Protokoll der Sitzung vom 09.12.2020

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über den Verdienst- orden des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesordensgesetz – LOrdensG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/5348 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 7/5580 –

Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/5655 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Aßmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zugegebenermaßen ist das Landesordensgesetz ein Fachbereich, der nicht in meiner Zuständigkeit liegt, aber Sie wissen alle, wie das manchmal ist, dass entsprechend auch Vertretung übernommen werden muss. Und das mache ich an dieser Stelle natürlich für den Kollegen gern.

Ich habe mitbekommen, dass schon nach der Ersten Lesung auch in den Ausschüssen entsprechend sehr einvernehmlich darüber diskutiert wurde, wie mit diesem Gesetzentwurf umgegangen werden soll. Es wurde im Rechtsausschuss beschlossen, dass keine weitere Anhörung durch das Parlament erfolgen soll, sondern eben alle Stellungnahmen, die in der Verbandsanhörung der Landesregierung eingegangen sind, dann auch genutzt werden konnten. Und das führte schlussendlich dazu, dass man einheitlich der Auffassung war, dass man diesem Gesetzentwurf Folge leisten kann, auch als Parlament.

Und das halte ich auch für sehr sinnvoll, denn wir haben die Diskussion gehört, wenn wir am Ende nur noch eine Art von Landesverdienstorden haben, dann gibt es die Möglichkeit, einfach aus dem Bestand zum Ersten einfach immer, egal um welches Geschlecht es sich bei der ausgezeichneten Person handelt, eben einfach auf diesen Orden zurückzugreifen, und natürlich ist es auch dann möglich, dass wir eben nicht nur einen Orden für einen Mann oder für eine Frau haben, sondern eben

auch andere Geschlechter eine Rolle spielen können beziehungsweise sich einfach wiederfinden können im Landesverdienstorden.

Deswegen hat es uns als Fraktion sehr gewundert, dass jetzt plötzlich seitens der AfD-Fraktion, obwohl ja Zustimmung gegeben wurde im Rechtsausschuss, dass jetzt trotzdem noch mal wieder ein Änderungsantrag eingereicht wurde. Natürlich haben wir auch wahrgenommen, dass im Finanzausschuss die AfD-Fraktion dagegengestimmt hat. Das zeigt eigentlich auch wieder das unterschiedliche Verhalten in den unterschiedlichen Ausschüssen, dass es doch an der einen oder anderen Stelle offensichtlich in der Kommunikation hakt.

Ich gehe aber davon aus, dass wir uns in der Mehrheit dieses Hauses darüber einig sind, dass wir dieses Gesetzesvorhaben in unveränderter Form so weit unterstützen wollen. Und deswegen stimmen wir als SPD-Fraktion natürlich zu, und ich gehe davon aus, dass das die Mehrheit auch macht. – Vielen herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Aßmann!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt sicherlich in der CoronaKrise Wichtigeres, als sich darüber zu streiten, ob es für den Verdienstorden des Landes eine Damen- und Herrenversion geben soll. Der Vorschlag, hier auf eine einheitliche Version umzustellen, hört sich zunächst vernünftig und praktikabel an, und so haben wir dem im Ausschuss und auch in der Ersten Lesung zugestimmt.

(Sebastian Ehlers, CDU: Siehste!)

Wir hatten sogar damit gerechnet, dass in Zweiter Lesung auf eine Aussprache verzichtet wird. Dem hatte dann aber DIE LINKE widersprochen. Ich nehme an, sie hatte vor, hier sich nochmals als Kämpfer für Gendergerechtigkeit zu präsentieren. Jedenfalls hat uns das veranlasst, nochmals in die Sache einzusteigen, sich der Sache anzunehmen, und das hat dazu geführt, dass wir diesen Änderungsantrag gestellt haben.

Ja, es geht bei dem Entwurf, wie wir vielleicht etwas spät gemerkt haben, um mehr als Praktikabilität und Vereinfachung. Es geht letztlich um Gendergerechtigkeit beziehungsweise um das, was vor allem aus dem links-grünen Sektor darunter verstanden wird. Und deshalb stellen wir eben einen Änderungsantrag, wonach es den geehrten Frauen und Männern selbst überlassen bleiben soll, welche Ausführung sie tragen möchten.

