In der Konzeption steht zunächst, die Zielgruppe der Integrationsförderung seien diejenigen Migranten, deren Aufenthalt auf Dauer angelegt ist, die sich also bei uns niedergelassen haben oder das beabsichtigen. Gleichzeitig sollen laut Konzeption aber Asylbewerber und, Zitat, „geduldete Flüchtlinge“, Zitatende, berücksichtigt werden, und zwar, ich zitiere nochmals: „ungeachtet ihres zunächst vorübergehenden Aufenthaltes“, Zitatende.
Meine Damen und Herren, das ist nicht nur widersprüchlich, das ist auch rechtlich nicht haltbar. Ein Asylbewerber macht geltend, er sucht Schutz, weil er in seiner Heimat verfolgt wird. Er will so schnell, wie es geht, wieder in seine Heimat, sobald der Verfolgungsgrund weggefallen ist. Beim Asyl geht es also um vorübergehenden Schutz. Aufwendige, kostenintensive Integrationsmaßnahmen sind demzufolge unnötig.
Ein – in Anführungszeichen – „Höhepunkt“ in dem Integrationskonzept kommt aber jetzt, und zwar sollen, Zitat, „geduldete Flüchtlinge“, Zitatende, integriert werden. Meine Damen und Herren, „geduldete Flüchtlinge“ gibt es überhaupt nicht, denn entweder ist jemand ein Flüchtling oder er ist es eben nicht. Das regelt so das Gesetz und darüber entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Eine Duldung, Herr Ritter, ich komme auf Ihren Einwurf zurück, kommt in Betracht, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde.
Dieser bedeutet nur eins: dass die Abschiebung ausgesetzt wird. Mehr bedeutet das nicht. Das heißt, der Ausländer, der geduldet ist, der bleibt verpflichtet, selbstständig auszureisen. Das ist seine Rechtspflicht. Selbst wenn die Landesregierung mit, Zitat, „geduldeten Flüchtlingen“ also gar nicht Flüchtlinge, sondern nur Geduldete meint, ist nicht nachvollziehbar, weshalb jemand, der verpflichtet ist, auszureisen, integriert werden soll. Das ist absurd.
Dahingegen möchte sich ein Einwanderer dauerhaft im Land niederlassen, weil er zum Beispiel hier einer Arbeit nachgehen will. Seine Integration wird gefördert und gefordert gemäß Paragraf 43 Aufenthaltsgesetz, ich zitiere: „Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland wird gefördert und gefordert.“ Zitatende. Nur für diese Migranten hat das Integrationskonzept zu planen.
In der Konzeption wird Integration nicht definiert. Es heißt lediglich, den Migranten werde „das Erlernen der deutschen Sprache sowie das Aneignen von Kenntnissen zur hiesigen Kultur, Geschichte und Rechtsordnung und die Anerkennung der hiesigen Werte abverlangt“. Wie Integration gefordert wird, geht aus der 44 Seiten umfassenden Konzeption aber nicht hervor.
Hingegen wird eine Bringschuld der deutschen Bevölkerung thematisiert. Die gesamte Gesellschaft solle sich interkulturell öffnen, sich also mit den Lebensformen ausländischer Staatsbürger auseinandersetzen und diese anerkennen. Auf diese Weise soll unsere Akzeptanz der Zuwanderer forciert werden. Und da erkennt die Landesregierung einen erheblichen Handlungsbedarf. In der Konzeption heißt es nämlich, Zitat: „Die Erfahrungen der einheimischen Bevölkerung mit Zuwanderung und Integration sowie die interkulturelle Sensibilität sind in weiten Teilen des Landes eher gering entwickelt.“ Zitatende. Weite Teile des Landes sind also, Zitat, „interkulturell“, Zitatende, unterentwickelt. Leider verrät uns die Broschüre nicht, welche Teile des Landes das sind und welche Teile des Landes zu den höher entwickelten gehören.
Wofür sollen wir uns nun laut CDU und SPD so anstrengen, alle und landesweit? Die Regierung gibt vor, damit gegen die Überalterung der Gesellschaft anzukämpfen.
Zitat aus dem Konzept: Die „Erhöhung der Attraktivität von Mecklenburg-Vorpommern als Zuwanderungsland vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“, Zitatende, zählt laut Konzept zu den integrationspolitischen Hauptzielstellungen.
Die AfD geht einen anderen Weg, um den demografischen Wandel zu stoppen. Wir wollen einheimische Familien stärken!
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Komning, AfD: Jawoll! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Es kann nicht sein, dass Paare gänzlich vom Kinderwunsch ablassen oder sich auf ein bis zwei Kinder beschränken, obwohl sie sich mehr wünschen, weil mit der Familiengründung ein erhöhtes Armutsrisiko einhergeht.
Und die Zuwanderung wird nun als Lösung für dieses hausgemachte Problem präsentiert. Mecklenburg-Vorpommern ist weiterhin das Bundesland mit dem niedrigsten Durchschnittseinkommen. Wir haben seit der Wende mit der Abwanderung vor allem junger, gut ausgebildeter Leute zu kämpfen. Wenn wir denen schon keine Perspektive bieten können, womit und wozu wollen wir dann Zuwanderer anlocken?
Die Konzeption liest sich wie ein Katalog von Dienstleistungen, die den Migranten hinterhergetragen werden. Die auf der Grundlage der Konzeption geförderten Maßnahmen zur Integration müssen sehr wohl unter die Lupe genommen werden. Allerdings brauchen wir keine Evaluation, wie die Fraktion DIE LINKE es fordert, sondern wir benötigen eine kritische Kontrolle. Es kann nicht sein, dass massenhaft Projekte gefördert werden und niemand mehr hinschaut, was mit dem Geld passiert.
