Lorenz, ich gehe mal davon aus, dass es, wenn im Bundesrat dann endgültig die Novelle beschlossen sein wird, vielleicht auch zu einer, ich sage jetzt mal, gewissen Beschleunigung der zu erwartenden Endgenehmigung für die Zulassungen kommen wird. Denn ich glaube schon, dass es wichtig ist, dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen vorhanden sein müssen, bevor diese Zulassung erteilt wird. Und die sind in Kürze vorhanden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was bleibt, ist das Kostenproblem. Wenn ich davon ausgehe, dass die Rechtsgrundlagen und die technischen Grundlagen gegeben sind, komme ich zu den Kosten. In der Tat sind die Anlagen, die wir momentan auf dem Markt haben, teuer. Das ist natürlich noch keine Massenproduktion, es fehlt ein richtiger Wettbewerb. Es ist auch nicht ganz klar, welche Systeme sich letztendlich durchsetzen werden. Wir sind quasi noch ein Stück weit in der Pilotphase. Aber auch ich habe mich natürlich erkundigt, JohannGeorg, was das möglicherweise kostet. Die Aussagen von einem Windparkentwickler: Ein Windpark mit 19 Anlagen kostet zwischen 500.000 und 750.000 je nach System, „airspex“, das System der Aktivbefeuerung von ENERTRAG, ist deutlich teurer als Passivradar. Aber das heißt nicht unbedingt, dass das, was kostengünstiger ist, auch besser ist.
Insofern ist die Frage, welches der beiden Systeme nicht nur kostengünstiger, sondern auch besser ist, aus meiner Sicht noch eine offene Frage. Aber jeder Windparkbetreiber kann für sich entscheiden, welchen Weg er letztendlich geht. Es gibt viele Windparkbetreiber, die sich für das Aktivradar entscheiden, andere entscheiden sich für das Passivradar. Das zeigt auch, dass es in der Branche selbst logischerweise keine Vorfestlegungen gibt.
Zu dem Problem der Finanzierung gibt es aus meiner Sicht, aus Sicht der SPD-Fraktion, grundsätzlich ein anderes Verständnis als beim Kollegen Johann-Georg Jaeger und bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass diese Systeme als Bestandteil der Windparks direkt finanziert werden von den privaten Windparkentwicklern und auch refinanziert werden über die Erlöse der Windparks. Das kann zugegebenermaßen im Einzelfall bei kleinen Anlagen, bei kleinen Windparks auch zu wirtschaftlichen Problemen führen, bei größeren eher weniger. Darauf hast du hingewiesen. Aber grundsätzlich gehen wir davon aus, dass diese technischen Aktivbefeuerungssysteme Bestandteil des Bauwerks sind, in dem Falle des Windparks, und dementsprechend auch in der Kostenbetrachtung und Refinanzierung einzuordnen sind. Ich komme darauf noch zurück. Diese Frage ist sehr wichtig, weil sich, glaube ich, hier scheinbar ein großer Widerspruch zwischen uns beiden abzeichnet.
Das ist direkt die Überleitung zu der Frage, wie sich die SPD-Fraktion zum Antrag verhalten wird. Ich habe es eben schon angedeutet, die SPD-Fraktion wird dem Antrag nicht zustimmen. Sie wird auch einer Überweisung nicht zustimmen. Ich will das im Folgenden begründen, es sind im Wesentlichen vier Gründe.
Zum einen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt dermaßen viele offene Fragen bei der aktiven Befeuerung. Die Verfahren
selbst sind noch in der Erprobungsphase, wir haben noch keine offizielle Zulassung. Technologiekostenvergleiche sind zurzeit seriös nicht möglich. Die Rechtsgrundlage ist zwar jetzt da, am 10. Juli, aber ich gehe mal davon aus, dass natürlich dementsprechend auch noch Verwaltungsvorschriften und Umsetzungsvorschriften folgen werden, sodass wir momentan mit dem Zwischenstand noch weitaus mehr offene Fragen zum Rechtsrahmen haben, als wir vielleicht glauben.
