Die landesweite Beobachtung, Dokumentation und Meldung der Erreger nosokomialer Infektionen ist verbesserungsbedürftig. Konkret sollen die Gesundheitsämter vermehrt und frühzeitiger Meldung über einzelne Nachweise von Erregern nosokomialer Infektionen erhalten.
Auf diese Weise kann rechtzeitig erkannt werden, in welchen Einrichtungen die Infektionshygiene verbessert werden muss, wie sich die Erreger verbreiten und wie sich das nosokomiale Geschehen insgesamt entwickelt.
(Heinz Müller, SPD: Aha! – Peter Ritter, DIE LINKE: Kollege Müller googelt schon, was das alles heißt. – Heiterkeit und Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
In anderen Bundesländern, etwa in Sachsen und in Hessen, sind die entsprechenden Verordnungen im Infektionsschutz bereits erweitert worden – ich erwähne noch mal: in Hessen, Herr Müller, und in Sachsen –, indem für etliche multiresistente Erreger die Meldepflicht eingeführt wurde. Mit der von uns vorgeschlagenen weitgehenden Einführung der Meldepflicht für MRE in MecklenburgVorpommern erfolgt die Anpassung an das derzeitige epidemiologische Geschehen.
Damit wird eine wichtige Grundlage dafür geschaffen, die Ausbreitung dieser Erreger durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
Diese Einschätzung wurde von etlichen Sachverständigen im Rahmen der Anhörung des Sozialausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am 25. März 2015 geteilt. Im Zuge der Anhörung erging zudem von Professor Dr. Reisinger von der Uni Rostock der Hinweis, dass der Fuchsbandwurm seit Längerem deutschlandweit auf dem Vormarsch sei.
In Mecklenburg-Vorpommern seien, so Professor Dr. Reisinger, nach Angaben des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei bereits 35 Prozent der Füchse infiziert.
Er empfahl, Herr Schubert – das hat er ganz konkret gesagt –, deshalb auch für den Fuchsbandwurm eine Meldepflicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es in der Hand, für unser Bundesland Verbesserungen im Infektionsschutz auf den Weg zu bringen.
Ich finde das alles nicht lächerlich. Ich denke, die Namen sind kompliziert auszusprechen, und wir können ja gerne mal einen Sprachtest machen.
(Heinz Müller, SPD: Sie haben das aber gut vorgelesen, das muss man sagen. – Heiterkeit und Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Das geschieht nicht unabhängig von der Bundesebene und schon gar nicht als Substitution des dortigen jahrelangen Nichtstuns.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Tod dem Fuchsbandwurm!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst mal möchte ich darauf hinweisen, die Anhörung der Expertinnen und Experten, der Sachverständigen zu diesen schwierigen Themen im Sozialausschuss, die hat einhellig und sehr deutlich ergeben, dass der vorliegende Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzausführungsgesetzes aufgrund der Anpassung an die Bundesregelung notwendig und folgerichtig ist und dass es keine Änderungswünsche gibt. Ich bitte die Damen und Herren der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das auch zur Kenntnis zu nehmen.
Die von Herrn Koplin und Frau Gajek angesprochenen Punkte, beispielsweise zum Thema multiresistente Erreger, beziehen sich explizit auf Dinge, die über das Gesetz hinausgehen.
Frau Gajek, Herr Koplin, wenn Sie als Fraktionen den Sachverständigen Fragen zu Themen stellen, die mit dem Gesetz nichts zu tun haben, und die Sachverständigen darauf antworten, das hat zwar mit dem Gesetz nichts zu tun, aber wir antworten gerne darauf, dann bitte ich Sie,
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist ja immer eine Frage, wie man das weiterentwickeln kann.)
das hier am Rednerpult auch entsprechend zu kennzeichnen, dass sie das zwar gesagt haben, aber gleichzeitig gesagt haben,
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch die Frage, es besser zu machen. Es geht doch darum, es weiterzuentwickeln.)
Deshalb hat Ministerin Hesse die relevanten Punkte zum Gesetzentwurf zunächst einmal angesprochen: Änderung der Meldepflicht für schwerwiegende, übertragbare Krankheiten gegenüber dem Gesundheitsamt und gegenüber dem Robert Koch-Institut, eine Klarstellung zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes und auch etliche sprachliche Korrekturen.
Zum eigentlichen Thema, zum Regelungsgehalt, dürfte nach der Zustimmung durch die Anzuhörenden, die Sachverständigen im Ausschuss eigentlich kein Aussprachebedarf bestehen. Auf das Gesetz bezogen bitte ich schon jetzt um sehr breite Zustimmung.
Meine Damen und Herren, in der Anhörung und auch heute sind ja in der Tat noch mal einige Dinge angesprochen worden, die zwar keine weitere Veränderung des jetzt vorliegenden Infektionsschutzausführungsgesetzes notwendig machen, über die wir allerdings reden müssen, die mit Blick auf multiresistente Erreger richtig sind, die aber beispielsweise mit Blick auf die Meldepflich- ten und auch auf den Fuchsbandwurm bereits von den LINKEN und den GRÜNEN im Sozialausschuss gestellt und dort schon inhaltlich widerlegt wurden. Das heißt, wir haben im Ausschuss lang und breit mit den Fachleuten über das Thema Fuchsbandwurm gesprochen.
Wir haben auch lang und breit über das Thema Meldepflichten, Arzt versus Labor, gesprochen und am Ende stand die inhaltlich einhellige Meinung: Die von den LINKEN und den GRÜNEN geforderten Dinge sind sachlich falsch und nicht haltbar. Und jetzt kommen hier die wortgleichen Anträge aus dem Ausschuss wieder als Änderungsantrag auf den Tisch.
(Heiterkeit bei Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie haben die Zeit als Chance bekommen, sich noch mal zum Bandwurm zu äußern.)