Sandro Hersel

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Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Zuschauer und Gäste! Mit der heutigen Zweiten Lesung wird das E-GovernmentGesetz Mecklenburg-Vorpommern fortgeschrieben. Weitestgehend wird hier der Entwicklung auf EU- und Bundesebene Rechnung getragen und entsprechende Anpassungen vorgenommen – insgesamt also wenig Innovatives oder Spannendes.
Das E-Government-Gesetz verpflichtet Behörden zur elektronischen Verarbeitung von Verwaltungsverfahren. Im Zuge der vorliegenden Gesetzesänderung wird diese Pflicht nun auch auf Schulen und Hochschulen zum 1. Januar 2023 ausgeweitet. Auch wenn dies nur eine direkte Folge der Novellierung des Onlinezugangsgesetzes ist, ist dieser Schritt begrüßenswert.
Insgesamt ist das OZG Treiber dieses Änderungsentwurfes. Von daher verwundert auch die weitestgehende Zustimmung der Beteiligten der öffentlichen Anhörung nicht. Insbesondere die Einführung des elektronischen Rechnungsempfangs bietet Chancen effizienten Verwaltungshandelns. Ebenso effizient sehen wir die Entwicklung gemeinsamer Standards und Datenformate auf allen föderalen Ebenen, um einen möglichst bruch- und barrierefreien Austausch innerhalb und zwischen den Behörden zu gewährleisten.
Wo Licht ist, ist jedoch auch Schatten. So kritisiert die kommunale Ebene eine gewisse Oktroyiermentalität. Man fühle sich nicht ausreichend in den Entscheidungsprozess eingebunden. Das ist sicherlich eine berechtigte Kritik. Jedoch muss auch die Frage erlaubt sein, ob es sinnvoll ist, eine Vielzahl an Konzepten zu diskutieren, die am Ende lediglich in Nuancen Unterschiede aufweisen.
Weiterhin wird beklagt, dass mit den vorgegebenen Digitalleistungen zunächst Kosten einhergehen. Deren Finanzierung ist nicht immer eindeutig geklärt. Insbesondere der Aufwand für die Einrichtung von Schnittstellen sowie Programmanpassungen und die Fortbildung der Mitarbeiter schlägt dabei erheblich zu Buche. Dem darf man aber entgegenhalten, dass dies Einstiegskosten sind, die sich durch effizientes Verwaltungshandeln alsbald amortisieren werden. Nichtsdestotrotz möchte ich an den Minister appellieren, den Dialog zur Konnexität mit den föderalen Ebenen fortzuführen und eine baldige Einigung zu forcieren, damit eine kritische Baustelle auf dem Weg zur digitalen Verwaltung eingeebnet werden kann.
Ein weiterer Punkt, der unserer Auffassung nach noch einer zügigen Klärung bedarf, ist die Möglichkeit, alternative Bezahlmöglichkeiten zu ermöglichen, um hier ein ähnliches Niveau zu erhalten, wie es im Lebensalltag der Menschen schon vorherrscht. Dass dabei durchaus Hürden bei insbesondere ausländischen Zahlungsdienstleistern bestehen, ist uns völlig klar, aber auch hier können und müssen Lösungen gefunden werden.
Der Gesetzesänderung insgesamt werden wir jedoch zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
So, das Ganze jetzt noch mal von mir.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste und Zuschauer! Zumindest gastronomisch bin ich offenbar mit dem Finanzminister auf einer Ebene, auch ich habe hier das Stichwort „Delikatesse des Einkommensteuerrechts“ stehen. Die Progression ist Folge eines Steuergrundsatzes, wonach die Höhe der zu entrichtenden Abgaben an die individuelle Leistungsfähigkeit des Einzelnen gekoppelt ist, im Gegensatz übrigens zur regressiven Kopfsteuer, bei der jeder Bürger den gleichen Steuerbetrag zu entrichten hat und hohe Einkommen damit begünstigt werden würden. Daneben gibt es dann noch die dritte gängige Variante, das ist die sogenannte „Flat Tax“, bei der alle Steuerpflichtigen ihre Einkommen zum gleichen Prozentsatz entrichten müssen.
In Deutschland wurde erstmals 1893 eine progressive Kommunalabgabe eingeführt. Matthias Erzberger hat dann vor fast genau 100 Jahren mit seiner Reform den Weg unseres heutigen Steuerrechts geebnet und die Progression verankert. Kernargument des Gesetzgebers ist, dass geringe Einkommen zur Erfüllung von Basisbedürfnissen gebraucht werden. Dementsprechend sind sie niedrig besteuert und bis etwas mehr als 9.000 Euro im Jahr sogar gänzlich steuerfrei. Sind die Basisbedürfnisse befriedigt,
beginnt die Sphäre der Annehmlichkeiten bis hin zum Luxus.
Ja, Herr Krüger, auch bei mir können Sie noch was lernen.
Bei den höheren Einkommenssphären greift der Staat natürlich kräftiger zu, bis hin zum Spitzensteuersatz von 45 Prozent
für jeden zu viel verdienten Euro. Rechtlich gesehen erfolgt die Besteuerung des Einkommens in fünf Stufen, beginnend mit dem Bereich des Grundfreibetrages zu null Prozent bis hin zu Stufe 5, ab der der eben erwähnte Spitzensteuersatz greift. Als mathematischer Graph gesehen entsteht damit eine konkave Kurve, die nach dem Grundfreibetrag mit zunehmendem Einkommen relativ stark ansteigt
und sich asymptotisch an den Spitzensteuersatz annähert. Aus dieser Kurve ergibt sich dann der Durchschnittssteuersatz, mit dem das gesamte Einkommen zu versteuern ist.
Und mein Beispiel ist etwas kürzer. Vereinfacht gesagt, im Fall von Einzelveranlagten ist die Steuerbelastung bei
20.000 Euro etwa bei 12 Prozent und bei 60.000 Euro etwa bei 28 Prozent.
Danke, Frau Präsidentin!
Den Standardfall habe ich nun erläutert.
Ja, alle haben etwas gesagt,
aber noch nicht jeder.
So, nun gibt es in unserem sozialen Sicherungssystem Ausnahmefälle, für die der Gesetzgeber sich einen besonderen Taschenspielertrick ausgedacht hat, und zwar den Progressionsvorbehalt, damit auch zum Thema. Konkret sind das Ausnahmefälle, die betreffen das Arbeitslosengeld I und II, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, das Altersübergangsgeld, Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld und schließlich, um wiederum zum Thema zu kommen, das Kurzarbeitergeld.
All diese Transferleistungen sind offiziell steuerfrei. Dass dies aber nur kosmetischer Natur ist, offenbart der Progressionsvorbehalt. Zwar werden die sozialen Auffangmechanismen nicht direkt besteuert, sie werden aber für die Ermittlung des Steuertarifs fiktiv ins zu versteuernde Einkommen hinzugerechnet, wonach sich durch die Progression ein höherer Durchschnittssteuersatz ergibt.
Dieser wird festgezurrt, die fiktiven Hinzurechnungen werden wieder abgezogen, und das dann verbleibende zu versteuernde Einkommen wird mit dem dann höheren Durchschnittssteuersatz multipliziert.
Das führt dazu, dass die Steuerlast durch die eigentlich steuerfreien Entgeltersatzleistungen steigt.
Daraus ergeben sich mehrere Probleme: Grundsätzlich sind Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet,
da sie ihre Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer bereits abgeltend entrichten. Nun haben wir deutschlandweit in Spitzenzeiten sieben Millionen Menschen in Kurzarbeit gehabt, 180.000 davon in MecklenburgVorpommern. Diese Menschen sind nach aktuellem Rechtsstand bei einem Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro automatisch verpflichtet, eine Steuererklärung im nächsten Jahr abzugeben, denn der Progressionsvorbehalt wird nicht durch die Lohnsteuer abgebildet. Verschiedene Institutionen warnen daher bereits und rechnen vor, dass jeder Monat in Kurzarbeit 70 bis 80 Euro zusätzliche Steuern bedeuten kann.
Ich habe in der Praxis viele Leute kennengelernt, die das Finanzamt als eine Art Sparkonto ansehen und die dann mit ihrer Steuererstattung sich einen Urlaub finanzieren oder dringend benötigte Anschaffungen tätigen. Wer nun aber von Kurzarbeit betroffen ist, kann dagegen im kommenden Jahr eine böse Überraschung erleben und gegebenenfalls sogar nachzahlen.
Das ist ein Umstand, der vielen aus verständlichen Gründen bisher noch nicht gewahr ist. Wer bisher keine Steuererklärung abgegeben hat, wird möglicherweise auch im kommenden Jahr keine abgeben wollen, mit der Folge, dass die Finanzämter nach Verstreichen der Einreichfrist am 31.07.2021 Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärung werden versenden müssen. Das geschieht dann unter Androhung von Zwangsgeldern und Verspätungszuschlägen.
Damit nehme ich den zweiten Punkt meiner Argumentation vorweg: der Arbeitsaufwuchs in den Finanzämtern. Zwar sind die Finanzbehörden digital schon recht gut aufgestellt und viele Daten, wie im Übrigen auch das Kurzarbeitergeld, werden elektronisch übermittelt, dennoch haben die Bürger das Recht, dass ihre Bescheide bei aller digitalen Erleichterung gewissenhaft und sorgfältig erstellt werden. Anderenfalls drohen eine erhöhte Zahl an Einsprüchen und möglicherweise Klagen, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Frust in der Bevölkerung bedeuten.
