Protokoll der Sitzung vom 28.09.2017

Es ist so. Dann haben Sie den Bericht noch nicht gelesen, das sehe ich Ihnen nach,

(Torsten Renz, CDU: Nee, das stimmt schon.)

deswegen stehe ich auch hier, um das nahezubringen und vielleicht Ihr Interesse daran zu wecken, dann später noch einmal nachzulesen.

(Torsten Renz, CDU: Ist passiert.)

Prima, das freut mich.

Und worauf ich jetzt hinauswill, ist, dass es so nicht sein kann, dass die Landesregierung dem Gesetz selber nicht entspricht. Paragraf 18 Landesbehindertengleichstellungsgesetz, da ist das festgelegt. Der Integrationsförderrat hat das kritisiert und dann gab es – das ist ebenfalls nachzulesen – ein Gespräch in der Staatskanzlei, wo das eine Rolle gespielt hat. Dann hat der Chef der Staatskanzlei einen Trick angewandt, den ich für ziemlich schoflig halte, muss ich sagen. Er hat gesagt, wir werden uns bemühen, das zu tun, wir werden dem Gesetz entsprechen, aber – das war der Trick –, aber nur noch in wesentlichen Angelegenheiten. Was aber wesentlich ist, das legt die Staatskanzlei fest, und das kann nicht sein. Entweder gilt dieser Paragraf 18 des Gesetzes, oder nicht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, das ist doch Normalzustand in diesem Land. – Torsten Renz, CDU: Nee, nee, nee, nee, nee!)

Wir sind der Meinung, Recht und Gesetz müssen eingehalten werden, gerade von der Landesregierung, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Also so geht es nicht.

Ein zweiter Kritikpunkt, den wir haben und den ich ansprechen möchte, ist: Zu Zeiten der Sozialministerin Martina Bunge war die Geschäftsstelle des Integrationsförderrates hoch angebunden. Diese Geschäftsstelle war so personell besetzt und so hochrangig besetzt, dass diejenigen, die in der Geschäftsstelle gearbeitet haben, gemeinsam mit den ehrenamtlichen Mitgliedern des Integrationsförderrates wirkungsvoll Einfluss nehmen konnten auf das Rechtsetzungsverfahren, das eben in Vorbereitung war seitens der Landesregierung. Beklagt wird, auch das sehen Sie im Tätigkeitsbericht, dass dem nicht mehr so ist, dass diejenigen, die jetzt in der Geschäftsstelle tätig sind – bei allem Respekt vor der Arbeit – nicht mehr die Wirkmöglichkeiten haben gegenüber den Ministerien. Das ist eine Frage der Besetzung, das ist eine Frage des Versehens mit Autoritäten, das ist eine Frage, wie ernst dieses Gremium letztendlich genommen wird. Da appellieren wir daran, dass es eine Änderung in der Hinsicht gibt.

So, jetzt habe ich viel über Schatten gesprochen, es gibt aber auch eine Menge Licht, wenn man den Tätigkeitsbericht anschaut.

(Torsten Renz, CDU: Eigentlich fängt man ja mit Licht an, ne?)

Ich fand es ganz toll zu sehen, dass das Landwirtschaftsministerium Überlegungen, Vorschläge, Initiativen des Integrationsförderrates aufgegriffen hat und einen Vorschlag zum Beispiel zur Herstellung von Barrierefreiheit so weit hochgezoomt hat, bis auf die Bundesebene, ausgehend vom Landwirtschaftsministerium, dass daraus ein Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz im Jahr 2014 wurde. Also das ist schon aller Ehren wert: Eine Initiative des Integrationsförderrates wird vom Landwirtschaftsministerium aufgegriffen, die bringen das auf die Ebene der Verbraucherschutzministerkonferenz und die verständigen sich 16 : 0, also einstimmig darauf, dass Fragen der Herstellung der Barrierefreiheit zum Thema Verbraucherschutz Priorität genießen. So stellen wir uns einen Umgang mit dem Integrationsförderrat unseres Landes vor. Das ist toll, das sollte Schule machen.

Das ist auch etwas für Sie, Herr Glawe, als Wirtschaftsminister, weil ja im Tätigkeitsbericht davon die Rede ist, dass es bei uns mangelt an der Barrierefreiheit von Arztpraxen. Wie Sie wissen, sind nur 47 Prozent der ambulanten Arztpraxen im Land barrierefrei. Das wäre doch mal – eine Initiative, aufgreifend die Überlegungen des Integrationsförderrates, Sie stehen nämlich auch im Tätigkeitsbericht, dann zu einer Initiative unseres umtriebigen Wirtschaftsministers und Gesundheitsministers zu machen –, das wäre eine tolle Sache.

(Minister Harry Glawe: Ich lade Sie zum Tee ein.)

Da können Sie sich ein Beispiel nehmen am Landwirtschaftsminister. Das fände ich nicht schlecht. Wenn Sie

das machen, dann bekommen Sie unseren Applaus ebenso, wie der Integrationsförderrat unseres Landes unseren Applaus verdient hat. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Minister Harry Glawe: Ich lade Sie zum Tee ein, Herr Koplin, dann sprechen wir darüber.)