Zweites Argument oder besser Gegenargument: Der Antrag fordert ja eine landesweite Planung, eine Koordinierung, ein landesweites aktives Befeuerungssystem. Ich halte das aus jetziger Sicht für unrealistisch, so wünschenswert es wäre, nicht nur wegen der Finanzen, weil – ich habe es schon gesagt – es logischerweise zukünftig so sein wird, dass jede Anlage eine Einzelgenehmigung beantragen muss. Und ich kann mir nicht vorstellen, bei zukünftig – hoffe ich, zumindest wir bei- de –, ich sage mal, wir haben jetzt knapp 2.000 Anlagen, vielleicht 3.000 oder 3.500 Anlagen in MecklenburgVorpommern, dass wir praktisch mit einem landesweiten System diese komplizierte Materie der Einzelgenehmigung von jeder einzelnen aktiven Befeuerungsanlage in einem System zusammenbringen können. Aber das ist eine Fachdiskussion, da gebe ich dir recht, die sollten wir eher im Ausschuss führen. Und für finanzierbar halte ich es momentan sowieso nicht.
Drittens. Es wird gefordert, die Verpflichtung der aktiven Befeuerungsanlagen den Windparkentwicklern praktisch, ich sage jetzt mal, in den Vertrag zu drücken und sie dazu zu zwingen, wohlgemerkt – das habt ihr nicht beantragt – nicht bezogen auf Altanlagen. Ich glaube, das ist auch jedem klar, das wird so nicht funktionieren. Das sind rechtsgültige Baugenehmigungen, da kann man nicht im Nachhinein Leistungen gesetzlich verlangen, zumal sie natürlich entsprechend finanziert werden müssen. Und Verpflichtungen für Altanlagen – ich glaube, da sind wir uns einig – kann es in der Form nicht geben.
Eine Verpflichtung für Neuanlagen wird in einigen Ländern geprüft. Das ist eine andere Situation. Da ist die Genehmigung noch nicht erteilt, wobei noch offen ist, ob das wirklich rechtlich möglich ist, über die BImSchGenehmigung letztendlich die Verpflichtung für die aktive Befeuerung festzulegen.
Worauf wir setzen – das beweist die Praxis, aber ich stecke nicht so in der Szene drin wie es bei dir der Fall ist –: Ich habe auch ein paar Gespräche geführt, und meine Gesprächspartner haben gesagt, es ist für sie klar, sie machen das, sie machen es freiwillig. Auch so etwas soll es noch geben.
Warum machen sie es freiwillig? Weil sie erkannt haben, ohne das wird es zukünftig noch größere Akzeptanzprobleme geben. Insofern gibt es nach meiner Kenntnis erfreulicherweise ein Umdenken. Es gibt Windparkentwickler, das ist mir bekannt, die haben von sich aus, freiwillig, in ihren Vertrag mit der Kommune reingeschrieben, sie verpflichten sich, wenn der Windpark kommt, für die aktive Befeuerung.
Ich spreche von Neuanlagen, die jetzt in der Entwicklung sind und die jetzt anstehen, nichts weiter. Und warum soll ich jemanden für die Zukunft verpflichten für Neuanlagen, wenn er jetzt schon freiwillig, von sich aus, mit Unterschrift und Notar und so weiter sagt, jawohl, er wird es machen. Ich bin auch der Meinung, dass wir dieses Thema viel stärker in den Mittelpunkt rücken sollten, um hier praktisch zu einer Art Selbstverpflichtung zu kommen, aber entscheiden muss es letztendlich jeder für sich selbst.
