Protokoll der Sitzung vom 01.07.2015

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4088 zur Beratung an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für den Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes, Drucksache 6/4043.

Gesetzentwurf der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/4043 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Suhr.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Zum 97. Mal.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Nieszery, ich habe nicht mitgezählt, ob es 97-mal war.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber fast, nah dran. – Heinz Müller, SPD: Ungefähr.)

Aber ohne Zweifel beschäftigen wir meist mit gemeinsamen Anträgen von LINKEN und GRÜNEN dieses Parlament immer wieder mit dem Thema Gerichtsstrukturreform.

(Heinz Müller, SPD: Das habe ich doch gesagt. Ihr müsst in jeder Sitzung dazu was bringen. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Natürlich! Und wenn Sie die Tagesordnung richtig zur Kenntnis genommen haben, dann haben wir dieses Mal, wenn ich das richtig zählte, drei Anträge, die zumindest etwas mit diesem Thema zu tun haben. Heute allerdings legen wir Ihnen einen Gesetzentwurf vor, den wir Ihnen in der letzten Sitzung schon vorgelegt haben, wenn Sie sich richtig erinnern,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Doch, doch, ich erinnere mich.)

und den Sie über das Mittel der nicht gegebenen Dringlichkeit dann gar nicht erst zur Aussprache haben kommen lassen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Die Dringlichkeit war auch nicht gegeben.)

Sehr geehrte Damen und Herren, „Die Reform zerfällt wie ein Kartenhaus“.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Bitte?)

Das sind nicht meine Worte, Herr Nieszery, sondern das titelte die „Schweriner Volkszeitung“ am 2. Juni 2015 in ihrer Onlineausgabe.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Als die Tat von Frau Borchardt.)

Der Artikel …

Das mag durchaus sein, dass sich die SVZ auf Frau Borchardt bezogen hat.

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Dadurch wirds ja nicht besser. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Ich weiß nicht, ob es besser wird,

(Heinz Müller, SPD: Das hätte man doch der Richtigkeit halber sagen können.)

es wird auf jeden Fall dadurch nicht unrichtiger, sehr geehrte Damen und Herren von der SPD.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Artikel,

(Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)

der Artikel der SVZ bezog sich bekanntlich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald zur sogenannten Zweigstellenverordnung des Landes, in der die inhaltlichen Zuständigkeiten der einzelnen Zweigstellen definiert sind. Bekanntlich hat das Amtsgericht Stralsund geklagt. Es hatte bemängelt, dass die Landesregierung mit der Verordnung ihre Kompetenzen überschritten habe und in die richterliche Unabhängigkeit eingreife. Genau in diesem Punkt gab das OVG den Klägern recht. Auch ohne die schriftliche Urteilsbegründung genau zu kennen, wurde aus der mündlichen Urteilsbegründung eines unmissverständlich deutlich: Die Landesregierung hat mit ihrer Verordnung gegen Bundesrecht verstoßen, weil sie inhaltlich zu stark in die Entscheidungsfreiheit des Präsidiums eines Amtsgerichtes eingegriffen hat.

Sehr geehrte Damen und Herren, das alles geschah einen Tag vor Beginn der Junilandtagssitzung. Es war folgerichtig und selbstverständlich, das nicht nur so zu kommentieren, wie das Frau Borchardt getan und wie es die SVZ dann wiedergegeben hat, sondern natürlich auch, seitens der Opposition noch in der letzten Sitzung unverzüglich einen Dringlichkeitsantrag einzubringen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ein Schelm, der Böses dabei denkt! Ein Schelm, der Böses dabei denkt! – Heiterkeit bei Stefanie Drese, SPD)

Genau damit war die Dringlichkeit,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Jaja.)

genau damit war die Dringlichkeit seinerzeit begründet worden und genau daran haben Sie die Aussprache dazu scheitern lassen. Sie haben es gar nicht auf die Tagesordnung genommen. Ihre Strategie war wieder die,

die wir schon in den letzten Monaten – man kann ja fast sagen, Jahren – zur Kenntnis zu nehmen hatten:

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Da muss ich erst mal ein Taschentuch rausholen. Augenblick!)

ignorieren, aussitzen, Augen zu und durch! Das, was Ihnen im Zusammenhang mit diesem Reformvorhaben nicht passt, das nehmen Sie offensichtlich noch nicht mal zur Kenntnis, das interessiert Sie gar nicht. Sie wollen sich einfach nur durchlavieren, egal, was passiert, und Sie verweigern sich jeglicher inhaltlicher Auseinandersetzung.

(Zurufe von Stefanie Drese, SPD, und Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Genau das ist die Haltung, sehr geehrte Damen und Herren von Union und SPD, die Ihnen das erste erfolgreiche Volksbegehren in der Geschichte des Landes eingebracht hat, und das ist genau diese Haltung, die jetzt – überaus unangenehm für Sie – dazu führen wird,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Gar nicht.)

dass am 06. …

Ach – Herr Kollege Nieszery hat gesagt, „gar nicht“ –, wahrscheinlich freuen Sie sich auf den Volksentscheid?!

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja klar, natürlich. Ist doch völlig in Ordnung so ein Volksentscheid. Ich habe doch damit gar kein Problem.)

So, wie Sie sich in der Vergangenheit verhalten haben, indem Sie permanent versucht haben zu unterlaufen, dass es dazu kommt,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ich habe damit überhaupt gar kein Problem.)

kann ich Ihnen das in der Tat weder abnehmen noch durchgehen lassen, sehr geehrte Damen und Herren.

Aber egal, wie hartnäckig Sie dieses Aussitzen praktizieren, wie sehr Sie den Richterspruch abtun oder wie lange Sie sich darauf zurückziehen, dass die schriftliche Begründung noch nicht vorliege und man sich deshalb nicht darauf einstellen und nicht dazu Stellung nehmen könnte, Sie kommen an einem zentralen Punkt nicht vorbei: Mit dem Einkassieren einer der zentralen Inhalte der Zweigstellenverordnung wird eine elementare Säule Ihrer unsäglichen Gerichtsstrukturreform nachhaltig erschüttert.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist eine tolle Reform.)

Sehr geehrte Damen und Herren, wie bedeutend das ist, wird deutlich, wenn wir noch einmal reflektieren, wie die Landesregierung seinerzeit zu den bis heute umstrittenen Neben- oder Zweigstellen argumentiert hat.