Protokoll der Sitzung vom 02.07.2015

Die Hunde verbeißen sich also nicht, sie fassen lediglich fest mit den Zähnen zu und lassen auf ein Kommando des Hundeführers auch wieder von dem sogenannten Störer ab.

(Heiterkeit bei Manfred Dachner, SPD, und Udo Pastörs, NPD)

In bestimmten Situationen dürfen die Hunde aber auch ohne ein Kommando des Hundeführers – und jetzt hören Sie zu! –, in bestimmten Situationen dürfen die Hunde aber auch ohne ein Kommando des Hundeführers zufassen, und zwar, wenn der Störer angreift oder flieht, in diesen zwei Fällen. Das ist bei strafrechtlichen Ermittlungen problematisch, aber bei Demonstrationen erst recht.

Bei Demonstrationen haben wir es in erster Linie mit Menschen zu tun, die ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen wollen,

(Udo Pastörs, NPD: Ja, die beißen auch selten.)

und nicht mit Straftätern. Weil die Hundeführer aber nicht in jedem Augenblick eine absolute Kontrolle über die Polizeihunde ausüben können, werden die Demonstranten durch den Einsatz der Polizeihunde einem unkalkulierbaren Verletzungsrisiko ausgesetzt. Das ist angesichts des hohen Stellenwertes der Versammlungsfreiheit in unserem Verfassungsgefüge unseres Erachtens nicht hinnehmbar. Daher fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung auf, Polizeihunde nicht mehr auf Versammlungen im Sinne des Artikels 8 Grundgesetz einzusetzen, und nur darauf möchte ich die heutige Diskussion begrenzen.

Das, was Herr Silkeit öffentlich verkündet hat, nämlich dass die GRÜNEN alle Polizeihunde abschaffen wollen, stimmt einfach nicht. Wir wollen sie nur

(Michael Andrejewski, NPD: Den Wölfen vorwerfen.)

bei Demonstrationen nicht mehr einsetzen. Wir brauchen weiterhin Spürhunde, wir brauchen auch weiterhin bei gefährlichen Lagen entsprechende Diensthunde. Es geht uns um Demonstrationen und niemand hat über etwas anderes gesprochen. Herr Silkeit, vielleicht können Sie das hier vorne auch noch mal klarstellen.

(Zuruf von Michael Silkeit, CDU)

Für den Einsatz von Polizeihunden auf Demonstrationen wird unter anderem auch von Herrn Silkeit in seiner Pressemitteilung vom 19.03.2015 angeführt, dass ein Polizeihund eine ganze Einsatzgruppe ersetzen könne und deswegen so wertvoll sei. Polizeihunde sollten aber unserer Meinung nach nicht als Sparmaßnahme, sondern nur für solche Aufgaben eingesetzt werden,

(Heiterkeit und Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

für die sie besonders gut geeignet sind.

(Heiterkeit und Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wir fordern daher die Landesregierung auf, die Landespolizei auf Demonstrationen personell so gut aufzustellen, dass sie nicht mehr darauf angewiesen ist, Polizeihunde einzusetzen.

Die Landesregierung war im Übrigen auf Drucksache 6/3126 nicht in der Lage, eine Antwort auf die Frage zu geben, in welchen Fällen Bürgerinnen und Bürger in den letzten zehn Jahren durch Bisse von Diensthunden der Landespolizei verletzt wurden, und zwar nicht, weil das nicht zur Anzeige gebracht wurde, sondern weil keine Statistik geführt wird, so die Antwort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Landesregierungen in anderen Bundesländern sind sehr wohl dazu in der Lage, zum Beispiel in Berlin. Dort haben die PIRATEN einfach gefragt: Was gibt es für Fälle? Da wurden die Fälle aufgelistet, weil die entsprechende Statistik geführt wird. Wann, wie oft und unter welchen Umständen ein Diensthund zubeißt, ist aber für uns und, ich denke, auch für alle anderen ein wichtiges Kriterium für seine Verwendbarkeit im Polizeidienst. Wir fordern die Landesregierung daher dazu auf, Bissverletzungen von Bürgerinnen und Bürgern durch Polizeihunde in Zukunft statistisch zu erfassen und auszuwerten sowie die betreffenden Hunde, wenn trotz einer zusätzlichen Ausbildung keine Verhaltensänderung eintritt, nicht weiter im Polizeidienst zu verwenden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme damit zum Schluss und freue mich auf die Aussprache. Ich hoffe, dass es eine sachliche Debatte wird mit wenig Schaum vor dem Mund

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

und auch nicht mit falschen Behauptungen.