Schlussendlich kann man grundsätzlich die Frage stellen, ob es redlich ist, eine an sich steuerfreie Entgeltersatzleistung indirekt zu besteuern. Der Finanzminister hat es angedeutet, es gibt da durchaus viele Für und Wider, die ich aber im Einzelnen nicht weiter erläutere und die auch nicht hier hingehören.
Durch Anträge der Fraktionen der FDP und der AfD im Deutschen Bundestag wurde die Aussetzung des Progressionsvorbehaltes des Kurzarbeitergeldes bereits debattiert. CDU und SPD lehnten die Vorstöße jedoch ab, allerdings – und das stimmt mich durchaus zuversichtlich – mit dem Verweis, einen eigenen Vorschlag im Rahmen des Jahressteuergesetzes einzubringen. Darauf dürfen wir gespannt sein. Ein bisschen Druck kann da helfen, deshalb stimmen wir diesem Antrag auch zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste und Zuschauer! In schöner Regelmäßigkeit beraten wir zum digitalen Wandel in Mecklenburg-Vorpommern und in genauso schöner Regelmäßigkeit bekommt Minister Pegel einhelligen Rückenwind aus diesem Hohen Haus, und das ist auch gut so. Es freut mich persönlich sehr, dass man
derart offen mit der nicht aufzuhaltenden Digitalisierung umgeht, auch allen Unkenrufen zum Trotz, es ginge alles viel zu langsam und zu umständlich.
Wer schon einmal selbst am Arbeitsplatz einen Digitalisierungsprozess begleitet oder erfahren hat, weiß, wie anstrengend das sein kann. Die technische Ausrüstung ist dabei noch der kleinste Aspekt. Vielmehr muss man schauen, wie man das eigene System möglichst kompatibel an Kunden und Lieferanten anbindet. Die eigenen Kollegen kommen mit dutzenden Fragen zu jeder Tages- und Nachtzeit. Das kostet nicht nur Zeit, sondern auch Nerven. Umso schöner ist es aber, wenn sich das System nach einer aufreibenden Eingewöhnungsphase eingespielt hat. Das gilt in der Wirtschaftswelt wie auch in der Verwaltung. Insofern ist dieser „Rückenwindantrag“ zu begrüßen.
Unter II. werden Punkte aufgeführt, die für Fachleute trivial erscheinen. Aber wenn Eckpunkte wie „modularisierte Software“ oder notwendige Bedingungen wie „bruchfreie Bearbeitung“ nicht festgezurrt werden, ist eine Digitalisierung eines gigantischen Verwaltungsapparates schlichtweg nicht umsetzbar.
Meine Vorredner haben es schon ausgeführt, bis Ende 2022 sollen Hunderte Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert werden. Das Ziel ist ambitioniert, aber schaffbar. Allerdings tun sich viele Kommunen derzeit noch schwer. Oftmals fehlt es ihnen an finanzieller Ausstattung und insbesondere das Personal für den Digitalisierungsprozess fehlt. Insoweit irritiert uns die im Feststellungsteil getroffene Annahme, man könne möglicherweise, wenn auch langfristig, mit einer digitalen Verwaltung dem drohenden Fachkräftemangel entgegenwirken. Das ist aus unserer Sicht fahrlässig. Richtig ist, dass sich in sogenannten Routineberufen künftig weniger Menschen finden werden. Das heißt aber nicht, dass es keine Arbeit mehr gibt. Der Arbeitsmarkt wandelt sich schlichtweg.
Das ist eine riesige Herausforderung, denn künftige Generationen müssen auf diese Transformation vorbereitet werden. Das bedeutet konkret, dass naturwissenschaftlichtechnische Fächer in den Schulen einen stärkeren Fokus benötigen. Ebenso benötigen berufsbildende Schulen eine bessere Ausstattung, um die neuen Fachkräfte auf die digitalen Herausforderungen vorzubereiten. So gesehen ist die Digitalisierung keine Antwort auf den Fachkräftemangel, sondern sie verschärft ihn sogar noch. Das sollten wir an dieser Stelle auf alle Fälle im Blick haben.
Das Gesamtbild des Antrages trübt der Feststellungsteil dadurch aber nicht, und da wir auch nicht das Haar in der Antragssuppe suchen, um ihn zwanghaft ablehnen zu können, können wir hier guten Gewissens zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste und Zuschauer! Mit dem Beteiligungsbericht legte die Landesregierung Ende letzten Jahres eine Übersicht aller privat- und öffentlich-rechtlichen Gesellschaften mit unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung vor. Dieser Bericht ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer effizienten Beteiligungssteuerung und -kontrolle. Daher begrüßen wir diese Initiative ausdrücklich.
In elf Sitzungen hat sich der Finanzausschuss eingehend inhaltlich mit dem Bericht beschäftigt. Die detaillierte Darstellung findet sich im vorliegenden Ausschussbericht, sodass ich an dieser Stelle einige allgemeine Aspekte nennen kann, die unserer Fraktion besonders wichtig sind.
Zunächst zum Berichtsaufbau selbst: Zu den Beteiligungen wird in einer kurzen Sachdarstellung der Unternehmensgegenstand sowie eine Rück- und Vorschau dargestellt. Weiterhin werden die Anteile aller beteiligten Gesellschafter sowie die Mitglieder der Aufsichtsräte benannt.
Der Punkt Geschäftsführung ist wohl der größte Kritikpunkt, denn diese Angaben sind regelmäßig lückenhaft. Nun will ich keine Neiddebatte aufwerfen, wie es die eher linken Kräfte in unserem Land gerne tun. Dass eine Geschäftsleitung eine angemessene Vergütung erhält, ist richtig und wichtig, schließlich ist sie verantwortlich für zahlreiche Mitarbeiter und deren Familien. Darüber hinaus haften Geschäftsführer in ernsthaften Schieflagen auch persönlich und in Unternehmen in öffentlicher Hand stehen sie zudem unter besonderer Beobachtung.
Gleichzeitig gehört zu den Unternehmungen des Landes im Gegensatz zu Privatunternehmen ein erhöhtes Inte
resse an Transparenz. Und das gilt auch für die Vergütung der Geschäftsleitung. Wir haben im Rahmen des Finanzausschusses – und der Minister hat es gerade auch erwähnt – daher angeregt, in künftigen Berichten Kennzahlen aufzunehmen, die den Lohnanteil der Beschäftigten und die Vergütung der Leitungsebene darstellen. Mittels solcher Kennzahlen und den bereits dargestellten Bilanzzahlen lassen sich Rückschlüsse auf eine angemessene Geschäftsführerbezahlung ziehen, wie es beispielsweise das Steuerrecht einfordert. Die Mitglieder des Finanzausschusses schlossen sich einhellig unserem Vorschlag an und wir freuen uns über dieses Bekenntnis zu mehr Transparenz.
Im Detail werden Unternehmensbeteiligungen offenkundig, die zumindest diskutabel sind. Die Landeshaushaltsordnung schreibt vor, dass das Land nur privatwirtschaftlich tätig werden darf, wenn ein besonderes Interesse des Landes vorliegt. Was dieses besondere Interesse ist, ist schwierig abzugrenzen. Daher sehen wir auch einige Beteiligungen kritisch.
Beispielhaft wäre hier die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH. Zum Unternehmensgegenstand wird ausgeführt, Zitat, „zentraler Zweck der nicht gewinnorientiert arbeitenden Gesellschaft“ ist, „den Klimaschutz zu fördern sowie die Umsetzung der Energiewende und der energiepolitischen Konzeption im Land und des Aktionsplans Klimaschutz mitzugestalten“. Nicht nur, dass es zahlreiche gemeinnützige Verbände und Vereine gibt, die sich dieses Themas annehmen, auch im Bereich der Klima- und Energieberatung gibt es auf dem freien Markt ein breites Feld von Anbietern, die genau das oder sogar noch mehr leisten können. Etwas zugespitzt könnte man formulieren, ob diese Einrichtung nicht lediglich ein Propagandawerkzeug der Landesregierung ist, die verkorkste Energiewende doch noch schönzureden.
Ungeachtet dessen ist der vorliegende Bericht ein erster Schritt in die Richtung Transparenz und Beteiligungskontrolle. Im Finanzausschuss wurden mehrere Vorschläge und Wünsche geäußert, wie der nächste Bericht dann noch besser wird. Wir freuen uns schon heute auf diese Lektüre. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste und Zuschauer! Heute, zum Freitag, werden also die richtig heißen Eisen angepackt. Die Freie Wähler/BMV-Fraktion möchte endlich den Gordischen Knoten durchschlagen und den Bund zur großen Steuerreform auffordern. Ich rechne jetzt fest mit Dutzenden Einzelanträgen wie diesen beiden in der heutigen Tagesordnung.
Beginnen wir aber mit dem Paragrafen 8b Absatz 2 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes. Dort ist festgehalten, dass der Gewinn durch die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch eine Kapitalgesellschaft bei der steuerlichen Einkommensermittlung außer Ansatz bleibt. Im Klartext: Die Gewinne sind steuerfrei, nahezu steuerfrei, das hat der Finanzminister gerade ausgeführt.
Die Beweggründe für die Einführung des Paragrafen haben Sie in Ihrer Antragsbegründung bereits dargestellt. Die signifikanten Gründe zur Abschaffung haben Sie versucht in der Einbringung ein bisschen nachzuliefern. Sie haben zum einen die Investmentgesellschaften angesprochen. Hier wäre zu überlegen, ob diese Investmentgesellschaften möglicherweise als Finanzinstitute registriert sind, die von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen sind. Wie das möglicherweise gerade bei ausländischen Investmentgesellschaften aussieht, in diversen Doppelbesteuerungsabkommen, da lehne ich mich mal jetzt noch nicht so weit aus dem Fenster.
