Protokoll der Sitzung vom 17.05.2017

Antrag der Fraktion DIE LINKE Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickeln – Drucksache 7/543 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Karen Larisch für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Deutschland ist seit Langem ein Einwanderungsland und auch der Landtag Mecklenburg-Vorpommern sieht dies seit Langem so. Die Menschen in diesem Land haben sich ihrer Verantwortung gestellt. Haben es auch die Landesregierung, der Landtag, die Verwaltungen?

Der Landtag tat dies mit der Beauftragung der Landesregierung im Februar 2003, Leitlinien zur Integrationspolitik zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen. Letzteres erfolgte dann im Januar 2004, und im Juni 2006 hat der Landtag schließlich die „Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern“ beschlossen.

In dieser Konzeption, die damals noch eine gemeinsame Arbeit aller Akteure im Land war, wurden die Handlungsfelder und Zielgruppen bestimmt und Maßnahmenpakete geschnürt. Das Ziel war klar: den wenigen Migrantinnen und Migranten in unserem Bundesland bessere Integrationschancen in unserer Gesellschaft zu ermöglichen, Teilhabe durch Beteiligung und nicht durch Fremdbestimmung! Es wurde eigens ein Landesbeirat eingerichtet, in dem diese Konzeption nicht nur für anerkannte Migrantinnen und Migranten galt, sondern auch schon für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Damit hat MecklenburgVorpommern Neuland betreten und war diesbezüglich bundesweiter Vorreiter. Denn eines ist auch klar: Je früher und intensiver, gemeinsamer die Integration beginnt, desto erfolgreicher kann sie gestaltet werden und auch gelingen.

Die Konzeption aus dem Jahre 2006 war für jeweils vier Jahre angelegt und wurde dann auch im Dezember 2010

einmalig fortgeschrieben. Im Mai 2015 hat die damalige Linksfraktion die Landesregierung aufgefordert, die Umsetzung der Konzeption zu evaluieren und den Landtag über die Ergebnisse zu unterrichten. Wir haben uns damals auf die Konzeption der Landesregierung selbst bezogen, in der es unter anderem heißt, ich zitiere: „Die Landesregierung wird in regelmäßigen Abständen diese Konzeption auf ihre Wirksamkeit überprüfen und in spätestens vier Jahren die Konzeption fortschreiben.“ Zitatende.

Nach Adam Riese hätte diese Fortschreibung also schon im Jahre 2014 erfolgen müssen und die Umsetzung hätte bis dahin – dem eigenen Auftrag entsprechend – laufend evaluiert werden müssen. Das wäre dringend erforderlich gewesen, denn im Jahre 2014 war die weltweite Situation täglich sichtbar und die Landesregierung wäre gut beraten gewesen, in der damaligen, noch relativ unstressigen Zeit die Konzeption zu überarbeiten. Das haben Sie nicht getan und auch die Kritik der Haupt- und Ehrenamtlichen nicht angenommen.

Mit einem Verweis auf die dann inzwischen eingetretene neue Situation 2015 durch die Zuwanderung Geflüchteter hätte die Landesregierung ja zumindest für Verständnis und einen Zeitaufschub werben können. Auch das hat sie unterlassen. Stattdessen wurde auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen Peter Ritter einfach nur geantwortet, dass man im Zuge der anstehenden Fortschreibung schon an diesen und jenen Punkten arbeite. Wen haben Sie denn einbezogen?

Richtigerweise hat die damalige Integrationsministerin unseres Landes in der Debatte am 4. Juni 2015 hier in diesem Hohen Hause darauf hingewiesen, dass das Landesintegrationskonzept eine Klammer für alle Bestrebungen zur Integration Geflüchteter darstellt, um leider gleich danach darauf hinzuweisen, dass eine Evaluierung – die ja, ich erinnere, laufend erfolgen sollte – nicht mehr zeitgemäß sei. Wie es zu dieser Feststellung kam und warum, diese Antwort blieben Sie uns schuldig. So viel zur Genese für alle, die mit dem Thema nicht so vertraut sind oder noch nicht so lange im Landtag tätig sind.

