Protokoll der Sitzung vom 04.06.2015

und zur heutigen Sitzung dann diesen Antrag entsprechend vorgelegt. Was beinhaltet dieser Antrag konkret?

Erstens befassen wir uns mit der Thematik Zuwendungsempfänger. Da war es bisher so, dass nur soziale Härtefälle gefördert werden sollten. Das werden wir ändern. Wir werden den Kreis der Zuwendungsempfänger vergrößern, indem wir eine Verdienstgrenze von bis zu 500 Euro einbauen.

Wir werden als Zweites – das war ja auch schon den Medien zu entnehmen, aber trotzdem will ich es hier der Vollständigkeit halber sagen – die Übernachtungskosten von 10 auf 15 Euro erhöhen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Davon ein Drittel.)

Wir werden drittens die Fahrkostenpauschale, die zurzeit bei 5 Cent liegt, erhöhen auf 30 Cent.

Wir werden, das ist der vierte Punkt, den ich hier erwähnen möchte, die Richtlinie insofern umstricken, dass der Zwang, dass die Arbeitgeber sich mit einem Drittel der Kosten beteiligen, hier aufgehoben wird, sondern es wird eine Kannregelung. Hintergrund der Tatsache ist die Situation, dass wir gesagt haben, aus politischer Sicht kann es nicht sein, wenn Arbeitgeber sich nicht beteiligen wollen an der Drittelfinanzierung, dass dann dadurch die gesamte Förderung kippt, sprich, der Leidtragende der Auszubildende ist. Da haben wir gesagt, dass kann so nicht sein, deswegen werden wir für eine Kannregelung plädieren, sodass der Auszubildende trotzdem die Förderung von einem Drittel zugeführt bekommt.

Das Ganze bedeutet in der Praxis, wenn Sie mir gut zugehört haben, dass wir entsprechende Komponenten auch erhöhen werden. Das bedeutet in der Praxis, dass wir mehr Kosten haben werden, und zwar gehen wir davon aus, dass wir hier zusätzlich Geld in Höhe von 350.000 Euro zur Verfügung stellen werden. Damit ist natürlich dann auch die Hoffnung verbunden, dass das Geld abfließt, und zwar sehr reichhaltig, möglichst der gesamte Haushaltsansatz, den wir hier zum Tragen bringen, und dass durch Veränderung der Parameter, insbesondere der Verdienstgrenze, die ich angesprochen habe, es dazu führt, dass die Förderung entsprechend in Anspruch genommen wird und dort landet, wo der Bedarf vorhanden ist, nämlich bei den Auszubildenden mit einem sehr geringen Einkommen.

Wenn ich das als ersten großen Schwerpunkt betrachte, sprich die Richtlinie, haben wir einen zweiten großen Schwerpunkt. Wir haben festgestellt, dass insbesondere – und das ist auch sehr ärgerlich – die sozialen Härtefälle gar nicht in den Genuss der Förderung gekommen sind, weil der Zuschuss entsprechend auf die Sozialleistungen angerechnet wurde. Das ist für uns ein Zustand, den wir politisch als misslich erkannt haben, aber es ist nicht so einfach, den zu ändern,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das haben Sie als Sozialexperte nicht gewusst?!)

insbesondere nicht hier im Land, in MecklenburgVorpommern oder auch nicht durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Deswegen empfehlen wir dem Hohen Hause, eine Bundesratsinitiative zu starten über unsere Landesregierung. Wir denken, das ist ein guter Ansatz, dass die Sozialgesetzgebung in diesem Bereich geändert werden sollte. Deswegen ist das unser Vorschlag zur Verfahrensweise, um eben dann diese sozialen Härtefälle auch besserzustellen.

