Zum Gesetzentwurf, wir haben es heute schon gehört, gab es natürlich eine Anhörung. Es war der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern genauso vertreten wie der Landesschülerrat, der Landeselternrat, der Verband Bildung und Erziehung, die Schulleitervereinigung, die Bernostiftung, also die katholische Schulstiftung, die Initiative Schülerbeförderung, die Hansestadt Rostock, die Landeshauptstadt Schwerin und zwei Einzelvertreterinnen.
Das Schulgesetz soll in drei Punkten verändert werden. Zu diesen drei Veränderungen äußerten sich auch die Anzuhörenden. Am meisten wurde zur Schülerbeförderung diskutiert. Ich muss hier noch mal ganz eindeutig betonen, dass es in dieser kleinen Schulgesetznovelle nur um den grundsätzlichen Beförderungsanspruch von Schülerinnen und Schülern in den beiden kreisfreien Städten, also sprich der Hansestadt Rostock und der Landeshauptstadt Schwerin, geht. Damit setzen die Fraktionen von SPD und CDU den im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkt unter Ziffer 218, dass die Schülerinnen und Schüler von den Kosten der Schülerbeförderung in Rostock und Schwerin befreit werden sollen, zügig um.
In der Anhörung wurde auch immer wieder zum landesweiten Schülerticket diskutiert. Hier gilt es, Folgendes anzumerken:
Erstens. Ein landesweites Schülerticket stand überhaupt nicht zur Debatte. Es geht um die kostenlose Schülerbeförderung in den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin.
Zweitens. Die Vorstellungen zu einem landesweiten Schülerticket gehen bei den Anzuhörenden äußerst weit auseinander. Einige Anzuhörende sprachen vom kostenlosen All-Inclusive, andere nur von der kleinen Lightvariante. Kosten gab es nur als Schätzungen.
Drittens. Der spannende Punkt bei der ganzen Diskussion ist für mich: Wer trägt die Kosten, und vor allen Dingen, wie soll die Verteilung sein? Die Eltern, der Landkreis – das ist immerhin seine Aufgabe – oder das Land?
Es gilt festzuhalten: Die Schülerbeförderung, das will ich hier ganz eindeutig noch mal betonen, klappt in den meisten Landkreisen sehr gut und ist vorbildlich organisiert. Es ist eine logistische Meisterleistung und man kann den Organisatoren dafür seinen Dank aussprechen. Ich würde es ungefähr so beziffern, dass 80 bis 85 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit der Schülerbeförderung hier bei uns im Bundesland zufrieden sind und es da keine Probleme gibt. Wenn es Probleme gibt, dann gibt es diese bei Schulen in freier Trägerschaft und beim Transport zur örtlich nicht zuständigen Schule.
Ich hatte den Vorstand der Schulleitervereinigung letzte Woche zu einer Arbeitsbesprechung hier im Schweriner Schloss und wir haben das auch noch mal diskutiert. Vonseiten der Schulleitervereinigung gab es
keine Beanstandungen zur Schülerbeförderung. Man hat bei einer Einführung eines landesweiten Schülertickets sogar die Befürchtung, dass es zu Schulschließungen in ländlichen Gebieten kommt und dass der Unterschied zwischen Stadt und Land wesentlich größer wird, denn die Bedingungen in Rostock sind natürlich ganz anders als in den dünn besiedelten Landkreisen. Und dann stellt sich die Frage wirklich: Wollen wir das hier?
Aber ich denke, wir haben heute noch in TOP 8 die Gelegenheit, über ein landesweites Schülerticket zu diskutieren. Ein entsprechender Antrag liegt vor, aber der wurde schon von drei Fraktionen im Bildungsausschuss abgelehnt.
Da es sich bei diesem Thema um ein verkehrspolitisches Thema handelt, wird mein Fraktionskollege Jochen Schulte nachher dazu sprechen.
Im Rahmen der Schulgesetznovelle wurde eine Entschließung im Bildungsausschuss beschlossen. Diese Entschließung resultiert aus Beschwerden beim Bürgerbeauftragten und zahlreichen Gesprächen bei den Koalitionspartnern.
Rügen ist rechtswidrig und verletzt damit die Beförderungsrechte von Schülerinnen und Schülern im Landkreis Vorpommern-Rügen. Dies wird durch mehrere Urteile des Verwaltungsgerichts Greifswald u. a. vom 7. Juli 2015 … bestätigt.
