Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer ein Studium beginnt, wer an einer Uni auf einen bestimmten Abschluss hinarbeitet, der erwartet bestimmte Inhalte hinter dem Titel eines Studiengangs, vor allem aber vertraut er auf die Qualität dieses Angebots. Diese Qualität in Studium und Lehre abzusichern, ist eine wichtige Aufgabe. Ein Teil dieser Aufgabe obliegt den Ländern, etwa die rechtliche Regelung für den Bereich der Hochschulen zu finden, die für ein standardisiertes und ländereinheitliches Verfahren sorgen. Darum geht es heute in dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Kurz zum Hintergrund und zur Erklärung: Zur Qualitätssicherung werden die sogenannten gestuften Studiengänge akkreditiert, also die, die in aller Regel mit den Ab

schlüssen Bachelor und Master enden. Ziel dieser Akkreditierung ist eine geprüfte und vergleichbare Qualität. Diese Aufgabe liegt in Deutschland beim Akkreditierungsrat, der aber seinerseits Agenturen akkreditiert, die die Prüfung vor Ort vornehmen.

Dieses Outsourcing – und das hat Mecklenburg-Vorpommern übrigens schon sehr lange kritisch gesehen – wurde nun zu Beginn des Jahres vom Bundesverfassungsgericht bemängelt. In seinem Beschluss heißt es, dass der Gesetzgeber wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung nicht anderen Akteuren überlassen dürfe. Damit ist eine Neuregelung notwendig geworden, und zwar bis zum Jahresende. Die Kultusministerkonferenz hat deshalb einen Staatsvertrag erarbeitet, der den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird, in dem er die wichtigsten Eckpunkte festschreibt. Die Länder können aber über entsprechende Rechtsverordnungen Konkretisierungen vornehmen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben diesem Vertrag bereits zugestimmt, unser damaliger Ministerpräsident hat ihn im Juni unterzeichnet. Was nun noch fehlt, ist die Zustimmung des Parlaments, und um diese Zustimmung geht es heute.

Was ändert sich nun nach diesem Gesetzentwurf? Die Rolle von Akkreditierungsrat und Agenturen werden neu definiert. Die Entscheidung über eine Akkreditierung liegt von nun an beim Akkreditierungsrat. Er trifft diese Entscheidung auf der Grundlage von standardisierten Gutachten der Agenturen, die dort Beschluss- und Bewertungsempfehlungen aussprechen.

Der Staatsvertrag billigt der Wissenschaft mehr Gewicht im Akkreditierungsrat und damit bei Akkreditierungsentscheidungen zu. Gerade wenn es um fachlich inhaltliche Fragen geht, ist dies ein Plus an Expertise und auch ein Plus für die Qualitätsprüfung. Deshalb war MecklenburgVorpommern dieser Punkt in den Verhandlungen ganz besonders wichtig. Damit steht die Akkreditierung nunmehr auf einer belastbaren Rechtsgrundlage und die Studierenden können nicht nur auf die Qualität ihrer Studiengänge vertrauen, sondern auch auf die Qualität von deren Prüfung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir noch ganz kurz ein paar Worte zum Schluss, und zwar zur Zukunft des Diploms. Auch das wurde in diesem Zusammenhang immer wieder diskutiert. Unser Landeshochschulgesetz sieht die optionale Verleihung des Diploms am Ende eines gestuften Studiengangs vor. Wir haben in den Verhandlungen darauf geachtet, dass der Wortlaut des Staatsvertrages dem Gesetzeswortlaut unseres LHG nicht widerspricht. Ich bitte Sie insofern um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1042 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur

Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes, Drucksache 7/1051.

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/1051 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Kliewe.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr verehrte Präsidentin! Sehr verehrte Abgeordnete! Werte Gäste! Die Erhaltung des Grünlandes ist sowohl aus Gründen des Artenschutzes, aber auch aus Gründen des Klimaschutzes geboten. Deshalb hat die Europäische Union mit der Verordnung 73 aus 2009 die Mitgliedsstaaten verpflichtet, das Dauergrünland zu erhalten. Diese Verpflichtung wird mithilfe eines mehrstufigen Verfahrens umgesetzt.

