Protokoll der Sitzung vom 02.07.2015

aber er hat es nicht gemacht.

Dieselbe Vorführung haben Sie genossen, und mir fällt da wirklich auf – das passiert ja nun nicht zum ersten Mal –, Sie sind irgendwo präsent, lassen sich informieren und schicken dann Herrn Saalfeld ins Rennen,

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

so nach der Devise: „Mach du mal, was brauchst du …“

(allgemeine Heiterkeit und Unruhe – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Ja, ja, ja, ja, ja, ja.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Hat er kein eigenes Ermessen? – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

Das kommentiere ich jetzt nicht.

(Vincent Kokert, CDU: Hat Herr Suhr Herrn Saalfeld auch an der Leine? – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben gar keine Leine. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, immer daran denken, ich stehe zwischen Ihnen und dem Sommerfest! Ich mache es jetzt kurz, es sind nur noch...

(Zuruf aus dem Plenum)

Ja, ich muss auch mal die Zeit nutzen. Gestern Abend haben es andere gemacht, heute mache ich das mal.

(Stefanie Drese, SPD: Das Ermessen ist inzwischen auf null reduziert.)

Die Unterstellung, Diensthunde der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern hätten während des Einsatzes in Demmin unschuldige Demonstranten gebissen, empfinden viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei als die größte Frechheit. Diese Behauptung der GRÜNEN wurde durch nichts und niemanden bewiesen. Und wieder einmal läuft das nach dem Prinzip, lieber eine starke Behauptung als ein schwacher Beweis.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wo hast du denn den Spruch her?)

Auch das haben Sie ja nicht das erste Mal von mir zu hören bekommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie alle wissen um die Allgegenwärtigkeit der sozialen Netzwerke. Jeder, und ich betone es noch einmal, jeder Hundebiss, und sei er noch so klein gewesen, wäre hundertprozentig dokumentiert worden.

(Vincent Kokert, CDU: Ja.)

Und wenn Frau Thiede behauptet, die Gebissenen hätten Angst vor Repressalien gehabt, dann kann ich nur lachen. Ich kann mich gut an ungerechtfertigte Dienstaufsichtsbeschwerden der Bündnisgrünen erinnern. Ihr Aufschrei wäre riesig gewesen, ne, Frau Berger?! Hören Sie also auf, mit Unterstellungen zu arbeiten! Versuchen Sie es zur Abwechslung mal mit Sachlichkeit!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich mit einer Einschätzung des Leiters der Diensthundeschule schließen, ich zitiere: …

(Vincent Kokert, CDU: Schon zu Ende jetzt?)

Ja, ich bin gleich fertig,

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

aber jetzt sollten Sie noch mal zuhören, das ist lehrreich für alle.

… „Ein Polizeibeamter mit Diensthund ist in den Augen der meisten Bürger“, außer den GRÜNEN, „der am höchsten eingeschätzte Sicherheitsgarant. Trotz des technischen Fortschritts ist der Diensthund kein Rudiment vergangener Zeiten. Auf Grund seiner vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten als Schutz- und Spezialhund besitzt er einen hohen Einsatzwert, der nach wie vor durch Technik nicht ersetzt werden kann. Der Polizeidiensthund ist aufgrund seiner hohen Leistungsfähigkeit oftmals dem Menschen überlegen“, außer vielleicht einer Pferdestaffel.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Aber den Vorschlag sollten wir dann, lieber Kollege Ritter,

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich würde vorschlagen, mich in Baden- Württemberg mal zu informieren.)

im Rahmen der Selbstbefassung im Innenausschuss auch noch mal diskutieren. Ich rege einfach mal die Diskussion an. Ende meiner Ausführungen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Müller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man könnte es sich einfach machen, aber die Ablehnung des Antrages allein mit einer vermutlich grünen Nähe zum randalierenden Straßenmob und einer daraus resultierenden Neigung zum wehrlosen Polizisten zu begründen, wäre zwar zutreffend, aber in der Argumentation nicht ausreichend. Nach einem tiefer gehenden Blick auf die verwertbare Substanz des Beschlussvorschlages fällt die Entscheidung umso leichter.

