Herr Minister, das, was Sie gerade gemacht haben, zeigt exemplarisch, dass es eben keine Vision ist, sondern dass es sehr wohl möglich ist, das, was wir fordern: Unterrichtung des Landtages. Wenn wir jetzt noch darüber debattieren würden, nicht über den Sinn oder Unsinn dieses Antrages, den wir gestellt haben, sondern über Ihre Maßnahmen, dann hätte das stattgefunden ohne irgendeine zeitliche Verzögerung. Insofern sehen Sie doch selbst, es ist einfach möglich,
Herr Minister, einen Moment bitte! Aber ich gehe davon aus, dass Sie erwidern möchten. Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit dazu. Bitte!
Sehr geehrter Kollege Professor Weber, ich habe Ihnen vorgetragen, was wir machen. Im zuständigen Ausschuss wird jede Woche berichtet über alle Dinge, die den Ausschuss interessieren, und natürlich auch über die Fragen der Entwicklung, wie geht es bei Covid-19 weiter, welche Dinge stehen in Verantwortung, welche Dinge werden beraten und welche Dinge werden vorbereitet.
Von daher bin ich eigentlich ein bisschen enttäuscht, dass Sie mit Ihren Kollegen im Wirtschaftsausschuss nicht kommunizieren, weil die würden Ihnen das eigentlich bestätigen, glaube ich jedenfalls, oder sie trauen sich nicht, Ihrem PGF die Wahrheit zu sagen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem fachlichen Hintergrund „Beteiligung des Landtages zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ und zu den heute diskutierten Dingen hat sich der Gesundheitsminister jetzt hier ausführlich geäußert. Dem kann ich mich auch inhaltlich voll und ganz anschließen, weil es in der Tat so ist, dass heute nichts beschlossen worden ist. Heute sind neue Vorschläge, neue Maßnah
men diskutiert worden. Die Ministerpräsidentin hat dazu, glaube ich, auch eine Pressekonferenz dann heute Nachmittag gegeben. Es wird jetzt das weitere Verfahren so sein, dass auch wir hier im Parlament dann uns mit den Vorschlägen auseinandersetzen müssen. Und wenn Verordnungen überwiesen sind und neue Dinge sich aus diesen Verordnungen ergeben und eine Sitzung des Gesundheitsausschusses stattfindet dazu, dann liegt es doch an uns selber, ob wir auch die Dinge, die neu heute vorgestellt worden sind, in die Diskussion mit einbeziehen. Das ist überhaupt kein Hinderungsgrund, im Gegenteil, ich bin ein Stück weit froh, dass uns das gelungen ist, dass wir so weit gekommen sind.
Natürlich kann man auch hier immer mehr fordern und immer mehr erwarten, da bin ich ein Stück weit bei Ihnen, und es ist auch nichts unmöglich, dass wir da nicht ein Stück weit vorwärtskommen könnten noch. Aber in der Situation, muss ich sagen, da sich das auch tagtäglich ändert, und das erleben wir jetzt ja gerade, ist die Verfahrensweise, so, wie wir sie jetzt gemeinsam errungen haben nach vielen Diskussionen, nach auch nicht ganz einfachen Diskussionen, doch eine Arbeitsgrundlage, auf der wir uns alle wiederfinden können, wenn wir uns dann auch befleißigen, uns auch inhaltlich dort mit einzubringen. Aber das ist hier alles schon dargelegt worden. Deswegen will ich mich hier nicht weiter daran aufhalten, sondern noch zwei, drei Bemerkungen zu Ihrem vorliegenden Antrag machen.
Sehr geehrter Professor Weber, Sie fordern die Landesregierung auf, dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das alles zu regeln. Kann man machen, kann man machen. Man kann aber als Oppositionsfraktion sich auch die Mühe machen, einen eigenen Gesetzentwurf zu erarbeiten und dem Hohen Haus hier vorzulegen. Wir haben den Versuch auch in dieser Hinsicht unternommen und haben dem Landtag auch einen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich weiß gar nicht, wann das war, ich glaube, ziemlich zum Anfang der ersten Welle. Natürlich hat dieser Antrag das Schicksal oder dieser Gesetzentwurf das Schicksal erfahren wie alle anderen Gesetzentwürfe, aber er war immerhin Grundlage für das, was wir jetzt erreicht haben.
Und wenn wir aber bei Ihrer Verfahrensweise bleiben, dann wissen Sie doch auch, wie dann der Hase läuft. Also Sie haben ja nicht mal einen Termin reingeschrieben, dem Landtag einen Gesetzentwurf „bis zum...“ vorzulegen, also die Landesregierung konkret zum Handeln aufzufordern. Gesetzt den Fall, wir würden den Antrag von Ihnen jetzt annehmen, hätte die Landesregierung alle Zeit der Welt, dem Landtag so einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dann wissen wir, wie das Verfahren ist: Die Landesregierung erarbeitet einen Gesetzentwurf, der geht in die Verbandsanhörung, der kommt aus der Verbandsanhörung zurück, wird wieder überarbeitet und dann wird er dem Landtag vorgelegt. Und wenn sich unsere Hoffnungen alle erfüllen, was das Impfen angeht, dann hat sich das vielleicht schon erledigt, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf wollen.
