Moment, ich will das ausdrücklich nicht kritisch würdigen. Ich sage das sehr, sehr ausdrücklich hier, weil wir damit einverstanden waren, dass das so passieren kann. Aber wir waren im Dezember 2014 am Ende dessen, was wir miteinander vereinbart haben.
Ich will an dieser Stelle noch etwas sagen und das Thema ausweiten auf einen Aspekt, über den wir überhaupt noch nicht gesprochen haben: Das ist das, was wir im Augenblick in Vorpommern an Hürden im Bereich Bürgerbegehren erleben, weil die Theaterbewegung dort den Versuch macht, kommunale Bürgerbegehren zu initiieren. Da entsteht nahezu eine Unmöglichkeit, dieses direktdemokratische Element zu nutzen.
Ich kann nur dafür werben, lassen Sie uns gemeinsam die Zugänge für die Beteiligung, für die Einbeziehung, für das Einmischen von Bürgerinnen und Bürgern so gestalten, dass sie auch die tatsächliche Möglichkeit haben. Ich glaube, das wäre ein sehr, sehr gutes Zeichen, um Politikverdrossenheit zu begegnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das kann man sich in der Tat fragen: Wenn es Quoren bei Volksentscheiden gibt, warum gibt es dann eigentlichen keine Quoren für Wahlen? Das könnte man ja auch machen, zu sagen, wenn nicht wenigstens 50 Prozent Wahlbeteiligung erreicht werden oder wenn hinter der Regierung nicht mindestens 50 Prozent der Wähler, aller Wahlberechtigten, stehen, dann ist die Wahl ungültig. Da könnte das Land einen großen Sprung nach vorne machen, denn dann wäre die Landesregierung weg.
Es wäre nur konsequent, solche Quoren einzuführen, wenn man Quoren bei Volksentscheiden für richtig hält. Das Grundproblem ist nämlich dasselbe. Wie legitim sind die Wahlenthaltung beziehungsweise die Nichtbeteiligung an Volksentscheiden? Wenn man die Auffassung vertritt, dies stelle ein nicht zu billigendes Verhalten dar oder einen Verstoß gegen eine Bürgerpflicht, dann müsste man eben konsequenterweise die Wahlpflicht einführen und die Teilnahmepflicht an Volksentscheiden. Das wäre auch mal interessant. Ist man dagegen der Meinung, Enthaltung sei auch eine akzeptable Entscheidung, dann wäre jede noch so geringe Beteiligung eine ausreichende Legitimitätsgrundlage.
Wenn 90 Prozent es vorziehen, zu Hause zu bleiben, dann sagen sie nichts anderes als, wir überlassen den anderen, den restlichen 10 Prozent die Entscheidung, und das wäre dann völlig legitim, denn sie hatten ja ihre Chance. Sie wollten es ja so. Daher gibt es nur einen Grund für ein Eingangsquorum, sonst wäre jeden Donnerstag Volksentscheid, aber für Zustimmungsquoren und Beteiligungsquoren sehe ich nicht den mindesten Grund, weder bei Wahlen noch bei Volksentscheidungen.
Grund könnte höchstens sein, dass man das Element der direkten Demokratie möglichst klein halten möchte. Man gewährt Volksentscheide und sagt, wir haben jetzt im Grundgesetz neben dem Prinzip der repräsentativen Demokratie auch Elemente der direkten Demokratie. Hervorragend, das Volk darf auch mitmachen! Aber in der praktischen Durchführung legt man dem Ganzen dann so viele Steine in den Weg und etabliert so hohe Hürden, dass das in der Praxis nicht möglich ist. Das läuft im Augenblick so und ist eins von vielen Elementen dessen, was wir hier in dieser BRD Scheindemokratie nennen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt hat sich hier bei der Debatte um die Absenkung der Quoren eine gewisse Hitzigkeit entwickelt. Trotzdem bin ich der Überzeugung, dass der überwiegende, der weitaus überwiegende Teil der Abgeordneten in diesem Landtag schon die existierende Staatsform der parlamentarischen Demokratie anerkennt, damit einverstanden ist und sich auch weiterhin für den Erhalt und den Fortbestand dieser Form der Demokratie einsetzt.
Meine Damen und Herren, dass man angesichts einer sinkenden Beteiligung bei Wahlen und auch des immer wieder getätigten Vorwurfs, eine direkte Einflussnahme der Bürger auf Entscheidungen des gewählten Parlaments sei nur schwer möglich, zu Überlegungen kommt, wie eine bessere Wählerbeteiligung sichergestellt werden kann, ist deshalb nur folgerichtig. Die stärkere politische Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land ist deshalb das Ziel aller Demokraten in diesem Haus.