Rechtsauffassung des Landkreises unverzüglich einer abschließenden fachaufsichtlichen Prüfung zu unterziehen und anschließend die notwendigen rechtsaufsichtlichen Maßnahmen einzuleiten.“
Im Rahmen dieser Schulgesetzänderung wurde auch der Paragraf 82 Absatz 2 hier diskutiert und zum Ausgangsantrag gibt es folgende Ergänzung:
‚Die Schülervollversammlung kann mit einfacher Mehrheit die Urwahl der Schülersprecherin oder des Schülersprechers und mehrerer Stellvertreterinnen und Stellvertreter aus der Mitte des Schülerrats beschließen. Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher müssen mindestens der 7. Jahrgangsstufe angehören, eine oder einer ihrer oder seiner Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Jahrgangsstufe 5 oder 6.‘“
Herr Dr. Jess, was Sie hier angeführt haben, Schülerrat und Schulkonferenz, hat nur ein bisschen was miteinander zu tun. Der Schülerrat umfasst nun mal die Klassenstufen von 5 bis 10 beziehungsweise von 7 bis 12 und da gehören bei 5 bis 10 die Schüler von 5 bis 10 selbstverständlich mit in den Schülerrat hinein.
Wenn Sie hier einige negative Beispiele zitieren, die mag es geben, aber das kann man nicht zur Regel erklären. Ich kann Ihnen aus meiner praktischen Tätigkeit sagen, dass das gut funktioniert hat. Ich kenne viele Schulleiter
kollegen, die damit auch sehr zufrieden sind. Mit der Urwahl ermöglichen wir nur ein zusätzliches Angebot an die Schülersprecher. Sie müssen es nicht wahrnehmen, sie können es wahrnehmen. Das, was Sie teilweise gesagt haben, zeugt aus meiner Sicht nicht so sehr von Lebensnähe, das war eher Lebensferne.
In den anderen Antragspunkten, das will ich hier relativ kurz machen, bleibt der Gesetzentwurf der SPD und CDU auf Drucksache 7/144 unverändert. Deshalb möchte ich meine Ausführungen in der 6. Sitzung vom 25. Januar 2017 nicht wiederholen. Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. Meine Fraktion wird selbstverständlich zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das gab es wohl noch nie, dass die relevanten Änderungen, die von der Koalition geplant waren für das Schulgesetz, bei der Anhörung, ja, ich möchte mal sagen, so ein bisschen durchgefallen sind.
(Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Marc Reinhardt, CDU: Unter Rot-Rot soll es das gegeben haben.)
Das wurde ganz einfach vom Landesschülerrat in Bausch und Bogen abgelehnt, denn aus Sicht seines Vorsitzenden sei ein möglicher Wahlkampf an den Schulen eher abschreckend statt Demokratie fördernd.
Zu den geplanten Änderungen zur Schülerbeförderung äußerten sich der Städte- und Gemeindetag, dass das derzeitige System der Schülerbeförderung in den Landkreisen nicht funktioniert. Die Vertreter der kreisfreien Städte Schwerin und Rostock lehnten die ausschließlich sie betreffenden Änderungen in der Schülerbeförderung ab. Eine einfache Ausweitung dieser kreislichen Regelungen, dass Schülerinnen und Schüler, die nur ihre Fahrt finanziert bekommen, wenn ihre Schule weiter als zwei beziehungsweise weiter als vier Kilometer von der Haustür entfernt ist, würde als Übertragung auf die beiden kreisfreien Städte nicht funktionieren. In den Kreisen würden weit mehr als 50 Prozent der Kinder und Jugendlichen die Fahrtkosten erstattet bekommen, in den beiden Städten weniger als 10 Prozent. Je mehr Einzugsbereiche Rostock und Schwerin bilden würden, desto weniger Schüler würden ihre Fahrt bezahlt bekommen.
Senator Bockhahn verwies darauf, dass in Rostock 13.000 Kinder und Jugendliche die Schulen besuchen. Würde er zwei Einzugsbereiche bilden, würden circa 2.000 Schüler in die 2- beziehungsweise 4-KilometerRegelung fallen, würde er drei Einzugsbereiche bilden, wären es nur noch 1.000 Schülerinnen und Schüler, und so weiter und so fort – aus Rostocker und Schweriner Sicht keine gerechte Lösung und aus Sicht meiner Fraktion einfach eine Mogelpackung, die dann auch noch die Kreise gegenüber den Städten schlechterstellt.
