Protokoll der Sitzung vom 04.06.2015

Na, wo kuschen Sie denn? Das werden wir nachher bei der Abstimmung sehen. Sie werden kuschen, indem Sie unseren Antrag ablehnen und damit Ihren eigenen Parteitagsbeschluss infrage stellen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Herr Ritter, das wissen Sie doch von vornherein. Das ist doch ein durchsichtiges Manöver, das Sie hier durchziehen. Mann!)

Noch einmal zu den Argumenten,

(Vincent Kokert, CDU: Da weint die SPD schon deswegen.)

die auch der Kollege Silkeit hier vorgestellt hat, was Studien angeht und so weiter und so fort. Gut, gehen wir von der Max-Planck-Studie weg. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sagt, er kenne keine Studie, die den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung etwa für die Aufklärung von Straftaten belegt. Auch Terroranschläge ließen sich mit Vorratsdatenspeicherung nicht verhindern.

(Michael Silkeit, CDU: Andersherum aber auch nicht.)

Das ist nun nicht die Max-Planck-Studie, sondern das ist der Datenschutzbeauftragte.

Selbst der Justizminister hat auf der Pressekonferenz am 27. Mai dieses Jahres auf die Nachfrage, ob er die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung begründen könne, gesagt – auf der Pressekonferenz, wirklich! –: „Die Notwendigkeit kann ich nicht beweisen.“ Und trotzdem bringen wir die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg.

(Zuruf von Michael Silkeit, CDU)

Ja, wie albern ist das denn? Es geht hier um einen Grundrechtseingriff, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ist ein solcher Grundrechtseingriff nur dann legitim, wenn er geeignet, angemessen und erforderlich, also notwendig ist, und der Bundesjustizminister, der dieses Gesetz auf den Weg bringt, kann die Notwendigkeit dieses Gesetzes nicht begründen. Insofern bleiben also viele Fragen offen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Der Leitspruch der Aufklärung lautet: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ Nun kannte Immanuel Kant sicherlich nicht die Koalitionszwänge, als er den Aufsatz schrieb „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Der wusste nicht mal, was Demokratie ist.)

aber vielleicht hilft dieser Leitsatz der Aufklärung ja bei Ihrer Entscheidungsfindung. Und nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde Sie nicht mit einer namentlichen Abstimmung quälen. Ich bitte einfach um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3993 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3993 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3998 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3998 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Bestellung der Wahlausschüsse gemäß § 26 Verwaltungsgerichtsordnung für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4040 vor.

Bestellung der Wahlausschüsse gemäß § 26 Verwaltungsgerichtsordnung für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/4040 –

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 26 Verwaltungsgerichtsordnung wird für jedes Verwaltungsgericht ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bestellt. Gemäß Paragraf 26 wählt der Landtag sieben Vertrauens

leute und sieben Vertreter für jeden Wahlausschuss eines Verwaltungsgerichts für die Dauer von fünf Jahren.

Sehr geehrte Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Die Kandidaten zur Wahl entnehmen Sie bitte der Drucksache 6/4040.

Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer beziehungsweise der Schriftführerin Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Mitglieds des Landtages nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Ich bitte die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Lass mal gucken! – Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Wahlurne leer ist.)

Das ist zweifellos schon erfolgt, aber formal gibt es jetzt keinen, der sich davon noch nicht überzeugen konnte.

Ich bitte die Schriftführer und deren Vertreter, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen und die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Gibt es weitere Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Ich schließe die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für circa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 12.35 Uhr

__________

Wiederbeginn: 12.38 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung und gebe das Ergebnis der geheimen Wahl bekannt. Es wurden 62 Stimmen abgegeben, davon waren 61 Stimmen gültig. Mit Ja stimmten 57 Mitglieder des Landtages, mit Nein stimmten 4 Mitglieder des Landtages und kein Mitglied des Landtages enthielt sich der Stimme. Ich stelle fest, dass alle auf dem Wahlvorschlag auf Drucksache 6/4040 aufgeführten Vertrauensleute und deren Vertreterinnen und Vertreter gewählt sind.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Landesförderung für Auszubildende sicherstellen, Drucksache 6/3995.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Landesförderung für Auszubildende sicherstellen – Drucksache 6/3995 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier heute unser Thema: „Landesförderung für Auszubildende sicherstellen“. Das Thema hat schon eine etwas längere Vorgeschichte und aus diesem Grunde möchte ich ganz kurz, vielleicht auch etwas selbstkritisch, darauf eingehen.

Die Ausgangslage ist klar: Aufgrund der Konzentration von Berufsschulstandorten haben wir logischerweise die Situation zu verzeichnen, dass wir für die Auszubildenden längere Anfahrtswege und demzufolge dann auch möglicherweise entsprechende Unterkunftskosten haben, die sich als Problem darstellen. Das haben CDU und SPD schon erkannt,

(Regine Lück, DIE LINKE: Und unser Antrag, den wir hatten?!)

und zwar schon im Jahre 2013, und wir haben dann auch gehandelt,

(Regine Lück, DIE LINKE: Und unseren Antrag haben Sie abgelehnt.)

indem wir in 2013 und 2014 im Doppelhaushalt jeweils 100.000 Euro zur Verfügung gestellt haben, um diese Herausforderung, um die geschilderte Situation zu meistern

(Regine Lück, DIE LINKE: Sie haben immer gute Ideen.)

mit dem Ergebnis, dass in 2013 976 Euro in Anspruch genommen worden sind, und im Jahre 2014 waren es dann circa 444 Euro. Das stellt sich natürlich als eine völlig unbefriedigende Situation dar vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir, denke ich, parteiübergreifend der Auffassung sind, dass in diesem Bereich gehandelt werden muss. Diesen Handlungsbedarf haben jetzt insbesondere CDU und SPD gesehen

(Regine Lück, DIE LINKE: Das hat aber lange gedauert.)

und zur heutigen Sitzung dann diesen Antrag entsprechend vorgelegt. Was beinhaltet dieser Antrag konkret?