Ich komme jetzt zum letzten Ablehnungsgrund, der ist mir eigentlich am wichtigsten. Im Antrag werden Förderprogramme gefordert, nicht nur für ein landesweites Sys- tem – dazu habe ich mich schon geäußert –, sondern auch für die Nachrüstung bestehender Anlagen. So habe ich zumindest den Antrag verstanden. Zum einen sind nach meinem Kenntnisstand die Finanzen dafür nicht vorhanden. Ich kenne momentan kein Programm des Landes, das diese Spezialförderung vom Volumen her abbilden könnte. Aber da kann der Einwand kommen, na ja, wir machen Haushaltsberatungen und dann könnte man das irgendwie schaffen. Aber es gibt sehr ernsthafte Bedenken, dass so etwas überhaupt beihilferechtlich zulässig wäre. Man sollte die Bedenken sehr ernst nehmen, weil in dem Falle wirklich der Grundsatz gilt, dass es ein kommerzielles Unternehmen ist. Und insofern wäre natürlich eine EFRE-Förderung auch – ob nun für Alt- oder Neuanlagen – außerordentlich problematisch. Ich sage nicht Ja oder Nein, ich sage: problematisch! Es muss zumindest geprüft werden.
An der Stelle sei eine Wiederholung gestattet: Ich gehe momentan davon aus, dass grundsätzlich jeder Windparkbetreiber seine eigene Finanzierung vom Grunde her realisieren kann. Was machen wir als Land? Nicht, dass der Eindruck entsteht, das wäre uns irgendwie egal. Ich glaube, die Rede hat deutlich gemacht, das Thema ist sehr wichtig. Auch wir als SPD wollen natürlich möglichst schnell möglichst viel aktive Befeuerung.
Wir helfen ganz konkret, indem wir zum Beispiel beim Vorhaben von ENERTRAG, über ein Zielabweichungsverfahren in Lübs im Landkreis Vorpommern-Greifswald schnellstmöglich zu einer weiteren Pilotanlage zu kommen, zu einem Windpark von elf Anlagen, wo genau in dieser Größenordnung das System „airspex“, nämlich Primärradar, noch mal unter wirtschaftlichen, aber auch unter Sicherheitsaspekten getestet werden soll, unterstützen. Ich hoffe sehr, dass wir als Land, zumindest in der Endphase, wenn alles andere, ich sage jetzt mal, genehmigungsfähig ist, in der Endgenehmigung dieses ZAV genehmigen können. Dann wird ENERTRAG anschließend in das ordentliche Genehmigungsverfahren einsteigen. In dem Falle ist es besonders wichtig, dieses Vorhaben über das ZAV zu beschleunigen und aus der normalen Teilfortschreibung, die ja schon relativ weit ist, ein Stück vorzusehen. Ich finde, das ist ein ganz konkreter Beitrag für eine weitere Entwicklung der aktiven Befeuerung in Mecklenburg-Vorpommern.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, sei mir als Ausschussvorsitzendem gestattet, darauf hinzuweisen, dass wir bereits am 3. Dezember 2014 in der 66. Sitzung sehr ausführlich das Thema im Beisein von Herrn Herholz von ENERTRAG beraten hatten. Wir werden – das ist üblich
und überhaupt keine Besonderheit – natürlich unabhängig von der Ablehnung, die ich heute begründet habe, auch der Überweisung nicht zustimmen und uns selbstverständlich im Ausschuss darauf verständigen können, dass wir im Laufe dieser Legislaturperiode dann einvernehmlich oder auf Wunsch einer Fraktion das Thema noch mal auf die Tagesordnung setzen. Der Kollege Johann-Georg Jaeger hat ja einführend zu seinem Antrag schon deutlich gesagt, es ist zum Teil ein sehr spezifisches Thema, das müssen wir natürlich im Ausschuss vertiefend diskutieren.
Unabhängig davon fand ich es heute sehr wichtig und sehr richtig. Insofern bedanke ich mich auch noch mal beim Antragsteller. Das Thema „aktive Befeuerung“ ist ein zentrales Thema der Akzeptanz. Daher war es richtig und wichtig, dass wir es heute beraten haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist schon wichtig, dass wir, bevor sozusagen schon Fakten auf dem Tisch liegen, darüber diskutieren. Deshalb finde ich es auch völlig in Ordnung, dass wir einen solchen Antrag auf der Tagesordnung haben, bevor dieses Thema anerkannt ist und sozusagen die Genehmigung vorliegt. Eine weitere Vorbemerkung sei mir gestattet: Das Sicherste wäre wahrscheinlich ein Nachtflugverbot über Mecklenburg-Vorpommern.
