egal, wie gering ihre Ausbildungsvergütung ist. Sie schließen alle Auszubildenden aus, die ihre Berufsschule in weniger als drei Stunden Hin- und Rückfahrt erreichen. Und Sie schließen alle Berufsschülerinnen und Berufs
schüler aus, die mehr als 400 oder 500 Euro Ausbildungsvergütung erhalten. Sie zäumen das Pferd von hinten auf.
Ziel muss es sein, Regelungen zu finden, die die Auszubildenden tatsächlich entlasten und nicht wieder ausschließen.
Frau Oldenburg, Aufgabe der Opposition ist es, Alternativen aufzuzeigen. Ich würde Sie gern bitten, jetzt konkret zu diesem Thema die Alternative der Linksfraktion aufzuzeigen.
(Regine Lück, DIE LINKE: Das haben wir doch im Antrag behandelt. – Udo Pastörs, NPD: Wo ist die Frage?)
Sehr geehrter Herr Renz, meine Fraktion hat einen Antrag gestellt, die Alternative betreffend, nämlich die freie Fahrt für alle Berufsschülerinnen und Berufsschüler einzuführen in Mecklenburg-Vorpommern.
Diesen Antrag haben Sie abgelehnt. Hätten Sie diesem Antrag zugestimmt, würden wir uns heute nicht mit dieser Verschlimmbesserung einer Richtlinie beschäftigen müssen, sondern es würden alle Berufsschülerinnen und Berufsschüler unterstützt werden, indem die Fahrtkosten übernommen werden.
Denn wenn es jetzt nicht der Fall wäre, müssten Sie solange am Mikrofon stehen, bis die Frage beantwortet ist.
Ich nehme an dieser Stelle gleich die Gelegenheit wahr, Ihnen zu sagen, dass eine Zwischenfrage eine Zwischenfrage sein muss. Das heißt, sie beginnt mit einem Fragewort und endet im Zweifel
schriftlich mit einem Fragezeichen. Vielleicht können Sie das bei Ihrer nächsten Fragestellung dann auch berücksichtigen.
Wir hätten mit dem von mir eben Angesprochenen wirklich alle Berufsschüler unterstützen können und jetzt müssen wir uns mit einer Regelung beschäftigen, die keiner kennt und wenn wir Glück haben, die wenigen nützt.
Nichts von dem, Kollege Renz, was Sie in Ihrer Begründung des Antrages ausführen, ist uns und den Anzuhörenden bekannt. Sie sprechen von Inhalten der Richtlinie, die sich nicht in dem uns zugegangenen Entwurf befinden.
Ich zitiere aus Ihrer Begründung: „Da allerdings nur sehr wenige Berufsschülerinnen und Berufsschüler von der Förderung profitieren konnten, wurde im Zuge einer Anpassung der Richtlinie beschlossen, dass der Kreis der Zuwendungsberechtigten auf Schülerinnen und Schüler, die berufliche Vollzeitausbildungsgänge besuchen – auch an Schulen in freier Trägerschaft – erweitert wird …“ Ende des Zitats.
Wir kennen keine geänderte Richtlinie. Wir kennen keinen Beschluss, der Minister anscheinend auch nicht, denn er hat ja gesagt, die Richtlinie sei in den letzten Zügen. Wir kennen nicht Ihre Pläne, Auszubildende an freien Schulen in die Unterstützung einzubeziehen. Wir kennen nicht den Beschluss, auch Schülerinnen und Schüler in Vollzeitausbildungsgängen in die Förderung einzubeziehen. Wer hat hier was, mit wem oder mit sich selbst beschlossen?
Anscheinend – was haben Sie eben gesagt – soll die Regelung entfallen, dass der Betrieb sich beteiligt. Ist das so? Denn ansonsten kann ich mir auch Ihren Beschluss nicht vorstellen, die Vollzeitausbildung in die Förderung einzubeziehen, denn die Schülerinnen und Schüler befinden sich ja nicht in einer dualen Ausbildung und haben somit keinen Ausbildungsbetrieb.
Haben Sie beschlossen, die Kosten zu halbieren? Land zahlt mehr, Schüler auch? Wie viele Schülerinnen und Schüler haben Sie dieses Mal beschlossen auszugrenzen?
Meine Fraktion hat jedenfalls den Beschluss gefasst, diesen Antrag nicht zu beschließen, weil wir über seinen Inhalt im Parlament nicht informiert sind, weil wir weiterhin die Bedürftigsten von einer Förderung ausnehmen und weil wir weiterhin den größten Teil der Berufsschülerinnen und Berufsschüler in die Röhre gucken lassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde mich in einer Versachlichung der Debatte versuchen,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Es ist noch keiner unsachlich gewesen in der Debatte. Das ist ein bisschen überheblich.)
Der Antrag, der mir vorliegt, zielt nicht auf die Änderung einer Richtlinie ab, sondern weist auf einen …
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Damit wird es aber begründet, dieser Antrag, dass die Richtlinie schon geändert wurde. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Also noch mal: Der Antrag, wie er mir vorliegt, zielt nicht auf die Änderung einer Richtlinie ab, sondern – und darüber wird ja heute beschlossen, wenn überhaupt – er zielt ab auf eine Änderung der Sozialgesetzgebung im Zusammenhang mit einer Richtlinie zur Unterstützung der Fahrtkosten von Berufsschülern.
Frau Oldenburg hat bereits in die Historie eingeführt. Ich will es hier noch mal etwas akzentuieren: Dieses Parlament hat einmal beschlossen, dass die Landesregierung im Rahmen der Aufstellung der europäischen Förderkulissen – der nächsten – prüft. Meine Erinnerung ist, dass der Text ziemlich genau so war, ob man ein solches Programm nicht aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanzieren könnte, bei einer Drittelbeteiligung von Unternehmen, Auszubildenden und Land eben über den ESF.
Und, Frau Oldenburg, das erklärt auch, warum zwischen den Jahren 2010 und 2013 etwas Zeit vergangen ist, weil diese Frage bei der Aufstellung der Operationellen Programme zunächst geklärt werden müsste, auch mit der EU, ob das überhaupt geht. Und das Ergebnis war am Ende, es geht nicht. Dann hat die Koalition daraus die Schlussfolgerung gezogen, im Doppelhaushalt 2013/2014 jeweils 100.000 Euro zur Verfügung zu stellen und das dann eben über Landesmittel zu machen.