Protokoll der Sitzung vom 17.05.2017

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozess- begleitung im Strafverfahren (Prozessbeglei- tungsausführungsgesetz – AGPsychPbG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/138 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 7/569 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses Philipp da Cunha. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegt auf Drucksache 7/569 die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vor, gemeinsam mit dem ausführlichen schriftlichen Ausschussbericht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will Ihnen hierzu kurz den Hintergrund erläutern, denn nach unserer abschließenden Ausschussberatung gab es eine aus meiner Sicht so nicht zutreffende Berichterstattung, dazu aber später mehr.

Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2010 ein Modellprojekt zur psychosozialen Prozessbegleitung begonnen. Mit diesem Projekt haben wir bundesweit Anerkennung erfahren, denn unser Modellprojekt wurde ein wichtiger Faktor für die Aufnahme eines Rechtsanspruches auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung in das Bundesrecht mit Wirkung zum 1. Januar dieses Jahres.

Dieses Bundesrecht wird, vorbehaltlich Ihrer Zustimmung, mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf ausgeführt und damit umgesetzt werden. Wir gehen über die bloße Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben hinaus, denn mit unserer Beschlussempfehlung machen wir zweierlei, wir schlagen erstens vor, den vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen bundesrechtlichen Vorgaben unverändert anzunehmen, und wir schlagen zweitens mit der Entschließung vor, die im Zusammenhang mit unserem Modellprojekt entstandenen Strukturen im Land so weit als möglich zu erhalten. Der Ausschuss schlägt also vor, zukünftig beides zu haben. Wir wollen Bundesrecht ausführen und wir wollen die im Modellprojekt entwickelten Strukturen und Möglichkeiten fortschreiben.

Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein Angebot für besonders schutzbedürftige Opfer. Sie richtet sich etwa an Kinder und Jugendliche, Personen mit einer Behinderung oder einer psychischen Beeinträchtigung, Betroffene von Sexualstraftaten und Betroffene mit besonders schweren Tatfolgen. Hauptaufgabe ist die Verringerung der individuellen Belastung der Opfer. Die psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die qualifizierte Betreuung, die Informationsvermittlung und Unterstützung von Opfern in einem Strafverfahren. Sie stellt eine intensive Form der Begleitung dar und ist ein wichtiges Element des Opferschutzes.

Im Sinne der Qualitätssicherung ist es unerlässlich, einheitliche Regelungen hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung vorzusehen. Diesem Bestreben nach Standards kommen wir mit der Annahme des Gesetzentwurfes nach, doch wir gehen mit der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung darüber hinaus und das ist gerade auch ein Ergebnis der Anhörung. Dort hatten wir Fachleute aus dem Bereich der psychosozialen Prozessbegleitung gehört, unter anderem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Kinderschutzbundes, des Kreisverbandes Schwerin e. V., des WEISSEN RINGES e. V., Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern, sowie vom Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V., Region Vorpommern.

Ich möchte an dieser Stelle allen Sachverständigen danken, dass sie uns bei diesem wichtigen Thema mit ihrem Rat unterstützt haben. Und einen ganz besonderen Dank möchte ich all jenen Menschen aussprechen, die tagtäglich für Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, als Helfer, Unterstützer und Wegbegleiter zur Verfügung stehen auf diesem teils schwierigen Weg. Wir haben in der Anhörung beeindruckende Beispiele gehört.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der vorliegenden Entschließung wollen wir sicherstellen, dass diese Arbeit über die bundesrechtlichen Vorgaben und das Ausführungsgesetz des Landes hinaus weiter gefördert wird. Betroffen sind davon unter anderem Querschnittstätigkeiten wie Supervisionen, Intervention, Öffentlichkeits- und

Netzwerkarbeit sowie die Kosten für psychosoziale Betreuung außerhalb des eigenen Strafverfahrens. In jedem der vier Landgerichtsbezirke soll jeweils ein Träger der psychosozialen Prozessbegleitung mit einer gesonderten Finanzierung in Höhe von 15.000 Euro zusätzlich jährlich gefördert werden, damit das bisherige Niveau des Modellprojektes möglichst erhalten werden kann.

