Protokoll der Sitzung vom 28.10.2020

Für die redaktionellen und rechtsförmigen sowie für die inhaltlichen Änderungen hatte der Ausschuss einstimmig votiert.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Fraktion DIE LINKE hatte ergänzend den Antrag gestellt, in die Beschlussempfehlung einen Entschließungsantrag mit aufzunehmen. Dieser hat in seiner Ausrichtung darauf abgezielt, entsprechend der Anhörungsergebnisse festzustellen, dass noch erhebliche Defizite bei der Planung, Finanzierung sowie Umsetzung der Digitalisierung im Land vorliegen.

Mit dem zweiten Teil des Entschließungsantrages sollte die Landesregierung aufgefordert werden, eine Digitalisierungsstrategie für unterschiedliche Bereiche, wie beispielsweise in den Bereichen Bildung, Verwaltung und Wirtschaft, gemeinsam mit den Hauptakteuren auf der Grundlage des Programms „efa.MV“ zu erarbeiten. Auch sollte die Einrichtung eines landesweiten IT-Verbundes geprüft werden, der die Kommunen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes besser unterstützt und als zentraler Ansprechpartner fungiert.

Drittens sollten die Kommunen deutlich besser als bisher beim Aufbau des MV-Serviceportals eingebunden werden, um darüber möglichst alle Verwaltungsverfahren zu digitalisieren. Das Land sollte eine Führungsrolle einnehmen, um die IT-Verfahren zu harmonisieren.

Als vierter Punkt wurde auch gefordert, dass mehr Mittel zur Finanzierung der Verwaltungsdigitalisierung bereitgestellt werden und die Kommunen ihre Verwaltungsabläufe einer kritischen Überprüfung unterziehen, um diese zu optimieren.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Eigentlich schade, dass das abgelehnt wurde.)

Begründet wurden diese Anträge damit, dass sowohl die öffentliche Anhörung als auch die Einzelgespräche gezeigt hätten, dass das Land eine neue Strategie brauche, was letztlich auch der Nachtragshaushalt 2020/2021 belege.

Der Entschließungsantrag wurde von den Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Fraktion der AfD mehrheitlich abgelehnt,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist schlecht!)

weil die meisten Punkte durch den Nachtragshaushalt obsolet würden.

Auch gegen die Gründung eines IT-Dachverbandes wurde mehrheitlich votiert, weil es bereits in der Vergangenheit Initiativen des Landes gegeben habe, dies zu erreichen. Jedoch sei dies am Widerstand einzelner Kommunen gescheitert. Ebenso ist der Beschluss des Landkreistages, die Digitalisierung gemeinsam zu gestalten, im Sande verlaufen. Am Ende ist kein einziger Landkreis dem eGo-Zweckverband beigetreten. Im Ergebnis ist dieser Aufgabenteil unter dem Dach der DVZ GmbH vielversprechender. Zudem wird das Projekt „efa.MV“ in den kommenden Jahren mit 20 Millionen Euro zukünftig besser, deutlich besser als bisher gefördert.

Meine Damen und Herren, so viel aus meiner Sicht als Berichterstatter zur Beschlussempfehlung des Energieausschusses. Vor dem Hintergrund des einstimmigen Votums des Energieausschusses gehe ich davon aus, dass auch Sie der Beschlussempfehlung des Energieausschusses ebenfalls zustimmen können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Franz-Robert Liskow, CDU)

Danke, Herr Ausschussvorsitzender!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete da Cunha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Digitalisierung ist ein stetiger Prozess und nicht mehr aus dem alltäglichen Leben wegzudenken. Der Mensch als Individuum steht dabei im Mittelpunkt der digitalen Welt. Die digitale Welt muss als politische Herausforderung angenommen werden, und deswegen war es auch ein wichtiger Schritt, 2015 das erste E-Government-Gesetz des Landes erfolgreich zu verabschieden. Nichtsdestotrotz gilt weiterhin, dass wir die digitale Infrastruktur ausbauen müssen. Es ist dabei für mich ein Leichtes, auf den Nachtragshaushalt zu verweisen, der diese Richtung auch mit sich trägt.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes konnten wir viele Erfahrungen sammeln, die sich nicht nur aufgrund von technischen Erneuerungen, sondern gleichermaßen

durch organisatorische Grundlagen ergeben haben. Mit einer Änderung des Gesetzes wollen wir weitere Hürden erleichtern. Diese Herausforderungen werden sicherlich nicht die letzten Punkte sein, die wir langfristig verbessern müssen.

