Protokoll der Sitzung vom 18.05.2017

Vielen Dank.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Obereiner für die Fraktion der AfD.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Je weniger Windkraftanlagen gebaut werden, umso besser ist es.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Sie verschandeln die Umwelt und schädigen den Tourismus. Den Bürgern wird Kaufkraft aus der Hand genommen, das grüne Jobwunder ist eine Illusion. Nach dem weitgehenden Zusammenbruch der deutschen Solarindustrie mit einem Verlust von 100.000 Arbeitsplätzen in den letzten acht Jahren ist im Bereich der Windkraft mit der nächsten Bruchlandung Ihrer ideologiegetriebenen Energiewende zu rechnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Ralf Borschke, AfD: Jawoll!)

Ihr viel bejubeltes Beteiligungsgesetz, das Sie im letzten Jahr beschlossen haben, wird durch Bürger und Kommunen nicht in Anspruch genommen. Aber bei Ihrer Haltung zu unserem gestrigen Gesetzentwurf zu Bürgerbegehren und Volksentscheiden ist es auch nicht erstaunlich. Ihnen ist das vollkommen egal, das ehrenamtliche Engagement von Antiwindkraftinitiativen wird vom Energieminister arrogant beiseitegeschoben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Mit immer neuen staatlichen Eingriffen versuchen Sie, die gescheiterte Energiewende künstlich am Leben zu erhalten. Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-EnergienGesetzes sanken die CO2-Emissionen im Bereich der Elektroenergieerzeugung um ganze sechs Prozent. Das nennt man Zielverfehlung.

Einen nennenswerten Ausbau von Speicherkapazitäten, Übertragungsnetzen und Sektorkopplung gibt es nicht. Wenn Herr da Cunha davon spricht, dass er sich mit Speichertechnologien und Übertragungsnetzen beschäftigen möchte, dann fangen Sie doch einfach mal damit an! Das wäre doch mal was Neues.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Stattdessen wird das Armenhaus der Bundesrepublik mit immer höheren Netzentgelten belastet.

Der ehemalige Hamburger Umweltsenator Herr Vahrenholt, SPD-Mitglied – ich weiß nicht, ob der bei Ihnen auch schon in Ungnade gefallen ist wie Herr Sarrazin, das weiß man bei Ihnen ja nie so genau –,

(Minister Dr. Till Backhaus: Na, na!)

der sagt, ohne Speichertechnologien werden die Netze immer instabiler, das Risiko für einen Blackout steigt mit jedem zusätzlichen Windrad. Momentan haben wir eine Windenergieleistung von bis zu 50 Gigawatt. Wir brauchen maximal 40 Gigawatt in Deutschland. Stattdessen exportieren wir Windstrom. Bei einer Windenergieerzeugung von 85 Terrawattstunden jährlich exportieren wir bereits 50 Terrawattstunden zu negativen Preisen – die Einführung des Kommunismus durch die Hintertür.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Energieerzeugung eines durchschnittlichen Kohlekraftwerkes benötigt man eine Fläche von etwa 500 Quadratkilometern. Das entspricht in etwa der Fläche Hamburgs, aber das wollen Sie ja nicht hören. Die LINKEN wollen aus der Kohle aussteigen, die SPD will weitermachen wie bisher und die CDU weiß wie immer nicht, was sie will.

(Beifall Ralf Borschke, AfD)

Stimmen Sie zumindest unserem Antrag zu, damit die Folgen Ihrer verfehlten Politik für die Bürger sich nicht noch weiter verschärfen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Liskow für die Fraktion der CDU, der Abgeordnete Franz-Robert Liskow.

(Heiterkeit bei Minister Christian Pegel und Thomas Krüger, SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da kann man schon mal durcheinanderkommen, aber wir wissen ja ungefähr, wann wir dran sind.

(Heiterkeit bei Minister Christian Pegel)

Von daher ist das kein Problem.

Ja, liebe AfD-Fraktion, gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Während Ihre Überschrift durchaus noch als nachvollziehbar eingestuft werden kann, stellt die Forderung nach einheitlichen Abstandsregelungen von mindestens fünf Kilometern zwischen Windeignungsgebieten die bisherigen Planungen der Planungsverbände völlig infrage.

Klar ist, dass die Landesregierung eine Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung und Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern am 22.05.2012 beschlossen hat, also vor knapp fünf Jahren. Der Minister hat es auch erwähnt. Hier wurde unter anderem festgelegt, dass der Mindestabstand zwischen bestehenden oder neu geplanten Windeignungsgebieten zukünftig nur noch 2,5 Kilometer betragen soll. Die AfD hat da völlig recht, früher waren es 5 Kilometer Abstandsfläche, aber früher gab es beispielsweise auch nur einen Abstand von 500 Metern zur Wohnbebauung. Ich weiß nicht, ob Sie zu diesem Tatbestand auch zurückkehren wollen.

Auf Grundlage der vom Land vorgegebenen Richtlinien haben die Planungsverbände mit der Teilfortschreibung ihrer Regionalen Raumordnungsprogramme begonnen und sind teilweise sehr weit fortgeschritten. Klar ist, dass die Planungsverbände im Rahmen der kommunalen Planungshoheit von den Vorgaben der Landesregierung abweichen können. Auch das wurde mehrfach erwähnt. Diese Richtlinien verstehen sich als einheitliche Empfehlung. Man darf sie selbstverständlich auch ausweiten. In den einzelnen Planungsverbänden kann also sehr wohl auf kommunaler Ebene ein 5-Kilometer-Kriterium eingeführt werden. Diese Entscheidungen sind aber vor Ort in den Regionalen Raumordnungsverbänden zu treffen. Entsprechende Anträge gab es bereits in Vorpommern und sie gab es auch vor Kurzem in Westmecklenburg.