Ein Aspekt vielleicht – auch um mal was Positives zu diesem Satz beziehungsweise Paragrafen zu sagen,
könnte man sich überlegen – ist gerade die Start-upSzene in Deutschland, die jungen Gründerunternehmen, die sehr innovative Projekte zurzeit entwickeln. Also gerade Berlin ist zurzeit eine Hochburg von Neugründungen und Start-ups. Diese Unternehmen brauchen vor allem eins, die brauchen Geld, um ihre teilweise wunderbaren und innovativen Projekte an den Markt zu bringen, an den Kunden zu bringen, und hier wäre es durchaus vorteilhaft für Geber von Wagniskapital, dass sie auch möglicherweise über diesen Paragrafen Anreize bekommen, in diese Unternehmen zu investieren.
Ein Punkt, der aus meiner Sicht etwas zu kurz kommt, der Finanzminister hat ebenfalls darauf hingewiesen, das ist der Modus, den Sie hier ansetzen. Sie meinen, einen Satz aus dem Gesetz zu streichen, behebt die ganzen von Ihnen vorgetragenen Problematiken. Sie starten eine Bundesratsinitiative für diesen einen Satz. Sie wollen den Bundestag dazu bringen, dieses Gesetz zu öffnen, und ich habe mir mal die Mühle gemacht herauszusuchen, welcher Rattenschwanz an Gesetzen noch an diesem Satz hängt. Allein im Körperschaftsteuergesetz habe ich neun Querverweise auf diesen Paragrafen gezählt.
Weiter öffnen Sie das Einkommensteuergesetz, das Gewerbesteuergesetz, das Außensteuergesetz, das Umwandlungsgesetz, das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz, das Investmentsteuergesetz und das REIT-Gesetz. All das und noch viel mehr wollen Sie anfassen, um Unternehmen in unserem Land höheren Steuerbelastungen auszusetzen. Allein schon aus diesem Grund kann man Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wir werden den Antrag allerdings auch nicht ablehnen, denn wir sehen in ihm einen verzweifelten Hilfeschrei nach einer umfassenden Steuerreform, die angesichts der zu erwartenden konjunkturellen Schwäche dringend geboten ist. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste und Zuschauer! Nun also Teil zwei der Steuerreform, diesmal im Einkommensteuergesetz. Die Gewinnthesaurierung nach Paragraf 34a zielt darauf ab, nicht entnommene Gewinne von Personengesellschaften im Unternehmen zu belassen und einer pauschalen Besteuerung zuzuführen.
Ziel dieser Regelung – das haben wir schon gehört – war und ist im Übrigen, einkommensteuerpflichtige Personengesellschaften gegenüber den körperschaftssteuerpflichtigen Kapitalgesellschaften nicht zu benachteiligen. Während die Gewinne von Gewerbebetrieben aufgrund der Steuerprogression im Einkommensteuerrecht über 40 Prozent liegen können, sind die Gewinne von Kapitalgesellschaften einem festen Steuersatz von 50 Prozent unterworfen. Zusammen mit der Gewerbesteuer liegt da die Belastung dann bei etwa 30 Prozent. Daher kann der Gewerbetreibende eine Gewinnthesaurierung nach Paragraf 34a EStG beantragen und nicht entnommene Gewinne pauschal mit 28,25 Prozent versteuern.
Wer kann das beantragen? Es gibt eine große Einschränkung, der Betrieb muss bilanzieren. Damit sind die freien Berufe schon raus, da sie ihre Gewinne mit der etwas einfacheren Einnahmeüberschussrechnung ermitteln können, ebenso insbesondere kleinere Gewerbebetriebe, die ebenfalls keine Bilanzierungspflicht haben. Für die Übriggebliebenen gilt es dann, genau abzuwägen, ob und wann sie diese Option ziehen. Da braucht es meiner Meinung nach unbedingt einen Steuerberater und eine langfristige Unternehmensplanung, denn wenn sie diese Gewinne im späteren Zeitraum doch benötigen, weil es im Unternehmen vielleicht nicht läuft, dann müssen sie hier mit 25 Prozent nachversteuern.
Herr Kollege Wildt, Sie haben auf Ihre Anfrage hingewiesen, die hatte ich mir natürlich auch angeschaut. Die geringen Fallzahlen – der Finanzminister hat seine Thesen dazu bereits gebracht, denen kann ich durchaus folgen –: Ich denke, dass bei unseren Unternehmen,
kleinen und mittelständischen Unternehmen, eher andere Wege gegangen werden, um Investitionen zu tätigen. Ich denke an den Investitionsabzugsbetrag nach 7g EStG, der auch wesentlich einfacher zu gestalten ist.
Der Finanzminister hat bereits angedeutet, dass man der Überweisung in den Finanzausschuss zustimmt. Dem kann ich mich durchaus anschließen, auch wenn ich im Gesamtplan immer noch meine These oder meine Rede von vorhin in Erinnerung rufen will, dass der Modus hier doch ein sehr individueller ist und Aufwand und Nutzen genau abgewägt werden müssen. Grundsätzlich kann man aber darüber reden, ob man diese Thesaurierung steuerlich weiter begünstigt. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste und Zuschauer! Die Digitalisierung bietet unserem Land große Chancen und ist wichtig, damit wir unserer Wirtschaft einen attraktiven Standort bieten und den Bürgern in unserem schönen Flächenland ein mobiles und vernetztes Leben ermöglichen.
Dass wir eine nach wie vor hohe Disparität zwischen Stadt und Land bei den Bandbreiten haben, ist hinlänglich bekannt. Ich möchte an dieser Stelle aber keine Schwarzmalerei betreiben und den Blick lieber nach vorn richten. Insofern begrüßen wir die Forderung, die Auftragsschwelle von 30 Megabit pro Sekunde aufzulösen beziehungsweise, wie Sie es diplomatisch formulieren, anzupassen. In der Vergangenheit war diese Fördergrenze sicherlich gerechtfertigt, mit Blick auf die Gigabittechnologie und den künftigen Breitbandhunger ist sie schlicht und ergreifend aus der Zeit gefallen.
Ebenso zu begrüßen ist, Unternehmen auf ihre Zusagen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau verpflichten zu wollen. Es ist nicht hinzunehmen, dass der Breitbandausbau in einer Region in den Sternen steht, wenn Telekommunikationsunternehmen den Ausbau zusagen, aber anschließend nicht umsetzen. Letztlich befürworten wir Ihren längst überfälligen Fokus auf die Schließung der Versorgungslücke von Gewerbegebieten.
Als sinnvolle Ergänzung sehen wir hier auch den Änderungsantrag der LINKEN, entsprechende weiße Flecken auch zu benennen.
Wir als AfD-Fraktion hoffen, dass der Breitbandausbau für die Bürger und Wirtschaft unseres Landes weiter voranschreitet und das Ziel einer zukunftsgerechten digitalen Infrastruktur nicht zu einer leeren Worthülse verkommt. Wir werden den Anträgen zustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste und Zuschauer! Insekten sind in aller Munde. Damit meine ich nicht die laufende Motorradsaison, sondern die nächsten Trends der grünen Angstkampagne – 75 Prozent weniger Insekten in den letzten 30 Jahren. Landauf, landab überschlagen sich Journalisten und Politiker mit panischen Überschriften. Im Wesentlichen fußen diese Dramatisierungen auf der Studie von Caspar Hallmann und Kollegen der Universität Nimwegen. Diese Studie oder vielmehr diese Auswertung einer Datensammlung wurde im Oktober 2017 vorgestellt. Dabei wurde auf die Vorarbeit ehrenamtlicher Entomologen zurückgegriffen, die von 1989 bis 2016 an unterschiedlichen Standorten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg die Entwicklung der Insektenbiomasse dokumentiert haben. Kollege Borschke hat das bereits angesprochen, das ist die sogenannte Krefelder Studie.
Traurige Bekanntheit erlangt die Hallmann-Studie durch den Titel „Unstatistik des Monats“ vom RheinischWestfälischen Leibniz-Institut Essen. Die Statistiker kritisierten den reißerischen Titel der Studie sowie die Rechenmethode, die keine wissenschaftlich qualifizierte Auswertung der Ergebnisse zuließe. Dass es anders geht, zeigt die Langzeitstudie des Rothamsted Research über die Population von Schmetterlingen in Großbritannien. Dort wird seit 1968 durchgehend geforscht. Im Gegensatz zur Hallmann-Studie wird hier der Biomasserückgang nicht nur angenommen, sondern bewiesen. Allein, der zurückhaltende Titel der Briten passte wohl nicht zur grünen Panikpolitik.
Beide Studien kommen also zu dem Schluss, dass die Biomasse der Insekten rückläufig ist, in welchem Umfang, kann jedoch nicht genau beziffert werden. Beide Studien haben aber eine weitere Gemeinsamkeit: Sie treffen nämlich keine Aussage über die Gründe des Insektensterbens. Umso wilder sind jedoch die Spekulationen reißerischer Ökoanimateure.
