Das Ganze bestärkt uns trotzdem in unserer Forderung, die Landesregierung möchte sich im Bundesrat für eine Erhöhung der Stundensätze der Vergütung starkmachen. Außer dem Einwand „Wir haben doch kein Geld“ kann ich mir nicht recht vorstellen, was die Justizminister gegen diese Erhöhung vorgebracht haben. Einerseits sind die ermittelten Zahlen im vorangegangenen Gutachten insofern belastbar, als die Einnahmen- und Ausgabenentwicklungen in den Jahren 2008, 2013 und 2014 untersucht und ausgewertet wurden, und danach, nach dieser Untersuchung, sind die Roherträge in dem benannten Zeitraum um 15 Prozent gestiegen, was auch vergleichbaren Berufsgruppen im Sozialwesen entspricht. Insofern stellen diese rund 15 Prozent für uns eigentlich nur einen Mindestwert dar.
Außerdem geht im Betreuungswesen die Schere zwischen geleisteter und vergüteter Arbeit seit Jahren immer weiter auseinander. Ich möchte das am Beispiel des Hartz-IV-Antrages beleuchten, den die Betreuer für die Betreuten ausfüllen müssen. Vor einigen Jahren hatte ein Hartz-IV-Antrag noch zwei Blätter Umfang, das hat ausgereicht, heute müssen die Antragsteller oder eben der Betreuer einen halben Roman schreiben. Und das ist in ganz vielen Bereichen so, das zieht sich weiter fort. Aus diesem Grunde halten wir auch dringend eine Anpassung der Vergütung für angebracht, dass man mal schaut, entsprechen die Vergütungssätze noch dem, was damals beschlossen wurde.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns aber auch generell mit dem Betreuungswesen intensiver auseinandersetzen. Wenn man in unseren Haushalt schaut, fällt einem auf, dass der Ausbau der Berufsbetreuung nicht so recht gewünscht ist. Die Vergütung soll nach der Antwort einer Kleinen Anfrage so bleiben, wie sie ist, und ein Berufsbild des Betreuers soll es auch nicht geben. Scheinbar setzt man hier auf die ehrenamtliche Betreuung, so jedenfalls unser Eindruck.
Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist. Natürlich ist die ehrenamtliche Betreuung unglaublich wichtig und muss auch gefördert werden. Für den Betreuten ist es natürlich besser, wenn diese Dinge von einem Angehörigen übernommen werden, das ist gar keine Frage. Meine Befürchtung ist aber, dass wir den Bedarf an Betreuung in Zukunft noch weniger als jetzt über die ehrenamtliche Betreuung sicherstellen können. Das liegt einerseits daran, dass die Fälle mit schwerer Suchtproblematik nur schwer von Angehörigen bewältigt werden können. Die sind häufig doch emotional sehr nah dran und haben andere Dinge zu erledigen. Aber gerade auch bei der Betreuung älterer Menschen haben wir immer mehr das Problem, dass es da kaum noch jemanden geben wird, der das machen kann. Die Kinder haben das Land verlassen, leben in Hamburg, in Köln oder in anderen Regionen, von wo aus es kaum möglich ist, seine Eltern auf diese Entfernung in Mecklenburg-Vorpommern zu betreuen. Und dass das Drittel der über 65-Jährigen sich dann gegenseitig betreut, glaube ich auch nicht so recht.
Wir brauchen da also Alternativen. Abhängig von den Ergebnissen des Abschlussberichtes schlagen wir deshalb zunächst vor, unter Einbeziehung aller Akteure einen Aktionsplan zur Qualitätssicherung der rechtlichen
Betreuung zu entwickeln. Ich selbst könnte mir beispielsweise vorstellen, dass man wirklich einmal ernsthaft über die Schaffung eines Berufsbildes „Berufsbetreuer“ nachdenkt. Die Regierung sieht das in diesem Punkt anders. Die Regierung vertrat aber auch die Auffassung, dass die Vergütung sich bewährt habe und nichts geändert werden müsse. Da sagt das Gutachten jetzt etwas anderes und insofern hoffen wir auf einen Erkenntnisgewinn.
Ähnlich stellt es sich für mich mit dem Berufsbild dar. Die Regierung geht davon aus, dass es verschiedene Aufgabenkreise gibt, die eine Betreuung erfordern könnten. Da es aber unzählig verschiedene Aufgabenkreise gibt, ist es nicht möglich, ein genaues Berufsbild zu definieren. Tatsächlich geht diese Betrachtung an den mittlerweile bestehenden Realitäten vorbei, so meinen wir. Da wird nämlich für einen zu Betreuenden ein einziger Betreuer bestellt, und der muss dann alles können. Ich denke, da kann man sich mittlerweile nicht mehr verschließen und auch das muss man akzeptieren. Unter dem Strich sehe ich deshalb die Schaffung eines Berufsbildes als Chance, um auch zukünftig die Qualität der Betreuung sicherzustellen.