Danke, Herr Abgeordneter.

Ums Wort gebeten hat die Sozialministerin. Frau Drese, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit nunmehr fast 17 Jahren setzt sich der bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eingerichtete Rat für Integrationsförderung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ein. Dieses Gremium, kurz Integrationsförderrat genannt, berät und unterstützt die Landesregierung bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen. Der Integrationsförderrat ist berechtigt, der Landesregierung Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorzulegen, die geeignet sind, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu beseitigen und zu verhindern. Zudem kann er ihr entsprechende Empfehlungen geben.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Integrationsförderrat ist bundesweit das einzige bei einer Landesregierung angesiedelte Gremium seiner Art. Darauf können wir in Mecklenburg-Vorpommern stolz sein. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden der Menschen mit Behinderungen, der kommunalen Spitzenverbände, der Sozialverbände, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, dem Landesfrauenrat, dem Bürgerbeauftragten und den Ressorts der Landesregierung.

Mit der Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2009 wurde die bislang jährliche Berichtspflicht auch aus Entbürokratisierungsgründen aufgegeben. Der Bericht wird nunmehr einmal in der jeweiligen Berufungsperiode gegenüber der Landesregierung erstattet. Die zu Beginn der jeweiligen Berufungsperiode des Vorstandes des Integrationsförderrates stattfindenden Gespräche mit den Ressorts der Landesregierung haben sich dabei bewährt, da sich hieraus gemeinsame Aufgaben der Zusammenarbeit im Rahmen der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen ergeben.

Der Integrationsförderrat hebt in seinem 10. Tätigkeitsbericht für den abgelaufenen Berichtszeitraum hervor, dass es mit seiner Unterstützung einen Reifeprozess in der Bewusstseinsbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung wie auch in der Bevölkerung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gegeben hat. Insbesondere mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden die Bedarfe der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowohl in der Politik als auch in der Öffentlichkeit noch stärker wahrgenommen.

Hinzuweisen ist auf den Fakt, dass der Integrationsförderrat im Berichtszeitraum in vermehrtem Umfang von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, gegenüber der Landesregierung Empfehlungen auszusprechen. Dies ist im Tätigkeitsbericht auch ausführlich dargestellt. Beispielhaft zu nennen sind die Empfehlungen zur konsequenten und nachhaltigen Umsetzung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes, einschließlich deren Erfolgskontrolle in den jeweiligen Ressorts. Insofern sind gegenüber verschiedenen Ressorts der Landesregierung Empfehlungen ausgesprochen worden, nicht nur gegenüber dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung.

Auch dadurch wird deutlich, dass die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen alle Lebens- und alle Rechtsbereiche berühren. Sofern seitens des Integrationsförderrates Empfehlungen ausgesprochen oder Anregungen gegeben wurden, ist ihnen weitestgehend gefolgt worden.

An dieser Stelle ist hervorzuheben, dass dem Integrationsförderrat mit der Abgabe von Empfehlungen ein sehr effektives Initiativrecht gegenüber der Landesregierung zur Verfügung steht. Eine vom Integrationsförderrat gegebene konkrete Empfehlung zum Agieren auf einem bestimmten Gebiet zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen erfordert vom Ressort eine tiefgründige Auseinandersetzung mit der Thematik.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Integrationsförderrat hat der Arbeit der Landesregierung auch im Berichtszeitraum wichtige Impulse gegeben. Die Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und dem Gremium kann durchweg als gut bezeichnet werden, zumal diese Kooperation manchmal ein behindertenpolitisch bewährtes streitbares Miteinander, nicht aber eine Konfrontation beinhaltet. Insgesamt ist festzustellen, dass der Integrationsförderrat einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von Benachteiligungen und damit zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen geleistet hat.

In seinem Tätigkeitsbericht benennt der Integrationsförderrat Schwerpunkte, welche die Landesregierung für ihre weitere Arbeit setzen sollte. Diese betreffen vor allem die Umsetzung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und der anderen Artikel des Gesetzes zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Vorschriften. Dabei wird die Landesregierung aufgefordert, das Landesbehindertengleichstellungsgesetz unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention zu überprüfen.

Mit der Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention werden wir im Jahr 2018 beginnen. Dabei soll der Integrationsförderrat zu einem Inklusionsförderrat weiterentwickelt werden. Die erforderlichen Schritte werden gemeinsam mit dem Integrationsförderrat und mit den Vereinen und Verbänden der Menschen mit Behinderungen unter dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ gegangen. Hier ist der Bericht also schon überholt. Die Gespräche haben bereits ihren Anfang auf der Klausurtagung des Integrationsförderrates genommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, bereits vor vier Jahren, am 27. August 2013, ist vom Kabinett der Maßnahme

plan der Landesregierung zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention, an dessen Erarbeitung der Integrationsförderrat im starken Maße beteiligt war, verabschiedet worden. Der Aufforderung des Integrationsförderrates, den Maßnahmeplan zu evaluieren, um zu prüfen, ob seine Ziele und Maßnahmen erfüllt sind, ist die Landesregierung bereits nachgekommen. Derzeit lässt mein Haus den Maßnahmeplan durch die Prognos AG evaluieren. Selbstverständlich wird der Integrationsförderrat an der Evaluation wie auch an der Fortschreibung des Maßnahmeplans beteiligt sein.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss Folgendes festhalten: In Mecklenburg-Vorpommern haben wir bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse von Menschen mit und ohne Behinderungen schon einiges erreicht. Dabei ist der Integrationsförderrat stets ein konstruktiver Wegbegleiter gewesen. Für diese Begleitung und Unterstützung möchte ich auch an dieser Stelle ganz herzlich danken.