Sie sehen also, Forschung ist ein dringend notwendiger Punkt, und deshalb bin ich dem Kollegen Borschke für
seine Initiative auch dankbar. Erfreulicherweise warten Sie ja bereits auch mit einer Modellregion auf und nennen mir den Anklamer Stadtbruch. Soweit ich weiß, ist der Bund auf der Suche nach Forschungsregionen. Insoweit könnte man den Antrag hier als Bewerbung dafür verstehen. Ich würde mich über verlässliche Ergebnisse aus unserem schönen Bundesland freuen. Wir stimmen Ihrem Antrag zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Auch ich weise den Vorwurf von Frau Tegtmeier zurück, die mir hier ein menschenverachtendes Weltbild unterstellt hat. Es ist grundlegend falsch.
Ebenso weise ich die Äußerungen, die indirekte Äußerung von dem Kollegen Ritter zurück, der uns hier unterschwellig suggeriert, wir seien keine Demokraten. Wir sind Demokraten,
wir sind demokratisch gewählt. Und, Herr Ritter, Sie müssen das nicht weiter kommentieren,
ich weiß, dass Sie Schwierigkeiten haben mit politisch Andersdenkenden. – Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Verehrte Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Zum wiederholten Male debattieren wir zum Thema „Radfahrland Mecklenburg-Vorpommern“. Chancen erhöhen und die Entwicklung des Radverkehrs beschleunigen, sind Forderungen in unserem Sinne, zumal wir als Tourismusland bei der Radwegeattraktivität deutlich zurückfallen.
Nun könnte man meinen, dass, um im Bild zu bleiben, wie es im Radsport üblich ist, dass ein Zurückfallen damit einhergeht, dass man neue Kraft schöpfen kann. Ich interpretiere den Antrag der LINKEN so, dass sie hier möglicherweise zum großen Schlussspurt ansetzen wollen.
Sie wollen sich absetzen. Es ist auch in Ordnung.
Ihre Forderungen bewirken allerdings so ziemlich das Gegenteil eines Spurts. Sie heften sich einen bürokratischen Sandsack nach dem anderen an die Aufhängung. Mehr Geld für Koordination, zusätzliches Personal, Übernahme der Kosten für Wegweiser, Ermittlung des Finanzbedarfs für die Instandhaltung von Radfernwegen, landesweit einheitliche Zustandserfassung für Straßenbaulastträger, einheitliche Standards für Radwege im Wald, Radnetzplaner M-V weiterentwickeln, Ladestation für E-Bikes und der landesweite Aktionstag „Radwegpflege 2020“ – eine Menge Themen, die Sie da beackert
haben wollen. Allein, wie Sie das bezahlen wollen, bleiben Sie uns wie üblich schuldig.
Bei der landesweit einheitlichen Zustandserfassung bin ich allerdings doch kurz stutzig geworden. Für Radwege ist es Ihrer Meinung nach erforderlich, bei Kreisstraßen lehnten Sie das gestern ab.
Es lag sicherlich daran, dass es ein Antrag von unserer Seite war. Das ist nicht nur inkonsequent, das kann man auch keinem Bürger da draußen vermitteln.
Überhaupt durchlebte ich gestern Morgen ein Déjà-vu. Mir wurde vor dem Schloss ein Flugblatt vom ADFC in die Hand gedrückt und im Büro habe ich mir die Forderung darauf durchaus aufmerksam durchgelesen und festgestellt: Mensch, das kennst du doch!
Und in der Tat, DIE LINKE präsentiert uns hier dieses Flugblatt als Antrag. Na ja, es ist Wahlkampf und damit die Zeit der großen Gesten. In einem Land, in dem Milch und Honig fließen, könnte ich Ihren Forderungen auch mehrheitlich zustimmen. Unbestritten ist unser Land mindestens so schön wie das Schlaraffenland, allerdings sind unsere finanziellen Ressourcen knapp und müssen effizient genutzt werden. Es hilft uns nicht, dauernde Lasten in Form einer Radfahrbehörde zu schaffen. Genauso irrig ist der Glaube, überbordendes Verwaltungshandeln würde den Ausbau der Radinfrastruktur beschleunigen.
Auch die Forderung nach einem staatlich organisierten Aktionstag „Radwegpflege 2020“ erschließt sich mir in diesem Zusammenhang nicht. Vielleicht wirken Sie noch einmal auf Ihren Genossen Vorsitzenden des ADFC ein, diesen Aktionstag eigenverantwortlich auszurufen und zu organisieren.
Ich bin mir sehr sicher, dass viele Mecklenburger und Vorpommern sich an einem solchen Tag gerne beteiligen würden.
Es gibt eine Reihe sinnvoller Maßnahmen für eine effektive Entwicklung des Radwegenetzes. Mein Kollege Reuken hat dazu bereits an anderer Stelle Ausführungen gemacht. An dieser Stelle wünsche ich ihm gute Genesung. Ich bin mir sicher, die Radwege werden uns weiter beschäftigen und der Kollege Reuken kann sich dann auch wieder diesem, seinem Herzensthema mit voller Kraft widmen.
Einer Überweisung können wir durchaus zustimmen. Das wird sich wahrscheinlich hier in dem Hohen Haus nicht ergeben, wie ich unsere Koalition kenne, wir würden ihm trotzdem zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wertes Präsidium! Verehrte Gäste! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Pünktlich zum Wahlkampfauftakt präsentiert uns die Fraktion der Freien Wähler/BMV einen kommunalpolitischen Schnellschuss.
Peng, weg mit der Gewerbesteuer, her mit Zuschlägen! Fertig ist der Antrag!
Aber der Reihe nach: Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle unserer Gemeinden. Sie besteuert gewerbetreibende Einzelpersonen, Personengesellschaften und Körperschaften. Mit dem eigenverantwortlichen Instrument des Hebesatzes haben sie ein individuelles Steuerungswerkzeug. Weiteren Einfluss haben die Gemeinden indes nicht, denn das Gesetz über die Gewerbesteuer liegt in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Und da dies so ist, tun sich die Beteiligten regelmäßig schwer, dringend benötigte Reformen umzusetzen. Selbst die letzte Änderung 2008 war eher ein Laborieren an Symptomen als eine ernsthafte Reform.
Die Gewerbesteuer unterliegt verhältnismäßig großen Schwankungen. Das Aufkommen lässt sich schwerer schätzen als beispielsweise die Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer.
Das hemmt Projektplanungen und birgt die Gefahr zur Aufnahme teurer Kassenkredite. Versuche der Glättung des Aufkommens spiegeln sich in diversen zweifelhaften Gewinnhinzurechnungen und einem komplexen Umverteilungssystem über alle föderalen Ebenen hinweg wider.
Konsequent zu Ende gedacht, könnte man hier über einen Systemwechsel nachdenken, wie ihn beispielsweise die Republik Österreich Anfang der 90er-Jahre gegangen ist. Dort wurde die Gewerbesteuer abgeschafft
und durch eine bundeseinheitliche Kommunalsteuer ersetzt. Diese orientiert sich an den Lohnsummen der Beschäftigten, in ihrer Erhebung am ehesten vergleichbar mit unserer Lohnsteuer. Damit wurde den Kommunen aber die Steuerautonomie für ihre wichtigste Einnahmequelle vollends genommen. Aus Sicht der AfD gehört diese Kompetenz jedoch zu den unabdingbaren Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung. Insoweit bin ich froh, dass sich diese Haltung auch im vorliegenden Antrag wiederfindet.
Die bürokratischen Prozesse in der Erhebung will ich gar nicht im Detail durchgehen.
Zum Prozedere: Es startet im Unternehmen, geht in der Regel zum Steuerberater, der schickt das weiter ans Finanzamt. Das Finanzamt schickt das weiter an die Gemeindekämmerer und am Ende landet dann der Bescheid irgendwann doch beim Unternehmen. Wenig Autonomie, Schwankungsbreite und überbordende Bürokratie – das sind gute Gründe, die Gewerbesteuer in ihrer jetzigen Form abzuschaffen.
Als Kompensation schlagen neben der AfD auch andere Akteure aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft ein Zuschlagsrecht für Gemeinden auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ihrer Bürger und Unternehmen vor. Technisch ist dies zweifellos möglich, da den Finanzämtern alle erforderlichen Daten vorliegen. Das bedeutet wiederum auch, dass dem Steuerpflichtigen in seinem Steuerbescheid ausgewiesen wird, zu welchem Anteil seine Steuerlast auf seine Wohnsitzgemeinde entfällt. Das schafft Transparenz und ein Bewusstsein für staatliche Leistungen beim Bürger. Bietet eine Gemeinde viele öffentliche Leistungen, wird sie höhere Zuschläge verlangen müssen als eine Gemeinde, in der die Bürger über ihr ehrenamtliches Engagement zum Gesellschaftsleben im wahrsten Sinne des Wortes beisteuern.
Unabhängig, wie man schlussendlich zu dem Thema steht, die Diskussion wird seit Jahrzehnten in jeder Koalition aufs Neue geführt. Der große Wurf ist dabei bisher nie gelungen. Mit Ihrem Antrag helfen Sie da auch leider nicht weiter, denn Sie fordern hier lediglich die Landesregierung auf, den Bundesrat aufzufordern, den Bundestag aufzufordern, genau das zu tun, was seit Jahrzehnten diskutiert und zerredet wird. Otto von Bismarck sagte einmal: „Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit.“ Das gilt leider bis heute.
Für die AfD heißt das weiterwachsen, damit wir mit den vernunftorientierten Kräften in diesem Land endlich Verantwortung übernehmen können. – Vielen Dank.
