bedarf hinterfragen. Dabei denke ich etwa an das berühmte Gegenstromprinzip, was in dieser Form wohl einmalig ist, aber auch an Widersprüche zwischen Kostenüberprüfungszeiträumen einerseits und Tarifvertragslaufzeiten andererseits.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf wirft aber auch die Grundsatzfrage auf, ob wir künftig Konnexitätsverfahrensfragen per Gesetz oder per Vereinbarung festschreiben wollen. Auch diese Frage würde ich gern im Innenausschuss vertiefen, auch unter Auswertung der Erfahrungen anderer Bundesländer.
Heute würde ich zugespitzt formulieren, das vorliegende Gesetz hätte an der problematischen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes nichts, aber auch gar nichts geändert. Zur Not wären mit einfacher parlamentarischer Mehrheit Einzelregelungen ausgehebelt oder zeitlich suspendiert worden.
Meine Damen und Herren, gerade auch, weil vor 20 Jahren so hart um diese gemeinsame Erklärung gestritten wurde, möchte ich diese Form der direkten Einbeziehung der kommunalen Landesverbände in Konnexitätsverfahren nicht einfach über Bord werfen. Und warum also nicht dem Konnexitätsprinzip und dazugehörenden Verfahrensfragen frisches Blut und jungen Geist zuführen?! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der AfD bringt heute den Entwurf eines Konnexitätsausführungsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern ein.
Meine Herren, schon in der Problemstellung im Gesetzentwurf schreiben Sie, dass Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „das Prinzip der strikten Konnexität“ enthält, und weiter, dass die konkurrierenden Regelungen zu diesem Prinzip für Gemeinden und Kreise sich in der Kommunalverfassung befinden oder finden. Sie schreiben auch noch, dass das Beteiligungsverfahren für die Erarbeitung von Rechtsvorschriften bis zum Kabinettsbeschluss in der Gemeinsamen Geschäftsordnung II Richtlinien zum Erlass von Rechtsvorschriften durch die Landesregierung M-V geregelt ist. Schließlich kommt der lapidare Satz, dass „angesichts der hohen Bedeutung der kommunalen Finanzhoheit als Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts“ eine gesetzliche Verfahrensregelung erforderlich ist.
In Ihrer Aufzählung bereits bestehender Regelungen haben Sie allerdings die Leitlinie zur Kostenfolgeabschätzung vergessen, wie Sie nachher weiter erwähnt haben in Ihrem Text, die sich aus der gemeinsamen Erklärung zum Konnexitätsprinzip zwischen Landesregierung, Landkreistag und Städte- und Gemeindetag ergibt.
Und dann, meine Herren, schreiben Sie das Konnexitätsausführungsgesetz aus Schleswig-Holstein ab und bringen es hier als Gesetzentwurf ein. Zur Begründung,
dass ein solches Gesetz unbedingt notwendig ist, fällt Ihnen noch ein, dass „durch die kommunale Ebene in Gesetzgebungsverfahren der jüngeren Zeit die unzureichende Umsetzung der gemeinsamen Erklärung durch die Landesregierung kritisiert (wurde)“. Das ist noch nicht einmal die Wahrheit. Die kommunale Ebene hat in keinem Fall die unzureichende Umsetzung der Erklärung kritisiert. Da ging es um ganz andere Regelungen.
Wollen Sie den Menschen da draußen erzählen, die weitere Regelung eines bereits mehrfach geregelten Sachverhalts würde dessen Umsetzung verbessern? Und wollen Sie weismachen, dass mit dem Gesetz in Zukunft Rechtsstreitigkeiten wegen Konnexitätsfragen vor dem Verfassungsgericht vermieden werden können? Das ist Unsinn und das wissen Sie auch. Streitigkeiten zur Konnexität liegen in der Natur der Sache, weil die Beurteilungen von Kostenlasten in allen Bereichen durch die Beteiligten ganz unterschiedlich bewertet werden. Eine weitere Regelung wird daran nichts ändern, wenn es um die Frage geht, ob ein konkreter Sachverhalt, eine konkrete Maßnahme konnex ist oder nicht und in welcher Höhe die Kosten von wem zu übernehmen sind.
