mit dem Thema um die Ecke kommen, ist mir auch nicht klar. Herr Ritter hat es angedeutet, wobei ich das schwierig finde, diese Personalie des Landesrechnungshofes vorzuweisen. Der Landesrechnungshof ist unabhängig in seinen Entscheidungen und auch in seiner Personalhoheit und schließlich gab es hier eine Abordnung und es gab auch mehrere Bewerbungen. Wenn der Landesrechnungshof sich so entscheidet, dann, glaube ich, hat er auch das gute Recht dazu und das sollten wir nicht kritisieren. Es ist, wie gesagt, ein unabhängiges Gremium.
Meine Damen und Herren, dennoch möchte ich einige grundsätzliche Dinge dazu ausführen und Ihnen auch gleich sagen, dass wir Ihre Forderung nach Einführung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens in der Landesverwaltung und im Landesrechnungshof ablehnen werden.
Wie gesagt, das anonymisierte Bewerbungsverfahren ist ein bekanntes Thema, denn jeder Betrieb und jede Organisation weiß in der Regel selbst am besten, welche Rekrutierungsmaßnahme sinnvoll ist. Vor Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren empfiehlt sich eine sachliche Auseinandersetzung mit der eigenen Bewerbungspraxis und den geforderten Angaben. Das Ziel der anonymisierten Bewerbungsverfahren ist es, die erste Hürde bis zum Vorstellungsgespräch diskriminierungsfrei und nur nach fachlicher Eignung hinzubekommen. Es gibt keine Angabe von Alter, Geschlecht, Nationalität und Familienstand, es gibt auch keine Namen und keine Fotos. Insbesondere Frauen und Migranten sollen bessere Chancen auf ein Bewerbungsgespräch bekommen. Junge Frauen mit Kindern haben es oft – sehr oft sogar – ungleich schwerer, sich in Bewerbungen durchzusetzen.
Bewerbungen und Bewerber mit ausländisch klingenden Namen stehen oft Vorurteilen – ja, großen Vorurteilen sogar – gegenüber. Ein Pilotprojekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2010 hat gezeigt, dass sich in den Projekten fast 60 Prozent mehr Bewerbungen als in den Jahren zuvor ergeben haben. Allerdings haben sich nur vier teilnehmende Projektträger für das Beibehalten der anonymisierten Verfahren ausgesprochen. Die übrigen vier Unternehmen sahen keine positiven Effekte dabei.
Pro: Nur die Qualität oder Qualifikation und die Fähigkeiten zählen für die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch. Es erfolgt kein direktes Aussieben von Gruppen wie Frauen, Älteren, Ausländern mehr und es ist auch nicht mehr möglich, das ist auch gut. Keine Vorabrecherche über den Bewerber im Internet ist möglich. Und es gibt die positiven Erfahrungen in den USA, Frankreich und der Schweiz, wo es teilweise schon zum Standard gehört.
Kontra ist aber auch: Keine gezielte Vielfältigkeit der Belegschaft und Bevorzugen – beispielsweise von Frauen und Behinderten – ist mehr möglich und es gibt einen höheren administrativen Aufwand und mehr Kosten durch anonymisierte Verfahren sowie durch eine möglicherweise größere Anzahl von Bewerbern.
Wichtig sei es, dass ein vorurteilsbewusstes Bewerbungsverfahren sichergestellt sein sollte. Die SPD-Landtagsfraktion geht davon aus, dass in der Landesregierung
dieses Vorurteilsbewusstsein stark ausgeprägt ist. Zudem haben wir in unserem Land nicht das Problem, dass es viele Bewerberinnen und Bewerber mit ausländisch klingenden Namen gibt, die nicht schon über spezielle einstiegsfördernde Maßnahmen begleitet werden.
Die Landesregierung bekennt sich ausdrücklich dazu, mehr Frauen zum Beispiel in Führungspositionen zu bringen. In allen Ausschreibungen werden behinderte Menschen ausdrücklich dazu aufgefordert, sich zu bewerben. Dazu kommt auch, dass die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege ausdrücklich bedarfsgerecht für unsere eigene Landesverwaltung ausbildet. Es gibt die Zusage an alle Absolventen, die ihre Ausbildung erfolgreich beenden, in den Landesdienst übernommen zu werden.