Wertes Präsidium! Verehrte Gäste! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Verschwinden unserer Landwege ist kein neues Phänomen. Die großen Umbrüche des vergangenen Jahrhunderts haben zahlreiche Wege in Feld und Flur den großen Agrarstrukturmaßnahmen zum Opfer fallen lassen. Bodenreform und Zwangskollektivierung, Meliorationsprojekte und Flurneuordnungsverfahren hatten stets das Ziel, die Bewirtschaftung der Agrarflächen zu erleichtern – aus damaliger Sicht nachvollziehbar und den Zielen entsprechend durchaus sinnvoll. Heute erscheint uns diese Entwicklung als falsch. Neue Ansprüche und Sichtweisen auf unseren Umgang mit der Natur zeichnen eine neue Zielvorstellung der ländlichen Räume in unserem Land. Der Wert einer Kulturlandschaft wird heute anders definiert als vor 20 oder vor 50 Jahren.
An dieser Stelle müssen wir aber auch einmal anerkennen, weshalb wir uns heute mit solchen Dingen befassen können. Das liegt nämlich auch daran, dass unsere Landwirtschaft eine ausreichende Produktivität aufweist, die es uns erlaubt, weite Flächen wieder dem Naturschutz unterzuordnen, denn nicht ohne Grund wurden über Jahrhunderte die Ackerflächen immer stärker ausgeweitet. Eine Produktionssteigerung war eben nur über eine Flächenausweitung möglich.
Heute steht nicht die kompromisslose Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion im Vordergrund, sondern es sind Themenfelder wie Artenschutz, Erhaltung eines schönen Landschaftsbildes und der Freizeitwert einer Region. Hier spielen die alten Landwege in Form von Feld- oder Waldwegen eine entscheidende Rolle. Sie erschließen die Feldmark und stellen direkte und kurze Verbindungswege zwischen Ortschaften und Naturräumen dar. Sie sind im Regelfall unbefestigt, versiegeln somit keine Fläche und sind an ihren Rändern von einer großen Artenvielfalt geprägt. Häufig werden diese Wege von Hecken oder Obstbäumen gesäumt. Sie ermöglichten den Menschen einst einen gewissen Schutz vor der Witterung, also Wind und Sonne, und boten und bieten darüber hinaus wertvollen Lebensraum für vielerlei Tiere. In Zeiten des nicht wegzudenkenden, nicht wegzudiskutierenden Artensterbens ist das ein wichtiger Faktor.
Landwege gestalten die Landschaft. Auch das ist ein wichtiger Aspekt. Unsere Dörfer leiden seit der Wende an einem ständigen Einwohnerverlust. Der ländliche Raum ist nicht nur aufgrund mangelnder Infrastruktur zuneh
mend unattraktiv für junge Familien, sondern ebenso aufgrund einer vielerorts völlig ausgeräumten Agrarlandschaft. Und wenn in einem Dorf lediglich eine Durchfahrtsstraße hinein- und wieder hinausführt, dann bietet das recht wenig Möglichkeiten für einen Sonntagsspaziergang oder einen schönen Fahrradausflug, geschweige denn einen raumgreifenden Tourismus.
Ein Blick in die zugegebenermaßen agrarhistorisch anders geprägte Region Süddeutschlands zeigt, wie hoch der Freizeitwert einer Landschaft sein kann, wenn ein dichtes Wegenetz vorhanden ist. Mit dem Antrag wollen wir das Bewusstsein für dieses wichtige Element unserer Kulturlandschaft wecken. Wir wollen, dass die Potenziale in unseren ländlichen Räumen besser ausgeschöpft werden und die Menschen ihre Heimat wieder als lebenswert empfinden.
Es bedarf sicherlich einer großen Kraftanstrengung, die einst verlorenen Wege wieder zu reaktivieren. Vielerorts wird das gar nicht mehr möglich sein. Es gibt aber genauso viele Möglichkeiten, es wiederherzustellen. So bietet die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Möglichkeiten, den Gewässerbau mit dem Wegebau zu kombinieren. In den nun anstehenden Planungen der Sanierung der verrohrten Gewässer sollten Kommunen angehalten werden, auch alte Wege zu reaktivieren. Landwirte könnten eine Förderung erhalten, wenn sie die Pflege von Biotopen rechts und links der Feldwege übernehmen oder gar einst unterpflügte Teilstücke wiederherstellen.
In dem Zusammenhang kann ich gleich auf den Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV eingehen. Es ist uns eigentlich klar, dass wir hier auf einer freiwilligen Ebene arbeiten und bei Weitem keine Zwangsmaßnahmen wollen, aber – ich denke, das kommt aus der Richtung des Kollegen Borschke – wir würden uns diesen Änderungsantrag direkt zu eigen machen und ihn gern so mit aufnehmen. Insgesamt, mit diesem Änderungsantrag, werbe ich dann auch um Ihre Zustimmung.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordneten!
Der Finanzminister hat viele Punkte meiner Rede bereits aufgegriffen.
Ich hatte mir das Stichwort „Antragstombola der Linksfraktion“ notiert. Wie ich gerade erfahren habe, ist das hier in einer wirklich vorbildlichen Regelmäßigkeit immer wieder Thema, deswegen lasse ich diesen Begriff dann doch sein.
Wie schon vor zwei Jahren fordern Sie die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Seit zwei Jahren
haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben.
Und wie vor zwei Jahren lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich auch wieder ab.
Im Übrigen verweise ich auf meinen Wortbeitrag aus dem Protokoll 7/10.
Vielen Dank.
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste und Zuschauer! Über Funklöcher kann hierzulande fast jeder Mecklenburger und Vorpommer mitsprechen. Fast ein jeder hat ein Smartphone und fast genauso viele haben die leidvolle Erfahrung gemacht, dass Gespräche abreißen, weil man mal wieder in einem Funkloch gelandet ist. Im privaten Bereich ist das ärgerlich, im Beruf stört es betriebliche Prozesse und verursacht unnötige Kosten.
Gerade im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche sind wir als politische Entscheider aufgerufen, gemeinsam die Weichen für eine lückenlose Mobil- und Breitbandversorgung zu stellen. Insofern begrüßen wir Ihren Antrag wie auch schon den Antrag zum nationalen Roaming. Ich hoffe, das ist wie damals beim nationalen Roaming eine einvernehmliche Geschichte und Sie können mit starkem Rückenwind aus diesem Haus in die Verhandlungen gehen. Pochen Sie dort auf die Forderung einer flächengebundenen Versorgung! Lassen
Sie sich nicht mit der haushaltsorientierten Zielsetzung abspeisen! Kämpfen Sie weiter für das nationale Roaming und setzen Sie die Weichen für ein modernes und innovatives Mecklenburg-Vorpommern! – Vielen Dank.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste und Zuschauer! Ich bin etwas verblüfft, was die Koalition uns heute hier im Rahmen ihrer groß angekündigten digitalen Agenda vorlegt. Wir verhandeln heute allen Ernstes einen rechtlichen Prüfauftrag zur Verwendung digitaler Unterschriften. In Zeiten, in denen wir einem kleinen Kasten sagen, was wir kaufen möchten, und was im Handumdrehen geliefert wird, wirkt Ihr Antrag wie eine surreale Posse.
Seit knapp zehn Jahren wird der Personalausweis in Form einer Scheckkarte in Umlauf gebracht. Äußerlich eher pragmatisch, verbirgt sich im Innern ein sogenannter RFID-Chip, auf dem die Ausweisdaten gespeichert sind. Das ist die gleiche Technologie, die wir mittlerweile des Öfteren an Supermarktkassen beobachten können. Vielleicht ist es dem einen oder anderen schon aufgefallen, dass beim elektronischen Zahlvorgang die Bankkarte nur noch an das Empfangsgerät gehalten werden muss. Während Planung und technische Umsetzung des kontaktlosen Bezahlens schon seit Jahren vorangetrieben werden, befassen wir uns noch mit der rechtlichen Prüfung unserer Möglichkeiten.
Meine Damen und Herren, Ihr Antrag möchte eine erhebliche Bürokratieentlastung durch den papierlosen Check-in erreichen. Dabei ist es aus meiner Sicht relativ unerheblich, ob ich meine persönlichen Daten handschriftlich oder digital bestätigen muss, denn, egal ob physisch oder elektronisch, Beherbergungsstätten müssen die Daten eines jeden Gastes aufnehmen und aufbewahren, so will es das Bundes- und Landesmeldegesetz.
Wollen Sie den Tourismus in unserem Land stärken und modernisieren, denken Sie einmal ernsthaft über die antiquierte Dokumentationspflicht für Beherbergungsstätten nach. Bei diesem Vorhaben wäre eine rechtliche Prüfung immanent und Ihr Antrag obsolet. Der Antrag ist mithin falsch. Mit der digitalen Unterschrift entlasten Sie die Gastbetriebe nicht, Sie verlagern lediglich die Bürokratie. Diesen Ritt auf dem Amtsschimmel tragen wir nicht mit und lehnen daher Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste und Zuschauer! Die Digitalisierung bietet unserem Land unbestritten große Chancen. Gerade ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern kann hiervon massiv profitieren. Denken wir beispielsweise an die medizinische Versorgung im ländlichen Raum, diese weist aufgrund der weiten Wege zwischen den einzelnen Orten sowie der demografischen Entwicklung enorme Lücken auf. Hier werden der Telemedizin große Chancen eingeräumt, diese bestehenden Versorgungslücken abzumildern, um eine bessere Versorgung der Patienten zu gewährleisten.
