Protokoll der Sitzung vom 29.10.2020

Es gibt Untersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern, was den Artenreichtum betrifft. Und insbesondere der Artenreichtum an Insekten ist etwas, was einzigartig ist in diesem Land. Wir haben an vielen Stellen noch Insekten, die es in ganz Deutschland, die es nirgendwo sonst gibt, die gibt es bei uns. Die gibt es aber an vielen Stellen als Solitäre, das heißt, diese Art kann nicht wandern. Und wenn an dieser einen Stelle was auch immer passiert, ist die Art weg, die ist einfach weg. Der Naturreichtum, den wir haben, der ist da, aber er droht zu verschwinden. Und wenn wir wollen, dass er nicht verschwindet, dann brauchen wir eine Vernetzung der Biotope. Und da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit sind Agroforstsysteme. Und deshalb werbe ich dafür, dass wir diesen Antrag annehmen, dass wir ernsthaft daran arbeiten, dass wir Agroforstsysteme in Mecklenburg-Vorpommern bekommen.

Der Minister hat es gesagt, es gibt noch eine zweite Möglichkeit. Der Minister arbeitet daran, wofür ich sehr dankbar bin, weil ich dafür sehr geworben habe, das sind Feldhecken. Und, meine Damen und Herren, wenn ich eben gesagt habe, dass viele Arten nur als Solitäre da sind, dann liegt es auch daran, dass viele Feldhecken rausgenommen worden sind. Es gibt eine Statistik, die ich gelesen habe: In den letzten 150 Jahren sind 3.000 Kilometer Feldhecke in diesem Land verschwunden. 3.000 Kilometer! Die Felder waren früher verbunden miteinander mit Feldhecken. Das ist weg.

Wir haben die Landschaft so gestaltet, dass Felder mit großen Maschinen bewirtschaftbar sind. Das ist aus Sicht

der Landwirte auch nachvollziehbar. Das ist aus Sicht der Ökonomie auch nachvollziehbar. Aber vor dem Hintergrund dessen, dass wir wissen, dass hier Arten verschwinden könnten, müssen wir bestrebt sein, müssen wir daran arbeiten, dass wir wieder zu einem Verbund, zum ökologischen Verbund in Mecklenburg-Vorpommern kommen, und deswegen setze ich mich dafür ein. Neben dem, dass die Arten wandern können, sind Feldhecken auch für viele andere Sachen wichtig, beispielsweise für Bestäuber, für Bienen, Hummeln, für Wespen, für viele andere Bestäuber, für Lurche, Kriechtiere, für Niederwild. Feldhecken und Agroforstsysteme sind wichtig, um Bodenerosion vorzubeugen, also ein Vielfachnutzen entsteht da.

Meine Damen und Herren, und dann will ich noch auf eine Sache eingehen: Herr Borschke, ja, es sollte nicht um Ideologie gehen, es sollte wissensbasiert sein. Aber wenn wir wissensbasiert arbeiten, dann gehört auch dazu das, was Sie gesagt haben. Wir sind Gunststandorte. Hier werden Nahrungsmittel produziert, und zwar auf dem Hektar wahrscheinlich so viel Nahrungsmittel wie kaum auf einer anderen Fläche. Richtig ist aber auch, dass wir durch diese subventionierte billige Produktion in anderen Regionen die Nahrungsmittelproduktion kaputt machen. Auch das gehört dazu. Wir produzieren hier Sachen, die wir exportieren und die an anderer Stelle Nahrungsmittelproduktion kaputt machen.

Und ein zweites Argument möchte ich noch anführen: Richtig ist auch, meine Damen und Herren, wenn wir darüber reden, dass wir Nahrungsmittel für andere produzieren müssen, dass wir selbst Nahrungsmittel in Größenordnungen verschwenden, wie es wahrscheinlich in der Geschichte der Menschheit nie zuvor gewesen ist. Und bevor wir darüber reden, dass wir noch intensiver die Dinge machen, noch mehr hier machen müssen, sage ich, wir müssen an genau diesen Themen arbeiten. Letztlich geht es mir darum, dass wir hier einen Biotopverbund hinkriegen. Mir geht es darum, dass wir Agroforstsysteme kriegen, mir geht es darum, dass wir Feldhecken kriegen. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/5452. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/5452 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Sondervergütungsklasse für Güllevergärung weiterentwickeln, Drucksache 7/5444.