In Deutschland sind für die Erhaltung dieses Verfahrens die Länder zuständig. Jedes Bundesland hat jährlich auf der Grundlage der Direktzahlungsanträge der Landwirte den Anteil des Dauergrünlandes an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche zu ermitteln und diesen Anteil der Europäischen Kommission mitzuteilen. Die Verordnung gibt vor, dass das jeweilige Mitgliedsland Maßnahmen zum Erhalt des Dauergrünlandes ergreift, wenn sich der Anteil um fünf Prozent zum jeweiligen Basiswert verringert. Sollte sich der Anteil des Dauergrünlandes um mehr als acht Prozent gegenüber dem Basiswert verringern, kann das Land die Bewirtschafter verpflichten, umgebrochenes Grünland wieder einzusäen oder andere Flächen als Grünland anzulegen. Wird der Dauergrünlandanteil sogar um mehr als zehn Prozent verringert, so muss das jeweilige Land einen Ausgleich schaffen.

Seitens der Bundesregierung wurde mit dem Direktzahlungsverpflichtungsgesetz die Zuständigkeit den Ländern übertragen und ihnen gleichzeitig eine Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen eingeräumt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den zurückliegenden Jahren ist der Anteil des Dauergrünlandes in Mecklenburg-Vorpommern größer geworden, also er hat nicht abgenommen. Wir haben deswegen auch nicht die Problematik, dass wir diese 5-Prozent-Grenze unterschreiten. Noch im Jahre 2012 wurde seitens der Landesregierung davon ausgegangen, dass Landwirte verstärkt von der Möglichkeit des Umbruchs von Dauergrünland Gebrauch machen würden. Um ein Überschreiten der 5-Prozent-Grenze auszuschließen, wurde damals das Dauergrünlanderhaltungsgesetz verabschiedet.

Durch die EU-Verordnung Nummer 1307 aus 2013 wird Grünland wie folgt definiert: Grünlandflächen sind „Flä

chen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind“.

Vielleicht noch mal kurz zur Erläuterung: Wir haben in der Landwirtschaft Grünlandflächen, die generell aufgrund ihrer Lage für nichts anderes geeignet sind als für die Grünlandnutzung, wie zum Beispiel Salzgrünländer oder sehr niedrige Grünlandstandorte, die oft überflutet werden, die Polderflächen an den Flüssen, und da gibt es natürlich auch Ackerstandorte, auf denen Ackergras eingesät wurde, um dort eine intensive Grünlandproduktion zu machen. Gerade um diese Flächen geht es, denn die absoluten Dauergrünlandflächen kann keiner umbrechen, weil da nichts anderes wächst als Gras.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde diese Definition so ausgelegt, dass der Fünfjahreszeitraum unterbrochen wird, wenn die Fläche aus der Produktion genommen wird oder ein Wechsel von Grünfutterpflanzen durch Umbruch und Neueinsaat erfolgte. Im Juli 2015 wurde von der Europäischen Kommission klargestellt, dass weder die eine noch die andere pflanzenbauliche Maßnahme den Entstehungszeitraum unterbricht. Diese unerwartete neue Auslegung findet seit 2015 in Deutschland Anwendung. Sowohl aus Gründen des Vertrauensschutzes als auch aus technischen Gründen wurde bundeseinheitlich festgelegt, dass eine Rückschau für den Fünfjahreszeitraum stattzufinden hat. Aufgrund der konkretisierten Betrachtungsweise der Europäischen Kommission wäre aus circa 10.000 Hektar Ackerland so Dauergrünland geworden. Bei einem Wertverlust von circa 20.000 Euro je Hektar wäre das für die Landwirtschaftsbetriebe ein immenser Verlust.

(Minister Dr. Till Backhaus: Es gibt ein Urteil dazu inzwischen.)