Gut. Also bitte, meine Herren! Wie gesagt, es war doch mehr eine ketzerische Bemerkung und nicht hundertprozentig ernst gemeint.
Es gibt sehr, sehr viele Fragen, Befürchtungen, Vorbehalte und Ablehnungsgründe für den weiteren Ausbau der Windenergie in unserem Land. Die meisten davon kann man sachlich entkräften und viele Probleme sind technisch lösbar. Dazu gehört auch die Abstellung der ununterbrochenen Befeuerung der Windenergieanlagen in der Nacht. Aus meiner Sicht ist es nicht das drängendste Problem, aber es ist ein wichtiges Problem.
Lichtanschalten verzichte, es sei hell genug durch die blinkenden Windenergieanlagen. Ich denke, solchen Sarkasmus können wir uns sparen. Alle Probleme zur bedarfsgerechten Befeuerung hinsichtlich der technischen Umsetzbarkeit, der Störwirkung und der Akzeptanz vor Ort sind hinreichend bekannt und heute reden wir ja wieder darüber.
Auch meine Fraktion fordert beziehungsweise unterstützt die Forderung, dass neu errichtete Windkraftanlagen immer mit den jeweils neuesten technischen Lösungen ausgestattet werden müssen, natürlich auch, was die Befeuerung betrifft. Dementsprechend können wir den Punkten I und III Ihres Antrages und den Forderungen nach einer verpflichtenden Auflage zur bedarfsgerechten Befeuerung bei Neuanlagen bedenkenlos zustimmen. Auch die Ausführungen zur Herstellung von Synergie- effekten durch Abstimmungen zwischen den Betreibern, gerade von kleineren Windparks, sind auf jeden Fall zu unterstützen.
Allerdings ist meine Frage nicht so richtig kleiner geworden nach Ihrer Einbringungsrede, Herr Kollege Jaeger, ob wir dafür eine zentrale Landesbehörde brauchen.
So richtig überzeugt hat mich das nicht. Das ganze System scheint mir sehr teuer und sehr aufwendig zu sein. Nichtsdestotrotz sind das Vorschläge, über die man diskutieren muss.
Ich habe mich in Vorbereitung darauf auch gefragt, ob es nicht genügt, wenn die Anlagenbauer sowie die Betreiber der Windparks verpflichtet werden, die dafür notwendigen Anforderungen zu erfüllen und die Befeuerung bei der Steuerung des Windparks mit gesteuert wird. Natürlich kostet auch das Geld. Hier könnte ich mir schon ein Anreizprogramm vorstellen. Aber, Sie haben es selber gesagt, das Hauptproblem sind die Altanlagen.
Wir müssen uns der Frage stellen, wie die Anlagenbetreiber davon überzeugt werden können, ohne gesetzliche Vorschrift nochmals in die Aufrüstung zu investieren.
Fakt ist, dass die Anlagen stehen und im Nachhinein, Sie haben es selber gesagt, Herr Kollege Jaeger, lassen sich schlecht neue Bedingungen für die Betreibung vorschreiben. 32 Millionen Euro als Vorleistungen vom Land in die Hand zu nehmen, auch darüber muss man, glaube ich, noch mal reden. Allein diesen Zwang als Standard im Genehmigungsverfahren bei Neuanlagen zu fordern, ist nach meiner Auffassung ohne bundeseinheitliche Regelung schon schwierig genug.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt ein Förderprogramm vor. Das wäre eine Möglichkeit, um einen Anreiz zu geben. Auch darüber muss man reden
und auch darüber, ob es mit den Beihilfe-Regelungen übereingebracht werden kann. Aber reden sollten wir auf jeden Fall darüber. Wir nehmen jedenfalls nicht die Haltung der CDU ein, die an dieser Stelle ausschließlich der