Unser Antrag aus dem Juni 2015 wurde natürlich abgelehnt und nunmehr müssen wir erfahren, dass die Landesregierung sich mit der Fortschreibung der Konzeption nicht bis zum Ende dieses Jahres und auch nicht bis zum nächsten Jahr, sondern wieder bis zum Jahre 2019 Zeit lassen will.

Meine Damen und Herren, das nenne ich nicht zeitgemäß, das nenne ich verantwortungslos. Mindestens weitere zwei Jahre will sich die Landesregierung Zeit lassen, um ein Konzept auf die Beine zu stellen, von dem es vor beinahe zwei Jahren schon hieß, wir sind auf dem Weg und Sie brauchen uns nicht zum Jagen zu tragen. Offensichtlich ist dies aber doch notwendig, weil die Landesregierung auf dem Weg zum Ziel zu erlahmen droht und zwei Jahre viel zu viel Zeit sind, um zu analysieren und die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Auch zwei Jahre nach dem Höhepunkt der Zuwanderung gibt es viel Unsicherheit und viel Unwissenheit in den Ämtern, bei den Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen und erst recht bei den Zugewanderten. Die Ehrenamtlichen wünschen sich eine viel engere Zusammenarbeit mit den Hauptamtlichen und in den Verwaltungen ist auch nicht

alles zum Besten bestellt. Integration muss von unten wachsen, aber es fehlt an einem Leitfaden, an einer Handreichung. Fahrkosten zum Beispiel können Ehrenamtliche immer noch nicht geltend machen und Migrationsdienste haben einfach zu wenig Zeit, um die Probleme der Hilfe- und Ratsuchenden zu lösen oder ihnen so weit zu helfen, dass sie dazu selber in der Lage sind.

Integration ist ein komplexer, langfristiger und mehrseitiger Prozess. Eine gelingende Integration ist davon abhängig, wie schnell und koordiniert unser ebenfalls komplexes Staats- und Hilfesystem greift, die ankommenden Menschen aufnimmt und leitet. Eine gelingende Integration ist auch davon abhängig, dass die Geflüchteten, die über Tausende Kilometer und unter unvorstellbaren Entbehrungen zu uns kommen, unser Land als ein Aufnahmeland erfahren, das ihnen Sicherheit und eine lohnenswerte Perspektive bietet, damit sie eine positive Einstellung für diesen Prozess gewinnen. Wenn sie sich in Gemeinschaftsunterkünften nur verwahrt und dorthin abgeschoben fühlen, statt sich integrieren zu können, wird es keine positive Einstellung geben. Stattdessen werden sich die ungelösten Probleme stauen und neue hinzukommen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den Jahren 2015 und 2016 als ein weltoffenes Land gezeigt, das bereit ist, Menschlichkeit zu zeigen und Verantwortung zu übernehmen, Verantwortung auch zu übernehmen für eine jahrelang fehlgeleitete Politik der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Partner in der EU und in der NATO.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir brauchen zügig eine schonungslose Analyse der gegenwärtigen Situation bei uns im Land. Wir brauchen zügig eine Analyse, was ist gut gelaufen und welche Maßnahmen haben gut funktioniert, sowie auch Klarheit darüber, wo es Schwachstellen gab und weiter gibt. Wir brauchen Leitlinien und ein Konzept, wie wir Integration verstehen, was unser Ziel ist und wie wir es erreichen wollen. Wenn wir das geschafft haben – und das nicht erst 2019 –, dann brauchen wir eine Diskussion über Zuwanderung. Und weil wir uns dafür nicht unendlich Zeit nehmen können, fordern wir die Landesregierung auf, zügig zu handeln. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Zunächst hat ums Wort gebeten die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Frau Drese, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine geschätzte Amtsvorgängerin, die heutige Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Birgit Hesse, hat am 4. Juni 2015 hier im Landtag zum Antrag der LINKEN auf Drucksache 6/3992 gesprochen. Dieser Antrag richtete sich darauf, die Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten, die letztmals im Jahr 2011 fortgeschrieben wor