Als ein Argument wird dazu häufig die Stärkung direktdemokratischer Elemente angeführt. Es ist aber doch nicht so, dass unsere Landesverfassung solche Elemente nicht schon längst vorsieht. Die Zahlen sind hier mehrfach angesprochen worden: 120.000 Unterschriften. Wir sehen gerade an dem Beispiel Volksbegehren zur Gerichtsstrukturreform, dass es möglich ist, diese Zahlen zu erreichen. Und, Herr Suhr, es ist ja nun nicht so, dass wir, verglichen im Ranking der Bundesländer, exorbitant hoch dastehen würden. Wir haben derzeit, auch durch den demografischen Faktor, etwa 8,7 Prozent – da kann man jetzt hinter dem Komma ein bisschen runden – Beteiligung beim Volksbegehren.
Das ist im Vergleich mit den anderen Bundesländern etwa gut die Mitte. Also es gibt mindestens genauso viele Bundesländer, die noch höher liegen.
Das weiß ich natürlich auch, bei dem Quorum für Volksentscheide sieht das ein bisschen anders aus, da sind wir also doch nicht so weit vorne mit 33 Prozent. Das ist in der Tat richtig, aber auch das ist ja ein Grund dafür, dass die angesprochene Diskussion unter den demokratischen Fraktionen zur Änderung der Landesverfassung bereits seit einiger Zeit im Gange ist. Aber ich möchte an dieser Stelle auch erwähnen, dass in dieser Diskussion, die Landesverfassung aufzumachen, nicht nur die Quoren eine Rolle gespielt haben. Das ist heute noch nicht zur Sprache gekommen.
Wir waren uns, wenn ich mich recht erinnere, auch unter den Demokraten sehr einig, dass wir gesagt haben, wir sollten während einer Legislatur nicht dreimal oder viermal, immer wenn jetzt irgendwo ein Thema ansteht, die Landesverfassung aufmachen und sie ändern,
sondern wir sollten uns wirklich bemühen – und dieses Bemühen ist ja zu erkennen, auch bei den Oppositionsfraktionen, das ist so –,
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wir waren sehr kompromissbereit. – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
dass wir die Landesverfassung eben nur einmal aufmachen, und nicht nur zum Thema Quoren, da waren noch einige andere Themen. Ich kann mich auch erinnern, dass die LINKEN und die Bündnisgrünen während dieses Prozesses mal einen Tick auseinanderlagen. Die GRÜNEN wollten eigentlich immer noch ein bisschen schneller ran an das Thema,
das ist in der Tat so, aber – Frau Drese hat das in ihrem Beitrag auch schon angesprochen – das Thema muss natürlich hinlänglich diskutiert werden, und eben alle Themen, die dazugehören.
Was das Thema betrifft, warum jetzt eine Aussprache von Ihnen gewünscht wird – weil Sie uns ja den Vorwurf machen, wir würden nur deshalb auf der Bremse stehen, weil der Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform ansteht –, da kann ich Ihnen eigentlich nur noch ein anderes Argument sagen. Wir haben also hier angefangen, das Volksbegehren ist angestoßen worden, ist angeschoben worden mit dem jetzt gültigen Quorum. Welche Veranlassung gäbe es denn, wenn man den zweiten Teil, den folgerichtigen zweiten Teil, nämlich den Volksentscheid, betrachtet – seit gestern wissen wir, dass er nun kommt, das war klar –,
warum sollte man das nach einer anderen Regelung als der jetzigen machen? Das ist in der Tat meiner Ansicht nach schon ein bisschen schwierig. Ich finde, man sollte diese Regelung jetzt, wo wir gerade ein aktuelles Verfahren haben, auch so akzeptieren, wie sie derzeit ist. Das ist also zumindest von der Argumentation her folgerichtig. Gut, das darf man den Oppositionsfraktionen nicht vorwerfen, dass sie da auf dem Gaspedal sind, aber wir haben eben eine andere Auffassung dazu.
Wir sollten dieses Verfahren meiner Ansicht nach abschließen und dann zu dem Absenken der Quoren kommen. Auch meine Fraktion hat sich – das wissen Sie, Sie haben uns ja alle schon angesprochen –, ähnlich wie die SPD-Fraktion bereit erklärt, sich bei den Quoren zu bewegen. Das ist keine Neuigkeit, das ist bekannt.
Aber noch mal der Appell an alle, dass wir eben alle Themen, die wir mit der Landesverfassung in Zusammenhang bringen, behandeln. Und dann sollten wir das spätestens nach der Sommerpause machen. Ich denke mal, bei uns in der Fraktion ist die Bereitschaft dazu da und insofern habe ich mich nicht so sehr gewundert, dass Sie eine Aussprache fordern. Ich habe, ehrlich gesagt, gedacht, dass das schon ein bisschen eher kommt, aber gut.
Gewundert habe ich mich jetzt nicht darüber, aber unsere Haltung, die Haltung der CDU-Fraktion zu diesem Thema steht eigentlich fest