Antrag der Fraktion der AfD Sondervergütungsklasse für Güllevergärung weiterentwickeln – Drucksache 7/5444 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Obereiner.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag stellt ab auf einen möglichen Weiterbetrieb der auch in unserem Bundesland ja reichlich vorhandenen Biogasanlagen, die zum großen Teil zur Stromerzeugung genutzt werden. Es geht dort um die Sondervergütungsklasse in der Güllevergärung, die im Paragrafen 44 des ErneuerbarenEnergien-Gesetzes unter anderem geregelt ist.

Wir haben in Deutschland knapp 10.000 Biogasanlagen, die immerhin eine elektrische Leistung von 4.800 Megawatt erbringen und damit nicht unwesentlich zur Stromerzeugung in Deutschland beitragen. Der Klimaschutzplan der Bundesregierung 2030, der sieht auch einen weiteren Ausbau der Güllevergärung vor. Leider ist es in den letzten Jahren so, dass es dort kaum noch einen Zubau gibt und bestehende Anlagen auch in nicht unwesentlicher Zahl stillgelegt werden, weil sie teils technisch verschlissen sind oder eben der Nutzer sie nicht weiterbetreiben möchte aus anderen Gründen.

Von dem anfallenden Wirtschaftsdünger in Deutschland werden derzeit 25 Prozent vergoren. Für realistisch gehalten wird ein weiterer Ausbau bis auf 60 Prozent. Bei Kleinviehanlagen lohnt sich so was natürlich nicht. In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit 540 Anlagen in Betrieb, die immerhin 13 Prozent unserer Stromerzeugung in Mecklenburg-Vorpommern bringen, was ja kein unwesentlicher Anteil ist. Und es wäre natürlich schade, wenn dort jetzt die Altanlagen unnötigerweise vom Markt gehen. Seit Ende der 90er-Jahre wurden die gebaut, wie gesagt, in letzter Zeit kaum noch Zubau.

Morgen im Bundestag wird über die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes beraten in Erster Lesung. Da ist auch dieses Thema, das ist dort ein Bestandteil der Novelle der Bundesregierung. Diese sogenannte Sondervergütungsklasse, auf die ich hier abstelle, die ist im EEG seit 2012 enthalten. Biomasse ist im Gegensatz zu Wind- und Solarstrom auch grundlastfähig, kann aber auch bei vorhandenen Speichermöglichkeiten von Biogas oder eben dem Biomethan auch für die Spitzenlasterzeugung genutzt werden.

Unser Antrag zielt darauf ab, dass die Landesregierung sich dafür einsetzt, die Regelungen so zu verändern, dass auch Bestandsanlagen weiter betrieben werden können und nicht vom Netz gehen, sodass man, wenn man das weiter ausbauen will, nicht alles durch Neuanlagen machen kann, sondern auch die bestehenden Anlagen, soweit sie halt technisch dazu noch imstande sind, weiterbetreiben kann. Eine Möglichkeit dazu wäre die Aufhebung der Deckelung der sowohl Bemessungs- als auch der installierten Leistung, derzeit 75 und 150 kW – könnte man etwas erhöhen. Moderne Biogasmotoren haben durchaus auch Leistungen von einem Megawatt oder zwei Megawatt. Die sind heute auch so modern, dass sie einen Modulationsbereich zwischen 20 und 100 Prozent haben, sind also sehr schnell regelbar, gerade für unser Energiesystem sehr wichtig.

Demzufolge beantragen wir hiermit, dass die Landesregierung sich dafür einsetzt – es ist klar, das ist Bundesrecht, das kann die Landesregierung allein nicht machen –, dass die Sondervergütungsklasse geöffnet wird für Bestandsanlagen, gegebenenfalls mit Abschlägen bei der

Vergütungshöhe, da die Anlagen ja nun mal schon vorhanden sind. Eine andere Möglichkeit wäre eine Erhöhung der Gebotshöchstwerte in den anstehenden Ausschreibungsverfahren. Es gibt natürlich auch andere Möglichkeiten, etwa über das Agrarinvestitionsprogramm, die abgedeckte Lagerung etwa von Gülle zu unterstützen, da dort ansonsten natürlich die Methanemissionen direkt in die Atmosphäre gehen, während man das Methan natürlich auch in den Biogasanlagen zur Strom- und zur Wärmeerzeugung nutzen kann. Vielleicht auch ist Gärresteverwertung gut, ist in Mecklenburg-Vorpommern weniger ein Problem, ist aber in anderen Ländern so.

