Protokoll der Sitzung vom 01.07.2015

sondern auch ein Stück weit das Thema multirenitente Oppositionspolitiker an der Stelle.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Danke Opposition!)

Deshalb, meine Damen und Herren – ich kann es Ihnen nicht ersparen –, muss ich jetzt die Argumente aus dem Ausschuss noch mal wiederholen, und zwar zum Thema Fuchsbandwurm.

(Zurufe von Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Antrag im Ausschuss und auch in dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag wird gefordert, eine Meldepflicht für den Nachweis des Fuchsbandwurms in das Landes- infektionsschutzausführungsgesetz aufzunehmen. Der Antrag zum Fuchsbandwurm war damals im Ausschuss und ist auch heute abzulehnen. Das liegt an einem kleinen, aber doch sehr wirkungsvollen Sachverhalt: Nämlich nach Paragraf 7 Absatz 3 Nummer 3 des Bundesinfektionsschutzgesetzes besteht schon eine Meldepflicht für den Nachweis von Hunde- und Fuchsbandwurm, und zwar für die ganze Gruppe.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, dann kann es doch auch ins Landesgesetz!)

Eine regionale Zuordnung der Infektionen durch Fuchsbandwurm ist übrigens auch bereits jetzt durch das Bundesgesetz geregelt. Das heißt, das wäre eine Dopplung, eine Redundanz, das braucht es nicht.

Dann gibt es einen Antrag von der Fraktion DIE LINKE, damals im Ausschuss, heute wieder hier in der Landtagssitzung, zum Thema Meldepflicht von Ärzten beziehungsweise Laboren zum Erregernachweis, zu den tatsächlichen Erkrankungen und auch zum hoffentlich nicht oft eintretenden Tod von erkrankten Patientinnen und Patienten. Da gibt es unseres Erachtens zwei Punkte zu bedenken, weshalb wir auch nach wie vor gegen diesen vorgeschlagenen Änderungsantrag sind.

Der erste Punkt ist: Der direkte oder indirekte Nachweis von den im Gesetz genannten Krankheitserregern erfolgt im Labor. Im Labor wird nachgewiesen, gibt es einen solchen Erreger, ja oder nein.

(Heiterkeit und Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung, den ich hier also deutlich verteidige und wo ich um Zustimmung bitte,

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

der verpflichtet dementsprechend sachgerecht die im Infektionsschutzgesetz genannten Leitungspersonen der Labore zur Meldung, weil die Labore sind diejenigen, die das nachweisen.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss und auch heute will zusätzlich die behandelnden Ärzte verpflichten, den Erregernachweis zu melden. Das ist in unseren Augen nicht sachgerecht, da der Nachweis ja tatsächlich nicht von den Ärzten geführt wird, sondern eben in den Laboratorien. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt, das ist ein Umkehrschluss: Die Erkrankung und der Tod an den genannten Infektionen sind sachgerecht von den im Infektionsschutzgesetz genannten behandelnden Ärzten zu melden. Und jetzt sagt DIE LINKE,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir wollen das entkoppeln.)

wir wollen im Umkehrschluss unter anderem auch die Leiter der Laboratorien verpflichten, die Erkrankung oder

den Tod an diesen Infektionen zu melden. Das ist in unseren Augen wiederum nicht sachgerecht und auch nicht möglich, da die Erkrankung und der Tod von den letztlich behandelnden Ärzten erkannt und festgestellt wird, ihnen bekannt ist.

Ich glaube, es gibt diesbezüglich – das hatten wir damals, wie alle anderen Argumente auch, im Ausschuss schon mal sehr intensiv besprochen –, ich glaube, es gab ein Missverständnis seitens der LINKEN in der Auswertung der Stellungnahme des Verbandes der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, auf die auch in der Begründung des Antrages der LINKEN Bezug genommen wird. Dieser Verband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst sagt etwas in die Richtung, bezieht sich aber bei dieser Stellungnahme nicht auf das Landesgesetz, sondern auf den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemiologische Lage – wie gesagt, nicht auf das Landesgesetz. Hätte da im Grunde DIE LINKE im Ausschuss ein bisschen aufgepasst, wäre unseres Erachtens dieser Antrag nicht erneut gestellt worden.

