Protokoll der Sitzung vom 28.09.2017

Nicht unwesentlich hat an diesem öffentlichen Reifeprozess der Integrationsförderrat mitgewirkt, wofür ich den ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern sehr herzlich danken möchte. Gleichberechtigung bezieht sich hierbei auf eine Teilhabe am politischen, am gesellschaftlichen, am wirtschaftlichen und kulturellen Leben, auf Chancengleichheit in der Bildung und auf die berufliche Integration.

Auch dürfen wir nicht nachlassen, gesamtgesellschaftlich größte Anstrengungen dafür zu unternehmen, die Potenziale von Menschen mit Behinderungen verstärkt zu

fördern. 3,2 Millionen aller in Deutschland lebenden schwerbehinderten Menschen sind im erwerbsfähigen Alter und mit Blick auf den Fachkräftemangel eine potenzielle Zielgruppe für die Gewinnung von qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Inklusion behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt ist sicher nur ein Argument für mehr Inklusion, worauf wir uns bereits ebenfalls in der Koalitionsvereinbarung verständigt haben. Auch werden die Änderungen aus dem Bundesteilhabegesetz und des dazugehörigen Landesausführungsgesetzes, das großteilig erst ab dem Jahr 2020 in Kraft treten wird, zu Verbesserungen und zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung beitragen.

Zurück zum Integrationsförderrat: Der 10. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum November 2012 bis Oktober 2016 liefert auch in diesem Berichtszeitraum wichtige und vor allem vielfältige Impulse für die politische Arbeit, auf die ich auszugsweise eingehen möchte. Grundsätzlich habe ich im Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Anzahl der Beteiligungen des Integrationsförderrates an den Vorhaben der Landesregierung gestiegen ist im Vergleich zu den Vorjahren. Das zeigt, wir nehmen die Beteiligung des Rates sehr ernst, um gemeinsam auf Ebene der Arbeitsgruppen die Teilhabechancen behinderter Menschen zu verbessern. Ich bitte darum, dass dieser Umstand auch von der Fraktion DIE LINKE wahrgenommen wird.

Selbstverständlich haben wir aber auch die Empfehlungen des Integrationsförderrates im Blick, die zum Beispiel auf eine frühzeitigere Beteiligung bei Rechtsetzungsverfahren abzielen. Darüber hinaus empfiehlt der Bericht, den Maßnahmekatalog der Landesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die …

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Larisch?

(Die Abgeordnete Maika Friemann-Jennert spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

Das ist nicht mehr viel. Dann, würde ich sagen, ja.

Ich war stehen geblieben beim Maßnahmekatalog, den wir natürlich erfüllen, evaluieren und fortschreiben wollen.

Auch wird angeregt, speziell für die Hochschulbildung eine weiterführende Strategie zu entwickeln. Daran arbeiten wir derzeitig. Gemeinsam mit den Hochschulen wird bis Ende 2017 ein Leitfaden „Inklusionsorientierte Hochschule“ entwickelt. Weiter empfiehlt der Integrationsförderrat, das Landesbehindertengleichstellungsgesetz konsequent und nachhaltig umzusetzen und an entsprechender Stelle die UN-Behindertenrechtskonvention fortzuschreiben, die im Übrigen eine Querschnittsaufgabe aller Ressorts darstellt.

Bereits 2006 haben wir mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz einen verbindlichen rechtlichen Rahmen geschaffen, der die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unterstützt. An dessen Umsetzung werden wir auf Landesebene weiterarbeiten, um Benachteili

gungen behinderter Menschen zu vermeiden. Zusätzlich haben wir uns gemeinsam mit unserem Koalitionspartner ohnehin das Ziel gesetzt, den Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in dieser Legislaturperiode fortzuschreiben.

Die Behindertenrechtskonvention ist dabei eine richtungsweisende Orientierung, wie auch in unserem Bundesland das öffentliche Leben so zu gestalten ist, dass sowohl Menschen mit als auch ohne Behinderungen Zugang zu öffentlichen Angeboten erhalten. Dazu zählt zum Beispiel auch der Abbau von Kommunikationsbarrieren in den öffentlich-rechtlichen Medien. Hier sind wir auf einem guten Weg. So werden beispielsweise im NDRFernsehen 80 Prozent des Programms mit Untertiteln für gehörlose und hörgeschädigte Menschen angeboten. Für blinde und sehgeschädigte Personen produziert der NDR Audiodeskriptionen.

Daneben beteiligt sich zudem das Ressort des Wirtschaftsministers Herrn Glawe, gemeinsam mit dem Tourismusverband sowie dem DEHOGA, an dem bundesweiten Kooperationsprojekt „Reisen für Alle“. In diesem Projekt werden seit dem März 2017 erstmalig Urlaubsorte hinsichtlich ihrer Beschaffenheit für Menschen mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen zertifiziert und mit vergleichbaren Kriterien bewertet. Innerhalb der nächsten drei Jahre werden so 80 touristische Betriebe nach diesem Verfahren zertifiziert.

