vernünftig ist.
Ob das der Weisheit letzter Schluss ist und wir das nicht vielleicht auch noch weiterentwickeln, das kann ich heute nicht sagen. Aber es ist eine deutliche Verbesserung erstens in der Anspruchsberechtigung von Schülern und auch für das, was sie dann beanspruchen können, weil sich die Übernachtungskosten erhöhen, die Fahrtkostenerstattungen erhöhen und wir außerdem zu dem pauschalierten Verfahren bei der Auszahlung kommen.
Insofern, meine Damen und Herren, braucht man auch keine neue Anhörung, denn diese Verbesserungen, die wir mit den BAföG-Millionen als Koalition schaffen, sind das Ergebnis einer Anhörung. Die hat Frau Oldenburg gerade schon ausgewertet hier vor uns. Und ich brauche, wenn wir die Schlussfolgerung zu einer Anhörung ziehen, nicht noch eine Anhörung, ob die Schlussfolgerungen aus der Anhörung die richtigen sind, es sei denn, es kommt zu so gravierenden Änderungen, dass es eine völlig andere Richtlinie wird. Das ist allerdings nicht der
Fall, sondern es verbessern sich genau die Tatbestände, die in der Anhörung auch angesprochen wurden.
Und insofern bitte ich Sie um Unterstützung für diesen sehr hilfreichen Antrag. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gestehe, als ich den Antrag las, dachte ich, den Regierungsfraktionen wäre jetzt der Blick für die Realität völlig verloren gegangen und die Regierungsfraktionen wollen mit diesem Antrag lediglich vom Unvermögen beziehungsweise vom fehlenden Willen ablenken, Dinge, die man selbst verändern kann, tatsächlich auch zu verändern,
denn der erste Punkt des Antrages lautet: „Der Landtag stellt fest, … dass der vom Land zur Verfügung gestellte Zuschuss … notwendig ist, um Auszubildende finanziell zu entlasten.“
Tatsächlich ist es aber so, dass im vergangenen Jahr von den vom Land zur Verfügung gestellten 100.000 Euro Zuschüssen lediglich 441 Euro ausgezahlt wurden.
(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Nee, das ist schon alles abgearbeitet. Damit brauchen wir uns nicht mehr zu befassen. – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Renz, noch mal für Sie: 0,4 Prozent dieser 100.000 Euro wurden tatsächlich ausgegeben und entlasteten dann in der Realität auch wirklich die Azubis.
Man könnte auch von einem verschwindend geringen Anteil sprechen. Wir haben dieses Problem im Bildungsausschuss thematisiert. Es gab viel Kritik der Opposition. Es gab vor allem auch viel Kritik der Industrie- und Handelskammern, egal, ob man nach Rostock oder nach Neubrandenburg schaut.
Ihren mündlichen Ausführungen konnte ich jetzt entnehmen, was im Ausschuss noch nicht so klar geworden ist, dass Sie sich doch den einen oder anderen Kritikpunkt zu Herzen genommen haben.
Und ich habe mit Freude und mit Erstaunen gehört, dass es doch deutliche Besserungen auch in der eigenen Verordnung gibt und Sie nicht nur den Finger auf außerhalb des Landes richten und sagen, die Bundesregierung muss tun, aber unseren Papiertiger, der hier im Bildungsministerium mit dieser Richtlinie ruht, den lassen wir mal schön in der Schublade.
Einige Bedingungen – einige Kritikpunkte hatte ich gesagt – griffen Sie auf. Hinter einigen Kritikpunkten steht aus meiner Sicht immer noch ein Fragezeichen. Wie sieht es bei
spielsweise aus mit den Berufsschülern, die nicht an Landesfachklassen, an überregionalen Fachklassen oder an länderübergreifenden Fachklassen unterrichten, sondern lediglich an die nächstgelegene regionale Berufsschule fahren? Denn auch in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern können da erhebliche Wege zustande kommen und erhebliche Wegezeiten.