Wir sehen unseren Schwerpunkt in der guten Ausbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, um hoch qualifizierte Frauen und Männer als Nachwuchskräfte für unsere Landesverwaltung zu bekommen. Kostenintensive Modellprojekte sind aus unserer Sicht in der Landesverwaltung und beim Landesrechnungshof nicht notwendig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe explizit beim Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern nachgefragt, wie dort die Forderung des vorliegenden Antrags gesehen wird. Der Landesrechnungshof weist ausdrücklich auf den Grundsatz der Personalauswahl im öffentlichen Dienst nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz hin. Ich darf zitieren: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Damit sind die Auswahlkriterien für den öffentlichen Dienst verfassungsrechtlich festgelegt.
Dieses 1949 mit dem Grundgesetz niedergelegte Deutschenrecht ist inzwischen in den Beamtengesetzen insbesondere an europäisches Recht angepasst worden. Nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Beamtenstatusgesetzes darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer „Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit … eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder … eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder … eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt“. Nach Paragraf 9 Beamtenstatusgesetz sind Ernennungen „nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag unterstellt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Personalverwaltungen oder mit Personalverantwortung in der Landesverwaltung, das Grundgesetz und die geltenden Gesetze nicht zu wahren und ihre Amtspflicht nicht gewissenhaft zu erfüllen.
hat einen gerichtlich überprüfbaren Anspruch auf ein Verfahren nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes. Außerhalb des öffentlichen Dienstes können Bewerberinnen und Bewerber nur dann eine gerichtliche Überprüfung verlangen, wenn sie eine konkrete Benachteiligung geltend machen. Hier könnten anonymisierte Verfahren vielleicht doch sinnvoll sein. Aber darauf zielt der vorliegende Antrag nicht ab. Oder doch? Ich weiß es nicht, nach gestern bin ich mir da nicht ganz sicher.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie im Internet zu finden ist, gibt es deutschlandweit quer durch alle Fraktionen Versuche, die anonymisierten Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst anzusprechen und zu erproben. Ich habe da einige Beispiele gefunden. Die SPD in Baden-Württemberg will es im Ministerium erproben, die SPD in der Mannheimer Stadtverwaltung anonymisierte Verfahren einführen, DIE LINKE forderte im Saarland anonymisierte Verfahren in der Landesverwaltung, die CDU sprach sich größtenteils dagegen aus, jedoch im Berliner Senat 2013 dafür. Es zeichnet sich also kein einheitliches Bild ab. Inwieweit einzelne Pilotprojekte zur Nachahmung in Mecklenburg-Vorpommern zu empfehlen sind, wurde nicht untersucht. Es scheint jeweils eine Bewertung der Situation vor Ort für die Pro- und Kontraposition zu geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend: Ich kann nicht erkennen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll wäre, der Landesregierung und vor allen Dingen dem Landesrechnungshof die Erprobung anonymisierter Bewerbungsverfahren vorzuschreiben und dies dann auch noch mit einem Berichtsersuchen bis 2018 zu versehen. Darum lehnt die SPD-Landtagsfraktion diesen Antrag ab. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/540. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/540 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen aller anderen Fraktionen und ohne Stimmenthaltung abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Für fairen Wettbewerb im Speditionsgewerbe – AdBlue-Betrug verhindern, auf Drucksache 7/531. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/592 vor.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Für fairen Wettbewerb im Speditionsgewerbe – AdBlue-Betrug verhindern – Drucksache 7/531 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Landesverband des Verkehrsgewerbes in Mecklenburg-Vorpommern sind circa 250 Unternehmen mit mehr als 2.500 Beschäftigten gelistet. Es ist eine Branche mit besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung, sie geht weit über die Beschäftigungsverhältnisse und die Anzahl der Firmen der Branche hinaus. Ohne die Speditionen stünden in unserem Land im wahrsten Sinne des Wortes die Räder still. Das gilt natürlich nicht nur für diese Branche und deren Beschäftigten. Die Spediteure sorgen tagtäglich dafür, dass Frachtwarenlager gefüllt sind und die Waren des täglichen Bedarfs an Ort und Stelle kommen. An dieser Stelle möchte ich den Spediteuren und den vielen Beschäftigten, den Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern ganz deutlich meinen Respekt und meinen Dank aussprechen für die tägliche Leistung, die sie für unsere Volkswirtschaft erbringen.
