Sie haben hier ordentlich aus dem Hut des politischen Aktionismus gezaubert und praktisch ein Kaninchen nach dem anderen hervorgezaubert. Wir bieten ja grundsätzlich an, auch Ihre Anträge zu unterstützen. Sie wissen das, Sie haben das auch gestern in der Landtagssitzung wieder festgestellt. Wir haben da keine Ideologie. Wenn wir einen Antrag für unterstützenswert halten, werden wir ihn unterstützen. Hier haben Sie allerdings einfach übertrieben. Ihre Forderungen gehen einigermaßen an einer realistischen Umsetzungsmöglichkeit vorbei und sind reichlich unausgegoren.
Im Einzelnen: II.1 ist wieder so ein überflüssiger Antrag. Wieso soll die Landesregierung über das Ergebnis eines Gutachtens der Bundesregierung unterrichten? Das können wir auch selber nachlesen. Und wieso soll die Landesregierung die Ergebnisse eines Gutachtens umsetzen? Das wird sie kaum können, es geht hier um Bundesrecht. Bestenfalls könnte sie aufgefordert werden, sich für dieses oder jenes einzusetzen.
Zu II.2, zum Aktionsplan, der gefordert wird: Was für ein Aktionsplan soll denn bitte schön entworfen werden?
Und an diesem Aktionsplan sollen nun gleich noch alle Akteure beteiligt werden. Geht nicht auch erst einmal eins nach dem anderen?
So geht es weiter bei II.3, da soll ein Modellprojekt angeregt werden. Was soll in dem Modellprojekt überhaupt passieren, wer soll daran beteiligt sein und vor allem, welche Kosten würden dort entstehen? Alles ungeklärte Fragen.
Zu II.4: Welche bessere Unterstützung soll denn gewährleistet werden, durch welche Werbemittel? Welche Kosten werden verursacht?
Die AfD-Fraktion erkennt an, dass eine Erhöhung der Berufsbetreuervergütung vorgenommen werden muss. Dies hat zwei Gründe. Zum einen ist die Vergütung seit dem 1. Juli 2005 unverändert. Es ist klar, dass eine Anpassung allein schon aufgrund der Inflation vorgenommen werden muss. Aber nicht nur das, eine gravierende Verschlechterung ist für die Betreuer durch die Gerichtsstrukturreform der SPD/CDU eingetreten, denn hierdurch haben sich für einen Teil der Betreuer der zeitliche Aufwand für Betreuungen und insbesondere die Fahrtkosten gravierend erhöht. Stellen Sie sich doch ganz einfach den Berufsbetreuer in Heringsdorf auf der Insel Usedom vor, der seit Schließung des bislang zuständigen Amtsgerichts Wolgast nunmehr für seine Gerichtstermine bis nach Greifswald fahren muss! Dank der Gerichtsstrukturreform hat sich sein Weg glattweg verdoppelt.
Nun muss man wissen, wie das Vergütungssystem funktioniert. Das ist seit dem 1. Juli 2005 im Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern geregelt. Darin sind für die Betreuer Pauschalvergütungen vorgesehen. Mit diesen werden alle Aufwendungen abgegolten. Das heißt, ein Betreuer hat keinen gesonderten Anspruch auf Abrechnung seiner Fahrtkosten. Wenn man sich nun vorstellt, dass die Vergütungen bundesweit gelten, das heißt in einem Stadtstaat genauso wie in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern, fragt man sich ohnehin schon, ob das so richtig sein kann. Dank der Gerichtsstrukturreform hat sich dieses Problem aber wiederum weiter verschärft. Dies hat das Expertengespräch im Rechtsausschuss am 1. März bestätigt. Die angehörten Berufsbetreuer bestätigten, dass sich die Anfahrtswege aufgrund der Gerichtsstrukturreform teilweise erheblich vergrößert haben.
Dennoch ist auch dieser Antrag nicht zustimmungsfähig. Der Kernpunkt ist, dass das Land MecklenburgVorpommern über die Betreuervergütung gar nicht zu entscheiden hat.
Zudem stellt sich die Frage, wieso soll es in ein Gesetzgebungsverfahren – das muss man noch mal betonen, das ist hier, glaube ich, bisher untergegangen –, in dem es um ein ganz anderes Thema geht. Das ist das, was aus dem Bundesrat kommt. In dem Gesetzgebungsverfahren geht es um Vertretungsbefugnisse unter Eheleuten und dort soll nun die Betreuervergütung angehängt werden. Es gibt dort keinen Zusammenhang. Es geht um gänzlich unterschiedliche Gesetze, die geändert werden sollen. Hier ist allein das Betreuer- oder vor allem das Betreuervergütungsgesetz betroffen.
Zudem ist der Antrag auch inhaltlich unklar. Welche Vergütung soll denn nun konkret um 15 Prozent erhöht werden? Es gibt nicht die Vergütung, sondern die Vergütung besteht aus einem System von Stundensätzen und sogenannten Stundenansätzen. Vermutlich meint der Antragsteller die Stundensätze, so, wie es die Bundesregierung vorgeschlagen hat.
Nicht zuletzt mangelt es an einer Prüfung der finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Wie die Justizministerin im Rechtsausschuss mitgeteilt hat, hatte sie bereits abgeschätzt, welche Kosten es verursachen würde, wenn der Vorschlag der Bundesregierung zur Erhöhung der Betreuervergütung verwirklicht werden würde. Hiernach würden Mehrausgaben von rund 3,6 Millionen Euro den Landeshaushalt belasten.
