Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist eine außerordentliche Kabinettssitzung hier.)

und in dieser Abstimmung rufe ich jetzt auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ebenfalls einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ebenfalls einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1073 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1073 einstimmig angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – War das jetzt eine Gegenstimme aus der Fraktion der BMV? War das eine Gegenstimme?

(Zuruf vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Nein.)

Gut. Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1073 ebenfalls einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen, Drucksache 7/763, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 7/1075.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staats- vertrages über das Gemeinsame Krebs- register der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/763 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses (5. Ausschuss) – Drucksache 7/1075 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen auf Drucksache 7/763. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/1075 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthal

tungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksa- che 7/763 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/763 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum, Drucksache 7/773.

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum (Verschleierungsverbotsgesetz Mecklenburg- Vorpommern – VerschleierungsVerbG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/773 –

In der 17. Sitzung des Landtages am 13. Juli 2017 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum auf Drucksache 7/773.

(Unruhe auf der Regierungsbank)

Also ich sage es jetzt noch mal: Beim nächsten Gespräch auf der Regierungsbank im Rahmen der Abstimmung – und die Abstimmung hat begonnen – werde ich die Sitzung unterbrechen und eine außerordentliche Ältestenratssitzung einberufen. Ich bitte jetzt wirklich, das Ganze ernst zu nehmen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/773 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktionen der AfD und BMV abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) – Einführung des „finalen Rettungsschusses“, Drucksache 7/774.

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg- Vorpommern (SOG M-V) – Einführung des „finalen Rettungsschusses“ (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/774 –

In der 17. Sitzung des Landtages am 13. Juli 2017 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern – Einführung des „finalen Rettungsschusses“ auf Drucksache 7/774.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzesentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/774 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktionen der AfD und BMV abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Deutschen Institut für Bautechnik, Drucksache 7/954.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Deutschen Institut für Bautechnik (Erste Lesung) – Drucksache 7/954 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde versuchen, es kurz und bündig zu machen, es sei denn, ich bekomme gleich Zurufe, dass Sie gerne Details hätten.

Um es sehr knapp zu machen, es gibt aus den Bundesländern eine gemeinsam getragene Institution, die gewisse Aufgaben übernimmt, die vorrangig aus europarechtlich vorgegebenen Aufgaben folgern. Diese europarechtlichen Rahmenbedingungen sind vor einigen Jahren geändert worden, deshalb müssten wir jetzt auch das Institut, was wir gemeinsam tragen, auf diese neuen Aufgaben einstellen. Das geschieht durch einen entsprechenden Staatsvertrag, der bereits unterzeichnet worden ist und jetzt in allen 16 Landesparlamenten ratifiziert werden muss.

Um genau diese Umstellungen von der alten Richtlinie auf die neue Richtlinie geht es. Ein Teil dieser europa

rechtlichen Vorgaben ist zwischenzeitlich in ein Bundesgesetz geflossen. Auch diese Dinge führen dazu, dass Aufgaben wegfallen und andere Aufgaben neu entstanden sind. Auch das muss der Staatsvertrag abbilden. Alle Details können wir gerne im Rahmen der zuständigen Ausschussberatung erörtern.

Noch mal: Wenn Sie an dieser Stelle weiteres Begehr nach Details haben, geben Sie mir ein Signal,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Später.)

ansonsten hoffe ich, dass wir es damit in den Fachausschuss geben können und dort die Details erörtern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/954 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen, Drucksache 7/1042.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) (Erste Lesung) – Drucksache 7/1042 –

Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Frau Hesse.