Zweitens schließt sich noch eine Forderung nach einem Modellprojekt an, in dem der Aktionsplan umgesetzt wird. Hier wird sich zeigen, inwiefern die qualitative Zusammenarbeit zwischen dem Betreuungsverein, den Betreuern und den Gerichten noch weiter ausbaufähig ist. Es sind jetzt schon einige Punkte aus unserer Sicht offensichtlich, wo es da klemmt. Ich denke an die regelmäßig auftauchende Diskussion um die Dauer bis zur Festsetzung der Vergütung und der dann erfolgten Auszahlung, was gerade die Berufsbetreuer, die darauf angewiesen sind, vor große Herausforderungen stellt.
Und wenn man sich das dann genau anschaut, findet man auch noch wesentlich mehr, wo man etwas verbessern muss.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag betont die Bedeutung der rechtlichen Betreuung. Da bin ich mit Ihnen, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, völlig eins. Ihres Antrags allerdings, das muss ich an dieser Stelle schon gleich vorab sagen, bedarf es im Moment gar nicht, das werden Sie im Einzelnen gleich sehen.
(Marc Reinhardt, CDU: Siehste! – Torsten Renz, CDU: Peter Ritter ist überrascht. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Die rechtliche Betreuung stellt sicher, dass Volljährige, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können, Unterstützung und Schutz erhalten, um gleichberechtigt agieren zu können. Die von den Betreuungsgerichten des Landes bestellten ehrenamtlichen und beruflichen Betreuerinnen und Betreuer leisten unumwunden Großartiges, um dieser Aufgabe auch gerecht zu werden. Wichtige weitere Akteure sind die Betreuungsbehörden und die insbesondere mit der Querschnittsarbeit befassten anerkannten Betreuungsvereine. Der Bedeutung dieser Aufgabe sind sich alle Akteure bewusst, dazu muss der Landtag keinen Beschluss fassen.
Soweit zu Ziffer I.1 des Antrages festgestellt werden soll, dass „die Notwendigkeit rechtlicher Betreuung aufgrund der demografischen Entwicklung weiter zunehmen wird“, ist sich die Landesregierung dessen natürlich seit Jahren bewusst. Die Erkenntnis, dass mit einer älter werdenden Bevölkerung auch der potenzielle Bedarf an rechtlicher Betreuung zunimmt, ist nicht neu und bedarf keiner Beschlussfassung. Die Zahlen zeigen gegenwärtig, dass sich der über viele Jahre erhebliche Anstieg der Gesamtzahl der Betreuungsverfahren im Land – wenn auch auf hohem Niveau – abflacht. Insgesamt ist die Zahl der Verfahren von rund 34.000 im Jahr 2010 auf rund 35.000 im Jahr 2015 gestiegen. Bei den Erstbestellungen von Betreuern setzt sich sowohl im Bund als auch im Land der Trend zu einer Zunahme beruflicher Betreuung fort. Ihr Anteil liegt gegenwärtig bei ungefähr 33 Prozent. Wir werden die weitere Entwicklung hier genau im Blick haben, darauf können Sie sich verlassen.
Das Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung und die Bedeutung der darauf ausgerichteten Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine hat der aktuelle Koalitionsvertrag in Ziffer 450 als wichtigste Aufgabe ausdrücklich anerkannt. Für die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine, insbesondere die Gewinnung, Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer, wird gegenwärtig unter Federführung meiner Kollegin im Sozialministerium die Richtlinie für die Landesförderung der Betreuungsvereine, gerade auch mit Blick auf den gestiegenen Beratungsbedarf, etwa auch zur Vorsorgevollmacht, überarbeitet. Den Feststellungsantrag zu Ziffer I.2 brauchen wir dazu allerdings eben auch nicht.
So zeigen dann auch die Ziffern I.3 und II.5 Ihres Antrags, worum es Ihnen eigentlich geht. Es geht Ihnen im Kern um eine vorzeitige Festlegung zur Frage der Vergütungshöhe für berufliche Betreuer, obwohl der notwendige Entscheidungsprozess zu dieser bundesgesetzlichen Regelung aus Sicht der Länder noch nicht abgeschlossen ist. Dazu komme ich noch mal gesondert.