Abschließend wundere ich mich selbst über den Vorschlag der Bundesregierung. Auf der einen Seite sieht er eine 15-prozentige Erhöhung der Vergütung vor, auf der anderen Seite weist er in der Begründung darauf hin, dass in der nächsten Legislaturperiode, also in sechs Monaten, das gesamte Pauschalvergütungssystem sowieso auf den Prüfstand gehört, dies deshalb, weil eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Untersuchung – sie wurde vorhin schon erwähnt – zum Thema „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ erst bis Ende August dieses Jahres abgeschlossen sein wird. Ich frage mich also, wieso man diese Untersuchung nicht abwarten kann. Die AfD-Fraktion wird sich daher in der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank.
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der Tat Anfang März eine sehr interessante Rechtsausschusssitzung gehabt und die Probleme, die sich im Betreuungsrecht auftun, zur Kenntnis erhalten in erster Linie. Und auch da sind schon die Zahlen von
3,6 Millionen Euro und der 15-prozentigen Erhöhung bereits gefallen, also das hat uns jetzt hier nicht überrascht. Im Grunde genommen hat Frau Ministerin treffend alle Punkte des Antrags kommentiert und als nicht zustimmungsfähig identifiziert. Dem werden wir uns vollumfänglich anschließen,
Was uns die Anhörung oder die Behandlung im Rechtsausschuss eindeutig gezeigt hat, ist, dass das ursprüngliche Modell der Betreuung so eigentlich nicht aufgeht. Das war mal ursprünglich wesentlich mehr auf das Ehrenamt ausgerichtet, verlagert sich aber immer mehr auf das Hauptamt, und es hat sich gezeigt in dieser Behandlung im Rechtsausschuss, dass die einzelnen Betreuer eigentlich viel zu viele Personen betreuen, und daraus erklärt sich für mich auch diese 15-prozentige Erhöhung der Pauschalen, die bereits jetzt auf Bundesebene beschlossen werden sollen, was ja noch nicht passiert ist, weil die Betreuer dann in die Lage versetzt werden könnten, eben nicht so viele Personen betreuen zu müssen, um einigermaßen auskömmlich ihren Beruf auszuüben.
Ich möchte noch mal deutlich hervorheben, dass die ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen ja weitab von den Pauschalen der Berufsbetreuer sind. Dieser Gruppe, die mit viel Herzblut und aus reiner Menschenliebe bei den Hürden oder Schwierigkeiten, die wir durch unser Flächenland hier zu verzeichnen haben, dieses Amt ausübt, der gebührt allerdings unser besonderer Dank, und diese Berufsgruppe kann man durchaus auch mal gesondert hier und heute nennen.
Ich will mich, da die Frau Ministerin hier so schön ausführlich alles dargelegt hat, ziemlich kurzfassen.
Frau Bernhardt, Sie haben vorhin gesagt, wir in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen uns damit erst sehr spät. Das mag auf Sie zutreffen, will ich nicht in Abrede stellen, bei anderen ist es sicherlich nicht so. Mit dem Betreuungsrecht haben wir uns schon oft auseinandergesetzt, vielleicht nicht öffentlich hier im Landtag, aber dieses Thema ist allgegenwärtig. Schon allein aus der demografischen Entwicklung unseres Landes heraus wird das bei uns – intern jedenfalls – öfter besprochen.
zum Zweiten Zwischenbericht des Forschungsauftrags „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ können Sie lesen: „Die Diskussion, wie die Umsetzung dieser Anforderungen durch eine qualitativ adäquate Betreuungsarbeit erfolgen kann, bestimmt die Qualitätsdebatte im Betreuungswesen schon seit längerer Zeit und wirft verschiedene Fragen auf. Dazu gehören sowohl Fragen zu den notwendigen Strukturen und Voraussetzungen, um quali
tativ hochwertige Arbeit leisten zu können, als auch Fragen danach, was Betreuungsqualität ausmacht“, und so weiter und so fort. Das war ja auch der Hintergrund – weil man sich mit diesen Fragen schon lange auseinandersetzt –, warum das Bundesjustizministerium das Forschungsvorhaben überhaupt ausgeschrieben hat.
Also es hat insgesamt eine lange Geschichte, bei Ihnen vielleicht eine ganz kurze. Aber dann mal eben hier mit diesem Antrag um die Ecke zu kommen, obwohl das noch gar nicht abgeschlossen ist – Sie sagen, Sie sind spät darauf gestoßen, das stimmt offensichtlich –, und Sie wollen sofort hier Lösungen anbieten, bevor das Vorhaben, bevor der Bericht überhaupt auf dem Tisch liegt, wohl wissend, dass wesentliche Punkte ja noch gar nicht umgesetzt sind. Es kommt ja noch der siebte Abschnitt sozusagen als Grundlage für diesen Abschlussbericht und es stehen noch Arbeiten aus, die auch noch eine Weile dauern werden.
Trotz alledem wissen Sie jetzt schon wieder, was erforderlich ist und was wir machen müssen, und beauftragen damit die Landesregierung, sich bei der Bundesregierung einzusetzen und so weiter und so fort. Also das ist doch wirklich,...