Durch die digitale Übertragung von Patientendaten zwischen den klinischen und außerklinischen Akteuren des Gesundheitswesens steigt zudem die Prozessqualität deutlich. Positiv sind hier Unternehmen wie beispielsweise HaffNet in Vorpommern-Greifswald zu nennen, welche die Chancen der Digitalisierung bereits heute nutzen, um die Beteiligten des Gesundheitswesens zusammenzuführen und mit ihnen gemeinsam eine effiziente und vorteilhafte Versorgung der Patienten zu ermöglichen.
Aber nicht nur für den Bereich Gesundheit bietet die Digitalisierung insbesondere im ländlichen Raum besondere Chancen. Mit einer modernen digitalen Infrastruktur ist es möglich, auch die Orte wirtschaftlich attraktiv zu machen, welche von der Schönheit unseres Bundeslandes profitieren, aber aufgrund von anderen Faktoren bisher als Wirtschaftsstandorte benachteiligt sind. Diese Regionen bieten sich beispielsweise für Unternehmen der Kreativwirtschaft an. Deren Mitarbeiter müssten nicht nur in den tristen Stadtbüros in Berlin oder Hamburg ihrer Tätigkeit nachgehen, in sogenannten Coworking Spaces in der freien Natur kann sich der kreative Geist deutlich besser entfalten. Hier gibt es bereits zahlreiche Beispiele, wie so etwas funktionieren kann. Wenn Sie etwas Zeit haben, schauen Sie sich gern mal das im brandenburgischen Bad Belzig beheimatete Unternehmen COCONAT an. Dort werden keine Palmenfrüchte geschnitzt, sondern der Name steht für community and concentrated work in nature.
Um diese und weitere Vorteile der Digitalisierung für unser Land nutzbar zu machen, bedarf es aber einer
sehr guten digitalen Infrastruktur. Auch im Hinblick auf die zukunftsträchtige 5G-Technologie ist es wichtig, den Anschluss nicht zu verpassen. Wir dürfen nicht Gefahr laufen, dass es beim Ausbau des künftigen Mobilfunkstandards zu ähnlichen Verzögerungen kommt wie beim Ausbau des LTE-Netzes.
Hier ist die Landesregierung gefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass eine der fünf im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD benannten Modellregionen im Rahmen der 5G-Strategie nach Mecklenburg-Vorpommern kommt. Dies ist, wie ich der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage meines geschätzten Parteikollegen Leif-Erik Holm entnehmen konnte, leider noch nicht erfolgt.
Wir erkennen die Bemühungen der Landesregierung an und sehen ebenso wie DIE LINKE gute Ansätze. Jedoch zeigt sich, dass es bei Planung und Umsetzung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur sowie der Digitalisierung noch deutlich Luft nach oben gibt. Ebenso wie DIE LINKE vermissen wir seitens der Landesregierung hier eine langfristige Strategie sowie die konkrete Benennung von kurz- und mittelfristigen Zielen unter Berücksichtigung der Umsetzungsschritte, der Zuständigkeiten, der geplanten Zeiträume sowie der Finanzierung. Wir müssen die Chance nutzen, für unser Land durch Innovationen und Impulse Alleinstellungsmerkmale zu erarbeiten und damit die Digitalisierung massiv voranzutreiben.
Deshalb möchte ich sagen, dass wir dem vorliegenden Antrag zustimmen werden, und appelliere an alle Mitglieder dieses Hauses: Lassen Sie uns gemeinsam die Weichen stellen, um Mecklenburg-Vorpommern zum Vorreiter im Bereich der Digitalisierung zu machen! – Vielen Dank.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste und Zuschauer! Da ich aus gesundheitlichen Gründen noch etwas angeschlagen bin, werde ich mich heute sitzungsökonomisch etwas kurzhalten und mich auf das Wesentliche beschränken.
Im Grunde liegen hier heute zwei Maßnahmen vor, die versuchen, über unterschiedliche Lösungen eine Mehrgefahrenabsicherung für Landwirte herbeizuführen. Herr Brodkorb hat eben noch eine dritte Möglichkeit mit ins Spiel gebracht, die können wir aber jetzt erst mal außer Acht lassen, sie ist ja im Wesentlichen eine Mischform aus beidem.
Zum einen wird die Anregung eines solidarischen Ausgleichsfonds vorgeschlagen. Diese Idee begrüßen wir ausdrücklich, natürlich unter den Voraussetzungen, dass sie auf Freiwilligkeit basiert und – hier kommt dann unsere Kritik – ohne Steuerzuschuss auskommt. Vor auf den Tag genau – ich habe extra noch mal nachgeschaut –, vor auf den Tag genau drei Monaten diskutierten wir hier unseren Vorschlag zur Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für Landwirte. Der Kollege Gundlack zählte damals eine Latte von steuerbegünstigten Maßnahmen auf und rechnete vor, dass bei einem Gesamtvolumen von 12,4 Milliarden Euro für alle was dabei ist, das der Risikovorsorge dienen kann. Warum Sie nun einen Schadensausgleichsfonds mit staatlicher Beteiligung anregen, erschließt sich meiner Fraktion deshalb nicht.
Der zweite Vorschlag lautet nun, Versicherungsunternehmen von der Versicherungssteuer zu befreien. Das ist nicht wirklich innovativ und ich vermute – und Herr Kliewe hat es schon bestätigt –, dass dieser Vorschlag eher aus der Feder der CDU stammt, denn schon heute gibt es eine Mehrgefahrenabsicherung.
Insbesondere die Schäden, die durch Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen im Agrarbereich versichert werden, sind nahezu steuerfrei. Ihr Ziel, auch hier noch die anhaltende Trockenheit mit in den Katalog aufzunehmen, ist ehrbar, aber schwierig. Während Hagel, Sturm, Frost und Regen eher punktuell auftreten, ist Dürre ein Flächenphänomen. Versicherer sprechen in diesem Zusammenhang von einem Kumulrisiko. Vereinfacht gesagt, tritt der Schadensfall, also eine Dürre, ein, so trifft sie alle gleichermaßen. Stellen Sie sich vor, Sie tragen einen Krug voll Wasser vor sich her. Der Krug ist der Versicherer und das Wasser sind die Prämien der Versicherten. Straucheln Sie und schwäppern dabei etwas Wasser aus dem Krug, können Sie dies problemlos am Wasserhahn nachfüllen. Fällt der Krug hingegen zu Boden und zerbricht, ist nicht nur das Wasser futsch, sondern auch der Krug.
Versicherungsleistungen mit einem Kumulrisiko, wie beispielsweise der Dürre, überhaupt anzubieten, ist daher unattraktiv oder nur gegen sehr hohe Prämien realisierbar. Experten gehen hier von bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme aus. Das kann sich auch jeder selbst vor Augen führen. Nehmen wir an, Sie besitzen ein Kraftfahrzeug im Wert von 20.000 Euro, und diesen Wert wollen Sie mit einer Mehrgefahrenversicherung versichern.
Dafür zahlen Sie dann jährlich 10 Prozent, also 2.000 Euro,
plus aktuell 19 Prozent Versicherungssteuer. Summa summarum zahlen Sie dann also etwa 2.400 Euro für den Fall,
dass die weltweiten Ölvorkommen plötzlich versiegen und eh keiner mehr fahren kann. Ob diese 400 Euro Steuergeschenk aus diesem Beispiel also wirkungsvoll sind, sofern sie denn überhaupt eins zu eins an den Kunden weitergegeben werden, bezweifelt meine Fraktion ebenfalls.
Kurzum, Schröpfung der Steuerzahler und Günstlingswirtschaft für Versicherungskonzerne machen wir nicht mit.
Vielen Dank.
Werte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kollege Kröger!
Ich verwahre mich gegen Ihren Vorwurf, ich würde die freiheitlich-demokratische Grundordnung
beseitigen wollen, und weise die Behauptung entschieden zurück.
Ich stehe zu den Grundwerten unseres Grundgesetzes
und distanziere mich in aller Form von allen Kräften,
die gewillt sind, diese unsere Ordnung abzuschaffen.
Insbesondere lasse ich mich in diesem Zusammenhang
nicht als Täter bezeichnen, der Rechtsextremen einen Weg ebnen würde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist ein Motto, das viel zu oft von Politikern gebraucht, aber viel zu selten umgesetzt wird. Angesichts eines stark bürokratisierten Sektors wie dem der Landwirtschaft ist es hier aber an der Zeit, Mittel und Wege zu schaffen, den Landwirten die Fäden des Handelns endlich wieder in die eigenen Hände zu geben. Einer dieser Fäden ist die Möglichkeit einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage als Instrument. Und ich spreche hier ausdrücklich von einem Instrument im Konzert eines ganzheitlichen Risikomanagements eines landwirtschaftlichen Unternehmens. Eine Dürre, wie wir sie in diesem Sommer erlebten, ist mit reinen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten nicht zu bewältigen, aber sie können die Auswirkungen deutlich abmildern.
Meine Damen und Herren, Klimaveränderungen sind nicht zu leugnen.
Vorgestern stellte Herr Minister Pegel den „Klimareport Mecklenburg-Vorpommern“ vor.
Der Deutsche Wetterdienst stellt dabei aufgrund seiner Datensammlungen einen Anstieg der Jahresdurchschnittstemperatur sowie zunehmende Winterniederschläge und Sommertrockenheit fest. Dabei sollten wir aber im Hinterkopf behalten, dass dies keine linearen Prozesse sind, da das Klima und somit auch das Wetter stets volatil sind.
