In der Tat, den Schuh müssen Sie sich hier anziehen an der Stelle: Wenn Sie es ernst gemeint hätten, dann wären Sie auf die anderen Fraktionen zugegangen und hätten dort mal ausgelotet, ob es da Interesse gibt, an dem Thema was zu machen. Das haben Sie nicht gemacht, Sie haben den Antrag hier eingebracht. Das ist Ihr gutes Recht, das will Ihnen gar keiner absprechen, aber Sie wussten natürlich auch, dass das wenig Erfolg haben kann.
Wir haben 2016 nach den langen Diskussionen mit Unterstützung der Opposition die Landesverfassung angepasst, also es sind jetzt nur noch 100.000 und nicht mehr 120.000 Unterschriften zu bringen. Wir haben die zeitliche Begrenzung eingeführt, fünf Monate zu sammeln. Das finde ich fair, das habe ich auch beim letzten Mal gesagt, und das, glaube ich, ist auch zumutbar, weil ich kein Verständnis dafür habe, wenn man hier jahrelang Unterschriften sammelt, wenn bestimmte Themen beispielsweise schon längst durch faktische Entscheidungen abgeräumt sind. Und das Quorum ist von einem Drittel auf ein Viertel gesenkt worden.
Was die Unterschriften angeht, damit sind wir im guten Mittelfeld, 100.000 ist ungefähr 7,5 Prozent. In Bayern sind es 10 Prozent, im wahlberechtigten Hessen 20, im Saarland 7, also sollte man Mecklenburg-Vorpommern auch nicht schlechter reden, als es ist. Wir haben da schon sehr, sehr viel gemacht.
Ich habe auch so ein Stück weit ein Gerechtigkeitsproblem, denn Sie tun ja so, als wenn die Mehrheiten hier im Landtag vom Himmel gefallen sind. Ich meine, hier sitzt eine demokratisch gewählte Koalition, die zusammen fast 50 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereint hat, und das muss man auch mal zur Kenntnis nehmen. Dann kann es an der Stelle auch nicht sein, dass die von Ihnen genannten 40.000, die 5 Prozent, also Minderheiten, am Ende Mehrheitsvoten kippen. Das halte ich persönlich für einen schwierigen Ansatz.
Ich glaube, wir haben gute Erfahrungen gemacht in Deutschland mit der parlamentarischen Demokratie. Ich bin auf jeden Fall ein Verfechter davon. Ich glaube, gerade in politisch schwierigen Zeiten und auch bei strittigen Themen und bei Themen, die immer komplexer werden, ist das hier gut angelegt.
Nichtsdestotrotz – und da wiederhole ich mich gerne – haben wir gesagt im Koalitionsvertrag, dass wir bei dem Thema was machen wollen, Stichwort „Bürgerbefragung“ zu einzelnen politischen Themen, also die Bürger da auch mitnehmen. Ich weiß, dass das einigen an der Stelle nicht ausreicht, aber ich glaube, das ist ein weiterer wichtiger Schritt. Wir haben es ja gesehen beim Thema Gerichtsreform, dass selbst unter den alten Vorgaben Bürgerentscheide sozusagen, also Volksinitiativen zum Erfolg werden können, die Unterschriften gebracht werden.
Von daher, glaube ich, haben wir vernünftige Instrumente. Darauf sollten wir aufbauen. Unsere Fraktion gehört nicht zu denen, die holterdiepolter jedes Jahr die Verfassung ändern, sondern wir gehen damit sehr behutsam, vernünftig und ordentlich um. Ich glaube, wir haben im letzten Jahr gemeinsam mit der Opposition eine gute Lösung gefunden, zu der stehen wir, da sind wir auch vertragstreu an der Stelle.