Ich weiß, dass die überwiegende Zahl der Spediteure eine ehrliche Arbeit verrichtet, aber es gibt auch schwarze Schafe. Über die müssen wir heute reden, denn sie verursachen einen ökologisch verheerenden Abgasskandan…, Entschuldigung, Abgasskan…,
Skandal – oh Mann! – mit fiskalischen Folgen. Und der ist auch von wirtschaftlicher Bedeutung, denn dieser Betrug bedeutet Wettbewerbsverzerrung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, „ZDFzoom“ und „Frontal21“ berichteten im Januar über diesen Skandal, dessen ökologische Folgewirkungen übrigens dem des VW-Abgasskandals in nichts nachstehen. Technisch müssen Sie es sich so vorstellen: Mit AdBlue wird eine wässrige Harnstofflösung in das Abgassystem der Fahrzeuge eingespritzt. Damit wird der Ausstoß von Stickoxyden der Dieselmotoren um bis zu 90 Prozent reduziert. Aufgrund dessen, durch die Erfüllung der Abgasnorm dürfen diese Fahrzeuge in der Euronorm 5 und 6 zugelassen werden, was steuerrechtlich von Bedeutung ist, und in einer günstigeren Lkw-Mautklasse fahren.
Mit Emulatoren zur Manipulation der Bordsoftware sparen Betreiber circa 2.000 Euro je Fahrzeug und Jahr. Spediteuren wird unverblümt per E-Mail angeboten, DigiTachos und AdBlue-Anlagen zu manipulieren – Kostenpunkt zwischen 500 und 800 Euro. Eine spezielle Software täuscht die Elektronik. Das Risiko, später erwischt zu werden, ist aktuell gleich null. Da liegt das Problem. Gleichwohl fällt der Betrug Steuer- und Finanzbehörden auf, denn in diesen Behörden werden jüngst rückläufige AdBlue-Kosten bemerkt. Viele manipulierte Lastkraftwagen hätten eigentlich nach Euronorm 1 fahren müssen, fuhren aber in der Normenklasse 5 und 6. Der Steuerbetrug beträgt circa 100 Millionen Euro bundesweit. Nach ZDF-Recherchen fahren circa 20 Prozent der Lkw auf unseren Straßen mit manipulierter Bordsoftware. Und die ZDF-Recherchen legen den dringenden Verdacht nahe, dass die kriminelle Energie sich bei osteuropäischen Spediteuren signifikant häuft. Ich lege Ihnen ans Herz, sich diese Beiträge anzuschauen.
Das Thema ist eigentlich ein bundespolitisches, das machen wir ja auch in dem Antrag deutlich, aber dieser Antrag ist für das nordöstlichste Bundesland der Republik und seinen Grenzverkehr von besonderer Bedeutung. Wir sind hierzu in Kontakt mit Spediteuren in Mecklenburg-Vorpommern getreten. Ich persönlich habe dazu längere Gespräche mit einem Spediteur aus meiner Heimatgemeinde geführt. Bei solchen Gesprächen wird schnell deutlich, in welcher Form billige Spediteure aus dem Ausland unsere Speditionen unter ungeheuren Wettbewerbsdruck setzen. Das gefährdet die Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Bundesland ist geografischer Knotenpunkt zwischen Ost-, Mitteleuropa und Übersee. Land und Bund haben diesen Knotenpunkt nach Kräften ausgebaut. Denken Sie an die Infrastruktur! Denken Sie an die Autobahnanbindungen! Wir haben uns dabei auf redliche Weise und mit großer Kraftanstrengung auch gegen manchen Widerstand von BUND, NABU und Co einen Wettbewerbsvorteil, zum Beispiel für unsere Spediteure, erarbeitet. Mit der Binnenanbindung unserer Häfen arbeiten wir weiter daran. Hinzu kommen die jüngst erfolgreichen Bemühungen des Altkreises Parchim und der Landeshauptstadt um den Beitritt in die Metropolregion Hamburg. Sie verfestigen die Entwicklung zu einem Knotenpunkt zwischen Osteuropa und Übersee.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass nicht nur deutsche Spediteure, sondern auch solche aus anderen Ländern aus Osteuropa von unserem infrastrukturellen Engagement profitieren, ist gut und auch gewollt. Es ist der Ausdruck eines komparativen Vorteils, aber gerade deshalb darf es nicht sein, dass redliches Engagement um Infrastruktur, Dienstleistung und Wertschöpfung in unserem Land durch unredliche Geschäftspraktiken unterminiert wird. Betrügern muss mit Stilllegung ihrer Fahrzeuge und empfindlichen Strafen für Fahrer und Halter das Handwerk gelegt werden.