Selbst innerhalb des Agrarsektors erzielen die unterschiedlichen Sparten je nach Wetterlagen unterschiedliche Unternehmenserfolge. Was des einen Leid, ist des anderen Freud. Dies gilt hier in vollem Umfang. Umso wichtiger ist es, den Landwirten geeignete Instrumente an die Hand zu geben, selbstständig und individuell auf die für ihr Unternehmen spezifischen Wetterbedingungen zu reagieren,
denn machen wir uns nichts vor, kein Landwirt kommt gern als Bittsteller. Landwirte sind Unternehmer. Unternehmer wollen selbstständig handeln, Unternehmer wollen langfristig einen stabilen Betrieb, um Angestellte nebst deren Familien und natürlich auch die eigene Familie dauerhaft zu ernähren.
Die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage ist keine neue Erfindung. Bereits seit Jahren wird deren Einführung unter anderem seitens des Deutschen Bauernverbandes gefordert. Die damalige CSU-Bundesagrarministerin Ilse Aigner brachte die Idee 2009 auf Bundesebene ins Gespräch. Noch heute bekunden CDU-Vertreter immer wieder ihre Sympathien für diese Idee, allein der politische Durchsetzungswille fehlt bis heute.
Dass heute ein Co-Antrag der LINKEN vorliegt, wundert mich an dieser Stelle doch ein wenig, erst recht, wenn ich bei genauerem Hinsehen feststelle, dass zumindest von den diskutierten Varianten, die so umherschwirren, dies die am wenigsten bürokratische und aus meiner Sicht vielleicht sogar marktliberalste Position ist. Unser Antrag hingegen behält sich die konkrete Ausgestaltung ausdrücklich vor, gerade weil eine Lösung gefunden werden muss, die in ihrer Gesamtheit breite Teile der Landwirtschaft effektiv abdecken soll.
Dabei wäre zu diskutieren, ob sich diese Rücklage beispielsweise am Forstschäden-Ausgleichsgesetz orientiert und gegebenenfalls dessen Unattraktivität ausmerzen kann. Beispielhaft seien an dieser Stelle auch die Modelle aus Neuseeland oder Kanada genannt, die unterschiedliche Anreize, aber auch Bedingungen für die Inanspruchnahme der Rücklage vorsehen.
Meine Damen und Herren, es lohnt sich, hier eine gemeinsame Lösung zu finden. Deshalb lade ich Sie ein, unserem Antrag zuzustimmen und sich im Bundesrat für eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage starkzumachen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben vorhin den Agrarminister gehört, der offenbar seine Eröffnungsrede von der MeLa hier gehalten hat, stellvertretend.
Einen Großteil dieser Rede kann man, glaube ich, überall halten. Da ist so viel heiße Luft drin gewesen,
das gefällt jedem.
Aber bevor ich auf die allgemeinen Gegenargumente noch eingehe, möchte ich mich kurz mit dem Co-Antrag der LINKEN befassen. Ich weiß nicht …
Ja, Herr Ritter, wir sind hier in einem Tagesordnungspunkt,
deswegen sind wir in einem Co-Antrag.
Ich weiß nämlich nicht, ob ich Ihren Antrag so ganz richtig verstehe.
Vielleicht ist Dr. Weiß etwas freundlicher zu mir jungem Padawan und erklärt mir ein bisschen mehr zu Ihrem Inhalt. Sie fordern ja eine Rücklage von bis zu 20 Prozent der durchschnittlichen Jahresumsätze der vorangegangenen Jahre. Wenn ich mal versuche, mir das ganz simpel zurechtzurechnen, würde das bedeuten, dass, wenn mein Betrieb in den vergangenen Jahren im Mittel einen Umsatz von 100.000 Euro hatte, ich bis zu 20.000 Euro in diese Rücklage einzahlen kann. Wenn ich nun aber mal davon ausgehe, dass ich in meinem Betrieb lediglich einen Gewinn von zehn Prozent habe, also 10.000 Euro, und ich mal ganz dezent Wirtschaftskamikaze betreibe, 20.000 Euro in diese Rücklage packe, aber nur 10.000 Euro eigentlichen Gewinn habe, habe ich dann noch einen 10.000-Euro-Verlust-Vortrag für die kommenden Jahre? Haben wir da noch weitere? Es wäre schön, wenn Sie darauf nachher noch mal eingehen könnten, ob dieses so gewollt ist.
Herr Minister Backhaus hat in einem seiner wenigen direkten Worte uns unterstellt, wir würden mit unserem Antrag hier eine Sofortmaßnahme einleiten wollen. Das ist mitnichten richtig. Eine Risikoausgleichsrücklage ist natürlich kein kurzfristiges Allheilmittel. Wenn Sie uns also damit suggerieren, dass auch künftig Hilfspakete gepackt werden müssen, dann werde ich Ihnen angesichts der derzeitigen Subventionsgängelung im Agrarsektor nicht widersprechen, aber jeder Betrieb, der aus eigener Kraft Krisenjahre übersteht, jeder Landwirt, der selbstbewusst aus einer existenzbedrohenden Lage durch eigene Risikovorsorge hervorgeht, ist bereits ein Erfolg unseres Antrages.
Auch dem Finanzminister – wir hörten gestern, dass er krank ist, auch von mir hier noch beste Genesungswünsche – möchte ich ein kleines Bonbon zuwerfen.
Bei Betrieben und Landwirten, deren Ausgleichsrücklage zu niedrig oder bereits aufgezehrt ist, bei denen ohne Zweifel es vonnöten ist, Hilfszahlungen auszuzahlen, denen könnte man beispielsweise auf ihrem Rücklagenkonto ein Darlehen zur Verfügung stellen, was man im Verlauf weiterer Jahre natürlich dann durch eine Wiedereinzahlung auf das Konto beziehungsweise eine Rückzahlung des Darlehens dem Steuerzahler zurückgeben könnte.
Herr Backhaus sprach auch die beliebte SPD-Fondslösung an. Ohne darüber Genaueres erfahren zu haben, klingt das für mich schon jetzt wie eine neue Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in verschiedenen Ministerien.
Das ist schön.
Herr Kliewe hat dann noch die Versicherungslösung ins Spiel gebracht. Auch das klingt nach einem Konjunkturprogramm der Versicherungswirtschaft, hilft aber nicht denen, die selbstständig für sich sorgen wollen.
Weil hier immer wieder wissenschaftliche Studien, insbesondere der Uni Hohenheim, vorgebracht werden: Ja, diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine Ausgleichsrücklage nur marginale Wirkung entfalten würde, aber – auch hier habe ich leider ein Aber für Sie –
Sie müssen dabei bedenken, dass die Datengrundlage und der Zeitraum, in dem diese Datengrundlage entstanden ist,
von nur sehr geringen Einkommensschwankungen geprägt war. Das waren die Wirtschaftsjahre 1999/2000 und die Wirtschaftsjahre 2008/2009. Die Datengrundlage entstand in einem Zeitraum, der sozusagen einen Idealfall darstellt. Risikoausgleich bedeutet aber nun mal nicht, für einen Idealfall vorzusorgen, sondern für das immer präsente Risiko einer extremen Wetterlage, wie beispielsweise die große Trockenheit im letzten Sommer.
So weit zu meinen Ausführungen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Bürger von Bürokratie entlasten ist das heutige hehre Anliegen, und was ich da auf dem Steuerportal M-V gesehen habe, sieht durchaus verlockend aus. Ja, geradezu euphorisch habe ich zur Kenntnis genommen, dass man mit einem einfachen A4-Blatt quasi seine Steuererklärung abgeben kann.
Herr Kollege Gundlack hat schon den Bierdeckel erwähnt, den sprichwörtlichen, auch wenn der Zitatgeber natürlich damals etwas anderes gemeint hatte.
Ich denke, meine Berufskollegen werden mich schelten, ich persönlich wünsche mir diese Zukunftsversion einer einfachen Steuererklärung, die auch für alle verständlich ist. Aber um in den Genuss der Amtsveranlagung, wie wir sie heute diskutieren, zu kommen, habe ich noch so um die 40 Jahre vor mir. Bevor jetzt einer das Landtagshandbuch aufschlägt und nachrechnet, in 40 Jahren bin ich 73 Jahre alt und mache mir da angesichts der gegenwärtigen reformunwilligen Großen Koalition in Berlin auch keine Illusion, dass dies höchstwahrscheinlich mein Renteneintrittsalter sein könnte.
Die hier betrachtete Amtsveranlagung gilt derzeit ausschließlich für Rentnerinnen und Rentner – wir hatten es auch noch gehört, die Empfänger anderer Versorgungswerke und Altersklassen selbstverständlich auch –, und in diesem Fall auch nur diejenigen, die eben eine Rente beziehen und keine weiteren Einnahmen, aber auch keine weiteren abziehbaren Ausgaben haben.
