Energiepolitik können nur die Interessen der Bürger und tragfähige marktwirtschaftliche Konzepte sein.“ Ende des Zitats.
Nein! Sie fordern nur, dass die Rahmenbedingungen so geändert werden, dass Bestands- und Neuanlagen der Bioenergie auch in Zukunft wirtschaftlich sein können. Das sehen wir auch als wichtig an. Auch wenn es nicht im Antrag steht, gehe ich davon aus, dass Sie damit vor allem die Vergütungssätze im EEG meinen. Ich frage mich allerdings, was hat Ihren Sinneswandel bewirkt.
Ich finde das immer sehr spannend zu beobachten, wie, nennen wir es mal „flexibel“, die AfD mit ihren inhaltlichen Forderungen umgeht. Heute noch sind Atom …
Heute noch sind Atom und Kohle die besten Energiequellen und das EEG läutet das Ende unseres Wohlstandes ein,
morgen soll dem Biogas aus der Vergärung von Gülle über eine Anpassung des verhassten EEG eine wirtschaftliche Perspektive gegeben werden. Ich bin gespannt auf übermorgen. Es würde mich nicht wundern, wenn Biogas dann wieder eine linke Idee zur Errichtung einer Ökodiktatur für die AfD darstellt. Das alles ist äußerst unglaubwürdig, meine Herren von der AfD.
Für meine Fraktion wiederhole ich sehr gerne, die Energiewende ist für uns alternativlos. Sie erfolgreich zu gestalten, braucht einen Mix aus erneuerbaren Quellen. Keine regenerative Quelle reicht allein dafür aus. In diesen Mix gehört auch die Bioenergie. Leider hat die Bioenergie unter den bestimmten Politikern nie die Anerkennung und Unterstützung erhalten, die sie verdient hat, weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Und da befinde ich mich auch im Widerspruch zu dem, was Sie hier gesagt haben, Herr Minister. Die BioenergieDorfbewegung als ein Beispiel für die Energiewende unten aus den Dörfern heraus wurde praktisch abgewürgt. Das war und bleibt ein Riesenfehler, nicht nur, weil in der Bioenergie ein riesiges grundlastfähiges Potenzial steckt, sondern weil diese hohe demokratische Bewegung durch immer höhere Hürden bei uns im Land kaputt gemacht worden ist.
Meine Damen und Herren, für meine Fraktion ist klar, dass die Bioenergie ein wichtiger Pfeiler der Energiewende und des Klimaschutzes ist. Laut dem Fachverband Biogas steckt hier ein noch ungenutztes Potenzial aus der Güllevergärung von drei Millionen Tonnen CO2Äquivalenz. Neben den Rahmenbedingungen, die durch das EEG bundesseitig vorgegeben werden, kann auch
das Land noch einiges tun. Von der Nutzung der Bioenergie ist bisher auch hier nicht viel zu spüren.
Die Positionen meiner Fraktion in Sachen Bioenergie sind seit Langem klar: Einen Zickzackkurs wie bei der AfD gibt es bei uns nicht. Ich sage es noch einmal, wir sind inhaltlich nicht sehr weit weg von Ihnen, allerdings, wir glauben Ihnen nicht. Abgesehen davon, dass zaghafte Verbesserungen im reformierten EEG kommen sollen – mal sehen, was daraus wird –, Ihr Antrag passt in keinster Weise zu Ihrer Politik
Aber es ist ja tatsächlich schon erstaunlich – das haben meine Vorredner auch gesagt –, dass von Ihrer Fraktion ein Antrag zum EEG kommt, obwohl Sie ja eigentlich, grundsätzlich wollen Sie dieses Gesetz ja abschaffen, weil das ja in dem Sinne nicht funktioniert. Und dann ist es für mich sehr erstaunlich, dass Sie sich aus einem Gesetzesentwurf, der 164 Seiten umfasst und maßgebliche Änderungen vorsieht – da können Sie sich zum Beispiel mal den Paragrafen 1 Absatz 5 vornehmen, wo man darüber reden kann, ob Windkraftanlagen oder Anlagen, die der Erzeugung von erneuerbaren Energien dienen, zukünftig der nationalen Sicherheit dienen und im öffentlichen Interesse sind, das wäre so ein wesentliches Thema, was ja morgen noch mal besprochen wird –, da frage ich mich dann schon, wie man sich hier diesen kleinen Teilaspekt nimmt.
Und wenn ich mir dann diesen einen Satz des Beschlussvorschlages hier durchlese, wo dann eben nur drinsteht, soll zukünftig weiter „wirtschaftlich betrieben werden“, da hat der Minister, glaube ich, ausführlich auch zu ausgeführt – das ist mir eigentlich auch in der Form so auch noch nicht vorgekommen, so einen Antrag zu lesen, weil der einfach konkret keinerlei Handlungsvorschläge macht. Sie haben zwar in der Einbringung zwei, drei Sachen erwähnt, aber das ist ja für mich nachher nicht Beschlusstext. Und von daher muss man da auch klipp und klar sagen, so ein Antrag ist es dann eigentlich gar nicht wert, sich hier ewig mit ihm auseinanderzusetzen,
weil natürlich – das hat der Minister auch gesagt – beschäftigen wir uns als Landtagsfraktion und auch als Landesregierung intensiv mit der Novelle des EEG.