Ich werde in der Aussprache einiges zu den Initiativen anderer Länder sagen. An dieser Stelle fordere ich heute ein Ende der Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Mehrzahl an Spediteuren, die sich einen solchen Vorteil nicht verschaffen. Wir fordern ein Ende eines eklatanten Umweltskandals und Steuerbetrugs. Wir wollen einen fairen Wettbewerb und fordern daher Rechtssicherheit, eine Erhöhung der Kontrolldichte auf deutschen Straßen und natürlich eine zügige und flächendeckende Ausrüstung für das Bundesamt für Güterverkehr. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Christian Pegel. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die angesprochene Dieselaffäre bei VW hat in der Tat für weltweite Empörung gesorgt. Noch heute stehen Milliardenforderungen und Gerichtsverfahren im Raum. Es wird diskutiert, ob nachgerüstet wird, ob zugesagte Abgaswerte eingehalten werden können und ob das überhaupt technisch umsetzbar ist. Spannend ist, dass der hier aufgerufene Punkt weniger Beachtung gefunden hat, quasi eine Dieselaffäre ganz anderer Art, obwohl sie – das ist das Spannende – Experten zufolge vermutlich von den zusätzlichen Belastungen für die Umwelt deutlich mehr Einflüsse hat als die unbenommene Sauerei, die bei VW und anderen Beteiligten passiert ist, aber hier offenbar die Schäden deutlich größer sind.
Sie haben es ebenfalls angesprochen, Herr Eifler, die deutschen Spediteure, die überwiegend nicht dazu gehören, sind dadurch im internationalen Wettbewerb weiter benachteiligt. Es ist ohnehin nicht ganz einfach, im europäischen Wettbewerb standzuhalten. Das wirft die deutschen Spediteure aber weiter zurück. Der Schaden – auch das haben Sie angesprochen – geht in die Millionen. Sie haben ebenfalls schon einen Hinweis dazu gegeben, was dahintersteckt, nämlich, dass – das ZDF hat entsprechende Berichte gebracht – 20 Prozent aller Lastkraftwagen aus osteuropäischen Herkunftsländern, die in Deutschland fahren und uns durchkreuzen, ihre Abgasanlagen, freundlich formuliert, verändert, unfreundlich formuliert, manipuliert haben. Berufen hat sich das ZDF dabei auf Messungen der Universität Heidelberg, die im Auftrag des Senders und eines Speditionsverbandes durchgeführt worden sind, wobei die Hochschule Heidelberg einige Tage nach dem ZDF-Bericht ihre Daten noch mal korrigiert hat. Sie geht davon aus, dass nicht 20 Prozent, sondern 23, im Extremfall bis zu 40 Prozent der Fahrzeuge aus Nachbarstaaten hier mit entsprechend veränderten, manipulierten Anlagen unterwegs sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Eifler hat auch darauf hingewiesen, diese Manipulation ist relativ einfach machbar. In moderne Dieselmotoren wird der Stoff AdBlue in den Abgasstrang eingespritzt. Um das mal zu übersetzen: AdBlue ist – etwas vereinfacht formuliert – eine Lösung von hochreinem Harnstoff in demineralisiertem Wasser. Die Zugabe von AdBlue bewirkt, dass der Dieselmotor weniger Stickoxide ausstößt. Nur durch die Einspritzung – auch das haben Sie eben gesagt – von AdBlue können die aktuellen Lkw-Generationen die Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 überhaupt erreichen und einhalten. Deren Einhaltung ist wiederum wichtig für den Schutz der Umwelt und deshalb spielt dies eine zentrale Rolle.