Hier liegt, denke ich, auch ein Kernproblem des Ganzen, denn aktuell besteht nur die Möglichkeit einer Amtsveranlagung – nach Einwilligung der Steuerpflichtigen selbstverständlich –, es besteht also nur die Möglichkeit der Veranlagung aufgrund der Daten, die vom Finanzamt elektronisch übermittelt wurden. Da fordern Sie in Ihrem Antrag Nachbesserungen, und das ist auch sehr zu begrüßen. Solange es sich also ausschließlich um Rentenleistungen handelt, funktionierte auch das System. Auch gemeldete Versicherungsinformationen aus dem Bereich der Sonderausgaben werden berücksichtigt, wobei ich hier aus eigener Erfahrung weiß, dass nicht alle Versicherungsdaten ankommen. Und hier liegt die Crux im Verfahren. Man ist nicht mehr Herr seiner Daten, sondern muss sich auf die Übertragung verlassen. Mit der Prüfung eines Steuerbescheides tun sich Laien erfahrungsgemäß schwer, insbesondere die Berechnung der Sonderausgaben ist komplex. Hinzu kommt das weite Feld nicht nur in den Sonderausgaben, sondern beispielsweise auch in den haushaltsnahen Dienstleistungen und in den Handwerkerleistungen oder Begünstigungen von
Behinderten. Das sind für viele Steuerpflichtige kryptische Begriffe, deren Definition und Abgrenzung nicht immer offensichtlich sind und häufig zu Streitverfahren mit den Behörden führen. Aus Gesprächen mit Steuerpflichtigen, insbesondere älteren Steuerpflichtigen, weiß ich, dass viele ihre Möglichkeiten schlicht wegen der Komplexität oder aus Unkenntnis gar nicht ausnutzen.
Ein kleines Beispiel, was zumindest etwas Aufmerksamkeit erregt hat, war der Streit um die Absetzbarkeit von Schornsteinfegerkosten. Die öffentliche Wahrnehmung hat zumindest dafür gesorgt, dass Steuerpflichtige hier auch die Kosten, die ihnen durch einen Schornsteinfeger entstehen, beim Finanzamt anmelden. Im Übrigen gilt das tatsächlich nicht nur für Eigenheimbesitzer, auch Mieter haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Betriebskostenabrechnung hier abziehbare Ausgaben geltend zu machen.
Darüber hinaus gibt es aber Fälle, die vielleicht nicht jedem Steuerpflichtigen bewusst sind. Anerkannt wurden beispielsweise jüngst die Dienstleistungen professioneller Hundebetreuer. Das ist etwas ungewöhnlich. Ich las letztens auch ein Angebot von professionellen Katzenkraulern. Da gibt es allerdings noch kein Urteil, es steht möglicherweise demnächst auch noch ein Verfahren an.
Oder nehmen wir ein Beispiel, was meist eher ältere Mitmenschen betrifft. Viele Versicherer bieten eine sogenannte Sterbegeld- oder Todesfallversicherung an. Wenn diese Versicherung der Deckung der Begräbniskosten dient, dann ist auch das eine zulässige abziehbare Vorsorgeaufwendung.
Das sind die kleinen Dinge, die unser undurchsichtiges Steuerrecht so vorsieht. Wenn Sie also Bürger von Bürokratie entlasten, sorgen Sie auch für entsprechende Aufklärung! Die Worte des Finanzministers habe ich sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen und ich freue mich und hoffe, dass es auch umgesetzt wird.
Die automatisierte Veranlagung birgt definitiv die Gefahr, dass nicht alle Steuervergünstigungen vollständig ausgeschöpft werden. Daraus könnte ich jetzt den Vorwurf der Absicht konstruieren und Ihnen einen staatlichen Enkeltrick vorwerfen. Diese Polemik erspare ich uns aber,
weil das Thema auch wesentlich tiefer geht, denn nicht nur der Fall der Veranlagung erfolgt jährlich, sondern auch die Fälligkeit. Gehalts- und Lohnempfängern zieht man bereits ihre Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer monatlich ab. Rentnerinnen und Rentner hingegen müssen Vorausschau beweisen und den Betrag für den einmal jährlichen Fälligkeitstag zurücklegen. Nun rechnen die meisten Menschen mit dem Geld nicht in jährlichen Zyklen und eine Jahressteuerlast kann überraschend und hoch ausfallen. Das wird insbesondere dann geschehen, wenn ein Partner verstirbt und nach dem Trauerjahr die Zusammenveranlagung wegfällt und zusätzlich auch noch die Hinterbliebenenrente auf den verwitweten Partner zukommt.
Überhaupt ist die Besteuerung von Renten ein heikles Feld. Die meist jährlichen Rentenerhöhungen, die nicht auf den Rentenfreibetrag angerechnet werden, führen aufgrund der Steuerprogression zu Steuersteigerungen. Kurzum, am Ende des Steuerjahres verpufft die Renten
erhöhung nahezu komplett. Das betrifft insbesondere ältere Menschen, denen die Rente geradeso ein erträgliches Leben garantiert, die zuvor 40 Jahre oder mehr für diese Rente gearbeitet und Steuern in die Staatskasse eingezahlt haben. Sie reden immer viel von Bekämpfung von Altersarmut –
hier wäre durchaus mal eine Stellschraube, Rentnerinnen und Rentner effektiv vor Armut zu schützen.
Ob Ihr Antrag zu einer vereinfachten Steuererklärung führt oder lediglich zu einem abgespeckten Parallelformular der bisherigen Praxis mutiert, werden wir und auch unsere Kollegen im Deutschen Bundestag gerne kritisch begleiten.
An die Rentnerinnen und Rentner in unserem Land gerichtet: Obacht, wenn der Staat Ihnen Erleichterung verspricht! Eigenverantwortlich informieren spart oftmals viel Geld. Oder anders gesagt, wem das alles egal ist, spendet dem Staat Geld, welches er nicht einmal steuerlich abrechnen kann. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vor wenigen Wochen ging ein Ruck durch den deutschen Milchmarkt. Die Meldung von der Pleite der Berliner MilcheinfuhrGesellschaft traf die Milchproduzenten völlig unvorbereitet. Nun ist es nicht ungewöhnlich, dass auf einem freien Markt hin und wieder Marktteilnehmer ausscheiden, weil sie den Kräften des Marktes nun mal nicht gewachsen sind. Die Gründe dafür könnten vielfältig sein. Die Pleite der B.M.G. ist jedoch aus einem anderen Grund besorgniserregend. Die B.M.G. war ein Zwischenhändler, der Milch bei den Landwirten einkaufte und durch die Bündelung einer großen Menge verhältnismäßig gute Preise
gegenüber den Molkereien aushandeln konnte. Die höhere Vergütung kam dann natürlich auch wieder den Produzenten zugute. Mit dem Wegfall dieses Zwischenhändlers ist wieder ein Baustein für den fairen Wettbewerb auf dem innerdeutschen Milchmarkt weggefallen.
Dieses aktuelle Beispiel verdeutlicht ein ganz elementares Problem des Milchmarktes: die mehr als ungünstige Stellung der Milchviehhalter in der vertikalen Produktionskette von der Milch bis hin zum Endprodukt. Der uns heute vorliegende Antrag will nun die Milchwirtschaft stärken, in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland und in Europa – ein hoch gestecktes Ziel! Und es gibt mir den Anlass, einmal die Frage zu stellen, woran es denn eigentlich liegt, dass in regelmäßigen Abständen die Preise für Rohmilch in den Keller fallen und jedes Mal eine nicht unerhebliche Zahl an Milchviehhaltern entnervt die Flinte ins Korn wirft oder drastischer gesagt, die Kuh zum Schlachter führt.
Grundsätzlich ist es auf einem freien Markt so, dass der Markt den Preis bestimmt, nicht der Produzent, nicht die Herstellungskosten, sondern ganz einfach das Wechselspiel von Angebot und Nachfrage. Es bleibt also nur, den Preis über eine gezielte Verknappung des Produktes an die stets schwankende Nachfrage anzupassen und damit möglicherweise der Volatilität der Milchpreise entgegenzuwirken. Der Ansatz für eine wirksame Mengensteuerung kann und muss dort erfolgen, wo der Ausgangspunkt für das Überangebot liegt, und das ist bei den Milchproduzenten. Der Minister hat es gerade ausgeführt, dass Mecklenburg-Vorpommern diesen schmerzvollen Gang gegangen ist. Leider haben wir da bundesweit nicht wirklich viel Einfluss auf den Gesamtpreis. Die Versuche, die Nachfrage durch staatliche Aufkaufprogramme anzukurbeln, gingen schief oder waren, wenn überhaupt, nur von kurzem Erfolg gekrönt. Auch die üblichen Gießkannensubventionen der EU zur Mengenreduktion waren eher von zweifelhaftem Erfolg in Anbetracht der vielen Millionen Steuergelder.
Es ist und bleibt Aufgabe der produzierenden Seite, die Menge an die Nachfrage anzupassen. Somit müssen Instrumente geschaffen werden, die es dem Milchproduzenten ermöglichen, frühzeitig einem erwarteten Überangebot entgegenzuwirken und den Druck von der Angebotsseite zu nehmen. Betrieblich gesehen ist so etwas durchaus möglich, wenn natürlich auch in Anbetracht der Arbeit mit lebenden Tieren in längeren Wirtschaftsintervallen. Häufig fehlt aber auch das Bewusstsein auf der Produzentenseite für solche Maßnahmen. Im Gegenteil, es wird häufig versucht, niedrige Milchpreise durch größere Milchmengen zu kompensieren, um sich selbst ausreichend Liquidität zu schaffen. Dass diese Art der Krisenintervention eher einer Milchmädchenrechnung entspricht und nicht einer rationalen Unternehmerentscheidung, liegt auf der Hand. Die Milchproduzenten müssen lernen, mehr Produktionsdisziplin zu halten. Nichts anderes hat die Milchquote versucht, von oben herab vorzugeben. Da die Milchleistung einer Herde aber nicht wie ein Produktionsband von jetzt auf gleich hoch- und runtergefahren werden kann, sind frühzeitige Hinweise unabdingbar.