Und genau das ist in der Medienberichterstattung nicht zum Ausdruck gekommen. Danach sah es so aus, als hätten wir uns nur auf die Annahme des Gesetzentwurfes beschränkt. Das haben wir aber nicht. Also noch mal zur Klarstellung: Mit der Ziffer 2 unserer Beschlussempfehlung sorgen wir dafür, dass der bisherige Leistungsumfang in dieser Form des Opferschutzes möglichst aufrechterhalten werden kann.

Die Entschließung geht zurück auf einen Koalitionsantrag, dem auch die Fraktion DIE LINKE im Ausschuss zugestimmt hat, nachdem ihr eigener Entschließungsantrag mit etwas höheren Fördersummen abgelehnt wurde. Schon seit Beginn des Modellprojekts im Jahr 2010 existiert die kostenlose psychosoziale Rechtsberatung für Betroffene. Das Modellprojekt sah eine Stellenfinanzierung vor, die nun durch die Vergütung über eine Fallkostenpauschale ersetzt wird. Tätigkeiten aber, die vor der eigentlichen Prozessbegleitung liegen, können über die Fallpauschale nicht finanziert werden. Diese Finanzierungslücke sollte insbesondere zum Zwecke des Opferschutzes, aber auch der Qualitätssicherung geschlossen werden. Ich möchte noch einmal allen Mitgliedern des Rechtsausschusses für ihre konstruktive Mitarbeit an diesem Gesetzentwurf danken.

(Egbert Liskow, CDU: Bitte, bitte.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Rechtsausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, bei Enthaltung vonseiten der Fraktion DIE LINKE beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/138 zu empfehlen. Der Rechtsausschuss hat den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE, gegen die Stimmen der Fraktion der AfD angenommen.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und der Entschließung, damit wir gemeinsam einheitliche Standards zur Sicherung der Qualität der bedarfsgerechten psychosozialen Prozessbegleitung sicherstellen können und das bisherige Niveau aus dem Modellprojekt möglichst aufrechterhalten können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Vincent Kokert, CDU)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt das Thema „psychosoziale Prozessbegleitung“ schon zum dritten Mal in dieser Wahlperiode im Landtag. Das zeigt, dass das für den Justizbereich ein durchaus wichtiges Thema ist, und Kollege da Cunha hat es als Ausschussvorsitzender in seinem Bericht gesagt, wir als Land Mecklenburg-Vorpommern waren und sind hier wirklich beispielgebend gewesen. Seit 2010 ist es im Land etabliert, wir haben das Modellprojekt mit 200.000 Euro jährlich gefördert. Jetzt geht es darum, es an der Stelle in den gesetzlichen Rahmen zu gießen.

Ich muss sagen, die Anhörung mit den Beteiligten war wirklich sehr beeindruckend. Es sind ja nur Damen, die als Prozessbegleiterinnen tätig sind. Wenn sie von ihrer Arbeit berichten, gerade wenn es um sexuellen Missbrauch geht, ist das schon sehr beeindruckend. Und diese wichtige Arbeit, die sie dort leisten, ist wirklich nicht hoch genug anzurechnen. Deswegen auch noch mal aus Sicht unserer Fraktion ein ganz großes und herzliches Dankeschön dafür! Gerade hier in Schwerin hat das Thema durch den Skandal bei Power for Kids in den letzten zwei, drei Jahren eine andere Dynamik und eine andere Bedeutung bekommen. Deswegen, glaube ich, wissen wir auch, worüber wir hier reden.

Es gab die Diskussion zur Umstellung auf die Fallpauschale. Ich habe es, glaube ich, bei der Einbringung schon gesagt, dass es durchaus gute Argumente dafür gibt. Gerade, wenn man sich in den einzelnen Landgerichtsbezirken die unterschiedlichen Fallzahlen anschaut, dann ist es natürlich schwer zu vermitteln, dass jemand, der vielleicht 45 Fälle im Jahr hat, ähnlich vergütet wird wie jemand, der 5 Fälle hat. Von daher spricht aus meiner Sicht schon sehr, sehr viel dafür, dass wir diese Fallpauschalen einführen. Gleichwohl – das war ja auch ein Punkt aus der Anhörung und das zeigt wieder mal, dass wir nicht völlig beratungsresistent sind, wie es uns gern vorgeworfen wird von der Opposition – ist natürlich dort ausgeführt worden, dass diese Kosten ja nur die eigentliche Prozessbegleitung im engeren Sinne abdecken und es natürlich viel, viel mehr Dinge gibt, sei es Supervision, sei es Netzwerkarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und seien es auch die Kosten, die vor dem eigentlichen Hauptverfahren entstehen. Das sind natürlich die Punkte, die jetzt aus der Förderung rausfallen würden.

