Protokoll der Sitzung vom 18.10.2017

Antrag des Finanzministers Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2015 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 7/103 –

Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht des Landesrechnungs- hofes 2016 (Teil 1) Kommunalfinanzbericht 2016 – Drucksache 7/278 –

Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht des Landesrechnungs- hofes 2016 (Teil 2) Landesfinanzbericht 2016 – Drucksache 7/565 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 7/1136 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Tilo Gundlack. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 7/1136 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Kommunal- und zum Landesfinanzbericht des Landesrechnungshofes sowie zur Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2015. Darin enthalten ist mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die entsprechenden Beratungen im Ausschuss.

Da viele der Abgeordneten der 7. Wahlperiode erstmals im Landtag vertreten sind, war es für sie auch das erste Entlastungsverfahren, und dies mit dem Jahr 2015 zudem noch für ein Haushaltsjahr vor ihrer Zeit im Parlament. Vor diesem Hintergrund möchte ich noch einmal darauf aufmerksam machen, dass erst mit der förmlichen Entlastung der Landesregierung durch den Landtag der Haushaltskreislauf beendet ist. Ich meine damit jenen Prozess von der Haushaltsaufstellung über das Haushaltsgesetzgebungsverfahren, die Ausführung des Haushalts bis hin zur Kontrolle des Haushalts einschließlich der Rechnungslegung, Rechnungsprüfung und Entlastung.

Mit der Rechnungslegung und seinem Antrag auf Drucksache 7/103 hat der Finanzminister den Landtag um Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 gebeten. Der Landesrechnungshof hat diese Rechnungslegung geprüft

und dem Landtag über das Ergebnis seiner Prüfung in seinem Jahresbericht 2016 berichtet. Der Finanzausschuss hat die beiden Teile dieses Jahresberichts 2016, mithin den Kommunal- und den Landesfinanzbericht 2016, in insgesamt acht Ausschusssitzungen mit Vertretern des Landesrechnungshofes und der Ministerien sehr intensiv beraten und teils sicher auch kontrovers diskutiert.

Ich erinnere an dieser Stelle nur an die Diskussion im Ausschuss zur laufenden Nummer 15 des Landesfinanzberichts bis hin zur Ausgestaltung des Versorgungsfonds und der Versorgungsrücklage. Während sich Landesregierung, Landesrechnungshof und die Abgeordneten noch dahin gehend einig waren, dass eine Vorsorge für die künftig zu zahlenden Beamtenpensionen getroffen werden muss, bestand hinsichtlich der Frage der Art und Weise der Ausgestaltung dieser Vorsorge keine Einigkeit aller Beteiligten mehr. Der Landesrechnungshof hat insoweit insbesondere moniert, dass der Versorgungsfonds nur noch sogenannte Schuldscheine des Landes enthält, für die ein fiktiver Zinssatz von vier Prozent gezahlt werde. Nach Auffassung des Landesrechnungshofes stellt dies jedoch lediglich eine Sonderzuführung an den Fonds dar und sollte daher auch so benannt werden.

Mehrere Ausschussmitglieder, sowohl seitens der Koalition als auch der Oppositionsfraktionen, haben hierzu ausgeführt, dass man diese Kritik des Landesrechnungshofes zwar formal nachvollziehen könne, es sich aber letztlich um den sprichwörtlichen Streit um das Kaisers Bart handeln würde. Letztlich sind beide Wege, und zwar sowohl die Verzinsung von nicht handelbaren Schuldscheinen des Landes mit vier Prozent als auch das Veranschlagen einer jährlichen Sonderzuführung an den Fonds rechtlich möglich.

Wie Sie der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung entnehmen können, empfiehlt der Finanzausschuss unter anderem, dass sich der Landtag nochmals ausdrücklich zu dem von ihm zur Verringerung der impliziten Verschuldung eingerichteten Versorgungsfonds bekennen soll. Auch wenn wir in diesem Punkt nicht der Auffassung des Landesrechnungshofs gefolgt sind, empfehlen wir Ihnen dennoch, zu einer Vielzahl der seitens des Landesrechnungshofes festgestellten Mängel bestimmte Ersuchen an die Landesregierung zu richten, um künftiges Fehlverhalten der öffentlichen Verwaltung zulasten des Landeshaushaltes weiter zu verringern und letztlich ganz zu vermeiden.