Gleiches gilt im Übrigen auch für die Vorschläge Ihres Antrages zu den Ziffern II.1 bis II.3. Diese greifen den Ergebnissen der laufenden Forschung derzeit vor. Auf Bundesebene sind, das haben Sie zu Recht angeführt, im Jahr 2015 zwei Forschungsvorhaben zum Betreuungsrecht auf den Weg gebracht worden. Das erste Vorhaben evaluiert die Gesetzeslage und beinhaltet zugleich eine Schnittstellenuntersuchung zur Verbesserung vorgelagerter Hilfen. Das zweite Forschungsvorhaben ist der Qualität in der Betreuung gewidmet und enthält auch eine Untersuchung des Vergütungssystems für Berufsbetreuer.
Abschließende Ergebnisse sind allerdings nicht vor Herbst 2017 zu erwarten und bedürfen dann nach unserer Auffassung einer intensiven Auswertung durch den
Bund und die Länder. Und natürlich werden wir diesen Prozess aktiv begleiten. Ob sich daraus zusätzliche Maßnahmen der Länder ergeben und, wenn ja, welche, ist dann ein zweiter Schritt. Dass wir über die Ergebnisse unterrichten, ist keine Besonderheit, sondern eine Selbstverständlichkeit, das braucht hier nicht beschlossen zu werden.
Der von Ihnen weiter geforderte – wie es wohl vorsorglich heißt, „gegebenenfalls“ geforderte – ressortübergreifende Aktionsplan wäre allerdings ein Vorratsbeschluss, ich würde sagen, ins Blaue hinein, der den Dingen vorgreift und aus heutiger Sicht jeder Grundlage entbehrt.
Ein im Antrag zu Ziffer II.3 vorgeschlagenes „Modellprojekt zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Betreuungsvereinen, rechtlichen Betreuern und Betreuungsgerichten“ braucht es gegenwärtig ebenfalls nicht – vielleicht sollte man sagen, braucht es nicht mehr, denn das Justizministerium hat bereits 2011 im Zuge eines gesonderten Projektes („Betreuungsoptimierung durch soziale Leistungen“) Handlungsempfehlungen zur Errichtung örtlicher Fachkreise herausgegeben, um den örtlichen Betreuungsbehörden eine Praxishilfe an die Hand zu geben. Und genau das ist auch erfolgt. Von diesen Empfehlungen, so wissen wir aus der Praxis, wird Gebrauch gemacht. Daran kann angeknüpft werden, eine Wiederholung dieses Projektes macht aus unserer Sicht keinen Sinn.
Der Antrag zu II.4, „eine verbesserte Unterstützung“ durch Informationsmaterial zu gewährleisten, ist wiederum für uns selbstverständlich, solche Öffentlichkeitsarbeit gehört insbesondere zum Aufgabenpool der Betreuungsvereine, aber natürlich auch für uns als Justizministerium. Deshalb gibt es beispielsweise eine Informationsbroschüre zum Betreuungsrecht, die seit Jahren ausgesprochen gern abgenommen wird. Ich glaube, ich habe Ihnen auch welche überreicht im Rahmen des Rechtsausschusses, und ich lasse Ihnen gerne allen eine zukommen, weil ich weiß, dass das für die Arbeit vor Ort sehr wichtig ist.
Meine Damen und Herren, nun zur Vergütungsdebatte. Vorauszuschicken ist, dass sich der Wegfall der Umsatzsteuerpflicht für berufliche Betreuer im Jahr 2013, die mit 16 Prozent ursprünglich als sogenannter Inklusivstundensatz in der Pauschalvergütung enthalten war, das erste Mal vergütungssteigernd ausgewirkt hat. Ich hatte die gegenwärtig laufenden Forschungsvorhaben angesprochen. Entgegen der Intention, eine tief angelegte und fundierte Untersuchung zur Qualität der Betreuungsarbeit vorzunehmen und diese anschließend auf ihre Konsequenzen hin auszuwerten, soll nun die Frage der Erhöhung der Berufsbetreuungsvergütung vorgezogen werden. Der Bundesgesetzgeber hat hierzu als aus unserer Sicht gesetzliche Schnellmaßnahme – so sehen es im Übrigen alle Länder – eine 15-prozentige Vergütungserhöhung in den Raum gestellt. Die Gesetzgebung für die Vergütung der Berufsbetreuer liegt beim Bund, die Ausgabenlast tragen die Länder. Der Vorschlag des Bundes, eine 15-prozentige Erhöhung, hätte für Mecklenburg-Vorpommern einen Mehrbedarf – ausgehend von den Ausgaben des Jahres 2016 – von geschätzt 3,6 Millionen Euro zur Folge.