Mit Ihrer Anfrage 6/3126, „Verletzungen durch Diensthunde der Landespolizei“, offenbarten Sie das erste Mal Ihr Expertenwissen auf dem Gebiet der polizeilichen Diensthundeausbildung. So wurde nach Diensthunden für besondere Einsatzlagen gefragt, obwohl diese gar nicht auf Demonstrationen eingesetzt werden. Um das eigene Unvermögen zu vertuschen, beschwerten Sie sich im Nachgang über die Verschwiegenheit im Innenministerium.

Unter Punkt 2 des heute vorliegenden Antrages heißt es, die Landesregierung soll „die Polizei des Landes … personell so gut“ ausstatten, „dass sie nicht mehr darauf angewiesen ist, auf Versammlungen Diensthunde einzusetzen“.

(Udo Pastörs, NPD: Ein Lacher!)

Ganz im Ernst: Es ist vergebens, eine Landesregierung, die beim Stichwort „Polizei“ sofort an Entlassungen denkt, aufzufordern, die Personaldecke aufzustocken.

Ebenso scheinen Sie nicht verstanden zu haben, dass ein Polizist und ein Diensthund völlig verschiedene Aufgaben übernehmen und der eine den anderen nicht ersetzen kann. Der Diensthund, egal ob Schutz-, Spür- oder Fährtenhund, ist den Menschen in vielerlei Hinsicht überlegen. Er hat einen besonders stark ausgeprägten Geruchs- und Gehörsinn. Er ist schnell und vor allem besitzt er eine durchgängige Abwehrbereitschaft. Für einen Polizisten kann Unaufmerksamkeit im falschen Moment auf einer Demonstration zwischen Hunderten links-grünen Chaoten schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben. Einen unaufmerksamen Diensthund werden Sie in aller Regel nicht erleben.

Was haben Sie also dagegen, wenn ein Diensthund mit seinem erhöhten Wahrnehmungsvermögen den Kollegen vor Ort Rückhalt in gefährlichen Situationen gibt? In der Begründung führen Sie ein unkalkulierbares Verletzungsrisiko für die Demonstranten an, dabei ist doch niemand gezwungen, Polizisten anzugreifen oder gegen Polizeisperren anzurennen.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Richtig.)

Die Entscheidung darüber, ob im Rahmen einer Versammlung unmittelbarer Zwang angewendet wird, wird nicht dem Diensthund überlassen, wie Sie es fälschlicherweise in Ihrer Begründung darstellen. Nein, der Angreifer entscheidet aus freien Stücken darüber, ob er den Diensthund und seinen Hundeführer angreift. Die Verteidigung der eigenen körperlichen Unversehrtheit ist eine daraus resultierende vorhersehbare Folge.

Weiter beschweren sich die GRÜNEN über Aktionen von Diensthunden, die nicht durch Kommandos angeordnet wurden. Zitat: „In bestimmten Situationen dürfen die Hunde aber auch ohne … Kommando … des Hundeführers zufassen, und zwar, wenn der ‚Störer‘ angreift oder flieht.“ Zitatende. Richtig, und das ist auch gut so.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Das sind nämlich genau die Situationen, in denen es um Leib und Leben der Beamten geht,

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

in denen die Chaoten nur noch rotsehen und völlig enthemmt auf die Polizisten losstürmen. Diensthunde werden genau aus diesem Grund eingesetzt, um das Leben des Polizeibeamten zu schützen und das Verletzungsrisiko zu minimieren.

Wir haben es in der Aktuellen Stunde bereits gehört: Polizisten sind in vielerlei Hinsicht zu Prügelknaben der Nation geworden. Die Ursache dafür liegt im besonderen Maße auch in Landtagsdebatten wie dieser. Wir danken den GRÜNEN für diese Offenheit und hoffen, dass der Antrag allen Polizisten im Land die Augen öffnet. Erst die Demonstrationen in Rostock und Demmin und die damit verbundenen Ausschreitungen, dann eine Kleine Anfrage und heute der entsprechende Antrag: Die autonomen Steinewerfer im Land dürften ganz besonders angetan sein von der parlamentarischen Kümmerkompetenz der GRÜNEN.

(Michael Andrejewski, NPD: Ja.)

Selbstverständlich stellen wir uns auf die Seite der Polizisten im Land.

(Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Wir wollen höchstmögliche Sicherheit in jedem Einsatz. Der Antrag der GRÜNEN ist in jeglicher Hinsicht abzulehnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)