Protokoll der Sitzung vom 04.06.2015

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich beginne gleich mit der schlimms

ten Aktion, die mir bekannt ist und die sich das Jobcenter Vorpommern-Greifswald geleistet hat: Drei Brüder in einem Dorf in der Nähe von Anklam sind Miteigentümer eines Hauses mit Hausgrundstück. Zwei davon sind Hartz-IV-Empfänger, einer Rentner. Das Jobcenter Vorpommern-Greifswald Nord schreibt die beiden Brüder, die Arbeitslosengeld II beziehen, an und fordert sie auf, nicht nur ihre Miteigentümeranteile als verwertbares Vermögen zu verkaufen, sondern auch gegebenenfalls ihren Bruder zu verklagen, ihren eigenen Bruder, falls der als Miteigentümer dem Verkauf des ganzen Hausgrundstückes nicht zustimmen sollte.

(Udo Pastörs, NPD: Pfui!)

In dem Schreiben finden sich dann sehr detaillierte Rechtsratschläge, wie der Bruder am besten zu verklagen wäre.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das ist das erste Mal, dass ich rechtliche Ratschläge in einem Bescheid des Jobcenters gesehen habe. Sonst werden die Leute immer schön im Unklaren gelassen über ihre Ansprüche und Rechte, aber hier wird ihnen ganz genau dargestellt, wie sie ihren Bruder am besten vor Gericht zerren können.

Hartz IV ist seit 2005 in Kraft. Seitdem gilt, dass selbstbewohnte Häuser mit Hausgrundstücken, im ländlichen Raum bis zu 800 Quadratmeter, als geschütztes Vermögen angesehen werden, das nicht für den Lebensunterhalt verwertet werden muss. Auf dem Land haben die meisten Familien aber größere Grundstücke, meist Splitterflächen, Wiesen oder Wald, mit geringem Gebrauchswert und geringem Verkehrswert, im Binnenland auch kaum verkäuflich. Zehn Jahre lang wurden diese Familien in Ruhe gelassen. Das hat sich seit Kurzem geändert.

Mir sind mittlerweile zehn Fälle bekannt, neun aus persönlicher Erfahrung, einer aus dem „Nordkurier“, der das Thema jetzt auch aufgegriffen hat, in denen Bürgern die Leistungen eingestellt werden, verbunden mit der Aufforderung, ihre Häuser verkaufen zu müssen. Ich gehe davon aus, dass dies flächendeckend geschieht, zumindest in Vorpommern-Greifswald.

Die Betroffenen werden zunächst aufgefordert, bei der Wertermittlung ihrer Hausgrundstücke mitzuwirken. Das geht sehr weit. Da wird also von ihnen verlangt, sie sollen von allem Fotos machen, von draußen, von drinnen, die Türen sollen eigens fotografiert werden. Dann kommen auch Leute vom Jobcenter vorbei, schauen sich alles an und schätzen das. Tun die Leute das nicht, wirken sie also bei der Wertermittlung nicht mit, gilt das als Verweigerung bei der Mitwirkung an der Ermittlung ihrer Bedürftigkeit, mit der Konsequenz, dass die Leistungen sofort eingestellt werden. Sie kriegen also sofort kein Geld mehr. Dann tritt ein Gutachterausschuss zusammen, den sich das Jobcenter zugelegt hat, um diese Abzockaktionen durchführen zu können.

(Udo Pastörs, NPD: Gut formuliert!)

Der legt einen Verkehrswert fest, und wenn dieser Verkehrswert über dem Schonvermögen der betroffenen Bedarfsgemeinschaft liegt – selbst bei einem geringen Betrag um 1.000 Euro –, ergeht ein Bescheid über die Einstellung der Leistungen. Dann gibt es kein Geld mehr. In einigen Fällen werden die Leistungen als Darlehen

vorläufig weitergezahlt, weil man den Leuten großzügigerweise Zeit gibt, ihre Häuser zu verkaufen. Ein paar Monate, damit sie sich ein günstiges Angebot einholen oder einen günstigen Käufer finden, und dann müssen sie es vom Verkaufspreis zurückzahlen.

In diesen Bescheiden steht sinngemäß: Sie müssen nicht nur den überschüssigen, nicht angemessenen Grundstücksteil verkaufen, also alles über 800 Quadratmeter, sondern das ganze Hausgrundstück mit Haus. Originalzitat aus einem Widerspruchsbescheid, einem ablehnenden natürlich: „Soweit die Auffassung vertreten werde, dass ausschließlich ein Teil des Hausgrundstücks unangemessen sei, wird dies als unbegründet zurückgewiesen. Solange eine Teilung nicht vorliegt, ist das Hausgrundstück in seiner Gesamtheit zu beurteilen und danach zu verwerten.“

Die Teilung des Grundstücks kostet aber Geld. Das Katasteramt fordert für Vermessung und Teilung Gebühren in Höhe von 2.000 Euro aufwärts, selbst bei kleinen Grundstücken. Anträge auf Übernahme dieser Teilungsgebühren, wenigstens als Darlehen, werden aber zurückgewiesen.

Das könnte man doch wenigstens machen, wenn einer ein Hausgrundstück von 2.000 Quadratmetern hat, dass man ihm dann sagen würde: Teile das Grundstück einmal in dein Haus plus 800 Quadratmeter, das kannst du behalten, und in den überschüssigen Teil von 1.200 Quadratmetern. Die Teilungsgebühren geben wir dir wenigstens als Darlehen, die kannst du dann vom Verkaufspreis zurückzahlen oder du kannst sie abstottern, oder sie werden in kleinen Beträgen von den Leistungen einbehalten, damit die Leute wenigstens ihr Haus behalten können, ihr Hausgrundstück. Das wird aber nicht gemacht, das wird in eiskaltem Herrenmenschenton zurückgewiesen,

(Udo Pastörs, NPD: Perfide ist das!)

meist ohne nähere Begründung.

