Schülerinnen wollen und sollen lernen. Sie bemängeln etwas und die zuständige Behörde nimmt es nicht auf. Auch hier: Fachleute wissen, was sie zeigen wollen, wo sie langgehen müssen, was die Beschilderung bedeutet. Es geht um den Eindruck, den die Besucherinnen und Besucher haben, denn diese wollen ja erst Fachleute werden. Wünschenswert wäre, diese Hinweise gelegentlich aufzugreifen, nicht mit den Fachaugen zu schauen, sondern einfach auch mal mit Gästeaugen. Das können wir als Abgeordnete auch tun, wenn wir einfach mal wieder unsere Landeseinrichtungen, unsere Museen, Theater, Gedenkstätten besuchen, vielleicht fällt uns dann auch etwas auf. Eingaben und Petitionen sind ein demokratisches Recht der Mitwirkung, der Mitgestaltung. Diese Schulklasse hat das getan und das ist tatsächlich ein gutes Zeichen.
Wir werden dieser Beschlussvorlage zustimmen, damit die Menschen einen Bescheid über ihre Petition bekommen, und natürlich erwarten wir eine verständliche, eine einfache und eine leichte Sprache. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt Ihnen die Sammelübersicht mit Beschlüssen zu 105 Petitionen vor. Davon konnten rund 20 Prozent im Sinne der Petentinnen und Petenten positiv abgeschlossen werden. Zunächst mag dies nicht viel erscheinen, aber wenn wir die Gründe berücksichtigen, die zu einer Ablehnung führen, die heute schon der Herr Dachner eben dargelegt hat, dann ist das durchaus ein respektabler Wert, der aus meiner Sicht zeigt, dass sich alle Mitglieder des Petitionsausschusses bemühen, im Sinne der Petenten zu entscheiden, sofern dies möglich oder auch sinnvoll ist.
Ich hatte ursprünglich eigentlich gedacht, Ihnen noch mal zwei weitere Petitionen vorzustellen, aber aufgrund der Tatsache, dass das meiste eigentlich schon gesagt ist, möchte ich mich zum einen noch mal anschließen an das, was Herr Dachner schon sagte, dass die Mitarbeit im Petitionsausschuss sehr angenehm ist. Wir sind sehr konstruktiv unterwegs, das gefällt mir ausgezeichnet.
Auf das, was Frau Larisch gerade sagte, möchte ich auch ganz kurz eingehen. Zum einen haben Sie sicherlich recht, dass sich zeigt, dass einige Bescheide nicht im Sinne der Bürger geschrieben werden, allerdings, die Verallgemeinerung, die jetzt hier gerade rumkam, möchte ich so nicht stehen lassen. Es ist auf der einen Seite sicherlich richtig, dass einige Bescheide nicht gut formuliert sind, andererseits muss man sie sicherlich in Relation setzen zu den Bescheiden, die zu Vorgängen geführt haben, die nicht beanstandet worden sind, das heißt eine Relation herstellen, dann kann man sicherlich darüber reden. Das ist das eine, was ich da vielleicht noch anmerken möchte.
Dann das Zweite: Wenn wir jetzt das Thema der Windkraftanlagen mal außer Acht lassen, hat sich die Anzahl der Petitionen im letzten Jahr im Vergleich zu den vorhe
rigen Jahren nicht wesentlich erhöht. Grundsätzlich bin ich auch der Ansicht, dass eine Erhöhung der Petitionen dazu führt, dass die Menschen sich mehr mitgenommen fühlen und ein offenes Ohr haben. Und das ist etwas, was wir im Petitionsausschuss jederzeit versuchen. – Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/435 abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – JugendMobilität verbessern – Fahrerlaubnis-Verordnung anpassen, auf Drucksache 7/415.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Jugend-Mobilität verbessern – Fahrerlaubnis-Verordnung anpassen – Drucksache 7/415 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern steht in Fragen der Mobilität vor einer neuen Herausforderung. Um einer Zersiedelung und Abwanderung im ländlichen Raum entgegenzuwirken, müssen die Menschen neben der allgemeinen Daseinsvorsorge über eine ausreichende Mobilität verfügen. Auch so kann am Ende dem demografischen Wandel entgegengewirkt werden.