Also schon allein aus diesem Grund ist der vorgelegte Antrag hier heute nicht hilfreich. Also alternativ wäre wirklich gewesen für die Alternative für Deutschland, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen – in Klammern: Der hätte sicherlich auch keine Überweisung gefunden, aber das wäre der praktische Herangehensweg gewesen. Wir hätten über diesen Text hier diskutieren können.
Oder man hätte den Antrag konkreter formuliert, wir erwarten von der Landesregierung erstens, zweitens, drittens. Aber ich bin immer eher so aufgestellt als Oppositionspolitiker, dass, wenn ich etwas möchte, dann mache ich erst zunächst eigene Gedanken, lege was Eigenes vor, denn das ist immer der einfachste Weg, dann zu sagen, Landesregierung, leg mal einen Gesetzentwurf vor. Das hilft uns nicht weiter, und deswegen werden wir auch heute Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Corona-Pandemie hat sich nicht nur für unser Gesundheitssystem, sondern auch für unser politisches System zu einer Herausforderung entwickelt. Ich glaube, das ist unbestritten, egal, wie man jetzt zu dem Gesetzentwurf steht. Und die Pandemie – und das sehen wir ja in diesen Tagen wieder – erfordert natürlich auch oft flexible Reaktionen und Aktionen dort. Von daher ist es, glaube ich, auch ein wichtiger Fakt, der hier zu betonen ist.
Die Maßnahmen hier im Land – und darüber reden wir ja – wurden bis dato per Verordnung durch die Landesregierung ohne Beteiligung des Parlaments erlassen. Das ist in anderen Bundesländern auch so, und es findet eine Beteiligung, eine Diskussion über die Beteiligung der Landesparlamente und auch des Bundestages seit einigen Wochen in der Öffentlichkeit statt. Und aus meiner Sicht ist das auch sehr vernünftig, denn neben den sehr irrationalen Positionen, die von einer „CoronaDiktatur“ sprechen oder gar die Existenz des Virus insgesamt leugnen, gibt es natürlich auch einige ernst zu nehmende Kritikpunkte an den aktuellen Maßnahmen. Das habe ich auch schon häufiger an der Stelle hier betont. Und ich finde, das ist dann auch der Ort hier, wo man darüber reden muss. Und es ist wichtig, dass man sich damit auseinandersetzt.
Und wir haben ja die letzten Tage beobachtet, nachdem man sich ja auf einen bestimmten Kurs festgelegt hat bis Weihnachten, bis zum Jahreswechsel, gibt es jetzt ja quasi täglich einen Überbietungswettbewerb einzelner Protagonisten auf den einzelnen Ebenen – Länderebene, Bundesebene –, und da entsteht bei vielen Menschen, so ist zumindest meine Wahrnehmung, schon der Eindruck, dass dort dieser klare Kompass, der seit März geherrscht hat, ein Stück weit verloren gegangen ist. Und so ist es, glaube ich, richtig, dass man sich mit der Frage auseinandersetzt.
Aber ich bin schon etwas erstaunt, meine sehr verehrten Kollegen von der AfD, dass wir heute hier diesen Gesetzentwurf oder diesen Antrag auf einen Gesetzentwurf vorliegen haben, denn der Landtag hat sich am 27. November ja mit der Beteiligungsfrage des Parlamentes befasst und hat hier einen mehrheitlichen Beschluss, der zumindest von drei Fraktionen getragen wurde, getroffen an der Stelle. Über das Verfahren haben meine Vorredner bereits etwas gesagt.
Und wir haben – und das war auch Konsens – am 2. Dezember in der vergangenen Woche im Rechtsausschuss, finde ich, ein sehr gutes, konstruktives Expertengespräch durchgeführt. Und da war ich schon etwas überrascht, dass Sie eine Woche vor diesem Gespräch quasi schon wussten, was das Ergebnis ist, und uns diesen Antrag schon auf den Tisch gelegt haben. Ich finde das dann einen etwas schwierigen Stil im Umgang miteinander, weil wir haben genau dort diese Frage diskutiert, wie kann man das Parlament stärker einbinden, was macht Sinn, was ist auch praktikabel. Und wenn man sich die einzelnen Stellungnahmen anschaut, wenn man auch dabei gewesen ist, die einzelnen Beiträge sich angehört hat – nun war das ja durchaus sehr differenziert, ich glaube, da kann man jetzt nicht sagen, das war hundert zu null für eine Beteiligung des Parlaments über verschiedene Maßnahmen.