So, das sind die beiden Punkte, die etwas einfacher sind. Kommen wir noch mal zum Thema multiresistente Erreger.

Grundsätzlich möchte ich da natürlich auch seitens der SPD-Fraktion betonen, dass die Bekämpfung multiresistenter Erreger für uns eine enorm wichtige Bedeutung hat, dass wir uns aber darüber im Klaren sind, dass wir mit dem Infektionsschutzausführungsgesetz nicht sämtliche Herausforderungen im Umgang mit diesen schlimmen multiresistenten Erregern werden regeln können. Da müssen wir nach den passenden Instrumenten suchen.

Derzeit befindet sich ein Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Dieser Verordnungsentwurf, der jetzt im Augenblick abgestimmt wird, sieht vor, dass für eine ganz große Reihe von Erregern mit Resistenzen gegen verschiedene Antibiotika Meldepflichten eingeführt werden. Dazu gehören auch etliche im Ausschuss angesprochene und heute wortgleich in dem Änderungsantrag von den GRÜNEN als Ergänzung geforderte Erreger.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind nach wie vor der Auffassung, wenn es ein solches Rechtssetzungsverfahren in der Abstimmung gibt, dann sollten wir das abwarten. Wir sollten jetzt nicht redundant und doppelt, wild irgendwelche Sachen in unser Infektionsschutzausführungsgesetz schreiben, weil wir damit am Ende nichts gewonnen haben und eher noch Verwirrung stiften.

Ein weiterer Punkt ist, in der Sachverständigenanhörung im Ausschuss wurde in Bezug auf ein besseres Hygienemanagement in den Kliniken, in den Einrichtungen insbesondere auf die Personalknappheit und teilweise auch auf, sagen wir mal, Kenntnislücken verwiesen.

Auf Bundesebene hat zuletzt der Präsident der Bundesärztekammer für eine bessere Finanzausstattung der Kliniken gestritten. Im Kern geht es allen, die über dieses

Thema im Augenblick sehr fachkundig und in meinen Augen auch sehr ernsthaft reden, nicht um die Schaffung neuer, sondern um die konsequente Anwendung bestehender hygienischer Grundregeln, wofür mitunter im Einzelfall etlichen Leistungserbringern oftmals die Zeit zu fehlen scheint.

Deshalb sind wir uns einig, wenn das so ist, bedarf es dringend weiterer Anstrengungen auf Bundesebene und mehr Einigung innerhalb der Selbstverwaltung. Da besteht Einigkeit. Die Umsetzung dieser bestehenden Regelungen ist zwingend geboten.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie lange wollen wir noch warten?!)

Die Umsetzung dieser Regelungen wird es vor allen Dingen auch nicht zum Nulltarif geben.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, darüber hinaus herrscht Einigkeit, dass multiresistente Erreger in Einrichtungen, auch in unserem Bundesland, ein tatsächliches Problem darstellen. Insbesondere in der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf ist aber durch die Expertinnen und Experten noch mal deutlich gemacht worden, dass es das Infektionsschutzausführungsgesetz betreffend kein Regelungsdefizit gibt, sondern ein Umsetzungsdefizit. Eine bloße Anhebung von Standards würde nicht zu einer Verbesserung der Lage führen.

In diesem Zusammenhang ist meines Erachtens besonders hervorzuheben, die Ministerin ist darauf eben bereits ein- gegangen, unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern setzt auf die ganz konsequente Förderung einer hohen Impfrate zur präventiven Vermeidung ansteckender

Krankheiten. Darüber hinaus – und auch das ist bereits mehrfach angesprochen worden, und das ist auch richtig – muss natürlich weiteres Augenmerk auf den richtigen Einsatz und die korrekte Anwendung von Antibiotika gerichtet werden. Das ist sehr wirksam gegen Resistenzen. Darüber hinaus, auch das gehört dazu, wenn wir uns darüber unterhalten: Was tut unser Bundesland, um gegen multiresistente Erreger aktiv zu werden?