Seitens der Fraktion der AfD ist gemäß Paragraf 50 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu überweisen. Ich lasse hierüber abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, die Überweisung an den Rechtsausschuss vorzusehen, den bitte ich um ein Handzeichen. –
Stimmenthaltungen? – Damit ist der Geschäftsordnungsantrag der Fraktion der AfD, die Überweisung an den Rechtsausschuss vorzusehen, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern und des Volksabstimmungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern – Absenkung Quorum Volksbegehren; Abschaffung Quorum Volksentscheid, auf Drucksache 7/539.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/539 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland, Drucksache 7/701.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord) (Erste Lesung) – Drucksache 7/701 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als unser Land über das damalige Sozialministerium noch die Kassenaufsicht über die AOK Mecklenburg-Vorpommern sowie die IKK Nord führte, war ein eigener Prüfdienst des Landes sinnvoll. Beide Krankenkassen hatten damals zudem ihren Hauptsitz in Schwerin. Auch waren damals noch weitere nach dem Krankenversicherungsrecht zu prüfende Einrichtungen wie etwa die Kassenärztliche Vereinigung oder die Zahnärztliche Vereinigung im Land Mecklenburg-Vorpommern zu berücksichtigen.
Die AOK Mecklenburg-Vorpommern ist im Jahre 2011 durch Fusion mit den Schwesterkassen in Berlin und Brandenburg in der AOK Nordost aufgegangen. Diese hat nun ihren Hauptsitz in Brandenburg, sprich in Potsdam, und ist damit nicht mehr unserer Landesaufsicht unterworfen. Entsprechendes gilt für die IKK Nord und die Situation unserer Nachbarländer.
Mit der Neuordnung der Krankenkassenlandschaft und den damals damit verbundenen Fusionsentwicklungen innerhalb der allgemeinen Ortskrankenkassen haben sich in den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern grundlegende Veränderungen für den Prüfdienst der Krankenkassen ergeben. Nach Maßgabe des Fünften und Elften Buches Sozialgesetzbuch, SGB V und XI, haben sich für die für die Sozialversicherung zuständigen oberen Verwaltungsbehörden der Länder die Geschäfts-, Rechts- und Betriebsführung der dieser Aufsicht unterstehenden Krankenkassen und Pflegekassen sowie deren zu prüfenden Arbeitsgemeinschaften geändert. Ebenso sind die Kassenärztliche Vereinigung, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und die anderen kleineren Einrichtungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zumindest alle fünf Jahre zu prüfen.
Wenn hier von Prüfung die Rede ist, ist darunter die Prüfung der Gesetzmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit des gesamten Geschäftsbetriebes zu verstehen und nicht die
Prüfung von medizinischen Behandlungsfällen. Mit der Prüfung soll sichergestellt werden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung ihren Auftrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung gesetzmäßig wahrnimmt und mit den Mitgliedsbeiträgen der Versicherten wirtschaftlich und sparsam umgegangen wird.
Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat in den zurückliegenden Jahren diese Prüfung über eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Prüfdienst des Landes Brandenburg realisiert. Aufgrund dieser Vereinbarung hatte der Prüfdienst des Landes Brandenburg insgesamt die in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Prüferinnen und Prüfer übernommen. Diese Vereinbarung lief im Jahre 2016 aus und konnte nicht verlängert werden. Da auch in Hamburg und Schleswig-Holstein ähnliche Anpassungsprozesse in der Kassenlandschaft wie im Prüfdienst Mecklenburg-Vorpommerns vollzogen wurden, soll nun ein neuer Prüfdienst der Krankenkassen mit Sitz in Hamburg errichtet werden.
Der Bundesgesetzgeber ging bei der Schaffung des Paragrafen 274 SGB V davon aus, dass aufseiten der Länder die Kosten für den Prüfdienst durch Umlage auf landesunmittelbare Krankenkassen – im Regelfall die allgemeinen Ortskrankenkassen und hier durch besondere Rechnungslegung gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen beziehungsweise dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen – realisiert werden können. In jedem Fall sollten die Kosten für die Prüfung vollständig auf die zu prüfenden Einrichtungen umgelegt werden. Eine Kostenbeteiligung der Länder war nicht vorgesehen.
Diese Zielrichtung ist angesichts der skizzierten Entwicklung der letzten Jahre in den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern nun doch nur noch bedingt umsetzbar. Mit dem Wegfall der Aufsichtszuständigkeit für landesunmittelbare Krankenkassen entfällt die Erstattung der Kosten für die mit der Prüfung belasteten Stellen durch eine mitgliederbezogene Umlage bei den landesunmittelbaren Krankenkassen.