Nach EU- und Bundesrecht darf nicht umweltsensibles Dauergrünland als solches, das außerhalb der FloraFauna-Habitat-Gebiete liegt, jedoch wieder in Ackerland umgewandelt werden, solange der Anteil des Dauergrünlandes nicht mehr als fünf Prozent abnimmt. Durch die Genehmigung einer solchen Umwandlung bis zu dieser Grenze kann das Ausmaß des finanziellen Schadens für betroffene Landwirte verringert werden. Aus diesem Grunde haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal klarstellen, dass die Koalitionsfraktionen aus Gründen des Arten- und Klimaschutzes ausdrücklich für den Erhalt des Dauergrünlandes in MecklenburgVorpommern stehen. Dennoch sind wir der Auffassung, dass aufgrund der aktuellen Datenlage eine Anpassung des Gesetzes möglich und im Interesse der Landwirte und des dörflichen Friedens notwendig ist, denn oft wurden beispielsweise verpachtete Ackerflächen zu Grünland, obwohl Landwirte sich an die rechtlichen Vorgaben des Bundes gehalten haben. Hier könnten durch den Verpächter erhebliche Schadensansprüche geltend gemacht werden. Deshalb beantragt meine Fraktion die Überweisung dieses Gesetzes in den Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/1051 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Vorschlag zustimmen, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Wahleinsprüchen, auf Drucksache 7/1074.

Erste Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses (3. Ausschuss) zu gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Wahleinsprüchen – Drucksache 7/1074 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, die aus den Anlagen 1, 2, 3, 4 und 5 ersichtlichen Beschlussempfehlungen zu Wahleinsprüchen anzunehmen. Wer der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses auf Drucksache 7/1074 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist die Erste Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses einstimmig angenommen worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktionen der CDU und SPD – Praxistauglichen Umgang mit dem Wolf ermöglichen, auf Drucksache 7/1054.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Praxistauglichen Umgang mit dem Wolf ermöglichen – Drucksache 7/1054 –

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/1054 hat die Abgeordnete Frau Vizepräsidentin Beate Schlupp.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht von Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere in unserem Land berichtet wird. Diese Nachrichten verunsichern sowohl Nutztierhalter als auch die Menschen, die in Regionen mit Wolfsvorkommen leben. Besonders das vor Kurzem über die Medien ver

breitete Wolfsvideo aus der Nähe von Bartow, das zwei, zumindest nicht besonders scheue Wölfe in der Nähe einer Landwirtschaftsmaschine zeigt, lässt vor diesem Hintergrund die Menschen in den Wolfsregionen zweifeln, dass ein relativ konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wolf, aber auch von Nutztieren und Wolf möglich ist. Kann man ihnen daraus aber einen Vorwurf machen? Ich denke, nicht, hieß es doch lange Zeit, der Wolf greift allenfalls ungesicherte Schafe an, nicht jedoch wehrhafte Rinder.

Ende 2016 ließ sich diese Theorie auch in MecklenburgVorpommern nicht mehr halten. Am 21. Oktober 2016 wurde bei Niendorf eine Färse schwer verletzt und musste getötet werden. In diesem Jahr wurden seit April bereits vier Wolfsangriffe auf Rinder bestätigt. Das Bundesumweltministerium hält jedoch nach wie vor daran fest, dass Rinder nicht zum Beutespektrum der Wölfe gehören und Wölfe Menschen grundsätzlich meiden. Ohne den Koalitions…,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das wird sich mit „Jamaika“ auch nicht ändern. – Zuruf von Jörg Heydorn, SPD)

ohne den Koalitionsverhandlungen im Bund vorgreifen zu wollen, meine Hoffnung auf eine Änderung dieser Sichtweise ist sehr bescheiden. Viele im Internet kursierende Videos von Wolfssichtungen in der Nähe von Menschen mögen nicht aus Deutschland kommen, aber jetzt haben wir neben den Berichten einiger Betroffener ein erstes öffentliches Video mit zweifelsfreier Herkunft. Viele Menschen fragen sich – und sie fragen durchaus auch mich –, was man ihnen noch alles nicht sagen will und ob die Behauptung, ein konfliktarmes Leben mit dem Wolf,...

(Jörg Heydorn, SPD: Das ist eine Unterstellung! Sie arbeiten doch bei dem Thema ständig mit Unterstellungen! – Peter Ritter, DIE LINKE: Herr Kollege, das ist ein Koalitionsvertrag! – Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Dr. Ralph Weber, AfD)

Herr Heydorn, Sie haben doch noch die Möglichkeit, hier was zu sagen. Vielleicht würden Sie erst mal zuhören und dann können Sie gerne mit persönlichen Anwürfen gegen mich hier nach vorne kommen und Ihre Rede halten.

(Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, Torsten Renz, CDU, Henning Foerster, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)

… ein konfliktarmes Leben mit dem Wolf

(Vincent Kokert, CDU: Macht euch keine Hoffnung!)