Und ich möchte mich bei Frau Amtsrätin Polaschek für die engagierte Leitung der Geschäftsstelle bedanken. Mit diesem Dank verbinde ich die Hoffnung …

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten?

(Ministerin Stefanie Drese und der Abgeordnete Torsten Renz sprechen bei abgeschaltetem Mikrofon.)

Moment, Moment!

Da lag die Schuld aber nicht bei mir.

Frau Ministerin, der Abgeordnete Koplin hat ausgeführt über eine Umbenennung eines „Integrationsrates“ in einen „Inklusionsbeirat“. Das hörte sich so an, als wenn die Idee eben hier geboren worden ist. Jetzt führten Sie aus, dass Sie sozusagen auf gutem Wege sind. Vielleicht könnten Sie mal etwas ausführlicher erklären, wie der Stand bei den Verhandlungen oder bei der Beabsichtigung der Umbenennung ist.

Sehr gern, Herr Abgeordneter Renz.

Das ist eine Forderung, die wir schon im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU aufgenommen haben. Und ich möchte auch noch mal darauf hinweisen, einfach mit der Umbenennung ist es bei diesem Thema nicht getan. Weil Integration und Inklusion schon noch einen Unterschied machen, ist es eben nicht nur eine neue Bezeichnung, sondern erfordert genau diesen Weg, den ich vorhin beschrieben habe. Es müssen Gespräche geführt werden, wie da auch inhaltlich weiter vorangegangen werden soll. Dazu hat es, wie gesagt, bereits eine Klausurtagung des Integrationsförderrates gegeben. Das ist schon am Laufen.

Ich möchte gern mit meinem Dank noch mal ansetzen. Ich verbinde also mit dem ausgesprochenen Dank für die gute Zusammenarbeit die Hoffnung, dass die Landesregierung auch künftig gerade bei der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention auf diese Unterstützung setzen kann. Wir haben ein gemeinsames Ziel, das wir gemeinsam erreichen wollen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Renz, CDU – Minister Harry Glawe: Sehr gut. Klasse Rede!)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Für die Fraktion der CDU hat das Wort Frau FriemannJennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute ein gesellschaftlich und politisch höchst bedeutsames Thema in den Mittelpunkt unserer Debatte rücken: die gleichberechtigte und selbstbestimmte Integration behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben, das erste sozialpolitische Thema übrigens im neuen Plenarsaal.

Zur Inklusion sind wir auf allen gesellschaftlichen Ebenen verpflichtet, meine sehr geehrten Damen und Herren. Zur Umsetzung dieser kontinuierlich zu leistenden Aufgabe ist der Integrationsförderrat ein wichtiger und unverzichtbarer Partner. Das unterstreicht einmal mehr der bereits seit dem Frühjahr vorliegende 10. Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates, der den 9. Bericht aus dem Jahr 2013 fortführt.

Der Integrationsförderrat berät und unterstützt die Landesregierung seit seiner Einsetzung im Jahr 2000 bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Der Rat unterbreitet konkrete Vorschläge, die es umzusetzen gilt, und ist zudem bei Gesetzesentwürfen und anderen Rechtsvorschriften anzuhören, welche die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betreffen. Auf diese Expertise kann und wird die Landespolitik nicht verzichten, weshalb wir uns in der Koalitionsvereinbarung zum Ziel gesetzt haben, die Arbeit des Integrationsförderrates weiter zu unterstützen und – Herr Renz hat mir die Frage schon vorweggenommen – zugleich den Rat zu einem Inklusionsförderrat weiterzuentwickeln.

Bereits vor elf Jahren wurde in New York die UNBehindertenrechtskonvention verabschiedet. Die politische Stoßrichtung gilt bis heute unverändert. Es muss eine Selbstverständlichkeit werden, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben und im Übrigen auch am Arbeitsleben teilnehmen können. Auf dieser Ebene haben sich die Sensibilität und das Bewusstsein für die bevorzugte Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen in unserem Land bereits positiv gewandelt, zumindest nach meiner Auffassung.

Nicht unwesentlich hat an diesem öffentlichen Reifeprozess der Integrationsförderrat mitgewirkt, wofür ich den ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern sehr herzlich danken möchte. Gleichberechtigung bezieht sich hierbei auf eine Teilhabe am politischen, am gesellschaftlichen, am wirtschaftlichen und kulturellen Leben, auf Chancengleichheit in der Bildung und auf die berufliche Integration.