Folgende Berechnungen wurden angestellt: Nach den Einschätzungen der drei Länder werden zur Prüfung der jeweiligen KVs, Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und MDKs sowie der Prüfstellen KV und KZV circa 2.400 Prüftage insgesamt angenommen, auf fünf Kalenderjahre verteilt. Ausgehend von den jährlichen 160 Prüftagen pro Prüfkraft kann damit eine Prüfung aller in den drei Ländern zu prüfenden Kassen abgesichert werden.
Meine Damen und Herren, daraus ergibt sich ein Stellenpool von drei Beschäftigten. Eine Kraft soll bezahlt werden nach A15 und zwei weitere nach A13. Damit kann der Prüfdienst eigenständig organisiert und nach gleichen Prüfmaßstäben in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern getätigt werden. Dafür werden rund 325.000 Euro benötigt. Wir haben im Haushalt für die Jahre 2018 und 2019 110.000 Euro in den Landeshaushalt eingestellt.
Meine Damen und Herren, damit wären die Voraussetzungen geschaffen, um in den drei Ländern eine neue Prüfstelle einzurichten. Entscheidend ist, dass wir dazu einen Staatsvertrag brauchen. Ich will Sie darum bitten, dass Sie dieses Gesetz zur Beratung in die Ausschüsse überweisen, um damit am Ende den Weg frei zu machen für einen Staatsvertrag zwischen den genannten Ländern. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Minister hat es ausgeführt, früher war alles einfacher.
Einfacher wars! Ob es besser war, das ist noch dahingestellt. Das ist immer eine Sache der Perspektive, Herr Ehlers.
Also, wir hatten unsere AOK Mecklenburg-Vorpommern, die haben wir geprüft. Der Prüfdienst dafür saß damals im Sozialministerium beziehungsweise war diesem zugeordnet. Die AOK gibt es in dieser Form nicht mehr, die hat sich zusammengeschlossen und damit wechselte natürlich auch die Zuständigkeit für die Prüfung. Bei den bundesweit tätigen Kassen war es schon immer so, da prüft das Bundesversicherungsamt, und auch das andere notwendige Prüfgeschehen ist von Harry Glawe präzise dargelegt worden,
sodass ich aus meiner Sicht nur sagen kann, wir sollten der Überweisung zustimmen. – Herzlich Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Vincent Kokert, CDU: Da hat er aber schnell noch was zusammengeklempnert. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Der Titel der heutigen Debatte ist schon etwas irritierend. Wir debattieren über einen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland, aber eine Versicherung dieses Namens gibt es gar nicht und es soll auch gar keine Krankenkasse geprüft werden. Nein, wir debattieren hier über einen einzurichtenden gemeinsamen Prüfdienst der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern für die verbliebenen Reste. Geprüft werden sollen die länderspezifischen KV, KZV und MDK und damit verbundene Organisationen. Die diesbezüglichen Prüfverpflichtungen der Länder basieren auf Paragraf 274 SGB V und Paragraf 46 SGB XI.
Die Krankenkassenlandschaft hat sich in den letzten Jahren aufgrund der Fusionen von Krankenkassen derart verändert, dass die Prüfzuständigkeiten einiger Länder für Krankenkassen wegfallen. Wir finden das richtig und gut, dass sich diese Krankenkassenlandschaft so verändert hat.
In Mecklenburg-Vorpommern verbleiben nur noch die Prüfungen für den länderspezifischen MDK, die KV und KZV und deren Prüfstellen und Beschwerdeausschüsse. In Hamburg und Schleswig-Holstein sieht es ähnlich aus. Für diese drei Länder wird jeweils ein verbliebener Prüfaufwand von je 160 Prüftagen pro Jahr – wie wir gehört haben – angegeben. Dies entspricht nicht einmal einer VK pro Bundesland. Üblicherweise wird eine VK mit 220 Arbeitstagen pro Jahr kalkuliert.