Welchen Wert der Finanzausschuss den Prüfungsberichten und Ergebnissen des Landesrechnungshofes insgesamt beimisst, können Sie sehr eindrucksvoll am Umfang der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung erkennen. Der Finanzausschuss legt Ihnen einen Entschließungstext von mehr als drei Seiten zu verschiedensten Prüfungsfeststellungen vor. Ich denke, eindrucksvoller kann man die Arbeit des Landesrechnungshofes kaum würdigen. Angesichts des Umfangs des Entschließungstextes sowie der ebenso umfänglichen, aber auch durch den Ausschuss mehrheitlich abgelehnten Entschließungsanträge der Fraktionen der AfD und der Fraktion DIE LINKE möchte ich auf diese nicht im Detail eingehen und auf meinen vorliegenden schriftlichen Bericht verweisen.

Der Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2015 hat der Finanzausschuss im Ergebnis seiner Beratungen mit den Stimmen der Fraktionen der SPD

und CDU gegen die Stimmen der Fraktion der AfD und bei Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich zugestimmt. Die Entlastung des Landesrechnungshofes für das Jahr 2015 empfiehlt der Finanzausschuss hingegen einstimmig. Darüber hinaus hat der Finanzausschuss der Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/1136 insgesamt einvernehmlich zugestimmt.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie nunmehr abschließend um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Torsten Renz, CDU: So machen wir das!)

Danke, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen damit zur Abstimmung.

Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/1136, Empfehlungen zu den Unterrichtungen durch den Landesrechnungshof, Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2016 (Teil 1), Kommunalfinanzbericht 2016, auf Drucksache 7/278, und Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2016 (Teil 2), Landesfinanzbericht 2016, auf Drucksache 7/565, anzunehmen. Wer der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU und der LINKEN sowie Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD und der Fraktion BMV angenommen.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, dem Antrag des Finanzministers auf Drucksache 7/103 zuzustimmen und der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU sowie Stimmenthaltungen der Fraktionen DIE LINKE, AfD und BMV angenommen.

In Ziffer 3 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, dem Landesrechnungshof gemäß Paragraf 101 Landeshaushaltsordnung MecklenburgVorpommern für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. Wer der Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1136 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1136 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV sowie Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Gesetzliche Krankenversicherung stärken – Pauschale Beihilfe für Beamte auch in Mecklenburg-Vorpommern einführen, auf Drucksache 7/1126.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Gesetzliche Krankenversicherung stärken – Pauschale Beihilfe für Beamte auch in Mecklenburg-Vorpommern einführen – Drucksache 7/1126 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Torsten Koplin für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben zu einem anderen Tagesordnungspunkt, als es um das Sozialgesetzbuch XII und andere Sozialgesetze ging, hier erfahren können, wie komplex soziale Sachverhalte sich darstellen, und überlegt, wie unser Antrag bestmöglich begründet werden kann. Ich fand keine bessere Textpassage als ein Dokument der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11738. Also die scheidende Bundesregierung hat zu dem Thema „Beihilfe und gesetzliche Krankenversicherung“ ein paar Ausführungen gemacht und ich finde das ganz interessant. Das würde ich ganz kurz zitieren wollen und dann auf das Anliegen kommen wollen, was hier für Sie zur Beschlussgrundlage von uns eingereicht wurde.

Zitat: „Beamtinnen und Beamte … sowie einige weitere Personengruppen … erhalten im Krankheitsfall einen Zuschuss zur medizinischen Versorgung, die sogenannte Beihilfe.

Gleichzeitig sind sie verpflichtet, zumindest für den Teil der nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kosten eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese Verpflichtung können sie über eine private Beihilfeergänzungsversicherung erfüllen oder sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung … versichern. Sollten sich Beihilfeberechtigte für eine freiwillige Versicherung in der GKV entscheiden, wird die Beihilfe aber nur in den sehr begrenzten Fällen gezahlt, in denen die GKV die Kosten nicht übernimmt. Oder kurz: Eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung bietet sich für Beihilfeberechtigte an und wird seitens des Gesetzgebers und Dienstherrn unterstützt, eine Mitgliedschaft in der GKV hingegen nicht. …

Daher ist es für die meisten Beihilfeberechtigten ungleich günstiger, sich privat zu versichern – gerade in jungen Jahren, in denen diese Entscheidung getroffen wird. Anders sähe das aus, wenn der Dienstherr den Arbeitgeberanteil in der GKV übernehmen müsste. Eine Untersuchung des Instituts IGES im Auftrag der BertelsmannStiftung … zeigt aktuell, dass die Beihilfeberechtigten bei einer echten Wechselmöglichkeit in die GKV mit Arbeitgeberanteil im Durchschnitt Beiträge sparen könnten. Noch größer wären die Einsparungen bei den Dienstherren, dem Bund, den Ländern, den Kommunen und anderen. Auch könnte der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung sinken.“ Also Drucksache 11738 der abgelaufenen Bundestagslegislaturperiode.