Gerade aus diesem Grunde haben wir als CDU uns immer wieder für eine Verbesserung der Mobilität für Jugendliche im ländlichen Raum eingesetzt. Schon seit Langem fordern wir die Absenkung des Mindestalters für Mopedführerscheine und das begleitete Fahren.
Ziel dieser Maßnahme ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse auch in strukturschwachen ländlichen Gebieten, die besonders vom demografischen Wandel betroffen sind, zu gewährleisten.
Hierfür soll in einem ersten Schritt das Mindestalter für Mopedführerscheine von derzeit 16 auf 15 Jahre und später, sofern es rechtlich möglich ist, auch das Alter für das begleitete Fahren von 17 auf 16 abgesenkt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die individuelle Mobilität im ländlichen Raum ist gerade für Jugendliche ein sehr wichtiges Thema. Nur, wenn junge Menschen mobil sind, können sie auch ausreichend am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilnehmen. Die Bundesregierung hat mit der Dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung im Mai 2013 die Grundlage für den Modellversuch „Moped mit 15“ geschaffen. In den Ländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurde dieses Projekt ins Leben gerufen. Wir sind der Auffassung, dass sich unser Land an diesem Modellprojekt beteiligen sollte. Auch das Land Brandenburg hat sich vor Kurzem für eine Beteiligung an diesem Modellprojekt ausgesprochen.
Bereits im Juli 2011 hat der Deutsche Bundestag einen Beschluss gefasst, das Mindestalter für die Fahrerlaubnis Klasse AM, das heißt Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, auf 15 Jahre zu senken. Die derzeitigen Erfahrungen der Länder Thüringen, SachsenAnhalt und Sachsen zeigen ein sehr positives Ergebnis dieses Modellversuchs. Die Teilnehmer wachsen frühzeitig in das Verkehrsgeschehen hinein und sammeln Erfahrungen im Straßenverkehr. Aus diesem Grunde ist es notwendig, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass aus dem Modellprojekt auch eine abschließende Rechtsgrundlage entwickelt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, nur, wenn Jugendliche im ländlichen Raum die weiten Wege zur Schule und zur Ausbildungsstätte angemessen zurücklegen können, wird es auch für diese Regionen eine Zukunft geben. Im Interesse der örtlichen Bindung junger Menschen ist daher die Erhöhung der Mobilität ein sehr wichtiges Kriterium, um den Wegzug dieser Bevölkerungsgruppe zu verhindern.
Meine Fraktion steht sowohl dem Modellversuch „Moped mit 15“ als auch dem begleiteten Fahren mit 16 äußerst positiv gegenüber. Nicht umsonst war diese Forderung ein zentraler Teil des CDU-Wahlprogramms zur Landtagswahl. Wir sind der Auffassung, dass die Jugendlichen in unserem Land durchaus in der Lage sind, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Die Ergebnisse des laufenden Modellversuchs, aber auch des bisherigen begleiteten Fahrens ab 17 sind durchweg positiv. Aus diesem Grund ist es notwendig, den bereits eingeschlagenen Weg weiterzugehen, um die Mobilität der Jugendlichen in diesem Land zu verbessern. Ich würde mich über eine breite Zustimmung zu unserem Antrag freuen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat zunächst der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Christian Pegel. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern – eben schon angesprochen – war beim Modellversuch des begleiteten Fahrens mit 17 als eines der Testpilotenbun
desländer von Anfang an dabei. Sie wissen, dass aus diesem Modellvorhaben, an dem wir teilgenommen haben, längst eine bundesweite Gesetzesänderung geworden ist, also geltendes Recht. Das ist nach unserer Überzeugung ein außerordentlich positives Beispiel für eine erfolgreiche Verkehrssicherheitsarbeit. Ich sage gern gleich noch was dazu.