Meine Damen und Herren, im Interesse eines hohen Qualitätsstandards in der Betreuungsarbeit und im Interesse des Erhalts der anerkannten Berufsbetreuungsver
eine werden sich die Länder am Ende unabweisbar notwendigen Erhöhungen der Betreuungsvergütung nicht verschließen, erst recht dann nicht, wenn diese als Teilaspekt der laufenden Forschungsvorhaben methodisch gesichert und angemessen in eine Gesamtstruktur eingegliedert worden sind. Der jetzt vorliegende Zwischenbericht allerdings lässt keine validen Aussagen zu, insbesondere deshalb, weil die dafür herangezogenen Zeitbudgets und die Zahl der beteiligten Berufsbetreuer nach Auffassung aller Justizverwaltungen nicht hinreichend repräsentativ erscheinen. An der Erhebung haben nämlich nur 1,9 Prozent der selbstständigen Berufsbetreuer teilgenommen, ich wiederhole: 1,9 Prozent.
Auch die Begründung des Bundes zur vorgezogenen Erhöhung lässt bei den Ländern noch Fragen offen. Dazu gehören das Maß der Erhöhung, ebenso aber auch die möglichen Kompensationsmaßnahmen des Bundes. Dieser politische Entscheidungsprozess ist noch nicht abgeschlossen und ich bitte Sie darum, das derzeitige Abstimmungsverfahren zunächst erst mal abzuwarten. Den Versuch, die Entscheidung der Landesregierung hier mit Ihrem Antrag zu Ziffer II.5 zu präjudizieren, lehnen wir deshalb ab.
Was bleibt also am Ende von dem Antrag, liebe Fraktion DIE LINKE? Nichts, jedenfalls nichts, was in der Sache hier und heute beschlossen werden müsste. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wird dem Antrag nicht zustimmen.
Im ersten Teil des Antrages begehrt der Antragsteller drei Feststellungen. Im Antrag zu I.1 begehrt die Fraktion DIE LINKE, eine Zunahme der Betreuungen in der Zukunft festzustellen. Zum einen kann man aber nur feststellen, dass die Betreuungen bislang zugenommen haben, man kann aber nicht feststellen, ob sie in der Zukunft zunehmen werden. Die Zukunft ist ungewiss. Und sogar im Gegenteil ist in der Vergangenheit eine erhebliche Reduzierung des Anstiegs der Fallzahlen zu beobachten. Hierzu tragen die verstärkt verwendeten Vorsorgevollmachten bei, aber auch der aktuelle, bereits angesprochene Gesetzentwurf des Bundesrates.
Im Antrag zu I.2 begehrt der Antragsteller festzustellen, dass Betreuer „eine wichtige gesellschaftliche Funktion erfüllen und … unterstützt werden müssen“. Ja, wer will dem widersprechen? Wer hier eine bestimmte Berufsgruppe als gesellschaftlich wichtig hervorhebt, ist offenbar der Ansicht, dass es auch andere Berufsgruppen gibt, die gesellschaftlich nicht wichtig sind. Und welche weiteren Berufsgruppen sind noch wichtig? Soll jetzt in jeder Landtagssitzung einer Berufsgruppe gedankt werden? Nein, wer eine Berufsgruppe tatsächlich unterstützen will, sollte derartige überflüssige Feststellungsanträge lassen und sich um konkrete Hilfe bemühen.
Konkreter wird es dann im Feststellungsantrag zu I.3, in dem der Antragsteller begehrt festzustellen, dass die Berufsbetreuervergütung anzupassen ist. Auch dieser Antrag ist überflüssig. Die Betreuervergütung ist im Betreuervergütungsgesetz geregelt, einem Bundesgesetz. Wer die Vergütung also erhöhen will, muss sich parlamentarisch für eine Gesetzesänderung einsetzen. Ob nun so ein Feststellungsantrag gestellt wird oder nicht, ist unerheblich.
Im zweiten Teil des Antrags legt der Antragsteller so richtig los und holt zu einem Rundumschlag aus.
Da muss man ja froh sein, wenn dieser Antrag nicht durchgeht. Da möchte man nicht Justizminister sein,
DIE LINKE fordert hier eine Unterrichtung, die Vorlage von Vorschlägen, das Entwickeln eines Aktionsplans, die Anregung eines Modellprojekts, eine bessere Unterstützung auch von ehrenamtlichen Betreuern und den Einsatz für eine höhere Betreuervergütung.
Sie haben hier ordentlich aus dem Hut des politischen Aktionismus gezaubert und praktisch ein Kaninchen nach dem anderen hervorgezaubert. Wir bieten ja grundsätzlich an, auch Ihre Anträge zu unterstützen. Sie wissen das, Sie haben das auch gestern in der Landtagssitzung wieder festgestellt. Wir haben da keine Ideologie. Wenn wir einen Antrag für unterstützenswert halten, werden wir ihn unterstützen. Hier haben Sie allerdings einfach übertrieben. Ihre Forderungen gehen einigermaßen an einer realistischen Umsetzungsmöglichkeit vorbei und sind reichlich unausgegoren.