Wir hoffen auf breite Zustimmung in diesem Hause. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennen, was an dem, was wir jetzt vorhaben, inhaltlich nicht gut sein soll. Wir sagen eher, das ist sehr gut. Wir hoffen auch, dass es im Ergebnis des Prozesses dann endlich zu der Förderung kommt, so, wie wir es uns politisch immer vorgestellt haben. In diesem Sinne bitte ich dann auch um Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Marc Reinhardt, CDU)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Oldenburg.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Fachkräftemangel, über 6.000 offene Lehrstellen einerseits, über 4.000 Jugendliche ohne Ausbildungsplatz andererseits, zu weite Wege zur Berufsschule, hohe Beförderungskosten für die Auszubildenden, die diese allein aufzubringen haben – es ist vollkommen richtig, dass diese Jugendlichen endlich unterstützt werden müssen. Aber all jenen helfen Sie mit diesem Antrag nicht. Sie schließen weiterhin mehr als 90 Prozent der Berufsschüler von einer Förderung aus und Sie greifen ein Problem auf, das bereits seit zweieinhalb Jahren besteht, in denen weder die Landesregierung noch die Bundesregierung gehandelt haben, und Sie fordern Selbstgespräche Ihrer eigenen Minister.

(Heiterkeit bei Regine Lück, DIE LINKE: Gute Formulierung.)

Sie fordern uns auf, uns mit Inhalten einer Richtlinie zu befassen, die niemand der Abgeordneten jemals zu Gesicht bekommen hat, die nicht beschlossen wurde, wie Sie in Ihrer Begründung ausführen, wahrscheinlich aber nach Aussagen des Ministers in den Medien in den letzten Zügen liegt und die nicht in einer Anhörung diskutiert wurde, wir aber vor zwei Tagen der Presse Bruchstücke dieser Überarbeitung entnehmen konnten. Wenn es sich tatsächlich um so große Änderungen gegenüber dem jetzigen Entwurf handelt, ist eine weitere Anhörung zwingend geboten.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das alles wollen Sie auslassen und verlangen trotzdem von uns, heute einen Antrag zu beschließen,

(Torsten Renz, CDU: Sehr richtig.)

dessen inhaltlichen Teilchen Sie lediglich lückenhaft über die Presse kommunizieren.

(Torsten Renz, CDU: Im Parlament, im Parlament. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag sieht vor, dass wir uns mit Änderungen der „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vor- pommern für Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“ beschäftigen, und genauso lang wie der Titel dieser Richtlinie ist auch die Leidensgeschichte dieser Richtlinie.

Im April 2010 stellte meine Fraktion den Antrag, Auszubildende während des Blockunterrichts finanziell zu unterstützen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Ja, ja.)

Nach seiner Überweisung wurden der Antrag und die Entschließung meiner Fraktion, ein Landesprogramm zur Übernahme der Fahrt- und Übernachtungskosten aufzulegen, in den Ausschüssen abgelehnt. Der Entschließung der Koalition hingegen, lediglich in bestimmten ausgewählten beruflichen Ausbildungsfeldern die Jugendlichen zu unterstützen, wurde zugestimmt und nur drei Jahre später wurde stolz eine Richtlinie präsentiert, die nun auch nicht mehr von ausgewählten Berufsausbildungen sprach, sondern sich nur jene Auszubildende herauspickte, die soziale Härtefälle sind.

(Regine Lück, DIE LINKE: Leider, leider.)

Trotzdem wäre es ein erster Schritt gewesen, wenn man nicht eine Unterstützung beschlossen hätte, die ungefähr, rund gerechnet, 100 Prozent der Auszubildenden ausschließt, denn nicht einmal den sozialen Härtefällen wurde geholfen, da sich bereits mit Inkrafttreten der Richtlinie herausstellte, dass gerade diese Härtefälle von der Förderung ausgeschlossen werden. Voraussetzung, ein sozialer Härtefall zu sein, ist es, dass ein Härtefall Leistungen zur Grundsicherung erhält beziehungsweise in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Bei diesen Härtefällen können allerdings der Zuschuss des Landes und der Zuschuss des Ausbildungsbetriebes auf ihre Leistungen angerechnet werden und somit standen die sozialen Härtefälle exakt mit dem gleichen Wenigen da wie zuvor. Das war der Stand vor zweieinhalb Jahren und er ist es heute noch.

Anfang des vergangenen Jahres kam nun ein neuer Entwurf in die Anhörung, vor anderthalb Jahren. Dieser Entwurf veranlasste den Kollegen Renz, seine Pressemitteilung mit folgenden Worten zu überschreiben: „Ein guter Tag für die Berufsschülerinnen und Berufsschüler in Mecklenburg-Vorpommern“.