Das ist uns sehr wichtig, weil eben diese Biogasanlagen für viele Landwirte ein zweites Einkommen darstellen, und wenn wir sie weiterbetreiben, führt das eben auch zur wirtschaftlichen Stärkung unserer Landwirtschaft hier in Mecklenburg-Vorpommern. – Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Obereiner!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Von der Landesregierung hat das Wort der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für diesen Punkt! In der Tat haben die Biogasanlagen in diesem Bundesland und in unseren energiepolitischen Strategien immer eine zentrale Rolle gespielt. Sie bringen Wertschöpfung in den ländlichen Raum, sie holen in der Tat elektrische Energie aus klimaschonender Produktion und sie produzieren im Regelfall gleichzeitig Wärme mit, sodass wir nicht selten – nicht durchgängig, aber nicht selten – über Nahwärmenetze tatsächlich auch Wärmeversorgung, Warmwasser und Wärmeversorgung in den Dörfern haben.

Zweitens. Ich freue mich, dass Sie das, was die Landesregierung an dieser Stelle seit mehreren Monaten tut – im Übrigen seit vielen Jahren, aber jetzt in der konkreten Energienovellierungsdiskussion seit mehreren Monaten –, unterstützen und sagen, jawohl, der Weg ist richtig.

Und zum Dritten bin ich mit großer Freude unterwegs: Das ist, glaube ich, die erste Debatte, wo die AfD-Fraktion ihrerseits das EEG begrüßt.

(Heiterkeit bei Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Normalerweise haben Sie ja eher immer einen kritischeren Blick darauf gehabt.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

Ich freue mich über diese Rückenwinderörterung des EEG, das haben wir ja nicht so oft aus Ihrer Mitte. Aber Sie werden zwei Fragen beantworten müssen:

Erstens. Was ist aus Ihrer Sicht wirtschaftlich? Ich kann mich immer an ganz intensive Kostendiskussionen erin

nern, die Sie geführt haben bei der EEG-Höhe. Und wenn ich die EEG-Höhe diskutiere, ist immer die Frage, mit welchen Vergütungssätzen ich reingehe.

Und zweitens. Welcher konkrete EEG-Vergütungssatz würde Ihnen denn vorschweben? Dann ist es ein Stück leichter einzuordnen, ob unsere aktuellen Bemühungen tatsächlich mit dem kongruent gehen, was Sie uns an die Hand geben wollen.

Wir setzen uns als Landesregierung – das gilt fürs Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, gleichermaßen für unser Haus – seit Jahren für Anschlussförderungen ein. Anschlussförderung immer dann, wenn das Einstellen oder das Enden der 20-jährigen EEG-Vergütungsfrist für Anlagen dazu führen würde, dass sie rückgebaut werden müssen. Das gilt für Wind- und Solar-, aber insbesondere – das ist ein größeres Problem – im Bereich der Biogasanlagen. Die aktuelle EEG-Reform oder der Entwurf für eine EEG-Reform enthält deshalb an zwei Stellen – weil das eben nicht nur das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern so sieht, sondern auch andere, auch die Bundesregierung, wenn vielleicht auch nicht die gleiche Intensität wie Flächenbundesländer –, enthält zwei Änderungen: im Paragrafen 44 und im Paragrafen 88b des EEG.

Im Paragrafen 44 wird insbesondere die Beschränkung auf die 75-kW-Grenze aufgehoben. Bisher ist die 150-kWGrenze für die Gesamtanlage, aber auch die elektrische Leistung darf nicht mehr als 75 machen. Das wird aufgehoben werden, zumindest nach dem derzeitigen Entwurf. Der ist immer das Entwurfsstadium der jetzigen Novellierung, wie sie die Bundesregierung vorschlägt. Zudem werden die degressiven Vergütungssätze – jetzt sind wir bei Neuanlagen wohlgemerkt – für die Vergärung von Gülle fortgeschrieben werden, die letztmalig geändert worden sind mit dem EEG 2017.

Wichtiger ist der Paragraf 88b. Der wird nämlich nach dem Vorschlag der Bundesregierung eine Rechtsverordnungsermächtigung vorsehen, die für die aus der 20jährigen EEG-Vergütungslaufzeit auslaufenden Biogasanlagen eine danach anschließende Förderung vorsieht, die aber im Konkreten dann in einer Rechtsverordnung definiert werden soll. Dazu wird allerdings gehören nach dem jetzigen Gesetzestext, dass nur Anlagen, die mindestens 80 Prozent Güllenutzung vorsehen werden, dort enthalten sind.