den ist, zu evaluieren. Der ebenfalls von mir geschätzte Abgeordnete Ritter hat in seiner Antragsbegründung am 4. Juni 2015 zusätzlich vorgetragen, dass darüber hinaus eine erneute Fortschreibung der Landesintegrationskonzeption aus der Sicht seiner Fraktion notwendig ist. Auf Drucksache 7/543 fordert die Fraktion DIE LINKE jetzt unter Ziffer I einen Feststellungsbeschluss zur grundsätzlichen Sinnhaftigkeit des Einsatzes des Instrumentes der Evaluation.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich begrüße generell rückblickende Wirkungskontrollen, um Prozesse in der Zukunft optimieren zu können. Eine Evaluation kann aber nur sinnvoll und zweckmäßig sein, wenn sich das Untersuchungsfeld beziehungsweise der oder die Untersuchungsgegenstände zum Zeitpunkt ihrer Untersuchung für eine Erfassung unter Einsetzung von sozialwissenschaftlichen Methoden eignen.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Eine derartige Bewertung der Umsetzung der im Jahr 2011 fortgeschriebenen Landeskonzeption verbietet sich geradezu. Mit Blick auf die in den Jahren 2015/2016 stark angestiegenen Flüchtlingszahlen, die erheblich veränderten Rahmenbedingungen des Bundes, die vielfältigen neuen Integrationsmaßnahmen der Landesregierung und der Kommunen und den großen Einsatz im ehrenamtlichen Bereich wäre eine Evaluation der alten Landeskonzeption mangels Aussagekraft völlig verfehlt. Dennoch sind wir uns, denke ich, darin einig, dass eine verlässliche und differenzierte Datenbasis wünschenswert ist, um besser zu erkennen, in welchem Bereich es Defizite und Handlungsbedarfe gibt. Sinnvoll ist ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes adäquates Integrationsmonitoring.

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Ministerium ist bereits seit vielen Jahren im Rahmen einer länderoffenen AG der Integrationsministerkonferenz daran beteiligt, das Integrationsmonitoring nach länderübergreifenden gemeinsamen Standards weiterzuentwickeln. Im März 2017 wurde der Vierte Bericht zum Integrationsmonitoring der Länder vorgelegt, der sich auf den Zeitraum 2013 bis 2015 bezieht. Damit liegen wichtige verfügbare Daten zur Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund gebündelt und öffentlich zugänglich vor, die aber leider aufgrund der besonderen Entwicklung der Jahre 2015/2016 auch schon vielfach überholt sind.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE fordert zudem die Unterrichtung über die Arbeit der Arbeitsgruppe der Staatssekretäre und der Arbeitsgruppe, die sich mit den Belangen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge befasst hat. Auch begehrt sie eine entsprechende Information über die Ergebnisse weiterer Arbeitsgruppen und von Integrationsfachtagungen, die für die Fortschreibung der Landeskonzeption relevant sind.

Die im Antrag genannten Gremien, über deren Arbeit berichtet werden soll, haben sich zuvorderst mit der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen befasst. Ihre geleistete Arbeit hat nicht nur im eigenen Bundesland hohe Anerkennung gefunden. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um daran zu erinnern, worauf wir in diesem Zusammenhang sehr stolz sein können:

Durch den großartigen Einsatz vieler haupt- und vor allem auch ehrenamtlich Engagierter haben wir in unserem Bundesland Großartiges bei der Unterbringung von Menschen, die in großer Not zu uns geflüchtet sind, ge

leistet. Viele haben über Wochen, ja Monate über ihre Kräfte gelebt, um zu helfen und den zu uns Geflüchteten die ersten Schritte in neuer Umgebung zu erleichtern. Und, das möchte ich ausdrücklich betonen, auch der Staat, die viel gescholtene Bürokratie, hat nach verständlichen Anlaufschwierigkeiten funktioniert, auch dank der guten Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden und weiterer öffentlicher Institutionen. Deshalb an dieser Stelle meinen herzlichen Dank an alle Beteiligten für diesen hervorragenden Einsatz.