(Egbert Liskow, CDU: Richtig. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ein guter Tag sieht demnach so aus, dass wieder nur der allerkleinste Teil der Berufsschüler unterstützt wird,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

nämlich der Teil, der unter 400 Euro – und wie wir eben gehört haben, vermutlich unter 500 Euro – Ausbildungsvergütung erhält,

(Torsten Renz, CDU: Nicht vermutlich, das ist so.)

und auch nur dann, wenn er während des Blockunterrichts in einem Internat wohnt, das aber nur, wenn diese Jugendlichen Landesfachklassen oder überregionale Fachklassen besuchen,

(Regine Lück, DIE LINKE: Und die anderen?)

wenn der Hin- und Rückweg der Berufsschule mehr als drei Stunden beträgt, und das dann aber auch nur, wenn sich der Ausbildungsbetrieb mit einem Drittel,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Simone, nun mach das mal nicht so kompliziert!)

wie wir ja heute gehört haben, mit einer Kannregelung, vielleicht auch gar nicht an der Unterstützung der Auszu

bildenden beteiligt, das dann aber auch nur, wenn ein Drittel sowie sämtliche nicht gedeckte Aufwendungen von dem Auszubildenden selbst getragen werden, und das dann aber auch nur mit der Einschränkung, wenn dieser unter 400 oder 500 Euro verdienende, im Internat lebende Landesfachklassenschüler keine Leistungen zur Grundsicherung erhält.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Was für ein Prüfungsaufsatz!)

Dieser gute Tag für die Berufsschülerinnen und Berufsschüler wird auch von den Anzuhörenden kommentiert. Der Hauptgeschäftsführer der IHK Neubrandenburg schreibt, ich zitiere: „Die IHKs lehnen den übersandten Entwurf ab und sehen bei der Fülle der vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen einen grundlegenden Überarbeitungsbedarf, da andernfalls erneut davon auszugehen ist, dass die Richtlinie keine Wirksamkeit entfaltet.“ Ende des Zitats.

(Torsten Renz, CDU: Gibt es auch irgendwas Positives? – Zurufe von Manfred Dachner, SPD, Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Als Gründe für diese Kritik werden angeführt, dass es für den größten Teil der Auszubildenden bereits jetzt zu weite Wege zu den Berufsschulen gibt, dass es kaum noch tarifliche Regelungen in Industrie und Handel gibt, die unter die 400-Euro-Bemessungsgrenze fallen, dass nur Landesfachklassen und überregionale Fachklassen berücksichtigt werden und dass eine zu geringe Beteiligung an den tatsächlich entstehenden Kosten vorgesehen ist. Die Unterstützung des Landes aus dem Entwurf der Richtlinie, der uns bekannt ist, über die wir heute hier reden, beträgt 60 Euro pro Halbjahr für Fahrt und Unterkunft.

Sehr geehrte Damen und Herren, der gute Tag geht heute weiter, denn nach zweieinhalb Jahren Stillstand fordert heute nun die Koalition ihre eigenen Minister auf zu handeln. Das sind die Selbstgespräche.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, machen die etwa nichts?)

Aber die eigenen Leute dann auch noch dazu aufzufordern, im Bundesrat, in dem die eigenen Fraktionen die Mehrheit haben, mal freundlich nachzufragen, ob es eventuell möglich ist, wenn es denn passt, die Sozialgesetze anzupassen,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

die dann nicht einmal genau benannt werden, das ist kein Antrag, das ist ein Wunschzettel. Selbst, wenn Ihre Wünsche erhört werden, würden Sie weiterhin die Auszubildenden ausschließen, die die örtlich zuständige Berufsschule besuchen,

(Regine Lück, DIE LINKE: Das kann man nur, wenn man den Antrag nicht gelesen hat, sonst kann man da nicht zustimmen. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

egal, wie gering ihre Ausbildungsvergütung ist. Sie schließen alle Auszubildenden aus, die ihre Berufsschule in weniger als drei Stunden Hin- und Rückfahrt erreichen. Und Sie schließen alle Berufsschülerinnen und Berufs