Protokoll der Sitzung vom 06.04.2017

Und Punkt 3, da schreiben Sie ja auch nur etwas von einer Prüfung, das kommt auch nicht so richtig kraftvoll daher. Da stellt sich mir die Frage: Wie konkret wollen Sie das machen, die Personalprobleme dort in den Griff bekommen? Wenn ich mir das Thema Löhne anschaue, dann müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen, dass ein Teil der kommunalen Mitarbeiter verbeamtet ist. Da stellt sich mir schon mal die Frage: Welche Handlungsoptionen und welche Hebel haben wir überhaupt in der Hand beim Beamten? Wie wollen wir da noch eine Schippe drauflegen, selbst wenn Sie es wollen?

Also von daher, glaube ich, ist das etwas schwierig, über den finanziellen Anreiz an der Stelle zu kommen. Und Sie haben ja in Ihrer Kleinen Anfrage auch die Situation abgefragt. Unterm Strich glaube ich, bei allen Schwierigkeiten können wir feststellen, dass es die Kommunen – bis auf ein, zwei Ausnahmen, wo die Zahl der externen Stunden relativ hoch war – momentan noch ganz gut hinbekommen, mit externer Unterstützung, das ist völlig klar.

Für mich ist eigentlich die Konsequenz dessen, auch der Diskussion, dass wir uns um das Thema kümmern. Das hat Minister Glawe, finde ich, eindrucksvoll dargelegt und das wurde ja auch von der AfD und natürlich von den Koalitionsfraktionen so eingeschätzt. Ich glaube, wir müssen uns generell darüber Gedanken machen, wie wir den Öffentlichen Dienst insgesamt attraktiver gestalten und insbesondere auch dieses wichtige Thema, weil – das ist natürlich klar – wir uns nicht erlauben können, dass die Situation noch so weitergeht. Von daher, glaube ich, sind die eingeleiteten Maßnahmen von Harry Glawe hier der richtige Weg, da sollten wir weiterarbeiten, und deswegen bedarf es heute auch dieses Antrages nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Noch einmal hat ums Wort gebeten der Abgeordnete Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Es ist gut zu wissen, dass Sie mit Ernsthaftigkeit unseren Antrag aufgenommen haben. Dass die Koalitionsfraktionen SPD und CDU die Regierung tragen und entsprechend all das unterstützen und würdigen, was der Minister vorgetragen hat, das ist klar.

(Thomas Krüger, SPD: Aber das wundert Sie nicht?!)

Dass die AfD so regierungskonform an dieser Stelle ist, überrascht dann doch ein wenig.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Zu dem, was der Minister gesagt hat, würde ich nachher noch mal ein paar Ausführungen machen.

Herr Ehlers, Sie haben mit den letzten Worten gesagt, wir müssen uns generell Gedanken machen, und da haben Sie völlig recht. Das wäre zum Beispiel ein Punkt, damit anzufangen. Wir sind sehr vorsichtig in der Wortwahl gewesen, weil es eine ziemlich schwierige Materie ist und man sich davor hüten muss, als Besserwisser daherzukommen und zu sagen, soundso ist das, so eine Art lineares Denken, wenn man das macht, würde das andere passieren und wir kämen kurzfristig zu einer entsprechenden Stellenbesetzung.

Aber handeln muss man schon, auch an dieser Stelle, auch unter dem Eindruck, was Minister Glawe gesagt hat, denn Herr Heydorn sagte zum Beispiel, man darf in diesem Zusammenhang zum Thema dieses Antrages die Latte nicht so hoch hängen, dass man nur darunter durchlaufen kann. Es ist ja letztendlich so, wenn man sich das anschaut, die Latte ist nicht hoch gehängt durch diesen Antrag, sondern die Latte ist hoch gehängt worden durch Gesetze, durch Beschlüsse, die in diesem Parlament irgendwann mal gefasst wurden.

Und wenn Herr Dr. Jess darüber spricht, dass es letztendlich, so habe ich Sie verstanden, eine Abwägung ist – also dieser Begriff „Risikobereitschaft“, den Sie benutzt haben –, das ist eine riskante Sache.

(Dr. Gunter Jess, AfD: Nicht „Bereitschaft“, sondern „risikoorientiert“.)

Okay, Sie haben das präzisiert, „risikoorientiert“. Das läuft aber insofern – das ist meine Übersetzung dieser Ausführungen – darauf hinaus, dass Sie es den dort Tätigen überlassen, wie sie abwägend gesetzliche Vorgaben erfüllen. Also wir schieben ihnen, wenn wir da nicht beigehen und Veränderungen herbeiführen – auch von Aufgabenkritik war die Rede, das wäre zum Beispiel ein Vorschlag gewesen oder könnte so ein Vorschlag sein –, dann schieben wir es den Akteuren vor Ort in die Schuhe und sagen, ihr müsst letztendlich abwägen, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise ihr gesetzliche Vorgaben erfüllt.

