Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Holger Arppe auf Drucksache 7/5424. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Holger Arppe auf Drucksache 7/5424 bei Zustimmung durch den fraktionslosen Abgeordneten und teilweise Zustimmung durch die Fraktion der AfD sowie Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD, CDU, LINKEN sowie der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Dann korrigiere ich noch mal das Abstimmungsverhalten: bei Enthaltung durch die fraktionslose Abgeordnete.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Kein Beherbergungsverbot für Reisende aus Deutschland, Drucksache 7/5445.
Antrag der Fraktion der AfD Kein Beherbergungsverbot für Reisende aus Deutschland – Drucksache 7/5445 –
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Thema des Antrags sind die Beherbergungsverbote, die vorgesehen waren für Reisende aus deutschen Risikogebieten, die hier nach MecklenburgVorpommern kommen wollten. Als wir den Antrag gestellt hatten, war das alles noch aktuell, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Bundesländer, die zunächst ähnliche Regelungen hatten, diese Beherbergungsverbote zurückgenommen hatten und obwohl in zwei anderen Bundesländern bereits verwaltungsgerichtliche Urteile vorlagen, die genau diese Beherbergungsverbote als unverhältnismäßig bezeichnet und aufgehoben hatten.
Unsere Landesregierung hat aber an diesen Beherbergungsverboten festgehalten, trotz entsprechender Urteile und trotz einer deutlichen Kritik. Selbst der eigene Finanzminister der Landesregierung hat in seiner Funktion als Tourismusmanager dem Ganzen deutlich widersprochen. Diese Einreiseverbote für Personen aus deutschen Risikogebieten hier nach Mecklenburg-Vorpommern stellen nicht nur ein unverhältnismäßiges Mittel dar, um der Ausbreitung der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, sondern sie bauen wieder innerdeutsche Reisebeschränkungen auf, etwas, was wir Gott sei Dank vor 30 Jahren überwunden hatten und von dem wir eigentlich davon ausgegangen sind, dass so was nicht mehr wiederkommen kann.
Außerdem waren damit die Hoteliers mit einem riesigen Überprüfungsaufwand belastet: 31 DIN-A4-Seiten-Listen mit Risikogebieten, kleinteiligen Risikogebieten jeden Morgen erst mal abzuchecken, ob und wer da eventuell von den Gästen, die eine Reservierung vorgenommen haben, betroffen sein könnte. Und dann mussten die, die hierherkamen, entweder einen Negativtest – und das war schon die Vereinfachung der Regelung – vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder eine fünftägige Quarantäne über sich ergehen lassen und in dieser Zeit dann einen entsprechenden Test durchführen.
Dass das Ganze völlig unverhältnismäßig war, hat dann auch unser Verwaltungsgericht festgestellt und diese Regelung aufgehoben. Wer dann aber gedacht hat, damit sei die Sache erledigt – dann hätten wir ja den Antrag zurückziehen können –, der sieht sich getäuscht. Wenn wir jetzt schauen, was ab Montag hier wieder umgesetzt werden soll und was wir heute Morgen mit dem vorgelegten Beschluss von SPD, CDU und LINKEN erneut beschlossen haben, ist das eine noch viel schlimmere Regelung. Das sind nicht nur Beherbergungsverbote, das ist ein striktes Verbot der Übernachtung für Leute, die keinen dienstlichen Reisezweck angeben können. Gleichzeitig werden die Gastronomiebetriebe wieder geschlossen.
Ich fühle mich, wenn ich auch schaue, wie die drei Fraktionen sich zusammensetzen – ich erinnere mich so dumpf, damals war ich noch gar nicht als politischer Mensch aktiv, ich erinnere mich an die Aktion Rose, wo die SED, also SPD und Kommunisten,
im Einklang mit der CDU als Blockpartei schon mal mächtig gewirkt hatten, um Hotel- und Gastronomiebetrieben den Garaus zu machen, sie zu verstaatlichen –,
Meine Damen und Herren, wenn Sie das noch mal Revue passieren lassen, was wir heute Morgen beschlossen haben, angesichts des Urteils des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald, mit dem genau eine noch viel schwächere Regelung für unverhältnismäßig verworfen wurde, dann muss ich sagen, das grenzt schon an Missachtung dessen, was unser Verwaltungsgericht hier geurteilt hat. Wir werden mit Sicherheit sehen, wie das Verwaltungsgericht diese neuen Maßnahmen jetzt auffasst. Ich halte sie für genauso unverhältnismäßig, für willkürlich und kann alle betroffenen Hotels und Gastwirte nur dazu aufrufen, wehren Sie sich dagegen, klagen Sie gegen diese Maßnahmen! Wir werden Sie mit Rat und Tat dabei unterstützen.
Und weil heute Morgen dieser Beschluss so gefallen ist und das Parlament ja damit seine Meinung zu den Beherbergungsverboten alt wie neu abgegeben, diese Regelung quasi bestätigt hat, ziehen wir unseren Antrag jetzt zurück.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da der Antragsteller den Antrag jetzt zurückgezogen hat, erübrigt sich die Debatte. Wir sind damit am Ende der Sitzung, und wir brauchen auch nicht mehr über den Antrag abzustimmen.
Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages ein für Freitag, den 30. Oktober, 9.00 Uhr. Vielen herzlichen Dank! Die Sitzung ist damit geschlossen.