Bisher ist die Güllenutzung zum Teil deutlich geringer, hat bei den früheren Anlagen technische Probleme oder technische Fragen gehabt, keine Frage. Heute sind aber 80 Prozent keine Schwierigkeit, und wenn man dort vor allen Dingen diesen Klimaschutzaspekt mit hineingibt als Argument und den Gülleeinsatz vor Augen hat, dann sind 80 Prozent durchaus technisch machbar. Es wird für einige Altanlagen Nachrüstungen erfordern, aber wenn ich eine fortgesetzte, gesicherte EEG-Vergütung für die Nachnutzung erhalte, dann sind, glaube ich, auch Investitionen, ergänzende Investitionen zumutbar.

Es wird, soweit ich es überschauen kann, die 150-kWGrenze bleiben. Aber eine Diskussion, die man jetzt dann in der Rechtsverordnungsdebatte wird führen müssen – die hat jetzt im Gesetzgebungsverfahren bislang keine Rolle gespielt –, ist, ob man größeren Anlagen zumindest ermöglicht, quasi abzurüsten auf 150 kW, mal ein bisschen salopp, das 200-PS-Auto auf 120 abregeln zu las

sen, und dann aber in die neue Regelung fallen zu können, erstens. Und die zweite große Diskussion ist, ob Anlagen, die bisher weniger als 80 Prozent Gülleeinsatz hatten – werden sie technisch nachgerüstet –, trotzdem hier hineinfallen können. Das scheint aber momentan bundespolitisch mehrheitlich unterstützt.

Das, was ich hier gerade beschrieben habe, ist auch bereits Inhalt von Bundesratsbefassungen gewesen. Die Mehrheit der Bundesländer hat die Bundesregierung zum einen positiv unterstützt darin, diese Anschlussförderung für Güllekleinanlagen vorzusehen. Allerdings ist der Druck groß, dass schon Anlagen zum 1. Januar 2021 aus der 20-jährigen Förderung fallen. Von daher glauben wir als Bundesländer, dass die Verlagerung in eine Rechtsverordnung, die dann irgendwann im ersten Halbjahr 2021 oder sogar erst im zweiten Halbjahr käme, für diese Anlagen zu spät ist. Es gibt deshalb ein Petitum, bereits beschlossen im Bundesrat mit der großen Mehrzahl der Bundesländer, dass man das bitte direkt im Gesetz regeln möchte, und zwar jetzt, damit dann auch schon ab 01.01.2021 für diese Anlagen klar ist, wie es weitergeht.

Und zweitens gibt es die Aufforderung, bei 20 Cent circa je Kilowattstunde die Vergütung in etwa anzupeilen. Wo man sich dann bei Verhandlungen einigen mag, mag ich nicht sagen, aber um ein Gefühl zu geben, was wir bisher in den Verhandlungen erörtert haben: Also wir sind mittenmang. Der Bundesrat hat schon entsprechende Beschlüsse gefasst. Es gibt da eine breite Unterstützung der Flächenbundesländer. Von daher glaube ich, dass wir schon unterwegs sind. Ich freue mich, dass das dann offenbar auf breite Zustimmung hier stößt, dass wir das tun. Aber die Aufforderung brauchen wir nicht mehr, wir sind schon auf dem Weg. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke.

(Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag der AfD ist schon ziemlich erstaunlich.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Oha!)

Das stets von der AfD verteufelte EEG soll jetzt sogar noch erweitert werden. Bisher haben Sie ja von der Energiewende überhaupt gar nichts so richtig gehalten. Einer Ihrer Fraktionskollegen hat ja sogar mal gesagt hier am Rednerpult, CO2 ist ja klasse und das muss überhaupt nicht reduziert werden. Dazu passt auch die folgende Pressemitteilung der AfD-Fraktion, aus der ich zitieren darf: „Am Scheitern der Energiewende ändert es auch nichts, wenn unrentable Projekte auf Kosten der Bürger finanziert werden. Die AfD-Fraktion lehnt die aus dem Ruder gelaufene Subventionierung erneuerbarer Energien strikt ab. Mecklenburg-Vorpommern braucht nicht noch einen sinnlosen Fördertopf für unrentable Prestigeprojekte. Grundlagen für eine zukunftsweisende

Energiepolitik können nur die Interessen der Bürger und tragfähige marktwirtschaftliche Konzepte sein.“ Ende des Zitats.