(Zuruf von Minister Harry Glawe)

Sie damit alleinzulassen,

(Minister Harry Glawe: Deine Landrätin ist da auch gefordert.)

ist nicht redlich, denn wir sind Gesetzgeber an dieser Stelle. Und wir haben zu konstatieren, das ist jetzt ja

unbestritten gewesen, dass wir circa zehn Prozent unbesetzte Stellen haben. Dann kommen noch die Langzeiterkrankten dazu, das ist in der Tat eine relevante Größe. Wir haben Ende März noch mal in einer Kleinen Anfrage bestätigt bekommen – und das ist ein schwerwiegender Befund –, dass gesetzliche Aufgaben, gerade bei den schulärztlichen Untersuchungen, nicht mehr vollständig durchgeführt werden können.

Wie nun damit umgehen? Also ich finde das sehr interessant, Herr Minister Glawe, was Sie vorgetragen haben, und es ist auch ehrenwert, dass sich das Land Mecklenburg-Vorpommern über die Regierungsseite derart intensiv in die Debatte und in die inhaltliche Arbeit der Gesundheitsministerkonferenz einbringt. Gleichwohl steht die Frage, wann zum Beispiel kommt dieses Leitbild, welche Konsequenzen hätte dieses Leitbild für die praktische Arbeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Und an der Stelle beiße ich mich mal fest, weil ich denke, das ist ein schwerwiegendes Argument auch für eine Zustimmung zu diesem Antrag. Sie haben ja signalisiert, dass Sie dem eigentlich nicht zustimmen wollen, aber ich möchte gern noch mal dafür werben. Herr Glawe hat deutlich gemacht, dass sein Haus einen Betrag angemeldet hat für die Haushaltsberatungen 2018/2019 für die Beteiligung an dieser Akademie durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben uns sehr für diesen Sachverhalt interessiert und haben erfahren, dass der Preis dafür circa 100.000 Euro wäre, im Jahr. Auch wenn die Kommunen sich daran anteilig beteiligen würden, wir alle wissen aus Haushaltsberatungen, ob nun auf kreislicher Ebene oder im Land, dass angemeldete Beträge zum einen abgeklopft werden auf Relevanz, aber immer auch durchgekämpft werden müssen. Und wir haben jetzt diesen Punkt, den Sie selbst öfter anführen, dass Sie sagen, man müsste der Regierung Rückenwind geben, dass wir es in der Hand haben, Herrn Glawe mit einem Mandat auszustatten, zu sagen, da ist ein Beschluss dahinter.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Da geht man ja ganz anders in die Haushaltsberatungen, in die Aufstellung des Haushaltes, dann in die Feinberatungen und sagt, er kann argumentieren, das ist ein Landtagsbeschluss, das ist jetzt nicht irgendeine fakultative Geschichte, die wir hätten. Also wenn Sie Ihren Minister unterstützen wollen, dann

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Kommen Sie an der LINKEN nicht vorbei.)

unterstützen Sie uns bei diesem Antrag! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ja, meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/410. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Antrag auf Drucksache 7/410 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der AfD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Rechtliche Betreuung auch zukünftig sicherstellen, auf Drucksache 7/411.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Rechtliche Betreuung auch zukünftig sicherstellen – Drucksache 7/411 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Bernhardt für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag widmet sich dem Betreuungswesen in Mecklenburg-Vorpommern, ein Thema, wo wir finden, dass es vielleicht in der letzten Zeit hier etwas zu kurz gekommen ist. Kürzlich hatten wir das Thema auch im Rechtsausschuss behandelt, wo wir vonseiten des Justizministeriums, auf anderer Seite auch von den Vertreterinnen des Verbandes der Berufsbetreuer und der Betreuungsvereine uns selbst haben berichten lassen. Für mich war das Thema sehr interessant und ich hatte den Eindruck, dass es meinen Kollegen im Rechtsausschuss ähnlich ging.

Laut BGB kommt es dann zu einer rechtlichen Betreuung, wenn „ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht“ mehr „besorgen (kann)“. Wenn Sie sich diese Voraussetzungen anschauen, sehen Sie, dass uns dieses Thema in Mecklenburg-Vorpommern demnächst noch sehr beschäftigen wird. Ein Augenmerk liegt für mich hier in dem Tatbestand „körperliche oder geistige Behinderung“, das trifft nämlich in besonderem Maße gerade auf ältere Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu. Und schauen wir uns die Zahlen dazu an: War in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2012 noch gut ein Fünftel der Menschen älter als 65 Jahre, wird es im Jahr 2030 fast ein Drittel sein, so jedenfalls die Prognose der Regierung.