Es geht bei der Neufassung des Landesordensgesetzes mit Sicherheit nicht darum, eine Frauen diskriminierende Regelung zu ändern. Man muss nämlich schon sehr verkrampft denken, um eine Diskriminierung daraus abzuleiten, dass der Orden in zwei geschlechterbezogenen Versionen vergeben wird. In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, das Gesetz bestehe seit seinem Inkrafttreten „ohne Anpassung an eine geschlechtergerechte Sprache, sodass zukünftig die Verwendung von Paarformen erfolgen“ solle, also Frauen und Männer. Vorzugsweise an zentralen Textstellen sollte das sein,

„wo es um Funktionen... und Pflichten“ gehe, wo es „wichtig“ sei „zu zeigen, dass diese sowohl Männer als auch Frauen betreffen“.

Meine Damen und Herren, diese Begründung liegt komplett neben der Sache, denn in der bisherigen Fassung ist genau wie in der Neufassung nur von „Personen“ und gerade nicht von „Frauen“ und „Männern“ die Rede, ausgenommen ganz zu Beginn in Paragraf 1, dass der Orden ohne Ansehen der Staatsangehörigkeit an Frauen und Männer verliehen wird, und später an der Stelle, wo es um die unterschiedlichen Trageweisen geht. Ansonsten ist dort wie auch in der Neufassung nur von „Personen“ die Rede. Diese Begründung ist deshalb, um es ganz zurückhaltend zu formulieren, eine Zumutung.

Des Weiteren wird angeführt – und das ist die eigentliche Begründung –, die unterschiedlichen Trageweisen, also Damenversion mit Bandschleife zum Anstecken und Herrenversion, die um den Hals getragen wird, hätten eine „unterschiedliche Resonanz“ gefunden. Wie diese aussah, bleibt offen. Hat es Kritik oder Begehrlichkeiten gegeben, etwa von Frauen, die lieber die männliche Version – breites Band mit Kreuz um den Hals – gehabt hätten? Wohl kaum. Dennoch soll es, auf diese vermeintliche Resonanz gestützt, künftig nur noch eine einheitliche, geschlechtsneutrale Ordensversion geben.

Es geht den Genderakteuren, glaube ich, in Wahrheit darum, einen unterschiedlichen Geschlechterbezug möglichst auf allen Ebenen auszurotten. Das ist deren Credo. Offensichtlich passt es nicht ins Weltbild dieser Genderphilosophie, dass es einen Verdienstorden in unterschiedlichen Versionen für Frauen und Männer gibt. Ich will nicht ausschließen – und Frau Aßmann hat es ja bestätigt –, dass auch die Sorge, dem sogenannten dritten Geschlecht gerecht werden zu müssen, die Landesregierung mit zu diesem Gesetzentwurf bewogen haben könnte. Zuzutrauen ist es ihr sicherlich. So hat man sich also für den einheitlichen, geschlechtsneutralen Orden entschieden, und zwar in der Weise, dass die bisherige Damenversion entfällt und die Herrenversion die nunmehr allein gültige ist.

Nun machen wir uns nichts vor, die Frage, ob dieser Akt den Wünschen der Frauen entgegenkommt, hat hier überhaupt keine Rolle gespielt. Es muss doch erstaunen, wie salopp und unbedenklich den Frauen die Männerversion übergestülpt wird.

(Beifall Jens-Holger Schneider, AfD)

Ich habe mir die Mühe gemacht und habe mehrere Frauen befragt, welche Version sie vorziehen würden, wenn ihnen der Verdienstorden verliehen werden sollte. Und ich habe einmütig die Antwort erhalten, dass sie sich für die Version mit Bandschleife zum Anstecken entscheiden würden. Dabei ist mir bewusst geworden, dass die Damenversion in der bisherigen Fassung mit Sicherheit kein Zufall war und gewählt wurde, um damit den Vorstellungen der Frauen gerecht zu werden. Es gibt eine lange Tradition zum Tragen von Accessoires und Schmuck und unterschiedliche Vorstellungen dazu bei Männern und Frauen. Danach scheint es so zu sein, dass Frauen eine Brosche für sich als passender und angenehmer zum Tragen halten als das breite Band mit Orden um den Hals. Was ist daran schlimm? Was ist daran schlimm, dass es natürliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt, die natürlich auch zu unterschiedlichen Ver

haltensweisen, modischem Geschmack und Rollenmustern geführt haben?

