Komme ich noch schnell zu dem Änderungsantrag der AfD. Sie sagen, unser Antrag ist sehr dünn. Die konkreten Forderungen hatten wir 2019 ins KiföG mit reingebracht, auch diese wurden abgelehnt von SPD, CDU, genau die Personalschlüssel, die wir uns vorstellen. Insofern haben wir konkrete Vorstellungen, haben jetzt aber davon abgesehen, diese reinzubringen. Aber ich kann sagen, unser Antrag ist sehr dünn, Ihr Antrag ist einfach nur fachlich falsch. Wenn Sie Punkt 1 und Punkt 2 miteinander vergleichen, passt das einfach nicht zusammen. Sie wollen die Fachkraft-Kind-Relation von 1 : 4 und ändern dann an dem Schlüssel der Kinder etwas. Ich bin es aber leid, das ständig zu erklären. Es ist einfach nur fachlich falsch. Nehmen Sie es so hin!
Und da meine Kollegin Frau Kröger gerne noch reden möchte, mache ich an dieser Stelle Schluss, bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, finde es einfach nur schade, dass wir die Chance verpassen, weitere Verbesserungen im Kindertagesförderbereich vorzunehmen, die Schritte zu lenken, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin deutlich nicht die Expertin für dieses Thema in unserer Fraktion, das ist Frau Bernhardt. Allerdings bin ich Mutter, und zwar Mutter einer Tochter, die diese von Ihnen hochgelobte Ausbildung ENZ macht, Erzieher null bis zehn.
Ja. Meine Tochter ist jetzt im dritten Ausbildungsjahr. Die Erzieherin, der Beruf der Erzieherin ist ihr auf jeden Fall auf den Leib zugeschnitten. Sie hat während ihrer Schulzeit schon Praktika in Kitas gemacht und gleich gemerkt,
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Ann Christin von Allwörden, CDU – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)
Ja, da bin ich auch sehr stolz drauf, dass meine Tochter sich für diesen tollen Beruf entschieden hat. Aber sie ist gerne mit den Kindern zusammen, sie arbeitet auch gern mit den Kindern, aber wenn sie nach Hause kommt, darf ich mir Vorträge anhören, liebe Kolleginnen und Kollegen, die möchten Sie hier nicht hören.
Wenn meine Tochter die Chance hätte, mit Ihnen über diesen Beruf und diese Ausbildung zu sprechen, wäre das ziemlich unlustig für Sie. Eine enorme gesundheitliche Belastung – solange sich an den Arbeitsbedingungen nichts verändert und es deutlich mehr Geld gibt nach der Ausbildung, werden viele, viele in den Job der Erzieherinnen und Erzieher nicht gehen. Sie sagt ganz klar, viele von denen, mit denen sie in der Klasse sitzt, werden danach nicht in der Kita arbeiten, weil es sie abschreckt. Die Berufsschule macht Spaß, die Themen sind toll, und dann kommen sie in die Einrichtungen, in die Praxis und merken, wie die Wirklichkeit, die Lebenswirklichkeit dort ist. Die gesundheitliche Belastung und der Personalmangel laufen dort Hand in Hand. Es gibt ganz viel Frust, ganz viel Erkrankungsstand, die Arbeitsbelastung ist enorm, und das schreckt auch die neuen Auszubildenden ab. Es schreckt sie einfach ab. Sie möchten Kitaerzieher/-innen sein, sie freuen sich über die Ausbildungsvergütung, und dann sind sie in der Praxis und erleben, wie hart dieser Job ist. Und Erzieherinnen und Erzieher empfinden sich als Pädagoginnen und Pädagogen und nicht als Bespaßer/-innen, und sie lernen in der Ausbildung, die Kinder auszubilden und für die Schule fit zu machen. Und das möchten sie auch gern, aber sie haben gar nicht die Zeit dafür, weil so ein krasser Personalmangel herrscht, dass sie mit Aufpassen beschäftigt sind, statt mit den Bildungsaufgaben, die sie so gerne durchführen möchten,
und der Frust ist enorm. Der Frust ist enorm und da hilft es auch nicht, wenn man dann als Ministerium zwei Interviews führt, um zwischendurch mal zu evaluieren, wie die Ausbildung läuft, sondern da kann ich nur empfehlen: Gehen Sie vor die Klassen! Reden Sie mit den Auszubildenden! Hören Sie sich das an, was die Ihnen erzählen!