Ich musste gerade etwas schmunzeln, als Frau Ministerin Drese von einem großen Interesse vieler Akteure an dem Integrationsplan berichtete.
Das ist eigentlich leicht zu erklären, weil es einfach um viel Geld geht, was dort verteilt wird. Die 1 Million Euro aus dem Integrationsfonds für 2017 ist schon jetzt fast vollständig weg und es gibt noch nicht mal eine Förderrichtlinie. Planvolles und maßvolles Handeln sieht anders aus. Das ist es aber, was wir fordern, planvolles und maßvolles Handeln. Auf keinen Fall sollte weiter nach dem Gießkannenprinzip Geld für Projekte verteilt werden, von denen niemand weiß, ob sie einen Nutzen für die Integration von Zuwanderern haben.
Der Haushaltstitel zur Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Migranten sowie ihrer Partizipation wurde von 2015 zu 2016 mehr als verdoppelt, von ungefähr 545.000 auf über 1,2 Millionen Euro. Etwas mehr als eine halbe Million Euro wurde also zuvor für diese Integrationsaufgaben aufgewandt. 2016 allerdings sowie auch in diesem Jahr geht 1 Million Euro davon in den sogenannten Integrationsfonds. Und der hat gar nicht mehr die regulären Migranten als Zielgruppe, sondern Flücht
Um es noch einmal klar zu sagen, meine Damen und Herren: Integration zielt nicht auf Asylbewerber und Geduldete ab. Hier muss also zunächst einmal überprüft werden, für wen das Geld ausgegeben wird, und gegebenenfalls Einhalt geboten werden, bevor wir groß angelegte Evaluierungen von fehlgeleiteten Maßnahmen durchführen.
Interessant im Hinblick auf die Evaluierung ist die Tatsache, dass diejenigen, die die Projekte im Rahmen des Integrationsfonds planen und durchführen, selbst die Messlatte für die Bewertung des Erfolgs festlegen sollen. So steht es im Merkblatt des Integrationsfonds. Sie sollen die Indikatoren benennen, nach denen das Erreichen des Integrationsziels beurteilt werden kann.
Meine Damen und Herren, wie bewertet man denn tendenziell sein eigenes Projekt, wenn man im nächsten Förderzyklus wieder auf Geld hofft?!
Hier müssen klare Kriterien zur Bewertung her. Die Landesregierung darf sich hierbei nicht aus der Verantwortung stehlen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Integration von Geflüchteten wird eine zentrale Zukunftsaufgabe für Mecklenburg-Vorpommern bleiben,
die weit über die noch immer junge Legislaturperiode hinausführen wird. Aus diesem Grund haben wir uns in der Koalitionsvereinbarung dazu verpflichtet, all denjenigen Geflüchteten, die bei uns bleiben wollen und dürfen, einen guten Start in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen.
Dabei setzen wir früh an. In der Erstaufnahmeeinrichtung betreiben wir zum Beispiel ein Integrationsbüro, das mit den Integrationslotsen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie mit der Bundesagentur für Arbeit zusammenarbeitet.
Es gibt viele Aktivitäten, vieles hat sich in der letzten Zeit verändert und keineswegs wird die Integration ohne Hürden oder Herausforderungen zu meistern sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erwarten den Willen und das Bemühen der neu in unser Land kommenden Menschen, sich zu qualifizieren, Deutsch zu lernen und die im Grundgesetz festgeschriebene freiheitlich-demokratische Grundordnung zu akzeptieren. Wir werden das Integrationskonzept des Landes, auf das Sie in Ihrem Antrag Bezug nehmen, unter Kooperation aller Beteiligten im Integrationsbereich fortschreiben. Der Ende März in diesem Jahr konstituierte Landesintegrationsbeirat für die 7. Legislaturperiode des Landtages wird für das neu zu erarbeitende Integrationskonzept am 1. Juni eine Auftaktveranstaltung durchführen.
Mir als sozialpolitischer Sprecherin meiner Fraktion ist dabei ein breiter methodischer Ansatz besonders wichtig, um die große Bandbreite der bei der Integration zu lösenden Aufgaben abzudecken. Für die Fortschreibung des Integrationskonzepts werden wir daher verschiedene Arbeitsgruppen einsetzen, die eben genau die Kernbereiche der Integration widerspiegeln. So wird es Arbeitsgruppen zu den Bereichen Integration und Kita, Schule, Übergang in den Beruf, berufliche Integration, Gesundheit sowie gesellschaftliche Integration geben.
Die Arbeit wird Zeit in Anspruch nehmen, geplant ist der Abschluss des fortgeschriebenen Konzeptes bis zum Jahr 2019. Daraus wird deutlich, dass Ihre Forderung hinsichtlich einer Unterrichtung über die Fortschreibung der Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31. Juli 2017 nicht umsetzbar ist.
Dennoch teile ich durchaus Ihre berechtigte Ansicht, dass eine Evaluation der zahlreichen Programme und Maßnahmen der Flüchtlingsintegration zur Überprüfung und Feststellung ihrer Wirksamkeit angebracht ist. Zunächst wird es notwendig sein, sämtliche Kapazitäten zu bündeln, um das Integrationskonzept fortzuschreiben und die Arbeit in den Arbeitsgruppen zu forcieren. Arbeits- und Projektgruppen, wie zum Beispiel die Projektgruppe „Integration“, die Arbeitsgruppe der Staatssekretäre ruhen derzeit, wodurch es auch keine Informierung des Landtages daraus geben kann, wie der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert.