Machen Sie jetzt! Wunderbar. Da, werden Sie sehen, werden Sie relativ wenig über meine persönliche Lebensführung finden. Sie werden dort zum Beispiel nicht finden, mit wem ich zusammen bin, mit welchen Freunden ich feiere, sondern ich benutze meine Profile …
Es gibt ja auch den schönen Spruch: Unter dem Mikroskop sehen wir alle nicht hübsch aus. Und das sollten wir uns alle vor Augen führen.
Aber ich benutze sehr bewusst diese Profile nur für meine politische Tätigkeit. Da mache ich politische Verlautbarungen, veröffentliche Pressemitteilungen und so weiter. Also bevor Sie Vorwürfe hier in den Raum stellen, machen Sie sich vorher schlau!
Ich möchte noch mal auf den Kollegen Silkeit von der CDU eingehen und dann noch mal auf diese interessante Argumentation, dass Sie sagen: Ja, aber die Bürger geben doch den großen Konzernen wie Google und Apple schon viel mehr Daten, als hier durch die Vorratsdatenspeicherung abgespeichert werden soll. Und da sage ich Ihnen: Ja, an der Stelle kämpfen wir auch, Herr Silkeit. Wir wollen den Datenschutz der Bürger stärken, damit sie genau entscheiden können, welche Daten von ihnen von welchen Konzernen gesammelt werden dürfen.
Aber jetzt den Schluss zu ziehen, weil wir eine schlechte Datenschutzgrundverordnung in der EU haben und ein schlechtes Datenschutzgesetz, dann ist es auch legitim, dass der Staat ordentlich sammeln darf, das machen wir nicht mit. Wir sagen, wir müssen beide Seiten betrachten, wir müssen den Datenschutz auf der einen Seite gegenüber den Privaten stärken und den Datenschutz gegenüber dem Staat auch stärken. Wir wollen eben nicht den gläsernen Bürger sowohl für Unternehmen als auch für den Staat, sondern wir wollen, dass der Bürger selbst entscheiden kann, wie er mit seinen Daten umgeht.
Und, Herr Silkeit, Sie sagten gerade so schön, ach, wenn es nur um meine Daten gehen würde, also um Ihre Daten, damit hätten Sie überhaupt kein Problem. Sie hätten de facto nichts zu verbergen, also könne doch der Staat dann auch wissen, mit wem Sie telefonieren und welche sozialen Netzwerke Sie pflegen. Da möchte ich Ihnen einen schönen Satz von Edward Snowden ans Herz legen, der sagte nämlich mal: „Wenn du meinst, Privatsphäre ist egal, nur weil du nichts zu verbergen hast, kannst du genauso behaupten, Redefreiheit ist egal, nur weil du nichts zu sagen hast.“ Das sollten wir uns alle zu Herzen nehmen. Man kann nicht einfach Bürgerrechte en passant zur Seite wischen, nur weil man sie im Moment vielleicht nicht ganz so dringend braucht. Das ist ja das Schöne, Bürgerrechte gelten sozusagen dauerhaft und auch für schwierige Situationen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Ihre Aufmerksamkeit gerne aber noch auf einen anderen Aspekt des Gesetzentwurfes der Koalition aus Berlin lenken, und zwar den darin vorgesehenen neuen Straftatbestand der Datenhehlerei. Die neue Strafvorschrift des Paragrafen 202d Strafgesetzbuch soll lauten, und ich zitiere: „Wer Daten …, die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Was heißt das jetzt in der Wirklichkeit? Und das finde ich hoch bedenklich. Das heißt, dass die ganze Berichterstattung über die Geheimdienstaffären in Zukunft unter Strafe steht, dass Whistleblower gejagt werden können, und das finde ich hoch problematisch. Ein Staat, der selbst Steuer-CDs ankauft, um sie zu verwerten und einer Strafverfolgung zuzuführen, will das gleiche Prinzip anderen verbieten, wenn sie Missstände innerhalb von Behörden offenlegen wollen.
Und deswegen, das setzt dem Ganzen noch die Krone auf, gibt es einen Ausnahmetatbestand, nämlich, SteuerCDs dürfen in Zukunft auch weiterhin vom Staat gekauft werden, denn in Absatz 3 steht, dass die Strafbarkeit nicht für solche Handlungen gilt, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger, dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. Also der Staat darf Daten hehlen, darf Datenhehlerei betreiben, aber doch bitte die Whistle- blower nicht. Und das finde ich sehr, sehr, sehr bedenklich.
Der Deutsche Anwaltverein kommentiert dies wie folgt. Ich zitiere das, weil er das sehr schön auf den Punkt bringt: „Damit unternimmt es die Bundesregierung – an verborgener Stelle eines Gesetzentwurfes, dessen Überschrift insinuiert, es gehe um Datenspeicherfristen – staatlichen Stellen die Früchte illegaler Datenerhebungen zu sichern. Dies wäre angesichts des bekannt gewordenen Verdachts systematischer Ausspähung von Bürgern, Unternehmen und Amtsträgern durch (ausländische) staatliche Stellen ein fatales Signal. Zu dem vorgeblichen Zweck des neuen Straftatbestandes, das formelle Datengeheimnis vor einer Fortsetzung und Vertiefung seiner durch eine vorausgegangene Straftat erfolgten Verletzung zu schützen, steht dies in einem grotesken Widerspruch...“ Zitatende.