aber in höchstem Maße gefrustet sind über die Realität in den Kitas. Und wenn wir nicht wollen, dass die gute Ausbildungsidee nachher in einer Nullrunde scheitert, dann führen Sie Gespräche! Gucken Sie darauf, dass Sie was gegen den Personalmangel tun, und watschen Sie hier einen solchen Antrag nicht auf diese Art und Weise ab! – Vielen Dank!
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5503 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5503 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und den fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen aller anderen anwesenden Abgeordneten abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5457 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5457 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 35: Beratung des Antrages des Abgeordneten Holger Arppe – Keine EEGNovelle in der geplanten Form – keine Ökodiktatur durch die Hintertür, auf Drucksache 7/5439.
Antrag des Abgeordneten Holger Arppe, fraktionslos Keine EEG-Novelle in der geplanten Form – keine Ökodiktatur durch die Hintertür – Drucksache 7/5439 –
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Zuweilen steht im Kleingedruckten das Wesentliche. Das ist bei manchen Verträgen so und auch in Gesetzestexten. So fiel kaum jemandem ein Passus im Referentenentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf, der einen Paradigmenwechsel im behördlichen Umgang mit den sogenannten Ökoenergien darstellen könnte und Klagen gegen umwelt- und landschaftszerstörende Windparks noch schwieriger machen würde als bisher.
Die Bundesregierung plant nämlich, die Nutzung erneuerbarer Energien für die Stromerzeugung zu einer Frage des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit zu erklären. Freilich ist das ein schlechter Witz, denn die extrem unzuverlässigen volatilen Wind- und Sonnenkraftwerke stellen ihrerseits eine zunehmende Bedrohung für die nationale Sicherheit dar, zu der ganz wesentlich auch die Energiesicherheit zählt, und die nimmt mit jedem weiteren Windrad und jedem weiteren Solarkollektor, der ans Netz geht, und mit jedem Atom- und Kohlekraftwerk, das vom Netz genommen wird, sukzessive ab.
Dass ein großflächiger Blackout mit unübersehbaren wirtschaftlichen und sozialen Folgen bis anhin verhindert werden konnte, ist eher dem Zufall zu verdanken als
planvollem staatlichen Handeln. Gerade jetzt im Herbst geht die Erzeugung von grüner Energie an vielen Tagen wieder einmal stark gegen null, woran auch eine weiter wachsende Zahl von Wind- und Solarparks nichts ändern dürfte. Nach dem unseligen Investitionsbeschleunigungsgesetz, mit dem unter anderem gerichtliche Verfahrenswege auch für Ökokraftwerke drastisch verkürzt werden sollen, ist die EEG-Novelle ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur totalen Klimawende, zur angestrebten Dekarbonisierung und damit zur schleichenden Deindustrialisierung Deutschlands, mithin zur Vernichtung der ökonomischen Lebensgrundlagen unseres Volkes.
Dass die einschlägigen Lobbygruppen darob jubilieren, ist aus deren Sicht freilich verständlich. So schreibt der Wirtschaftsverband Windkraftwerke, ich zitiere: „Diese Einstufung von“ erneuerbarer Energie „kann auf vielen Ebenen, bei Abwägungsentscheidungen von Behörden und Gerichten sehr positive Auswirkungen haben und ist eine klare und positive Ansage der Politik.“ Zitatende. „Aus Sicht von Experten ist die Entscheidung, die Ökoenergie mit staatsrechtlichen Weihen auszustatten, ‚von enormer Tragweite‘. Die ,Welt am Sonntag‘ zitiert einen Energierechts-Experten, der von einem ‚energiepolitischen Wendepunkt‘ spricht. Der Verweis auf ‚öffentliche Sicherheit‘ dürfte im Streitfall um den Bau etwa von Windkraftanlagen andere Interessen grundsätzlich ausstechen. Die neue Norm drohe zur Grundlage weitreichender staatlicher Eingriffe zu werden.“ Nicht nur unter dem Banner von Corona werden also die Bürgerrechte ausgehöhlt, sondern auch im Zeichen des sogenannten Klimaschutzes.