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab und werden ihn auch nicht mit in die Ausschüsse überweisen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass jetzt der letzte Redner aufgerufen wird und alle Abgeordneten, die sich an der nachfolgenden Abstimmung beteiligen wollen, sich bitte auf den Weg in den Plenarsaal machen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger und Gäste! Also ich bin ein bisschen überrascht über die Entwicklung dieser Diskussion, und zwar, bei Frau Tegtmeier würde ich ja sagen – ja, Frau Tegtmeier, Sie haben das, glaube ich, dargestellt –, Ihre Ablehnung könnte man nachvollziehen, obwohl ich sie persönlich nicht nachvollziehen kann oder wir als Fraktion, weil ich der Meinung bin, es hat eigentlich mit der Untersuchung des Landesrechnungshofs nicht direkt was zu tun, wenn wir eine Regelung einführen, die unabhängig auch von dem Ausgang dieser Untersuchung durchaus bedeutsam und wirksam wäre. Insofern kann ich diese zeitliche Kopplung eigentlich nicht nachvollziehen.
Frau Rösler hat uns im Grunde recht gegeben. Frau Rösler, ja, Sie haben völlig recht, da wäre frisches Blut notwendig, ich würde sagen, frischer Wind. Aber ich würde mich freuen, wenn Sie also der Überweisung mit zustimmen würden.
Enttäuscht bin ich allerdings über die CDU, das muss ich schon sagen, weil das ein bisschen lächerlich wirkt, Herr Liskow.
Denn ich sage mal, Sie haben 2005 den Antrag selbst gestellt, als Sie in der Opposition waren, und das hatte sicherlich auch gute Gründe. Heute verweigern Sie sich, dass dieser Antrag überhaupt in den Ausschüssen bearbeitet wird. Also das finde ich schon ein bisschen,
Das hat doch mit der Zeit nichts zu tun. Das hat damit zu tun, dass wir eine Regelung brauchen, die einfach damals notwendig war und die auch heute wieder notwendig ist.
Das heißt, das hat also mit der Zeit überhaupt nichts zu tun. Das hat damit zu tun, dass Sie heute offensichtlich politisch so in eine Richtung geschwenkt sind, die besonders fragwürdig ist. Sie tragen Riesenverschuldungen mit und Sie sind nicht mehr der Vertreter der Kommunen. Das muss man einfach so sagen.
Ja, ich kann Sie also nur auffordern, noch mal in sich zu gehen, ich kann Sie nur auffordern, noch mal in sich zu gehen und zumindest der Überweisung in die Ausschüsse zuzustimmen, damit wir dort darüber debattieren können, wie wir das dann gestalterisch umsetzen.
Herr Liskow, Sie haben ja auch Ihre Gründe, weshalb wir das nicht benötigen, die sind doch überhaupt nicht nachvollziehbar. Das steht alles in der Verfassung, und wie viele Gesetze brauchen wir trotzdem noch. Das ist doch genau …
Die Verfassung ist das allgemeinste Rechtsgut. Und wir müssen natürlich viele spezielle Regelungen treffen, und das könnte man bei der Konnexität genauso so gut ausarbeiten, dass praktisch die Streitereien in Zukunft weniger werden. Das ist doch völlig klar, wenn man die Prinzipien klärt, nach denen man entsprechende Kostenaufteilungen vornimmt, und dann haben Sie die Streitereien reduziert. Das ist doch völlig logisch. Deshalb sind überhaupt Gesetze da. Also ich bin schon etwas überrascht über Ihre Haltung in dieser Frage. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.
Ich bitte und hoffe, dass Sie noch mal in sich gehen und Ihr Abstimmungsverhalten vielleicht doch noch ändern können. – Danke schön!
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5441 zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss, an den Agrarausschuss sowie an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen von AfD, DIE LINKE und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/5442.
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/5442 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste! Die AfD-Fraktion bringt heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung ein.
(Egbert Liskow, CDU: Doch! Ist richtig! – Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU: Moment! Erst mal gucken, genau!)
Danach ist die Landesregierung verpflichtet, auch in den Jahren, in denen dem Parlament kein Haushaltsentwurf vorgelegt wird, weil wir einen Doppelhaushalt haben, trotzdem eine jährliche Fortschreibung des mittelfristigen Finanzplans vorzulegen. Sie mögen daran erkennen, dass wir als AfD-Fraktion mit der Forderung an die Landesregierung, jährlich eine Mittelfristige Finanzplanung vorzulegen, nicht aufgeben und hartnäckig dranbleiben.