Meine Damen und Herren, all diese Maßnahmen belegen, dass wir uns der Verantwortung und Notwendigkeit einer gleichstellungs- und teilhabeorientierten Landespolitik sehr bewusst sind, diese bereits umsetzen und wir deren Fortentwicklung gemeinsam mit dem Integrationsförderrat weiter voranbringen werden. Ich empfehle daher außerdem, den Bericht verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. – Zunächst einmal vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Jetzt gestatten Sie die Frage der Abgeordneten Larisch? (Zustimmung)

Werte Kollegin! Meine Frage bezieht sich auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung am politischen Leben. Es ist sehr schwierig, zum Beispiel für Menschen mit Hörschädigung und Sehschädigung, teilzunehmen, vor allen Dingen in den Kommunalparlamenten. Hat die Koalition auch vor, dahin gehend einzuwirken, dass es den Kommunen aufgegeben wird, da doch Regelungen zu treffen, dass entsprechend reagiert wird?

Die Frage ist eigentlich einfach zu beantworten. Die Behindertenrechtskonvention und alles das, was wir in der Berichterstattung haben, gilt ja nicht nur hier im Parlament, sondern auch für die Kommunalparlamente. Und auch auf der Ebene müssen wir uns dann im Sozialbereich diesbezüglich einen Kopf machen, wie wir das am besten umsetzen. Da sind die Städte und Gemeinden und die Landkreise auch schon unterwegs. Aber ich denke – die Frage zielt natürlich darauf ab, wie schnell das geht –, es ist ein Prozess, und das wissen Sie, glaube ich, auch.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke, Frau Abgeordnete.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Professor Dr. Weber.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Zunächst einmal ist es mir ein Anliegen, im Namen unserer Fraktion den Mitgliedern des Integrationsförderrates ganz herzlich für ihre Arbeit zu danken, denn der Einsatz für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke widmet sich besonders schutzbedürftigen und besonders schutzwürdigen Teilen unseres Volkes, und das wollen wir zunächst mal gebührend aussprechen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

In dem Zusammenhang möchte ich feststellen, dass sich dieser Bericht, über den wir jetzt sprechen, über einen Zeitraum erstreckt, der dann endet, als wir hier ins Parlament eingezogen sind, sodass wir uns dementsprechend recht kurzfassen werden. Zum einen möchte ich feststellen, dass schon der Vorbericht gerügt hat, dass eine nicht zufriedenstellende Personalsituation in der Geschäftsstelle des Integrationsförderrates vorliegt. Daran hat sich in den Jahren des Berichtszeitraumes nichts geändert und auch der neue Haushalt sieht keine Änderungen vor. Das wirkt etwas befremdlich.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Wir würden uns eine Gleichstellung der Geschäftsstelle des Integrationsförderrates etwa mit dem Landesfrauenrat oder dem Landesjugendring vorstellen können, also eine entsprechende Aufstockung dieser Personalausstattung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Dafür spricht auch, dass in dem Bericht mehrfach ausgeführt wird, dass der Integrationsförderrat aufgrund von Zeitknappheit nicht hinreichend in der Lage war, viele Anfragen ordnungsgemäß zu beantworten. Das dürfte auch – mindestens auch – der Personalknappheit geschuldet sein. Das ist ein weiterer Grund, hier Personal zuzulegen.

Irritiert hat mich dann aber das Vorbringen von Herrn Koplin,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Warum?)

dass der „Integrationsförderrat“ zu einem „Inklusionsförderrat“ umgewandelt werden soll. Ich hätte mir gewünscht, dass wir das im Sozialausschuss vielleicht mal angesprochen hätten, bevor es hier ins Plenum kommt. Aber gut, ich gehe davon aus, das wird dann noch nachgeholt. Und Herr Renz, der sich nach oben verabschiedet hat, hat seinem Erstaunen entsprechend Ausdruck verliehen.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ich kann nur sagen, einer solchen, nicht nur namentlichen Umbenennung dieses „Integrationsförderrates“ zu einem „Inklusionsförderrat“, sondern auch der inhaltlichen Umgestaltung werden wir nicht zustimmen können.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ach, schon vor der Diskussion?!)

Den Bericht dagegen werden wir natürlich akzeptieren.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ach, schon vor der Diskussion?! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Heydorn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Gegenstand unserer Erörterung ist der 10. Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.

Erst mal möchte ich mich den Ausführungen von Herrn Koplin anschließen und den Leuten, die in diesem Integrationsförderrat sitzen – und dabei meine ich vor allem diejenigen, die das ehrenamtlich machen –, einen herzlichen Dank aussprechen. Das macht sich nicht von selber, damit ist ein Haufen Arbeit verbunden. Und da muss man sagen, danke, dass ihr dazu bereit seid, diese Dinge zu leisten.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Dirk Lerche, AfD, und Christel Weißig, BMV)

Mein Kollege Fraktionsvorsitzender holt zum Klatschen aus. Das, finde ich, ist der richtige Weg, um erst mal darauf zu reagieren.