„Der Windlobby ist dies aber noch“ längst „nicht genug.“ So heißt es in der Stellungnahme besagten Verbandes weiter, ich zitiere: „Die bloße Festschreibung des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit im EEG reicht jedoch nicht aus, um den Ausbau voranzubringen und die bestehenden Genehmigungshemmnisse zu überwinden. Vielmehr muss im Sinne der Rechtssicherheit sichergestellt werden, dass sich die getroffenen Festschreibungen auch in den einzelnen Fachgesetzen widerspiegeln und tatsächlich Anwendung finden.“ Zitatende. Damit ist unter anderem eine Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes gemeint, das schon durch ein zielgerichtetes Unterlaufen des Tötungsverbotes bei geschützten Vogelarten zunehmend windkraftkompatibel gemacht wurde.
Ob einer rein privatwirtschaftlichen Nutzung der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung aus rein politischem Interesse überhaupt ein öffentliches Interesse zugeschrieben werden kann, ist rechtlich überdies höchst umstritten. „Mit einer solchen fehlerhaften gesetzlichen Regelung würde der Willkür im Genehmigungsverfahren ‚Tür und Tor geöffnet‘“, schreibt beispielsweise der angesehene Jurist Professor Dr. Martin Gellermann in einem Rechtsgutachten. Er sagt weiter: „Abgesehen davon würde auch eine solche Regelung aus naheliegenden Gründen einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten und dadurch das ganze ‚EEG 2021‘ grundsätzlich infrage stellen.“ Zitatende.
Nun könnte man meinen, es würde ja nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird, doch die diversen Gesetzesanpassungen werden ihre Wirkung in der Gesamtheit wohl nicht verfehlen. Zwar bezweifeln einige Experten, dass eine Aufwertung der erneuerbaren Energieträger zum Gegenstand öffentlicher Sicherheit in künftigen
Genehmigungsverfahren rechtlich eine Rolle spielen werde, doch könnte sich so manche Genehmigungsbehörde verpflichtet fühlen, gewissermaßen aus moralischen Gründen, eine Entscheidung pro Windkraft oder Solarpark zu fällen. Und vor Gericht wäre dieser Aspekt – zumindest im Eilverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, also der Anordnung eines Baustopps – ein weiteres Gewicht, das eine Abwägungsentscheidung weiter zugunsten der jeweiligen Investoren ausfallen lassen könnte.
Die Bundesregierung ist offenkundig wild entschlossen, allenthalben den Bau, insbesondere von Windkraftwerken, massiv anzukurbeln, um die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen. Eine Verdoppelung der Zahl der Windkraftwerke von aktuell rund 30.000 auf 65.000, was von Experten als unterste Grenze für eine Energiezukunft mit 100 Prozent Ökostrom angesehen wird, dürfte angesichts der massiven Proteste der Betroffenen, vor allem auf dem Lande, auch und besonders hier in MecklenburgVorpommern politisch kaum durchsetzbar sein, es sei denn, man erklärt den Windkraftausbau zu einer Angelegenheit des öffentlichen Interesses sowie der öffentlichen Sicherheit und minimiert damit die Erfolgschancen von allfälligen Bürgerprotesten.
Und mit solchen werden die Verantwortlichen fürderhin mehr denn je rechnen müssen, sind doch viel höhere Zahlen angepeilt als die oben genannten. Das ist dann jeweils abhängig von den Strombedarfsprognosen mit und ohne umfassender Sektorenkopplung sowie der Art und Weise, wie man gedenkt, das Speicherproblem zu lösen. Power-to-Gas und/oder Wasserstoffwirtschaft mit Rückverstromung sind mit hohen Umwandlungsverlusten verbunden, die durch eine noch höhere Nennleistung ausgeglichen werden müssten, was eben noch mehr Windräder und Solaranlagen bedeuten würde.