Eine zentrale Rolle spielt es aber auch deshalb – darauf sind Sie ebenfalls eingegangen –, weil die Mautabgabe sich daran orientiert, welcher Umweltklasse mein Lkw angehört. Fahrzeuge, die weniger Schadstoffe ausstoßen, zahlen dafür dann auch weniger Maut je gefahrenen Kilometer. Die betrügerischen Lkw-Fahrer und LkwBesitzer verzichten also auf die Zugabe von AdBlue und wollen dann trotzdem die geringere Maut zahlen. Das gelingt momentan leider relativ einfach, denn für rund 40 Euro – so sagen es mir die Kolleginnen und Kollegen – können sie mehrere Tausend Euro sparen, indem sie sich solche AdBlue-Emulator-Box kaufen, die Sie im Übrigen heute sogar im Internet erwerben kön
nen. Die Box unterbricht dann die Zufuhr von AdBlue, ohne dass der Motor Leistung einbüßt. Und – noch viel wichtiger – diese Box hat eine zweite Funktion: In den digitalen Verarbeitungsprozessen der Bordelektronik bewirkt sie, dass die Bordelektronik trotzdem weiterhin glaubt, ihr also vorgetäuscht wird, der Motor erhalte weiterhin AdBlue.
Letzteres ist bei Kontrollen wichtig, weil die Kontrollen normalerweise lediglich diese digitalen Kenntnisstände des Motors auslesen und der Motor registriert ja durch die Vortäuschung unentwegt, AdBlue sei in ausreichendem Maße zugeführt worden. Wenn die Kontrolleure ausschließlich diesen digitalen Daten vertrauen, würden sie auf diesen Betrug nicht aufmerksam werden. Schon deshalb fordern die deutschen Speditionsverbände – das war ja ein Teil des ZDF-Berichtes – die gründlichere Kontrolle. Denn wer AdBlue-Killer einsetzt, wer also diesen Emulator, diese Box, einbaut, spart doppelt. Er muss zwar zunächst die Box kaufen, die ist aber relativ günstig. Wenn Sie allein den Preis pro Liter AdBlue zugrunde legen – das sind circa 50 Cent – und wenn sie vor allem die geringere Mautgebühr zugrunde legen, amortisiert sich die Anschaffung eines solchen illegalen, vortäuschenden Gerätes relativ schnell.
Dem deutschen Staat entgehen nach Expertenschätzungen durch diese Machenschaften, Sie waren, Herr Eifler, bei 100 Millionen, die Kolleginnen und Kollegen sagen, es seien sogar 110 Millionen Euro Mauteinnahmen pro Jahr. Wer AdBlue-Killer einsetzt, schädigt also nicht nur die Natur, sondern er schädigt auch noch den Staat und die Allgemeinheit. Das Schlimmste daran ist, er bringt am Ende die ganze Branche in Verruf, weil nicht wenige ja nicht differenzieren nach dem Bericht des ZDF, es seien nur 40 Prozent, sondern die deutschen Spediteure stehen momentan genauso unter Druck und Generalverdacht, wie diejenigen, die die Sauereien anstellen.
Ich will auch deutlich sagen, die überprüften deutschen Spediteure haben sich nach allen Kenntnisständen bisher allesamt korrekt und legal verhalten. Sie werden umso mehr zu Unrecht gescholten. Noch mal: Im Wettbewerb ist das umso bitterer, weil sie gegen Unternehmen anfahren, die an der Stelle rechtswidrig Geld einsparen, und dann wird der Wettbewerb schwerer. Unsere deutschen Speditionen, die es ohnehin nicht ganz leicht haben, werden durch dieses Vorgehen zusätzlich im Wettbewerb unfair gefoult.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Forderung ist quasi ein energisches Eingreifen, ohne das der Schaden – das will ich deutlich sagen – im nächsten Jahr noch einmal größer werden würde, und zwar wesentlich größer. Ich habe eben gesagt, dass die Mautgebühren geringer ausfallen, wenn Sie entsprechend höhere Abgasnormen erreichen. Bisher sind in Deutschland nur – in Anführungszeichen – die 13.000 Kilometer Autobahnen und circa 2.300 Kilometer autobahnähnliche zweispurigen Bundesstraßen mautpflichtig. Ab dem 1. Juli 2018 wird die Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Das sind dann noch mal 40.000 weitere Kilometer Bundesstraßen, die mautpflichtig werden. Wenn Sie die bisherigen Erkenntnisse auf diese Situation umrechnen, werden dem deutschen Staat künftig mehrere Hundert Millionen Euro zusätzlich pro Jahr an Mauteinnahmen entgehen, wenn diesem Gebaren nicht ein Riegel vorgeschoben wird. Die Kostennachteile – das ist dann die Kehrtwende