(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU: Da kann man nicht einfach dazu reden.)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort gebeten hat zunächst der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Lieber Herr Saalfeld, es fällt schon schwer, bei solchen Ausführungen zuzuhören.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, wirklich.)

Wenn Sie Tiere streicheln wollen, streicheln Sie nicht die Diensthunde, dann gehen Sie in den Streichelzoo oder wohin auch immer.

(Burkhard Lenz, CDU: Oder zum Wolf. – Unruhe und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Wir reden immer noch über Diensthunde.

(Zurufe von Tino Müller, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

Ihr Antrag lautet: „Polizeihunde nicht mehr auf Demonstrationen einsetzen“. Auf den Inhalt möchte ich nicht weiter eingehen, weil nicht sehr viel dazu auszuführen ist. Aber jede Fraktion entscheidet für sich selbst, was sie aufsetzt, und warum sollen sich frei gewählte Abgeordnete nicht auch blamieren dürfen.

(Heiterkeit bei Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für mich ist es eine Möglichkeit, im Rahmen des Parlaments die wertvolle Arbeit der Diensthundegruppen, der Polizistinnen und Polizisten, die diese Aufgabe wahrnehmen, noch mal darzustellen, und zwar sachlich darzustellen.

Herr Suhr, Ihre Parteichefin Frau Müller erklärte in einem Interview im März im Zusammenhang mit dem Einsatz von Polizeidiensthunden, Hunde dürften grundsätzlich, ich zitiere, „nicht als Waffen missbraucht werden“, Zitatende.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Jochen Schulte, SPD: Also nicht schmeißen! – Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Nicht schmeißen!)

Damit bezog sie sich direkt auf einen Beschluss Ihrer Landespartei.

Liebe Kollegen, lieber Herr Saalfeld, ist das wirklich Ihr Niveau, auf dem Sie diskutieren? Hunde werden als Waffen missbraucht? Ich bin dankbar, dass Sie diese Formulierung nicht wieder aufgegriffen haben, aber Ihr gesamter Antrag, wenn ich es mal genau nehme, ist in diesem Sinne formuliert.

Die Diensthunde sind und bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil der Polizeiarbeit in unserem Land, aber auch in den

anderen Bundesländern. Gerade bei Demonstrationen sind die Vierbeiner wichtige Begleiter für unsere Beamten. Oberstes Ziel des Polizeieinsatzes bei Versammlungen ist der Schutz der Versammlung, der friedlichen Teilnehmer

(Udo Pastörs, NPD: So ist es.)

und der unbeteiligten Bürger.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: So ist es.)

Leider – darauf habe ich gestern beziehungsweise vorgestern schon im Rahmen der Aktuellen Stunde hingewiesen – gibt es bei uns immer wieder Chaoten, Radikale und Extremisten, die Demonstrationen vor allem als Einladung für Gewaltausbrüche verstehen.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das bezweifelt doch der Antrag nicht, oder?!)

Mit den Polizeihunden verfügen aber die Einsatzkräfte über ein effektives Mittel, Aggressionen und tätliche Übergriffe einzudämmen und zu unterbinden.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Angst zu schüren.)

Daher bin ich als Innenminister unter keinen Umständen bereit, auf den Einsatz der Polizeihunde zu verzichten, dies nicht zuletzt auch zum Schutz von Polizisten, den Sie vorgestern alle eingefordert haben, die bei den gewaltsamen Ausschreitungen oft genug selbst großen Gefahren ausgesetzt sind. Deswegen weise ich Ihre Forderung entschieden zurück.

In diesem Zusammenhang finde ich die Behauptung, dass Demonstranten durch den Einsatz von Diensthunden einem unkalkulierbaren Verletzungsrisiko ausgesetzt werden, geradezu unerhört.

Erstens. Uns ist kein einziger Fall – jetzt rede ich als Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern – bekannt, in dem Demonstranten Bissverletzungen durch Polizeihunde erlitten haben. Möglicherweise haben sie sich abends vor Wut in den Arm gebissen, das kann sein,