Und von daher waren für mich folgende Punkte auch in der Anhörung ganz spannend – und das will ich gerne auch an der Stelle noch mal betonen –, erstens der Punkt, dass eine Maßnahme nicht unbedingt höher legitimiert ist, wenn sie durch das Parlament beschlossen ist. Natürlich hat genauso die Regierung auch eine Legitimation, genau wie die anderen Gewalten auch, so wie Justiz auch und die Gerichte, die ja auch sich mit den Maßnahmen auseinandersetzen, den Corona-Maßnahmen, die natürlich auch eine Legitimation haben. Deswegen sollte man nicht so tun, als ob alles, was von der Regierung kommt, per se irgendwo nicht legitimiert ist, denn natürlich ist die Regierung auch legitimiert. Die Ministerpräsidentin ist hier von diesem Haus gewählt worden, die Minister sind hier ernannt worden. Und es ist auch rechtlich abgesichert über das Infektionsschutzgesetz.
Da, meine sehr verehrten Damen und Herren, fand ich nur sehr spannend – und die Zahlen hat ja der Professor Muno von der Universität Rostock geliefert, die ForsaZahlen –, dass das Vertrauen in die politischen Institutionen, und es wird ja bei dieser Debatte auch immer ein Stück weit suggeriert, die Menschen haben weniger Vertrauen, ja in den letzten Monaten eher zugenommen hat. Er hat die Forsa-Zahlen aus dem Mai 2020 genommen und verglichen mit denen aus dem Januar. Wir sehen einen Zuwachs bei der Bundeskanzlerin um 22 Prozent auf 72 Prozent, bei der Bundesregierung um 26 Prozent auf 60 Prozent, beim Bundestag um 13 Prozent auf 54 und auch bei den Parteien insgesamt um 9 Prozent auf 25. Sie sehen also, trotz der, ja, vielleicht nicht ausreichenden Beteiligung des Parlamentes steigt in dieser Krise das Vertrauen in die demokratischen Institutionen. Und ich glaube, das ist eigentlich auch ein gutes Zeichen für unseren demokratischen Rechtsstaat.
Und wenn man sich auch mal die Zuarbeit dort angeschaut hat der Uni Rostock, des Instituts für Politik und Verwaltungswissenschaften, über die einzelnen parlamentarischen Aktivitäten, das empfehle ich Ihnen wirklich
mal, was die einzelnen Landtage, was der Bundestag gemacht hat, dann zeigt das ja auch, dass hier durchaus eine Beteiligung stattfindet. In Mecklenburg-Vorpommern wurden dort 167 Vorgänge aufgezeichnet, unter anderem Befragungen, zwei Gesetzentwürfe, 89 Kleine Anfragen und so weiter und so fort. Also das Thema findet statt. Das ist nicht das, was Sie wollen, das weiß ich auch, aber wir können ja trotzdem an der Stelle mal festhalten, dass hier eine parlamentarische Beteiligung in allen Landesparlamenten stattfindet.
Deswegen würde ich sehr dafür werben, dass man sich jetzt noch mal anschaut, was haben die Experten wirklich vorgeschlagen. Das ist dann, glaube ich, fair, dass man sich das in Ruhe noch mal anschaut. Wir haben ja gesagt, das Modell aus Baden-Württemberg – hat der Kollege Manthei ja auch betont, den haben Sie ja zitiert – ist ein Modell, was man sich mal anschauen kann. Was ist das? Wie ist das praktikabel? Ist das umsetzbar auch für unser Land? Denn, wie gesagt, einerseits müssen wir – und da bin ich voll und ganz bei Harry Glawe –, muss man natürlich auch flexibel sein in solchen Situationen. Und natürlich, ich glaube, es war ein SPD-Kollege auf Bundesebene, der gesagt hat, unsere Verfassung sieht die Runden der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin nicht vor.
Da kann man auch sagen, Ähnliches gilt auch für den MV-Gipfel hier im Land, wobei ich sage, es ist richtig, auch mit den Kommunen und mit den Betroffenen das zu diskutieren,
so wie heute Vormittag, und nicht über die Köpfe hinweg das zu diskutieren. Und genauso wichtig, und die Forderung ist ja immer, auf Bundesebene auch zu sagen, bekommt da doch mal eine gemeinsame Linie hin! Wieso gibt es da dieses Konzert der 16 Länder und des Bundes?! Deswegen ist es ja auch richtig, dass sich die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten da austauschen. Und das ist natürlich völlig unvorstellbar, wenn quasi 16 Landesparlamente parallel irgendwie tagen würden. Das ist ja auch gar nicht umsetzbar. Und deswegen, glaube ich, ist dieses Format auch richtig.
Dann ist halt die Frage, und das sage ich auch mal als Parlamentarier ganz deutlich, wenn ich für etwas die Hand hebe, dann möchte ich natürlich ehrlicherweise auch vorher darüber mitreden und nicht im Nachgang etwas legitimieren. Deswegen ist es, glaube ich, auch gut, dass wir dann wahrscheinlich nächsten Dienstag uns hier zusammen treffen werden, um über die aktuellen Maßnahmen dann auch hier zu beraten.