Deswegen war es, glaube ich, Konsens, zumindest zwischen drei Fraktionen hier im Haus, dass wir diese Kosten mittragen wollen. Und da war ich etwas irritiert, als ich das gestern Abend auch im „Nordmagazin“ wieder gehört habe, wo von einer Mogelpackung von einzelnen Akteuren gesprochen wurde. Da war ich schon etwas erstaunt, denn wenn man sich die Stellungnahmen mal anschaut, auch zur Anhörung: Da sind verschiedene Zahlen genannt worden, da waren Zahlen und es gab auch Träger, da hat sich das, was sie schriftlich hatten, und das, was sie mündlich vorgetragen haben, noch mal widersprochen. Es ist also eine etwas schwierige Gemengelage. Auf jeden Fall waren, glaube ich, 15.000, 20.000, 25.000 Euro dort als Forderung. Ich glaube, DIE LINKE hat dann im Ausschuss – Kollegin Bernhardt muss mich korrigieren, wenn es falsch ist – 20.000 gefordert, die Koalitionsfraktionen haben 15.000 Euro gefordert, und das ist am Ende auch beschlossen worden.

Ich glaube, deswegen geht dieser Vorwurf ein bisschen an der Wirklichkeit vorbei, weil die Zahl 15 auch von

einem der Anzuhörenden – aus Rostock, meine ich, war es – vorgetragen worden ist und dass das notwendig wäre, um die von mir genannten Tätigkeiten mitzufinanzieren. Deswegen kann ich das im Einzelfall nicht so ganz nachvollziehen. Ich glaube, mit dieser Lösung, die wir jetzt getroffen haben, sichern wir die Arbeit dort weiterhin ab. Noch mal für alle, die vielleicht nicht so tief im Thema drinstecken: Bis zu 1.100 Euro pro Fall wird vergütet über die neue Fallpauschale und da kann sich jeder selbst ausrechnen, was am Ende des Jahres bei den von mir genannten Fallzahlen ungefähr zusammenkommt.

Von daher bin ich ganz froh, dass wir diese Lösung hier gefunden haben, auch im Ausschuss. Das waren sehr konstruktive Gespräche, auch mit unserer Justizministerin an der Stelle, das muss ich noch mal ausdrücklich loben. Und ich finde es gut – wir haben DIE LINKE bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt ein bisschen kritisiert, jetzt müssen wir sie mal wieder loben –,

(Vincent Kokert, CDU: Aber nicht so viel.)

dass sie hier auch mitgezogen hat, nachdem ihr eigener Antrag abgelehnt wurde, dass sie dann gesagt hat, nein, wir stellen uns der Verantwortung und stimmen auch dem Antrag der Koalitionsfraktionen zu.

Die AfD hat zwar in den Anhörungen und in den abschließenden Beratungen irgendwas kritisiert und gesagt, das und das passt uns nicht, aber ein konkreter Antrag lag natürlich nicht vor – so viel auch mal zum Thema für die Zuhörer vielleicht, die gerade kommen, und so viel auch mal zur parlamentarischen Arbeit. Hier immer sehr vollmundig im Plenum sein, aber wenn es um die Sacharbeit geht, dann liegen natürlich keine Anträge auf dem Tisch. Von daher konnten wir an der Stelle auch nichts abstimmen.

Ich glaube, die Lösung, die jetzt gefunden wurde, ist eine gute Lösung, ein guter Kompromiss, und sichert auch künftig die psychosoziale Prozessbegleitung hier im Land. Von daher bitte ich um Zustimmung zum Gesetz und auch zur Entschließung sowie zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Ehlers.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Weber für die Fraktion der AfD.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Grundsätzlich ist es erfreulich, dass wir jetzt das Ausführungsgesetz zu dem hier entwickelten Modellprojekt der psychosozialen Prozessbegleitung in Zweiter Lesung beraten und beschließen werden. Es ist erfreulich, dass von Mecklenburg-Vorpommern ein Impuls ausgegangen ist, der in ganz Deutschland Gehör gefunden hat. Insofern haben wir eigentlich Grund zur Freude, dass wir heute hier stehen und beschließen dürfen.