Und es gibt ganz viele Punkte, an denen es speziellen Handlungsbedarf gibt, den wir vor allen Dingen für unser Bundesland haben, wo wir Sonderfälle haben. Und das ist ohne Frage auch das Thema „Bestandsanlagen von Bioenergieanlagen“. Aber man muss dazu ja auch sagen, Anlagen, die auf 20 Jahre realisiert worden sind aus dem EEG, die sind in der Regel auch ausfinanziert, und darauf sind die Investitionen ja damals auch angelegt gewesen, genauso, wie das bei Solaranlagen oder auch Windkraftanlagen der Fall ist.
Dementsprechend ist das, wie die Kollegin Schwenke hier auch gerade gesagt hat, natürlich ein nettes Rausziehen eines kleinen Teilbereiches, wo gesagt wird, dort ist es sinnvoll, dass die Betreiber weiter finanziell unterstützt werden. Dann könnte man natürlich auf der anderen Seite genauso sagen, da müssen wir jetzt auch eine Extraregelung finden für Windkraftanlagen, damit die bei Bestandskraft bleiben. Das können wir für Solarkraftanlagen machen. Und wenn wir so weitermachen, dann wird das Thema natürlich immer so weitergehen, dass dort im wahrsten Sinne des Wortes weiterhin Gelddruckmaschinen stehen bleiben können.
Dementsprechend bin ich der Auffassung, Sie sollten sich mit dem EEG in Summe noch mal grundsätzlich auseinandersetzen. Wir tun das als Koalitionsfraktion und auch als Landesregierung, und dementsprechend lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Kollegen der AfD-Fraktion!
Ich muss zugeben, ich habe ein wenig gestutzt, als ich den vorliegenden Antrag auf den Tisch bekam. Die AfD setzt sich für die erneuerbaren Energien ein, für eine bessere Förderung aus dem EEG, die ja letztendlich die Gefahr bergen würde, dass die Menschen in unserem Land minimal höhere Strompreise zahlen müssen. Ist das ein plötzlicher Sinneswandel in diesem Jahr kurz vor der Wahl? Haben wir es endlich geschafft, Sie mit unseren Anliegen zu überzeugen?
Aber gut, bei näherem Lesen durfte ich dann feststellen, dass wir von einem vergleichsweise kleinen Bereich der erneuerbaren Energien sprechen, nämlich von der Biogasgewinnung und Nutzung aus Gülle, also einem grundsätzlich anfallenden Rohstoff aus der tierischen Produktion.
Doch kommen wir zunächst einmal zur inhaltlichen Dimension. Durch die bisherige Nutzung von Gülle in Biogasanlagen werden in Deutschland laut dem Bundesverband Bioenergie jährlich rund 2,2 Millionen Tonnen Treibhausgase eingespart und rund 12,5 Terrawattstunden an Strom produziert. Das Potenzial für Biogas aus Gülle liegt, so der Branchenverband, bei insgesamt circa 30 Terrawattstunden und Treibhausgaseinsparungen von 5,25 Millionen Tonnen jährlich. Zum Vergleich: Der Gesamtenergiebedarf Deutschlands im Jahr 2019 lag laut der AG Energiebilanzen des BDEW bei 3.560 Terrawattstunden.
Biogas aus Gülle kann also, wenn wir das Potenzial maximal nutzen, circa 0,8 Prozent unseres Gesamtenergiebedarfes decken. Das mag wenig klingen, aber es ist durchaus aus meiner Sicht tatsächlich ein Baustein der Energiewende und ein wichtiger Schritt hin zur grünen Energie. Allerdings lässt sich dieser Anteil kaum noch steigern, um mehr Biogas aus Gülle zu gewinnen. Wir halten in der Bundesrepublik sehr viele Schweine, Rinder, Hühner und möchten zukünftig mit einem bewussteren Konsum mit möglichst nachhaltig erzeugtem Fleisch besser und vor allem schmackhafter leben und speisen. Biogas aus Gülle ist geeignet, das netzdienlich zu nutzen, sprich die entsprechenden Anlagen dann zu fahren, wenn andere Energiequellen gerade nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
Es ist also durchaus ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Strategie für eine Energiewende, zumal tatsächlich die Geruchsbelästigung der vergorenen Gülle, wenn sie dann als Dünger auf den Acker gelangt, deutlich reduziert ist – eine Weiterentwicklung nach dem Bilderbuch.
Was ich in Ihrem Antrag dann aber völlig vermisse, ist eine echte Zielstellung. Sie fordern die Landesregierung lediglich dazu auf, etwas hinsichtlich der Sondervergütungsklasse in Paragraf 44 EEG zu unternehmen, damit entsprechende Anlagen weiterhin wirtschaftlich arbeiten können. Und dann?
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte mir wenigstens gewünscht, Sie hätten sich zum Beispiel mit der Stellungnahme des Bundesverbandes Bioenergie zum Kabinettsbeschluss vom 23. September dieses Jahres zum EEG beschäftigt und daraus eine entsprechende Forderung formuliert, aber nichts dergleichen. Sie werfen eine Idee auf, ohne wirklich einen Lösungsansatz zu präsentieren. So können Sie Oppositionsarbeit definieren, aber damit erwirken Sie keine politische Kehrtwende. Oder aber Sie hätten sich mit der Frage beschäftigt, dass Bioenergie, die ja in der Regel durch Verbrennung genutzt wird, vor allem dann wirtschaftlich zu betreiben ist, wenn gleichzeitig zur Stromproduktion auch die Nutzung der anfallenden Wärme stattfindet –
kein Wort hierzu. Dass die Leistungsgrenzen bei einer Sondervergütung angepasst werden sollten, damit Anlagenbetreiber auch über 150 Kilowattstunden hinaus Generatoren installieren können, um die Anlage für eine