Und Peter Schaar, der ehemalige Datenschutzbeauftragte des Bundes, schreibt, ich zitiere hier auch: „Die vorgeschlagene neue Strafvorschrift … würde einerseits zur Kriminalisierung von Whistleblower-Plattformen, Bloggern oder Medien führen, die dem Ziel dienen, Informationen über rechtswidriges Verhalten von Amtsträgern oder Organisationen zu sammeln oder aufzudecken.“
Frau Drese, Sie haben die Frage gestellt, warum wir trotz des Wissens ob der Unterschiede bei den Koalitionsfraktionen diesen Antrag gestellt haben, und ich will Ihnen die Antwort darauf geben. Wir wollen ein politisches Signal, wir wollen ein politisches Bekenntnis aus diesem Hohen Haus heraus zu einem wichtigen Thema. Und bei diesem Signal und bei diesem Bekenntnis geht es eben auch um Glaubwürdigkeit der Politik.
Und, lieber Kollege Silkeit, ich erinnere mich natürlich sehr gut an die acht Jahre Rot-Rot, denn vier Jahre lang davon habe ich Verantwortung getragen als Landesvorsitzender meiner Partei und ich kenne viele der Beschlüsse, auch zum Thema öffentliche und persönliche Sicherheit. Beschlüsse zur Vorratsdatenspeicherung waren nicht dabei, aber zum Beispiel Beschlüsse zur Kennzeichnungspflicht der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Wir sind damals regelmäßig am Widerstand des Innenministers Timm gescheitert. Mittlerweile gibt es auch zu diesem Thema einen SPD-Parteitagsbeschluss,
dass demnächst diese Kennzeichnungspflicht kommt, sicherlich in einer anderen Koalition, weil das mit Ihnen auch nicht zu machen ist.
Das ist sozusagen ein Häkchen an dieser Problematik und da kann ich ganz klar sagen, links wirkt. Diesen Anzug brauche ich mir dann an dieser Stelle nicht anzuziehen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon etwas Bemerkenswertes in dieser Debatte gesagt worden. Wenn der Innenminister feststellt, dass der Kollege Saalfeld, ich und unsere Fraktionen ein Sicherheitsrisiko für dieses Land darstellen würden, weil wir diese Anträge in den Landtag eingebracht haben, und man dann der Logik folgt, kommt man zu der Feststellung, dass eigentlich der Koalitionspartner der CDU das größte Sicherheitsrisiko in diesem Land ist, denn der Koalitionspartner hat auf seinem Landesparteitag einen klaren Beschluss zu diesem Thema gefasst. Und wenn das dann sozusagen unwidersprochen bleibt, das verwundert mich dann schon. Es verwundert mich auch, dass unwidersprochen bleibt, dass der Innenminister hier sagen kann: Wenn wir zuständig wären im Bundesrat, würden wir dem zustimmen.
Frau Drese hat gesagt, wir würden uns dann enthalten. Der Innenminister hat hier klar gesagt, wird würden dem zustimmen. Dann wundert mich das schon, dass so eine Ruhe auf der Regierungsbank herrscht und man sagt, na ja, lass ihn mal reden, das interessiert uns alles nicht.
Das sind dann solche Botschaften, die in das Land hinausgesandt werden müssen, wer wie mit diesem wichtigen Thema für die Bürgerinnen und Bürger umgeht.
Auch der SPD-Konvent, der demnächst stattfindet, wird sich mit dieser Frage beschäftigen. Und wenn man dann so liest, wie die SPD-Parteiführung versucht, die Meinungsbildung der Basis mit Informationen zu beeinflussen und den Widerstand zu brechen,
Vor allen Dingen, ich will das noch mal in Erinnerung rufen, was der Bundesjustizminister, der jetzt ja die Vor
ratsdatenspeicherung auf den Weg bringt, noch am 12. Januar dieses Jahres gesagt hat: „Die Vorratsdatenspeicherung gibt es in Frankreich, sie konnte auch den Anschlag in Paris nicht verhindern. Und: Eine solche Speicherung verstößt gegen Grundrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof eindeutig festgestellt.“ Zitatende. Da muss man sich schon fragen: Was hat sich denn seit dem 12. Januar an den rechtlichen Grundlagen in diesem Land geändert,
außer dass die Zwänge in den jeweiligen Koalitionen so deutlich groß geworden sind? Dass es in Berlin so passiert, das kann ich mir ja noch vorstellen, weil in Berlin ist die CDU der größere Koalitionspartner. Da sagt man als kleiner Koalitionspartner schon mal ganz gerne: Na ja, ich konnte ja nicht anders. Hier im Land sind die Verhältnisse anders. Der große Koalitionspartner fasst einen Parteitagsbeschluss. Der kleinere Koalitionspartner sagt, findet mit uns nicht statt, und der große Partner kuscht.
Na, wo kuschen Sie denn? Das werden wir nachher bei der Abstimmung sehen. Sie werden kuschen, indem Sie unseren Antrag ablehnen und damit Ihren eigenen Parteitagsbeschluss infrage stellen.