Vieles ist schon gesagt worden in den zwei vorherigen Debatten zu diesem Thema. Frau Justizminister

(Jaqueline Bernhardt, DIE LINKE: …rin!)

hat eben dazu ausgeführt, der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Herr da Cunha, zuvor, Frau Bernhardt und ich – also ich darf da an Ihr mittelfristiges Gedächtnis appellieren, ich möchte nicht alles noch mal wiederholen, sondern mich auf die notwendigen Kritikpunkte beschränken.

Leider ist es nicht gelungen, die Finanzierung dieser psychosozialen Prozessbegleitung in der Weise fortzusetzen, wie sie hier im Land gehandhabt wurde, nämlich mit einer Einzelvergütung. Die Landesregierung hat sich der Bundesregelung angeschlossen und sich für ein Fallpauschalensystem entschieden, ein Fallpauschalensystem, das in Einzelfällen Lücken pro Fall der Prozessbegleitung von über 1.000 Euro ausweist. 1.100 Euro als Höchstbetrag für die Fallpauschale haben in der Vergangenheit in vielen Fällen nicht ausgereicht, um die entstandenen Kosten für die tatsächlich geleistete Arbeit der Prozessbegleiterinnen abzudecken. Deswegen ist das für uns ein Rückschritt und wir werden eine engmaschige Evaluation der psychosozialen Prozessbegleitung hier im Lande einfordern

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Wann denn?)

und durchsetzen, um zu sehen, wie das mit diesem Fallpauschalensystem finanziell klappen soll.

Der Kollege von der CDU hat eben ausgeführt, dass es dabei aber nicht verbleibt, sondern dass eine Sockelfinanzierung vorgesehen worden ist, die die Bereiche besonders vergüten soll, die von der Bundesregelung, also der reinen Strafverfahrensbegleitung der Opfer, nicht erfasst sind. Das meint insbesondere Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit sowie die Kosten der Opferbetreuung außerhalb des eigentlichen Strafverfahrens.

Aber auch da gibt es leider Schönheitsfehler. Es ist schon gesagt worden, die Fraktion DIE LINKE hatte 20.000 Euro, und zwar pro Prozessbegleiterin, beantragt. Davon haben wir sechs im Land, macht einen Betrag von 120.000 Euro. Im Ausführungsgesetz gewährt wird ein Betrag von 15.000 Euro, aber nicht pro Prozessbegleiterin, sondern pro Landgerichtsbezirk. Davon haben wir vier, sodass die Sockelbetragskosten schlichtweg halbiert worden sind. Das muss auch mal genannt werden. Da wir gleichzeitig einen bundesweiten Rechtsanspruch durch die bundesrechtliche Regelung geschaffen haben, steht zu erwarten, dass der Umfang dieser individuellen Opferbetreuung zunehmen wird. Deswegen bleibt abzuwarten, ob die bisher kalkulierten Haushaltsansätze, die nicht erhöht worden sind, auch die realen Kosten tragen werden.

Zweiter Schönheitsfleck in dem Ausführungsgesetz: Dieser Sockelbetrag soll nicht den einzelnen Prozessbegleiterinnen, sondern einem Trägerverein zugutekommen, und zwar einem Trägerverein pro Landgerichtsbezirk. Wir haben aber in zwei Landgerichtsbezirken zwei entsprechende Prozessbegleiterinnen, die also gezwungen werden, sich einem einzelnen Trägerverein zuzuordnen. Das erhöht den Verwaltungsaufwand, stellt eine unnötige Bürokratisierung der Arbeit der Prozessbegleiterinnen dar und erschwert eine frei verantwortliche psychosoziale Prozessbegleitung wesentlich.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Insgesamt sind das so viele Ungereimtheiten, dass wir uns im Rechtsausschuss nicht dazu entschließen konnten, diesem Ausführungsgesetz unsere Zustimmung zu geben. Wir werden uns deshalb bei der Abstimmung heute enthalten. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Tegtmeier für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen hier über ein Ausführungsgesetz zu einem Bundesgesetz und nicht über ein Ausführungsgesetz zum Modellprojekt. Der Ausschussvorsitzende Herr da Cunha hat hier sehr umfassend die Abläufe, die am Schluss zur Empfehlung führten, das Gesetz unverändert anzunehmen, aber gleichzeitig eine Entschließung zu beschließen, ausgeführt, sodass ich mich auf einige wesentliche Punkte beschränken werde, was das angeht.