Die einzelnen Veränderungen, wie beispielsweise die Einführung einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Formen der Aufgabenerledigung, der elektronischen Rechnungsstellung beispielsweise zur Optimierung und Überarbeitung von Verwaltungsabläufen innerhalb der Landesbehörde und so weiter, möchte ich gar nicht zwingend alle separat aufzählen. Insgesamt betrachtet werden natürlich vor allem Neuerungen in EU- und Bundesgesetzen in Landesrecht umgesetzt. Ich denke, dass die Notwendigkeit einer ständigen Weiterentwicklung und somit Dynamik des Gesetzes offensichtlich ist. In diesem Zusammenhang begrüße ich natürlich ebenfalls das positive Votum des Energieausschusses.

Die Digitalisierung ermöglicht uns allen eine bessere gesellschaftliche Teilhabe sowie eine daraus sich ergebende intensivere Zusammenarbeit der Behörden. Und wir merken, dass wir durch die politische sowie wissenschaftliche Begleitung einen wichtigen Beitrag leisten, um auch damit resultierende Ängste im Umgang mit unbekannten Medien abzubauen. Die Umsetzung erfolgt kontinuierlich und ist faktisch kein abgeschlossener Prozess. Für mich ist die Digitalisierung eine Chance und vielleicht sogar der größte Gewinn für Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb werbe ich hier auch für die Zustimmung.

Den Änderungsantrag, den der Kollege Ausschussvorsitzender gerade schon vorgetragen hat, der liegt ja ebenfalls heute im Plenum noch mal vor. Der Kollege Albrecht hat eben schon darauf verwiesen, auf die Ablehnungsgründe im Ausschuss. Ich würde jetzt gar nicht mal so weit darauf eingehen, vielleicht nur ganz kurz:

Bei Punkt 1 wurde ja schon gesagt, ich glaube, römisch eins war das, Punkt eins, arabisch eins, sehe ich gerade, Digitalstrategie, digitale Agenda. Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren gezeigt, dass wir mit der digitalen Agenda und der Verknüpfung einen sehr guten Weg gegangen sind, den wir natürlich auch kontinuierlich weiterentwickeln, der aber ein wichtiger Punkt war als Ausgangspunkt, um das Ganze zu verknüpfen, zusammenzuführen mit dem Digitalisierungsministerium, was seit 2016 bei uns ist. Das ist natürlich eine sehr gute Verzahnung.

Weiterhin wird natürlich noch mal im Punkt 2 auf die Digitalisierungsstrategie der verschiedenen Bereiche, Schwerpunkte, verwiesen. Das haben wir, glaube ich, auch mit dem Nachtragshaushalt noch ganz gut abgedeckt.

Bei den Unterpunkten b) bis d) geht es natürlich um die Frage der Kommunen, wie wir die Kommunen bei dem ganzen Thema E-Government weiter einbinden. Da hat Herr Kollege Albrecht ja gerade schon darauf hingewiesen, dass wir einen E-Government-Zweckverband haben. Und wir haben einen, das finde ich gar nicht schlecht. Andere Bundesländer sind da noch einen Schritt zurück, die planen teilweise noch die Umsetzung oder sind in den letzten paar Jahren nur weiter vorangekommen.

Was natürlich ein bisschen schade ist, ist, dass dieser E-Government-Zweckverband nicht die komplette kommunale Ebene abdeckt. Es wurde ja gerade schon gesagt, da

ist kein Landkreis Mitglied in diesem E-GovernmentZweckverband. Das wäre aber die ideale Verknüpfung, um tatsächlich zu sagen, wir wollen die Aufgaben als Land und kommunale Ebene in Gänze gemeinsam erfüllen. Deswegen wollen wir sie aus der Pflicht lassen und müssten uns überlegen, wie wir da vorankommen. Und dazu gibt es auch weitere Gespräche, denn das wird dieses Ziel sein. Die Digitalisierung lässt sich nur gemeinsam mit den verschiedenen Ebenen bewerkstelligen. Dafür setzen wir uns ein und das werden die Herausforderungen der nächsten Jahre sein. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Hersel.

Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Zuschauer und Gäste! Mit der heutigen Zweiten Lesung wird das E-GovernmentGesetz Mecklenburg-Vorpommern fortgeschrieben. Weitestgehend wird hier der Entwicklung auf EU- und Bundesebene Rechnung getragen und entsprechende Anpassungen vorgenommen – insgesamt also wenig Innovatives oder Spannendes.

Das E-Government-Gesetz verpflichtet Behörden zur elektronischen Verarbeitung von Verwaltungsverfahren. Im Zuge der vorliegenden Gesetzesänderung wird diese Pflicht nun auch auf Schulen und Hochschulen zum 1. Januar 2023 ausgeweitet. Auch wenn dies nur eine direkte Folge der Novellierung des Onlinezugangsgesetzes ist, ist dieser Schritt begrüßenswert.

Insgesamt ist das OZG Treiber dieses Änderungsentwurfes. Von daher verwundert auch die weitestgehende Zustimmung der Beteiligten der öffentlichen Anhörung nicht. Insbesondere die Einführung des elektronischen Rechnungsempfangs bietet Chancen effizienten Verwaltungshandelns. Ebenso effizient sehen wir die Entwicklung gemeinsamer Standards und Datenformate auf allen föderalen Ebenen, um einen möglichst bruch- und barrierefreien Austausch innerhalb und zwischen den Behörden zu gewährleisten.

Wo Licht ist, ist jedoch auch Schatten. So kritisiert die kommunale Ebene eine gewisse Oktroyiermentalität. Man fühle sich nicht ausreichend in den Entscheidungsprozess eingebunden. Das ist sicherlich eine berechtigte Kritik. Jedoch muss auch die Frage erlaubt sein, ob es sinnvoll ist, eine Vielzahl an Konzepten zu diskutieren, die am Ende lediglich in Nuancen Unterschiede aufweisen.

Weiterhin wird beklagt, dass mit den vorgegebenen Digitalleistungen zunächst Kosten einhergehen. Deren Finanzierung ist nicht immer eindeutig geklärt. Insbesondere der Aufwand für die Einrichtung von Schnittstellen sowie Programmanpassungen und die Fortbildung der Mitarbeiter schlägt dabei erheblich zu Buche. Dem darf man aber entgegenhalten, dass dies Einstiegskosten sind, die sich durch effizientes Verwaltungshandeln alsbald amortisieren werden. Nichtsdestotrotz möchte ich an den Minister appellieren, den Dialog zur Konnexität mit den föderalen Ebenen fortzuführen und eine baldige Einigung zu forcieren, damit eine kritische Baustelle auf dem Weg zur digitalen Verwaltung eingeebnet werden kann.

Ein weiterer Punkt, der unserer Auffassung nach noch einer zügigen Klärung bedarf, ist die Möglichkeit, alternative Bezahlmöglichkeiten zu ermöglichen, um hier ein ähnliches Niveau zu erhalten, wie es im Lebensalltag der Menschen schon vorherrscht. Dass dabei durchaus Hürden bei insbesondere ausländischen Zahlungsdienstleistern bestehen, ist uns völlig klar, aber auch hier können und müssen Lösungen gefunden werden.

Der Gesetzesänderung insgesamt werden wir jedoch zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete FranzRobert Liskow.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass wir heute die Beratungen für das novellierte E-GovernmentGesetz abschließen werden.

Die Zeit für die gründliche Beratung hat sich aus meiner Sicht gelohnt und trotzdem drängt die Zeit. Seit über einem Jahr gibt es das MV-Serviceportal. Nun schaffen wir mit dem E-Government-Gesetz endlich die Grundlage, um diese zentrale Verwaltungsplattform zu vervollständigen. Das Portal und die zugehörigen Komponenten werden ins Gesetz aufgenommen. Die anschließende Rechtsverordnung über die Nutzung der E-GovernmentBasisdienste wird im Sinne von DSGVO und OZGGesetz die datenschutzrechtlichen und organisatorischen Fragen klären und die Einbindung in den Portalverbund regeln. So werden wir endlich ein MV-Nutzerkonto bekommen, welches Schriftformerfordernis mit elektronischem Identitätsnachweis bietet. Auf dieser Grundlage kann der mit dem Onlinezugangsgesetz fokussierte digitale Zugang vom Bürger in die Behörde gelingen.

Die Digitalisierung darf nicht vor der Tür der Behörde enden. Daher sollen Behörden nun auch ihre internen Verwaltungsabläufe weitestgehend in elektronischer Form abwickeln. Da muss aber weiter gedacht werden, als einfach nur die analogen Verwaltungsvorgänge zu digitalisieren. Wenn man einen schlechten Prozess digitalisiert, dann hat man einen schlechten digitalen Prozess. Dass Verwaltungsabläufe vor Einführung von IT-Systemen zu optimieren sind, war bereits Bestandteil des ersten E-Government-Gesetzes. Nun gilt es, diese Optimierungsklausel auch für Änderungen an IT-Systemen zu nutzen.

Ebenfalls sollen nun bestehende Vorgaben vereinfacht werden, um sie den digitalen Möglichkeiten anzupassen. Um zu überprüfen, ob die Änderung oder Streichung von Verwaltungsvorschriften sinnvoll ist, wurde die sogenannte Experimentierklausel eingeführt. So können in der Erprobungsphase von bis zu vier Jahren landesrechtliche Vorgaben außer Kraft gesetzt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Digitalisierung ergreift alle Lebensbereiche der Menschen, und es ist somit wichtig, dass auch Schulen und Hochschulen nicht mehr vom E-Government-Gesetz ausgeschlossen sind. Schulen und Hochschulen stehen in einem nicht unerheblichen Maße mit ihrer Umwelt, anderen Behörden, Studenten, Schülern, Eltern im Austausch. Und

innerhalb der Schulen und Hochschulen stapeln sich Papierberge. Es ist daher sinnvoll und bei der gegebenen Frist bis zum 1. Januar 2023 auch zumutbar, dass diese Ausnahmen in den Verwaltungsbereichen entfallen.

Daneben muss es aber trotzdem weiterhin Ausnahmen geben. So bleibt unser Hauptaugenmerk insbesondere bei den Jägern in unserem Land, die einen wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft leisten. Dies ist nicht nur anhand der im letzten Jagdjahr fast 100.000 geschossenen Wildschweine ersichtlich, die vor dem Hintergrund der nahen Schweinepest erlegt worden sind. Der eine oder andere von Ihnen hat vielleicht auch schon mal einen Wildunfall gehabt und war froh, wenn der zuständige Jäger schnell zur Stelle war, egal, zu welcher Tages- und Nachtzeit. Viele von diesen Jägern sind in Jagdgenossenschaften organisiert, die Körperschaften des öffentlichen Rechts darstellen. Das E-Government-Gesetz hätte diese ehrenamtlich organisierten Jagdgenossenschaften zur Errichtung einer De-Mail-Adresse und zur Einführung einer elektronischen Akte verpflichtet, obgleich Jagdgenossenschaften nicht einmal offizielle Kontakte zu Bürgern halten müssen. Somit haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Jagdgenossenschaften ausgenommen werden.

Wir brauchen einen digitalen Aufbruch, dürfen aber auf der anderen Stelle die Bodenhaftung nicht verlieren. Das neue E-Government-Gesetz setzt an den richtigen Stellen an und wird als Grundlage dafür dienen, den analogen Staat ins digitale Zeitalter zu führen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Philipp da Cunha, SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort die Abgeordnete Kröger.

(Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Habt ihr gehört, wenn ich fertig bin, kriege ich ein Bonbon! – Peter Ritter, DIE LINKE: Wenn der Änderungsantrag angenommen wird, gibts ʼne Flasche Sekt!)

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war gar nicht so gut, dass die Kollegin Fraktionsvorsitzende mich jetzt hier aufgeheitert hat auf dem Weg zum Pult. Ich war gerade so,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja?! – Manfred Dachner, SPD: Ist das Thema?)