Ein ähnliches Modellvorhaben führt das Bundesverkehrsministerium seit mehreren Jahren zum Mopedführerschein mit 15 durch. Durchgeführt wird das derzeit – eben angesprochen – in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Hintergrund ist, dass im Normalfall für den Mopedführerschein zurzeit nach den entsprechenden Bundesregelungen das Mindestalter 16 Jahre ist. Angesichts – auch das wurde angesprochen – bundesweiter Herausforderungen durch demografische Entwicklungen, in der Tat nicht kürzer werdende Wege zwischen Wohnstätten 15-Jähriger und deren Schul- oder Ausbildungsstätten und auch durch finanzielle Grenzen, die einem uneingeschränkten öffentlichen Personennahverkehr rund um die Uhr auch bei uns im Land gesetzt sind, ist dieses Modellvorhaben ein Versuch, selbstbestimmte Mobilität vor allem im ländlichen Raum früher möglich zu machen.
Soweit der Abgeordnete das eben ansprach, damit sei der Gordische Knoten durchgeschlagen, wird das schwierig, weil wir auch unter 15 noch einige Altersgruppen haben. Aber wir können zumindest versuchen, ein Stück weiter in diese Altersgruppen vorzudringen. Genau mit dieser Frage beschäftigt sich der im Übrigen schon seit Mai 2013 laufende Modellversuch „Moped mit 15“. In den drei teilnehmenden Bundesländern können Jugendliche derzeit bereits in einem Alter von 15 Jahren in der Fahrschule den Führerschein der Klasse AM – so heißt es nach heutigen Klassifizierungen – für Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometern erwerben.
Dreh- und Angelpunkt dieses Versuchs ist aber die Frage: Sind auch 15-Jährige in der Lage, sich mit dem Moped sicher im Straßenverkehr zu bewegen, ohne sich oder andere unverhältnismäßig stärker zu gefährden, als das alle anderen Verkehrsteilnehmer, die es ja schon gibt, auch tun?
(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Ja, das sind sie. Ich kenne das von früher. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)
Oder andersherum formuliert: Steigt die Verkehrsgefahr für die jungen Fahrerinnen und Fahrer zu ihren Lasten – es geht nicht nur um andere, sondern auch um sie selbst – oder zum Nachteil der allgemeinen Verkehrssicherheit signifikant an, wenn schon mit 15 statt erst mit 16 Jahren der Mopedführerschein erworben werden kann?
Um auf diese, wie ich finde, sehr nachvollziehbaren Fragen – der Parlamentarische Geschäftsführer sagt, er beantwortet die alle mit links –
wird der Modellversuch wissenschaftlich durch die Bundesanstalt für Straßenwesen, die BASt, begleitet. Diese BASt wertet das Modellvorhaben über seine Laufzeit von fünf Jahren bis zum April 2018 akribisch aus.
Und noch einmal, um allen – bei Ihnen nicht, das habe ich ja verstanden, Herr Renz – möglicherweise jetzt geäußerten Bedenken schon im Vorhinein deutlich zu begegnen: Dabei wird natürlich untersucht, ob sich die 15jährigen Mopedfahrer auf die Verkehrssicherheit auswirken und wenn ja, wie. Aber – und da haben Sie schon gesagt, das Ergebnis kennen Sie – diese Auswirkungen müssen nicht zwangsläufig negativ sein. Das ist eben keinesfalls ausgemacht. Dass das sehr gut funktionieren kann, haben Sie gerade angeregt: In den fünf ostdeutschen Bundesländern ist das zu DDR-Zeiten über viele Jahrzehnte erfolgreich praktiziert worden.
Damals war das Mopedfahren bereits mit 15 möglich, ohne dass das bekannte negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hatte. Umgekehrt werden wir auch eingestehen müssen, die Verkehrssituation hat sich seit den 70ern/80ern ein bisschen verändert,
im Übrigen in allen 16 Bundesländern, sodass das durchaus sinnvoll ist, diesen Modellversuch abzuwarten.