Sehr geehrte Damen und Herren, die vorgeschlagene Änderung, den Schülersprecher in einer Urwahl wählen zu lassen, können wir durchaus mittragen, auch wenn sich der Landesschülerrat dagegen ausgesprochen hat. Es ist ja keine Pflicht, sondern nur die Schaffung einer zusätzlichen Möglichkeit, das Gewähren einer Chance, ein Vielleicht, ein Eventuell. Diese Regelung richtet keinen Schaden an. Sie zu nutzen oder nicht – und ich vermute eher mal, dass sie nicht genutzt wird –, obliegt der Schülervollversammlung.
Herr Dr. Jess, noch mal eine kleine Information, die Ihnen vielleicht auf die Sprünge hilft: In den Berufsschulen gibt es keine Klassensprecher, in den Berufsschulen gibt es sogenannte Tagesschülersprecher.
Für meine Fraktion ist es viel relevanter, dass unserem Änderungsantrag zugestimmt wurde, endlich eine sehr kuriose Regelung beziehungsweise Nichtregelung des Schulgesetzes zu beenden. Auch hier möchte ich Ihnen, Dr. Jess, deutlich widersprechen. Bisher war es so, dass ein Schülersprecher aus den 5. bis 12. Klassen gewählt werden konnte. Wurde aber zum Beispiel ein Sechstklässler Schülersprecher, konnte er nicht Mitglied der Schulkonferenz sein, konnte er nicht Mitglied der Klassenkonferenz sein, weil es dort die Altersbeschränkung gab, dass man mindestens in der 7. Jahrgangsstufe Schüler sein musste. Das heißt, ein Schülersprecher hatte keine Chance, in den relevanten Gremien in der Schule überhaupt mitzuarbeiten. Da ist unserem Änderungsantrag, hier endlich nach 27 Jahren klare und praktikable Regelungen zu schaffen, zugestimmt worden. Dafür möchten wir uns natürlich bedanken, denn es hat gezeigt, dass einfach der Inhalt unserer Änderung im Mittelpunkt der Diskussion stand und Sie unseren Vorschlägen zugestimmt haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf das gleiche Vorgehen hoffend, bringen wir heute nochmals unseren Änderungsantrag zur Schülerbeförderung ein. Im Bildungsausschuss wurde er abgelehnt, aber wir geben die Hoffnung nicht auf, dass in den vergangenen 14 Tagen bei der Koalition dann doch der Gedanke gereift sein könnte, dass meine Fraktion auch mit diesem Antrag richtigliegt.
Ob Landeselternrat, Landesschülerrat, Städte- und Gemeindetag, Volksinitiative Schülerbeförderung, alle, alle
sprachen sich für die Einführung eines Schülertickets aus. Wenn sich nun alle dafür aussprechen, müssen wir wenigstens einen ersten Schritt gehen. Es ist vollkommen richtig, Herr Butzki, dass die Einführung eines Schülertickets nicht übers Knie gebrochen werden kann. Aber die Abschaffung der 2- und 4-Kilometer-Regelung muss einfach drin sein. Diese Entfernungen wurden so willkürlich – vollkommen willkürlich – vor Jahren gewählt, ohne irgendwo eine Bezugsgröße zu haben, und niemand von Ihnen kann Eltern nachvollziehbar erklären, warum ein Erstklässler zwei Kilometer zur Schule hin- und zwei Kilometer wieder zurücklaufen soll. Niemand kann erklären, warum ein Siebtklässler vier Kilometer hin- und vier Kilometer wieder zurücklaufen muss. Niemand von Ihnen läuft am Tag oder geht am Tag acht Kilometer und ist dann auch noch bepackt wie ein Esel.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: War das eine Frage oder eine Feststellung? – Zuruf von Manfred Dachner, SPD)
Wir brauchen derart unnötige Hürden nicht, wir erschweren damit nur den Schulalltag. Unser Änderungsantrag sieht vor, für alle Schülerinnen und Schüler und auch für ihre Eltern hier enorme Erleichterungen zu schaffen. Wir wollen, dass alle Kinder und alle Jugendlichen die Möglichkeit haben, kostenlos an der Schülerbeförderung zur örtlich zuständigen Schule teilzunehmen, unabhängig von der Entfernung der Schule von ihrer Haustür.