Zurück zu den im Antrag genannten Gremien. Diese haben zwischenzeitlich ihre Arbeit eingestellt. Das Sozialministerium hat in den letzten knapp zwei Jahren neben seiner Mitarbeit in diesen, ich will sie mal Gremien der Soforthilfe nennen, eine Vielzahl von Maßnahmen auf dem integrationspolitischen Feld entwickelt und umgesetzt. Beispielhaft nenne ich die Errichtung des Integrationsbüros in der Erstaufnahmeeinrichtung in SternBuchholz, das Angebot von Landessprachkursen für Flüchtlinge mit individueller Bleibeperspektive, die noch keinen Zugang zu den Sprachkursangeboten des Bundes haben, die Errichtung eines Willkommensportals, mit dem sich Einheimische und Zugewanderte einen schnellen Überblick über Hilfs- und Beratungsangebote verschaffen können, die Einrichtung eines Integrationsfonds und vieles mehr.

Sehr geehrte Damen und Herren, nun ist es an der Zeit, die Integration der Bleibeberechtigten in unserem Land mit demselben Schwung in den Fokus zu nehmen. Dabei müssen wir wissen und vermitteln, eine gelingende Integration ist ein langwieriger Prozess. Deshalb hat die Landesregierung als einen wesentlichen Schritt erstmals eine Integrationsbeauftragte eingesetzt, die in meinem Haus angesiedelt ist. Die Integrationsbeauftragte Dagmar Kaselitz ist seit ihrem ersten Arbeitstag an auf Achse, hört sich im Land um, informiert über Angebote, stellt Kontakte zwischen haupt- und ehrenamtlichen Akteuren her, unterstützt Initiativen, Vereine, Verbände und hilft dabei, passgenaue Lösungen für die dauerhaft bei uns im Land bleibenden Flüchtlinge zu finden. Mit anderen Worten, man kann sich gar nicht mehr vorstellen, wie es war, als wir noch keine Integrationsbeauftragte Dagmar Kaselitz hatten. Und glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich spreche, weil ich täglich erlebe, wie sich die Integrationsbeauftragte kundig macht und kümmert.

Sehr geehrte Damen und Herren, am 31. März 2017 hat sich der Beirat für die Integration von Migrantinnen und Migranten für die neue Wahlperiode konstituiert. Er und seine Arbeitsgruppen sind jetzt neben Frau Kaselitz wieder in Integrationsfragen für die Beratung der Landesregierung zuständig. Auch die zurückliegenden Arbeitsergebnisse des Landesbeirates und seiner Arbeitsgruppen sowie von Fachveranstaltungen werden selbstverständlich im Fortschreibungsprozess der Landesintegrationskonzeption berücksichtigt.

Das Sozialministerium hat in der zurückliegenden Legislaturperiode am 10. März 2015 die Auftaktveranstaltung zur Fortschreibung der Landesintegrationskonzeption unter großer Teilnahme der Integrationsakteure im Land durchgeführt. Anschließend ist die Ressort- und Verbandsbeteiligung gestartet worden und erste schriftliche Beiträge sind im 2. Halbjahr 2015 eingegangen.

Angesichts der beschriebenen weiteren Entwicklungen in den Jahren 2015 und 2016 wurde der Fortschreibungs

prozess jedoch im Einvernehmen aller Beteiligten in der zurückliegenden Wahlperiode eingestellt. Allen war klar, dass eine derartige Fortschreibung ruhigen Fahrwassers bedarf. Schnelle, praktisch wirksame Maßnahmen im Bereich Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und erste frühzeitig ansetzende Integrationsschritte waren stattdessen damals das Gebot der Stunde.

Sehr geehrte Damen und Herren, am 1. Juni 2017 findet unter meiner Leitung eine erneute Auftaktveranstaltung zur Fortschreibung der Landeskonzeption statt. Uns ist sehr daran gelegen, eine breite Beteiligung zu erreichen. Der Landesbeirat und seine Arbeitsgruppen sind dabei von Anfang an in die Fortschreibung der Landeskonzeption einbezogen. Es zeichnet sich bereits jetzt ein großes Interesse an der Mitarbeit durch viele unterschiedliche Akteure und Fachbereiche ab. Dafür herzlichen Dank. Wir brauchen dieses Engagement für das wichtige Thema Integration.