Hier jedenfalls gibt es keinen vernünftigen, auf die Gleichwertigkeit der Geschlechter gestützten Grund, die bisherige Männerversion des Ordens als geschlechtsneutralen Orden den Frauen aufzudrücken. Wenn Sie die Sache ernst nehmen und wirklich etwas tiefer beleuchten, können Sie eigentlich unserem Änderungsantrag nur zustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Förster!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wage mal die Prognose, dass wir die 58 Minuten Redezeit hier nicht brauchen werden.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Beifall Rainer Albrecht, SPD)

Und wahrscheinlich hätte sich das Leben in unserem Land auch weitergedreht ohne dieses Gesetz, sage ich auch mal an der Stelle so ganz deutlich.

(Beifall und Heiterkeit bei Dirk Lerche, AfD)

Aber wir haben es jetzt hier vorliegen, wir haben es in der Landesregierung auf den Weg gebracht. Wir hatten eine erste Aussprache dazu, wir hatten eine Debatte im Rechtsausschuss, wo ich erwartet hätte, Herr Kollege Förster, dass Sie genau diese Fragen stellen. Und da war ich schon ein bisschen überrascht, dass Sie in den Beratungen dort mucksmäuschenstill dasaßen. Und ich habe jetzt schon gedacht, dass Sie da die große Genderkeule herausholen

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

und uns erst mal erklären, was das alles für ein Schwachsinn hier ist.

(Zuruf von Nadine Julitz, SPD)

Das haben Sie nicht getan. Und dann musste ich noch mal gestern im Protokoll nachschauen, und da haben Sie wirklich dem Gesetzentwurf so zugestimmt. Und jetzt hier die Pirouette zu drehen und zu sagen, nur, weil die LINKEN eine Aussprache beantragen, haben wir noch mal diskutiert und uns ist gestern 17.00 Uhr noch ein Änderungsantrag eingefallen, also das ist schon eine Pirouette, Herr Kollege Förster, die hätte ich Ihnen nicht zugetraut. Sagen Sie einfach, das ist Ihre Arbeitsweise, erst zustimmen, keine großen Fragen stellen zu dem Thema, und dann hier kurz vorher fällt Ihnen ein, dass man doch noch mal ein bisschen politischen Saft hier rausziehen kann aus dem Thema, wo aus meiner Sicht nicht viel Saft rauszuziehen ist.

Wir haben hier einen soliden Gesetzentwurf. Ich habe es gerade gesagt, man hätte auch mit der alten Version eventuell weiterleben können. Jetzt gibt es an der Stelle diesen Entwurf. Ich finde es auch nicht verkehrt. Wir hatten eine Anhörung gehabt, alle haben sich da auch

positiv zu geäußert in der Verbandsanhörung. Wir haben es im Ausschuss diskutiert, und deswegen finde ich es einfach auch vom Verfahren her schwierig, jetzt hier Dienstagnachmittag dann mit so einem Änderungsantrag zu kommen, werte Kollegen von der AfD. Das ist aus meiner Sicht auch kein guter politischer Stil.

Wie gesagt, diese Fragen hätten Sie stellen können. Ich glaube, das ist ein solider, vernünftiger Gesetzentwurf. Die Welt wird davon nicht untergehen. Was jetzt jeder Einzelne an Vorlieben hat, wo er seinen Orden tragen will, das ist sicherlich jedem selbst überlassen an der Stelle. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, man trägt den Orden, glaube ich, auch nicht täglich, ist jedenfalls meine Erfahrung von denjenigen, die ich kenne, die diesen Orden bekommen. Von daher, finde ich, sollten wir da auch ein bisschen Luft rausnehmen. Wir haben ein klares Votum aus dem Ausschuss, und da sollten wir auch drauf vertrauen. Das ist gut dort vorbereitet worden, deswegen werden wir uns dem Votum aus dem Ausschuss auch anschließen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Ehlers!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir beraten heute das Landesordensgesetz in Zweiter Lesung hier im Landtag, und diese Änderung dieses Gesetzes hat zwei Zielstellungen, die wir befürworten und dem Gesetzentwurf heute auch zustimmen werden.

Das ist erstens, die geschlechtergerechte Sprache einzuführen. Das können wir nur begrüßen. Wir wollen alle Menschen mit dem Verdienstorden ansprechen, und das beginnt eben im Kleinen, so, wie wir kommunizieren und wie es eben auch im Gesetz formuliert ist.

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

Für die Lesbarkeit und Verständlichkeit dieses Gesetzestextes begrüßen wir die geschlechtsneutrale Ansprache, indem wir keine Paarformen mehr verwenden, sondern eben den Begriff der Person. Aus unserer Sicht ist damit verbunden, dass es eben nicht nur um Männer oder Frauen geht, sondern natürlich auch um Transgenderpersonen.