(Martina Tegtmeier, SPD: „Herrenmenschenton“, damit kennen Sie sich aus.)

Also die Leute haben naturgemäß nicht das Geld, um sich die Grundstücksteilung leisten zu können. Deswegen sind sie ja auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger, weil sie kein Geld haben. Folglich ist das gesamte Grundstück mit Haus zu verwerten.

Weiter steht in den Bescheiden, es stellt keine besondere Härte dar, wenn das gesamte Grundstück verkauft werden muss. Hintergrund ist, dass auch unangemessenes Vermögen nicht verwertet werden muss, wenn dies eine besondere Härte darstellt. Ist das eine besondere Härte, wenn eine Familie, die seit 60 Jahren – und so einen Fall kenne ich – in einem vielleicht sogar selbst gebauten Haus lebt, wo mehrere Generationen geboren wurden, ihr Heim räumen muss? Da scheiden sich die Geister. Wer keinen Funken Anstand besitzt und sich auf niedrigster moralischer Ebene bewegt wie das Jobcenter, sagt Nein.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Alle anderen sagen, wenn das keine besondere Härte ist, dann ist nichts eine besondere Härte, dann kann man das aus dem Gesetz streichen.

In den Bescheiden steht auch, es sei zumutbar, dass die Bürger, wenn sie ihr Haus verkauft hätten und keine Unterkunft in ihrem Dorf fänden, ihr Dorf zu verlassen hätten, also wegziehen müssten.

(Udo Pastörs, NPD: Da wird Platz für Ausländer gemacht.)

Zitat aus einem Originalbescheid: „Der Eigentümer ist ebenso wenig wie der Mieter davor geschützt, dass sich wegen unangemessenen höheren Unterkunftskosten die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels ergeben kann.“ Das heißt, das Jobcenter vertreibt Deutsche aus ihren Dörfern, während gleichzeitig im Rahmen der Willkommenskultur denselben Dörfern Asylbewerber zugewiesen werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Es wäre mit der gültigen Rechtslage zu vereinbaren, wenn das Jobcenter Vorpommern-Greifswald die Verwertung ganzer Hausgrundstücke als besondere Härte einstufen und darauf verzichten würde, dass die Leute das ganze Hausgrundstück verwerten sollen. Das war jedenfalls die Praxis in den letzten zehn Jahren, die wird ja nicht rechtswidrig gewesen sein.

Es wäre auch mit der gültigen Rechtslage vereinbar, wenn das Jobcenter als Hilfe in besonderen Lebenslagen die Grundstücksteilungsgebühren wenigstens als Darlehen übernehmen würde. Deshalb wird hier auch keine Bundesratsinitiative für eine Gesetzesänderung beantragt, denn das alles ließe sich im Rahmen der Gesetzeslage machen. Es wird stattdessen beantragt, die Praxis des Jobcenters Vorpommern-Greifswald als bösartig und menschenfeindlich zu verurteilen,

(Udo Pastörs, NPD: Ja.)

denn genau das ist sie auch.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Schubert von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Klären wir einmal den Begriff „Solidargemeinschaft“, und, meine Herren von der Fensterfront, hören Sie mal gut zu!

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Der Begriff „Solidargemeinschaft“ bedeutet, dass ein Bürger nicht allein für sich verantwortlich ist.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ob in Vorpommern-Greifswald, Nordwestmecklenburg oder in einem anderen Landkreis der Republik gewähren sich die Bundesbürger gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Die Solidargemeinschaft unterstützt mit zu Beginn des Jahres übrigens gestiegenen Hilfen dort, wo es notwendig ist.

(Udo Pastörs, NPD: Jaja, indem man den Leuten die Häuser wegnimmt.)

Anders wäre eine solche Gemeinschaft auch kaum funktionsfähig. Was notwendig ist, klärt unter anderem der Paragraf 12 SGB II.

Das Jobcenter stellt fest, ob Zugangsvoraussetzungen zum SGB II erfüllt sind. Durch das Jobcenter wird aber nicht entschieden, wie festgestelltes Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes eingesetzt wird. Dies wäre nämlich ein Eingriff in den Artikel 14 Grundgesetz, gedeckter Eingriff in das Eigentum.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein sensibles Thema, ohne Frage! Und wegen dieser Sensibilität gibt die Bundesagentur für Arbeit regelmäßig fachliche Hinweise zu dem zu berücksichtigenden Vermögen.

(Udo Pastörs, NPD: Na, die haben wir ja gerade gehört.)

Diese Hinweise sind heute mein Lektüretipp an die NPD,

(Udo Pastörs, NPD: Jaja.)

die sich mit dem vorliegenden Antrag wieder mal als Retter der Entrechteten aufspielt.

(Udo Pastörs, NPD: Jaja. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Konkret gehen diese Hinweise der Bundesagentur für Arbeit von einer Angemessenheit ohne weitere Prüfung aus, wenn 80 Quadratmeter für ein bis zwei Personen, 100 Quadratmeter für drei Personen und 120 Quadratmeter für vier Personen im Falle einer Eigentumswohnung nicht überschritten sind. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006 hervor. Im Falle eines Eigenheimes kommen hiernach jeweils noch einmal 10 Quadratmeter dazu. Im Einzelfall, und das sind Einzelfälle, die dann auch geprüft werden, sind Abweichungen von diesen,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Das ist der Anfang!)

sind Abweichungen von diesen Richtwerten nach oben denkbar.