Bei der Zahl muss man auch kein Hellseher sein, um zu erkennen, dass bei einer derartigen Altersstruktur die Zahl der Betreuungsfälle erheblich steigen wird. Hinzu kommt bereits jetzt, dass es sehr viele Betreuungsfälle mit Suchthintergrund gibt, da sind es jüngere Menschen mit Drogenproblemen oder Menschen mittleren Alters mit Alkoholproblemen. Deutschlandweit war nach einem jahrelangen Anstieg seit 2013 die Zahl der Betreuungsverfahren zwar rückläufig, aber man wird in Anbetracht der demografischen Entwicklung, die ich Ihnen gerade geschildert habe, in Mecklenburg-Vorpommern von einer Zunahme ausgehen können.

(allgemeine Unruhe)

Meine Damen und Herren, insofern ist es natürlich richtig und wichtig, wenn wir die Arbeit der ehrenamtlichen Betreuer, der Betreuungsvereine und auch der Berufsbetreuer hier im Landtag einmal würdigen. Sie alle leisten für die Gesellschaft eine wichtige Arbeit und verdienen unsere Anerkennung.

(allgemeine Unruhe)

Der eine oder andere wird sich …

Einen Moment, Frau Abgeordnete!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Geräuschpegel ist wieder über ein Maß, dass es erträglich ist, gestiegen. Ich bitte Sie, es ist sehr spät, wir sind alle ziemlich müde, denke ich.

(Torsten Renz, CDU: Nein.)

Sie nicht, dann bitte ich Sie erst recht,

(Torsten Renz, CDU: Ich bin da bei Ihnen.)

sich noch auf die letzte Rednerin oder auf den letzten Punkt der Tagesordnung zu konzentrieren und die Geräusche etwas zu dämpfen.

Sie können weitermachen, Frau Bernhardt.

Danke schön, Frau Präsidentin.

Der eine oder andere wird sich fragen, warum wir dieses Thema gerade heute hier debattieren. Als Hintergrundinfo muss man zwei Dinge wissen – und das nimmt dann auch schon Bezug auf die Punkte II.1 und II.5 unseres Antrages –: Zunächst gab das Justizministerium beim Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik ein Gutachten zur Qualität der rechtlichen Betreuung in Auftrag. Hintergrund dieses Gutachtens war eine ständige Qualitätsdebatte im Betreuungswesen. Da geht es um die Fragen zu den notwendigen Strukturen und Voraussetzungen, um qualitativ hochwertige Arbeit leisten zu können, als auch um Fragen danach, was Betreuungsqualität ausmacht, und eben auch um eine angemessene Vergütung.

Am 27. April 2016 erschien der Erste Zwischenbericht und am 2. Februar 2017 dann der Zweite. Der Abschlussbericht hingegen steht noch aus. In Anbetracht der gerade geschilderten Situation wäre es deshalb schön, wenn die Landesregierung bei Erscheinen dieses Abschlussberichtes über seinen Inhalt informieren würde. Bisher war besonders der Zweite Zwischenbericht sehr interessant. Neben Qualitätsfragen enthielt er auch die Empfehlung, die Stundensätze der Betreuer anzupassen und die Vergütung um 15 Prozent zu erhöhen.

Parallel kam dann dazu – das ist die zweite Information – aus dem Bundesrat, auch von Mecklenburg-Vorpommern initiiert, im September letzten Jahres ein Gesetzesantrag. Dabei ging es um die Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern. Das hat eigentlich nur am Rande mit der richtigen Betreuung etwas zu tun, war aber, nachdem der Gesetzentwurf im Bundestag diskutiert wurde, Anlass für die Große Koalition, im Bund einen Änderungsantrag vorzuschlagen, der unter anderem vorsah, die Vergütung der Berufsbetreuer um die bereits erwähnten 15 Prozent zu erhöhen, ein Änderungsantrag, den auch wir in diesem Punkt deutlich begrüßen und der eigentlich letzte Woche im Bundestag hätte debattiert werden sollen. Dazu ist es erst einmal nicht gekommen. Die Justizminister der Länder haben da ihr Missfallen zum Ausdruck gebracht und nun will man sich eins mit ihnen werden. Frau Justizministerin wird uns da sicherlich noch Näheres in der Debatte sagen können. Entsprechend findet auch die Debatte im Bundesrat dann