Wenn dank der neuen EEG-Novelle an vielen Orten doch wieder neue Windräder aus den heimatlichen Landschaften emporwachsen, kann dies freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine sichere und bezahlbare und auch ökologisch verträgliche Energieversorgung auf diese Weise vorderhand nicht zu realisieren ist. Vor dieser verhängnisvollen Entwicklung gilt es, MecklenburgVorpommern zu bewahren. Die demokratischen Mitbestimmungs- und Einflussmöglichkeiten der Bürger dürfen nicht durch staatsrechtliche Spitzfindigkeiten ausgehebelt werden, um so einem schleichenden Ökototalitarismus den Weg zu ebnen. – Vielen Dank!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55, Entschuldigung, bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Während ich gestern noch die Kollegen der AfD-Fraktion beinahe gelobt habe,
dass sie endlich auch akzeptieren, dass eine Energiewende unerlässlich ist, versuchen Sie, Herr Arppe, heute wieder einmal eine Grundsatzdebatte zu führen, heute unter dem Titel „Die Energiewende wird zur Ökodiktatur“.
Unabhängig von der Wortwahl im Antragstext versuchen Sie auf eine gar plumpe Art und Weise Angst in der Bevölkerung zu schüren, Angst vor einer Energiewende, die Unheil bringt und uns als Zivilgesellschaft das letzte Fünkchen Mitspracherecht nimmt. Sie möchten erwirken, dass die Landesregierung aufgefordert wird, auf Bundesebene in die Novellierung des EEGs einzugreifen, den Paragrafen 1 Absatz 5 – ich zitiere: „Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“ – gänzlich zu streichen, weil Sie befürchten, dass es so zu einer Art Machtmissbrauch kommen würde und wir würden versuchen, für die Bevölkerung sämtliche Formen der Beteiligung zu unterbinden. Ehrlich gesagt, finde ich es nicht nur erschreckend, sondern gleichzeitig auch beängstigend, dass Sie unsere politische Zielrichtung so betrachten beziehungsweise wahrnehmen. Wir wollen einen Wandel, wir wollen mehr Transparenz und Sie unterstellen uns genau das Gegenteil, wie man hier sieht, aber ohne jegliche Grundlage.
In Ihrer Begründung führen Sie aus, dass wir die Menschen in unserem schönen Bundesland beim Ausbau der Wind- und Solarstromerzeugung immer weiter zurückdrängen. Sie sprechen im weiteren Text von umstrittenen Ökoprojekten und dass wir so juristische Vorgehensweisen beschränken wollen. Und vor allem beschäftigt mich Ihre Darlegung der schwindenden Akzeptanz hinsichtlich der Energiewende in der Bevölkerung. 89 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland sprechen sich für den Ausbau erneuerbarer Energien aus und wollen aktiv eine stärkere Nutzung der Technologie. Diese Zahlen sind nicht rückläufig. Diese statistischen Erhebungen unterstreichen, dass eine grüne Wende zu einem dringenden Bedürfnis der Zivilgesellschaft geworden ist. Vielmehr noch sprechen wir von einem Interesse der öffentlichen Sicherheit, weil es im allgemeinen Interesse unserer Bevölkerung liegt, dass wir uns weitreichende Gedanken über nachhaltige Klima- und Umweltschutzmaßnahmen bereiten.
Dazu gehört eine grüne Energiewende und das ist auch das Fatalste an Ihrer Argumentation. Sie verlangen ausschließlich, dass wir einen Passus streichen, leisten aber keinerlei Beitrag, wie ein politischer Lösungsansatz stattdessen aussehen könnte.
Ihre Politik ist eine Antipolitik, ein „Es soll alles so bleiben, wie es ist“, und Sie merken nicht, dass sich die Welt um Sie herum bewegt. Ich möchte nicht platt formulieren, dass sich die Zeiten und Anforderungen geändert haben, aber können Sie gänzlich nicht nachvollziehen, dass wir in der Verantwortung stehen? Die Ressourcen sind endlich, die Treibhausgase steigen, die Pole schmelzen, die Permafrostböden tauen und der Regenwald stirbt, und da erkennen Sie nicht das öffentliche Interesse im Dienst der Sicherheit?