Zudem beteiligen wir uns als Mecklenburg-Vorpommern sehr engagiert bei HICARE. Das ist ein Aktionsbündnis gegen multiresistente Erreger in der Gesundheitsregion Ostseeküste. Mit unserem Engagement als Land in HICARE erproben wir modellhaft, wie die Ausbreitung von multiresistenten Erregern in einem regionalen Ansatz bekämpft werden kann. Aus diesen Erkenntnissen werden dann Rückschlüsse für die Regelversorgung gezogen werden.

Abschließend vielleicht noch ein weiterer Pluspunkt, wenn wir schon über die vielen Dinge reden, die über dieses Infektionsschutzausführungsgesetz hinausgehen, ein weiterer Pluspunkt: Unser Bundesland ist aktuell das einzige Bundesland deutschlandweit, in dem Infektiologie als Facharzt schon ganz fest in der Weiterbildungsordnung verankert ist.

Meine Damen und Herren, mit diesen Tatsachen möchte ich ganz gewiss nicht belegen, dass es bezüglich der Bekämpfung von multiresistenten Erregern keinen weiteren gemeinsamen Handlungsbedarf gibt, im Gegenteil.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber ich freue mich vielmehr, als jetzt zu sagen, das Infektionsschutzausführungsgesetz ist irgendwie veränderungsbedürftig. Im Gegenteil, ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Sozialausschuss zu diesen zusätzlichen Punkten, wo wir beispielsweise in nächster Zeit auch die Erkenntnisse unserer Informationsfahrt zum Thema „Multiresistente Erkrankungen und deren Bekämpfung in den Euregios“ auswerten werden und wo wir diese Erkenntnisse auf unseren Kontext hier in unserem Bundesland übertragen werden. Klar ist aber – und das möchte ich noch einmal sagen –, dass diese Sachverhalte nicht im vorliegenden Infektionsschutzausführungsgesetz zu regeln sind. Insofern bitte ich erneut um Zustimmung zum Gesetzentwurf und danke herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja bitte.)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte ganz gern noch mal erwidern, weil vorgetragen mit sonorer Stimme und süffisanter Grundierung haben Sie gesagt, Herr Barlen,

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wir hätten nicht richtig aufgepasst. Sie verdrehen da die Tatsachen.

Noch mal einen Blick in den Gesetzentwurf: Der Paragraf 1 soll geändert werden – Artikel 1 Paragraf 1. Da gibt es eine neue Regelung, das geht aus dem Paragrafen 1 Absatz 3 hervor, dass Erkrankungen und Tod an Borreliose und Tetanus von den Ärztinnen und Ärzten gemeldet werden sollen. Unser Begehr ist, dass die Labore wieder mit ins Boot kommen.

(Julian Barlen, SPD: Ja.)

Wir beziehen uns ganz konkret auf die Aussage durch den Vertreter der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst in der Anhörung, der sagt: Das ist nicht gut, wenn ihr das so regelt und die Labore an der Stelle raus sind. Es geht einfach um die Meldesicherheit, die es dann dort referiert. Das brauche ich jetzt nicht alles zu wiederholen, weil wir das nachlesen können. Es ist also nicht so, dass wir nicht aufgepasst hätten. Wir haben sehr wohl aufgepasst und Ergebnis dieses Aufpassens ist unser Begehren.

(Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Also wider besseres Wissen quasi. – Zuruf von Ministerin Birgit Hesse)

Nein. Sie haben das missverstanden oder – jetzt keimt in mir der Verdacht – Sie wollen es missverstehen, weil Sie aus grundsätzlichen Erwägungen unseren Anträgen nicht zustimmen wollen.

Ich werbe noch mal dafür. Es qualifiziert den Gesetzentwurf, wenn Sie unserem Antrag folgen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)