und Sie sind hier gerade in Ihren Reden dabei, von hinten an der Kulisse festzuhalten, damit diese Kulisse bloß nicht umkippt. Das tun Sie hier gerade.
Dieses Gesetz kommt als Gesetz zur Bekämpfung von Internetstraftaten daher, ist aber in Wirklichkeit nur der mühsam kaschierte Versuch, die Meinungsfreiheit im Internet einzuschränken.
Bisher kannten wir dieses Vorgehen nur aus gelenkten Demokratien, aber vielleicht will ja die Merkel-MaasRegierung nun auch ein bisschen lenken, wo doch der Bürger so unartig geworden ist.
Eine andere Erklärung habe ich nicht für dieses Gesetz, einen juristischen Sinn hat es jedenfalls nicht,
denn es werden, wie wir heute schon gesagt haben, überhaupt keine neuen rechtlichen Möglichkeiten zur
Strafverfolgung geschaffen. Vielmehr wird das Gewaltmonopol des Staates an dieser Stelle mal eben abgeschafft. Private Denunziantenkommandos, unter anderem unter Leitung einer ehemaligen Stasi-Spitzeline,
um Facebook und Co zum vorauseilenden Löschen zu zwingen. Zum vorauseilenden Löschen, genau darum geht es. Und das Schlimme ist, es wird funktionieren. Mit bis zu 50 Millionen Euro Bußgeldandrohung im Nacken wird jedes Unternehmen schon im Voraus jeglichen Kommentar löschen, der auch nur im Entferntesten Ärger machen könnte, und sei er rechtlich auch eigentlich unbedenklich.
Genau das ist offensichtlich die Absicht der Regierung. Herr Maas will die Zensur einführen, ohne sich selbst die Hände schmutzig machen zu müssen.
Ich gebe zu, das ist sicherlich nicht ungeschickt gedacht, es wird aber keinen Bestand haben, weil es nämlich auf den entschiedenen Widerstand der Bürger treffen wird. Gerade wir im Osten haben nach unser friedlichen Revolution von 1989 keinen Bock darauf, schon wieder einen Maulkorb verpasst zu bekommen.
Meine Damen und Herren, dieses Land befindet sich in einem höchst erschreckenden Zustand. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit, die unsere Politiker in ihren Sonntagsreden immer bei Honeckers DDR angeprangert haben, soll nun bei uns im demokratischen Deutschland Einzug halten.
Immerhin, man hat sich die Mühe gemacht, das Corpus Delicti etwas hipper zu formulieren. Früher hieß es „staatsfeindliche Hetze“, heute etwas moderner „Hate Speech“.
Das war es dann aber auch schon mit den Unterschieden. „Hate Speech“ ist nicht anders als „staatsfeindliche Hetze“ ein schön dehnbarer und juristisch völlig unbestimmter Begriff, mit dem man wirklich alles begründen kann.
Davor warne ich, denn so fängt es an mit der Zensur. Die arbeitet sich dann immer weiter in die Gesellschaft vor, bis eines Tages vielleicht sogar Bundeswehrstudenten ihre Helmut-Schmidt-Bilder von der Wand nehmen müssen. Aber auch das haben wir ja eigentlich schon.
Lassen Sie mich aber noch mal klarmachen: Natürlich müssen Straftaten im Netz verfolgt werden, das steht außer Frage. Aber auch das ist schon heute selbstverständlich möglich. Es wäre sogar noch besser möglich, wenn wir die Staatsanwaltschaften besser ausstatten würden, damit sie allen strafrechtlich relevanten Kommentaren nachgehen können.
Zur Durchsetzung des Rechtsstaates taugt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht, es taugt nur zur Einführung der Zensur durch die Hintertür. Das Gesetz ist eines freiheitlichen Staates unwürdig und darf deshalb gar nicht erst in Kraft treten, zumal es – das sagen einige namhafte Rechtsgelehrte – sowieso vom Verfassungsgericht kassiert werden würde.
Wenn es diese Landesregierung also ernst meint mit Demokratie, mit Meinungsfreiheit und mit dem Gewaltmonopol, muss sie in Berlin aktiv gegen das Maas’sche Zensurgesetz intervenieren. Dafür werben wir hier. Allen, die uns jetzt im Netz zusehen, sei versichert, die AfD wird weiter vehement für einen wirklich offenen Diskurs im Netz kämpfen. Das Internet muss frei bleiben, damit wir frei bleiben.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/534. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/534 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und ansonsten Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der LINKEN abgelehnt.
Meine Damen und Herren, zwischen den Fraktionen bestand Einvernehmen, den Tagesordnungspunkt 30 heute am Ende der Sitzung, also nach dem Tagesordnungspunkt 13, aufzurufen. Gibt es hierzu Widerspruch?
Mir leuchtet der Sinn dieser Ergänzung nicht ein. Der Freitag wird trotzdem zu Recht gebraucht, heißt ja auch „Plenarwoche“ oder „Plenartage“. Insofern denke ich, man sollte die Aufnahmekapazität nicht über Gebühr strapazieren. Da der Freitag nicht entlastet wird, sehe ich keinen Grund, das jetzt vorzuziehen und heute wieder bis 20.00 Uhr oder was weiß ich wann zu sitzen.
Ich lasse jetzt über die Beratung des Tagesordnungspunktes 30 nach dem Tagesordnungspunkt 13 abstimmen. Wer dafür stimmt, dass wir den Tagesordnungspunkt 30 zusätzlich auf die Tagesordnung nehmen, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? –
Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt 30 nach dem Tagesordnungspunkt 13 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, einigen Stimmen aus der Fraktion der AfD zugestimmt worden, Gegenstimmen gab es aus der Fraktion der AfD ebenso wie einige Enthaltungen. Damit ist der heutigen Beratung des Tagesordnungspunktes 30 nach dem Tagesordnungspunkt 13 zugestimmt worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickeln, auf Drucksache 7/543.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickeln – Drucksache 7/543 –