Wenn man sich diesen Bericht anguckt, dann muss man zwei Dinge, denke ich, zur Kenntnis nehmen. Das ist sehr sachlich verfasst und der Bericht macht eins deutlich, es gibt eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Integrationsförderrat auf der einen Seite und der Landesregierung auf der anderen Seite.

Herr Professor Weber hat gerade, was das Thema Ausstattung angeht, einen Vergleich zum Landesjugendring gezogen. Dieser Vergleich hinkt natürlich, denn die Geschäftsstelle des Landesjugendrings sitzt nicht im Sozialministerium, aber die Aufgaben der Geschäftsstelle für den Integrationsförderrat werden im Sozialministerium wahrgenommen. Wenn man jetzt sagt, der müsste besser ausgestattet werden, damit man schneller reagieren kann, dann ist das nur die halbe Wahrheit, denn es sollen ja nicht die Leute, die im Sozialministerium sitzen, die Stellungnahmen für den Integrationsförderrat schreiben, sondern die Mitglieder des Integrationsförderrates. Das sind häufig Leute, die das ehrenamtlich machen, weil sie andere Jobs bekleiden, und es ist natürlich so, dass denen nur eingeschränkte Zeitkontingente zur Verfügung stehen.

Wenn man sich die Entwicklung der Arbeit des Integrationsförderrates anguckt, dann muss man sagen, es gibt durchaus Dinge, wo man Verbesserungen erkennen kann. Im letzten Berichtszeitraum hat es folgende Veränderung gegeben, dass quasi alle relevanten Ministerien im Integrationsförderrat vertreten sind. Also da sitzt die Staatskanzlei, da sitzt das Agrarministerium, das Innenministerium und so weiter und so fort. Das heißt, die Kommunikation mit den anderen Mitgliedern des Integrationsförderrates ist viel unmittelbarer geworden, viel un

mittelbarer und direkter. Also da ist schon ein deutlicher Fortschritt zu verzeichnen gewesen.

Und ich glaube, man muss auf eins eingehen: Durch den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur UNBehindertenrechtskonvention hat es einen Paradigmenwechsel bei dem Thema „Wie wollen wir mit Menschen mit Behinderungen umgehen?“ in unserem Land gegeben. Integration hat ja von der Bedeutung her immer nur den Ausdruck, dass ich jemand integriere, das heißt, ich hole ihn irgendwie rein. Inklusion bedeutet dagegen, es sind alle schon drin. Wenn man sich das Ausmaß mal verdeutlicht, dann hat das natürlich in erheblichem Umfang Bedeutung. Also wenn alle immer schon drin sind, dann würde das bedeuten, jede Kindertagesstätte müsste jedes Kind, egal mit welcher Behinderung, letztendlich betreuen und versorgen können. Das Gleiche gilt für Schulen et cetera, et cetera. Und da muss man natürlich die Frage stellen: Gibt es denn überhaupt die Rahmenbedingungen dafür? Haben wir in unseren Kindertagesstätten die sächlichen Möglichkeiten, also zum Beispiel, was das Gebäude betrifft und auch die personellen Ressourcen, um diesen Dingen Rechnung zu tragen? Da sage ich, das sehe ich im Augenblick nicht.

Deswegen, und das finde ich auch gut am Integrationsförderrat, muss man diesen Inklusionsprozess so ausgestalten, dass man sich nicht überfordert. Also wenn man beispielsweise mal nach Nordrhein-Westfalen guckt, die haben das Thema Inklusion beim Thema Bildung im Galopp versucht und sind kläglich damit gescheitert. Übrigens ist damit dann auch eine Landesregierung gescheitert, denn die Regelungen, die sie getroffen haben, konnten sie nicht ordentlich umsetzen. Davor kann ich uns hier nur warnen.

Da, muss ich sagen, sehe ich den Integrationsförderrat deutlich an unserer Seite, dass man auf der einen Seite zwar sieht, was bedeutet die UN-Behindertenrechtskonvention für uns und wo ist das Endziel, aber die Etappen zu diesem Ziel muss man so ausgestalten, dass sie letztendlich auch zu erreichen sind. Das haben wir ja schon mal gut hingekriegt bei der Bildungskonzeption für die Schulen, also das, was hier so unter „Schulfrieden“ firmiert. Daran haben alle relevanten Fraktionen mitgearbeitet und letztendlich dafür Sorge getragen, dass man diese Dinge bei uns in einem ordentlichen Rahmen abarbeitet, und da, denke ich, spielt der Integrationsförderrat eine wesentliche Rolle.