Bei den Grundstücksflächen gelten 500 Quadratmeter im städtischen und 800 Quadratmeter im ländlichen Bereich in der Regel als angemessen. Höhere Quadratmeterzahlen sind dann angemessen, wenn diese in Bebauungsplänen so festgelegt sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle könnte man die Frage stellen, warum so ein Sachvermögenswert anders behandelt wird als ein Barvermögenswert. Dabei müsste man wohl zu dem Schluss kommen, dass ein sinnvoller Grund hierfür zunächst nicht vorliegt. Das macht gerade der Umkehrschluss deutlich. Absurd wäre nämlich die Konstellation, dass ein Barvermögenswert in einen Sachvermögenswert umgewandelt wird, nur um diesen Sachvermögenswert dann nicht veräußern zu müssen, etwa weil das SGB II hierfür keine Handhabe bietet. An dieser Stelle der Argumentation könnte der berechtigte Einwand kommen, dass man zu einem Geldbetrag auf dem Konto eine andere emotionale Bindung
Für den Fall, dass eine Immobilie zu groß ist, weist das Zweite Sozialgesetzbuch Auswege aus. Erst als letztes Mittel kommt die Verwertung eines Grundstücks durch Verkauf in Betracht. Dies kann aber auch durch den Verbrauch von Gespartem, die Beantragung anderer Leistungen – Wohngeld, Rente und so weiter –, eine Darlehensaufnahme oder auch eine Teilvermietung geschehen.
Auch wenn der Antrag der NPD-Fraktion an dieser Stelle mit gegenteiligen Behauptungen aufwartet, die Teilungsmöglichkeit von Grundstücken kann als vorrangige Verwertungsmöglichkeit genutzt werden.
Insoweit ist die Aussage der NPD-Fraktion also unwahr. Die Entscheidung der Verwertung trifft auch nicht das Jobcenter, sondern der Antragsteller. Eine Teilung der Grundstücksfläche ist auch nur dann zumutbar, wenn dadurch die Grundstücksfläche auf eine angemessene Größe zurückgeführt werden kann. Folglich sind auch größere Grundstücke als angemessen anzusehen, nämlich wenn entsprechende Größen in Bebauungsplänen vorgesehen sind, die Grundstücke ohnehin nicht teilbar wären oder das Grundstück hinsichtlich seines Zuschnittes vergleichbar mit anderen Grundstückszuschnitten im entsprechenden Baugebiet ist.
Im Ergebnis muss nach einer Verwertung ein Mehrwert an Mitteln zur Verfügung stehen, mit denen der Lebensunterhalt gesichert werden kann. Dabei gibt es auch wieder eine Ausnahme. So können bereits Fälle mit hohen Darlehensverbindlichkeiten, erheblichem Investitionsstau, in nicht marktgängigen Wohnlagen oder mit unklaren Eigentumsverhältnissen – zum Beispiel Erbengemeinschaften – eine Anrechnung des Grundstücks als Vermögenswert erschweren, sodass eine Berücksichtigung bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit zu unterbleiben hat. Alles das ist es, was beim Jobcenter vorliegt und wonach auch gehandelt wird.
(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD – Stefan Köster, NPD: Herr Schubert, Sie haben ja überhaupt keine Ahnung, überhaupt keine Ahnung!)
wie zum Beispiel, dass ein Hausgrundstück in seiner Gesamtheit und nicht nur, wo möglich, in einem angemessenen Teil zu verkaufen sei, die Ängste der Menschen, dies zum Beispiel auch durch die Begründung zu diesem Antrag, in der der obligatorische NPD-Hinweis auf Asylbewerber natürlich nicht fehlen darf und in der ansonsten von menschenfeindlichem Vorgehen, ja sogar von Heimatvertreibung fabuliert wird.
Die ganz offensichtlichen Bemühungen um Auswege bei der zu berücksichtigenden Vermögenslage sind in den fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit aber hinreichend dokumentiert.
Die NPD, ich sagte es eingangs, spielt sich hier als sogenannter Retter der Entrechteten auf, und ich füge an dieser Stelle hinzu, sie tut dies mal wieder zu Unrecht.
(Udo Pastörs, NPD: Das ist peinlich, was Sie da loslassen, richtig peinlich, das muss ich Ihnen sagen.)
Das Schlimmste ist in meinen Augen aber, dass der vorliegende Landtagsantrag von der NPD in ähnlicher Form bereits in unserem Kreistag Vorpommern
Jetzt gibt es auch eine eigene Landtagsdrucksache und die NPD konnte eine Kreistagsrede noch einmal im Landtag verwerten.
sondern ich halte diese Arbeitsauffassung, nämlich die unreflektierte Zweitverwertung von Kreistagsreden, auch für gefährlich.
(Stefan Köster, NPD: Sie sind ’ne Witzfigur. – Udo Pastörs, NPD: Sie sind ’ne Witzfigur, mein lieber Schwan!)
Das stärkste Stück ist nämlich, dass Sie Ihre wirklich unredliche Polemik von Heimatvertreibung, Menschenfeindlichkeit et cetera hier regional beschränken,
In Paragraf 2 SGB II ist der Nachrang der Grundsicherungsleistungen aber eben nicht nur für Vorpommern-Greifswald nominiert. Der Lebensunterhalt ist auch in jedem anderen Landkreis vornehmlich durch eigene Mittel zu sichern, erst dann greift die Solidargemeinschaft. Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen in das SGB II ist also keine willkür
Durch alle Jobcenter ist zu gewährleisten, dass nur die Personen Grundsicherungsleistungen erhalten, die in unserer Solidargemeinschaft als hilfsbedürftig gelten.
Ich bin glücklich darüber, dass die NPD weder einen Einfluss auf die Inhalte noch auf die regionale Ausgestaltung unserer Solidargemeinschaft hat.
Sie hatten gerade den Bürgerbeauftragten erwähnt, und deswegen gebe ich auch die Empfehlung an die SGB-IIEmpfänger,
sich bei Problemen mit Entscheidungen des Jobcenters oder der Optionskommune an den Petitionsausschuss oder an den Bürgerbeauftragten zu wenden.
(Udo Pastörs, NPD: Sie waren der beste Reklameträger dafür, dass sie gar nicht erst hingehen zu ihm.)
Ich kann mich erinnern, 2007 hat der Landtag die Mittel für eine Stelle beim Bürgerbeauftragten für die Arbeit mit Jobcentern und Optionskommunen zur Verfügung gestellt, damit diese Beurteilung dort stattfinden kann, die auch vielen Leuten geholfen hat.