Werte AfD, sind Sie sich überhaupt im Klaren, was die rechtlichen Konsequenzen Ihres Antrages sind? Eine Neufassung dieser Landesrichtlinie würde uns ins Chaos führen und die bisherige Planung völlig ad absurdum führen. Aktuell sind nämlich bereits zwei Regionalpläne von 2011 im Land unwirksam, weil damals die Kriterien nicht konsequent angewendet worden sind. Wenn jetzt, wie in Vorpommern, nach teilweise drei Auslegungen der Fortschreibung ein Kriterium der Raumordnung verändert wird, beginnt dort der gesamte Planungsprozess von Neuem. Man hätte keine verfestigte Planung mehr. Und weil wir zumindest in zwei Planungsverbänden, wie gerade erwähnt, keinen verfestigten Plan vorliegen haben, würde dort in dem Bereich dem Wildwuchs Tür und Tor geöffnet werden. Denn eines, dessen müssen Sie sich bewusst sein, ist völlig klar: Sollte in den Planungsverbänden keine verfestigte Planung vorliegen, gilt das Baugesetzbuch nach Paragraf 35 Absatz 3 unmittelbar. Hier ist die Privilegierung von Windkraftanlagen eindeutig geregelt. Man könnte von einem geregelten Ausbau überhaupt nicht mehr sprechen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man, wie die Vertreter der AfD, zu der Auffassung gelangt ist, dass in unserem Land eine zu hohe Dichte von Windenergieanlagen und eine Verspargelung der Landschaft zu verzeichnen ist, muss man das deutlich artikulieren. Das tun Sie ja regelmäßig. Aber man muss dann auch geeignete Maßnahmen finden, um dieser Entwicklung entgegenzuleiten. Und eins darf man nicht: Man darf nicht bestehende Vorgaben außer Kraft setzen und so den Ausbau der Windenergieanlagen noch weiter fördern.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch einiges zur Entwicklung der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windkraft in unserem Land sagen. Bereits die CDU-geführte Landesregierung unter Ministerpräsident Berndt Seite hat sich für eine geordnete Ausweisung von Windeignungsgebieten in unserem Land eingesetzt.

(Thomas Krüger SPD: Das ist aber lange her.)

Mit einer Weißflächenkartierung wurden schon damals Gebiete ausgewiesen, die für die Errichtung von Windkraftanlagen infrage kommen können.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

(Peter Ritter, DIE LINKE: Unter Minister Methling und Arbeitsminister Holter.)

Die haben das vielleicht weitergeführt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nee, nee, nee, nee, nee! Da irren Sie! Da irren Sie!)

Das sehe ich nicht so, aber gut.

(Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE)

Nur durch diese Verfahrensweise konnten damals

(Peter Ritter, DIE LINKE: War ja nur der Vollständigkeit halber.)

ein geordneter Ausbau und eine Nichtprivilegierung des Paragrafen 35 unterbunden werden. Wir sind also nach

wie vor der Auffassung, dass ein geordneter Ausbau in unserem Land der richtige Weg ist, und daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der SPD Herr Thomas Krüger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

(Peter Ritter, DIE LINKE: He, Chefsache!)

Die AfD sagt uns hier, den menschengemachten Klimawandel gibt es nicht, und schlussfolgert daraus, dass all das, was wir tun mit alternativen Energien, am Ende auch nicht gemacht werden muss. Das ist das, was Sie uns hier gesagt haben. Die Folge ist – und das hat Herr Borschke ja bestätigt –, dass wir, wenn es nach der AfD geht, wieder auf Kohle setzen und wieder auf Atomstrom setzen. Die Folgen, wenn wir auf Atomstrom und auf Kohle setzen, wären von den Menschen in MecklenburgVorpommern zu tragen.

Wir wissen, meine Damen und Herren, wenn wir auf Kohle setzen, verschmutzen wir die Luft. Es wird Feinstaub in die Luft abgegeben, es wird mehr CO2 an die Luft abgegeben. Wenn ich die Daten der Universität Stuttgart heranziehe, dann heißt das, dass Menschen daran sterben werden, dass mehr Feinstaub in der Luft ist. Und die Diskussion zum Atom, die haben wir über viele Jahre geführt, über sehr viele Jahre geführt, und wir wissen, dass die Technologie nur begrenzt sicher ist. Die Atomunfälle Fukushima, Tschernobyl, Three Mile Island, was es da alles gegeben hat, mahnen uns, wenn wir Ihre Politik umsetzen und es dann zu einem Unfall kommt, heißt das, dass unsere Heimat am Ende in Teilen oder ganz nicht mehr bewohnbar wäre.

Unsere Aktivitäten in der letzten Legislaturperiode, mit der Republik Polen ins Gespräch zu kommen, dass nicht an der deutsch-polnischen Grenze ein Atomkraftwerk errichtet wird, führen Sie ad absurdum, weil Sie offenbar ja begrüßen, dass die Polen dann auf Atomstrom setzen. Das finde ich komisch. Und vielleicht, ich hoffe das ja nicht, aber vielleicht wird es so sein, dass Sie Ihr Engagement für den Atomstrom in dieser Legislaturperiode noch beweisen können, nämlich dann, wenn die Endlagerauswahl stattfindet. Ich hoffe ganz stark, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht der Standort des Endlagers ist, weil die Endlagerfrage nach wie vor ungeklärt ist.