Sie sehen, dass wir neben der Vielzahl der zurückliegenden integrationspolitischen Maßnahmen des Landes, die stets unter frühzeitiger Konsultation der maßgeblichen Integrationsakteure des Landes entwickelt worden sind, auch die konzeptionelle Fortentwicklung des Politikfeldes nie aus den Augen verloren und sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt erneut in Angriff genommen haben. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Minister Harry Glawe: Sehr gut.)

Danke, Frau Ministerin.

Es erhält das Wort Frau Nadine Julitz für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gut gelingende Integration ist das A und O, aber auch kurz- und langfristig eine große Herausforderung. Das wird niemand leugnen. Als Sprecherin für Integration und Migration meiner Fraktion konnte ich mich von tollen Initiativen und gelungener Integration überzeugen. Aber nicht selten erreichen mich auch Hilferufe und Probleme. Von eben diesen Problemen und Fragen zu wissen, ist eine Grundvoraussetzung, um diese lösen zu können und Maßnahmen zu entwickeln. Eine Evaluation ist also grundsätzlich nicht verkehrt.

Unter Punkt II.1a) fordert DIE LINKE eine Bewertung der Umsetzung der schon viel genannten ersten Fortschreibung der Konzeption aus dem Jahr 2011. Dass man eben diese Maßnahmen aus dem Jahr 2011 nicht mit der Flüchtlingssituation aus den Jahren 2015/2016 vergleichen und bewerten kann, sagte die Ministerin bereits. Gerade deswegen haben die Koalitionsfraktionen in Ziffer 344 der Koalitionsvereinbarung vereinbart, das Integrationskonzept des Landes in Kooperation mit allen Beteiligten fortzuschreiben. Daran wird gegenwärtig gearbeitet, wie die Ministerin bereits ausgeführt hat.

Auch über die hervorragende Arbeit der Integrationsbeauftragten Dagmar Kaselitz hat die Ministerin berichtet. Dieses kann ich bestätigen. Vielleicht nur noch so viel: DIE LINKE hatte bereits einige Gelegenheiten, eben jene

Fragen zu stellen. Aber ich bin mir sicher, dass Frau Kaselitz gerne bereit ist, auch weiterhin Rede und Antwort zu stehen. Frau Kaselitz ist im stetigen Austausch mit diversen Institutionen, Vereinen, Verbänden, Initiativen. Die dort aufkommenden Probleme werden im Ministerium selbstverständlich ausgewertet. Dieser ständige Austausch bindet Zeit und ist sicher besser geeignet, Probleme zu lösen, als am Schreibtisch zu evaluieren. Insofern ist dieser Antrag grundsätzlich nicht falsch und gut gemeint, trägt aber nicht zur Sache bei, da die Landesregierung auch beim Thema Integration intensiv arbeitet. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Frau Abgeordnete.

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Matthias Manthei für die Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wird den Antrag ablehnen. Die Konzeption zur Förderung der Integration braucht nicht fortgeschrieben zu werden. Sie gehört in Gänze auf den Prüfstand und muss neu formuliert werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Warum ist das so? Weil sie völlig falsche Grundannahmen von der Zielgruppe für die Integrationsarbeit sowie vom Verständnis der Integration an sich beinhaltet. Und diese Konzeption soll die Grundlage der Integrationsarbeit im Lande sein. Das bedeutet, dass auf dieser Grundlage enorme finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt aufgewandt werden.

In der Konzeption steht zunächst, die Zielgruppe der Integrationsförderung seien diejenigen Migranten, deren Aufenthalt auf Dauer angelegt ist, die sich also bei uns niedergelassen haben oder das beabsichtigen. Gleichzeitig sollen laut Konzeption aber Asylbewerber und, Zitat, „geduldete Flüchtlinge“, Zitatende, berücksichtigt werden, und zwar, ich zitiere nochmals: „ungeachtet ihres zunächst vorübergehenden Aufenthaltes“, Zitatende.