Wir, sehr geehrte Damen und Herren, als Linksfraktion wollen mit unserem Antrag Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern ein reales Wahlrecht ohne

finanzielle Nachteile zukommen lassen. Sie sollten bei ihrer Krankenversicherung frei zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Form wählen können. Ein reales Wahlrecht, beispielsweise durch eine Reform der Beihilfe, wäre eine Option. Sie könnte von den Beamtinnen und Beamten wahrgenommen werden, müsste aber nicht. Für diejenigen, die auf diese Option verzichten, würde sich nichts ändern. Ihre Beihilfe und die private Krankenversicherung würden nach unserem Vorschlag so weiterbestehen wie bisher, also an der Stelle kein Nachteil für die Betroffenen. Für diejenigen, die von der Option Gebrauch machen und die neue Form der Beihilfe und eine gesetzliche Krankenversicherung wählen würden, sollte diese Wahlmöglichkeit einmalig und auch bindend sein.

Alle diejenigen unter Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die jetzt denken, das ist alles unmöglich, seien daran erinnert, dass die Ausgestaltung der Beihilfe durch Landesrecht erfolgt. Darauf verweist übrigens auch die Bundesregierung noch mal ziemlich ausführlich. Das zu zitieren, ist an dieser Stelle nicht angemessen. Die jetzige Form kann verändert werden, wie auch die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion besagt – wenn Sie das nachlesen möchten, auf Drucksache 942 dieser Legislaturperiode.

Mecklenburg-Vorpommern könnte beispielsweise neben der alten, individuellen Form der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte, die in einer privaten Krankenkasse versichert sind, eine pauschale Beihilfe in Höhe von 50 Prozent des Versicherungsbeitrages für diejenigen einführen, die eine gesetzliche Krankenkasse wählen. Eine solche pauschale Beihilfe führt die Freie und Hansestadt Hamburg als erstes Bundesland zum 1. August 2018 ein, neben der individuellen Beihilfe. Im Übrigen gewährt auch das Bundesland Hessen eine Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu gehen, für die Beamtinnen und Beamten, auch das auf der besagten Bundestagsdrucksache.

(Torsten Renz, CDU: Mit Kostenübernahme.)

Es ist zu erwarten, dass ein Teil der Beamtinnen und Beamten die Wahlmöglichkeiten nutzt und zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln wird. Für sie würde die bisherige finanzielle Vorkasse bei medizinischen Leistungen entfallen. Für einige, wie für Menschen mit schweren Erkrankungen, wäre auch die Beitragsberechnung nach dem Solidarprinzip die bessere Alternative. Für den öffentlichen Dienst würde bei einem Wechsel die aufwendige Kontrolle der Rechnungen bei der Beihilfestelle entfallen und mittel- und langfristig würde auch der Landeshaushalt entlastet, denn es bliebe bei diesen Personen auch nach ihrer Pensionierung bei 50 Prozent des Versicherungsbeitrages, während sich die individuelle Beihilfe in diesem Fall auf mindestens 70 Prozent erhöht.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion freut sich auf eine interessante Diskussion. Wir erwarten, dass Sie unserem Antrag zustimmen, denn seine inhaltliche Kernforderung, den Beamtinnen und Beamten eine reale Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu ermöglichen, wird seit Jahren abgewogen, und gegen eine Erweiterung von Freiheitsrechten können Sie doch, sehr geehrte Damen und Herren, nicht wirklich sein.

Was also die Diskussion, die seit Jahren geführt wird, betrifft, seit 2004: Damals noch haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Überlegungen ins Spiel gebracht, wir haben sie im Grunde genommen aufgegriffen. Nicht zuletzt darf ich darauf verweisen, dass erst vor wenigen Tagen – Frau Kollegin Kröger und Herr Kolbe werden das bestätigen können und all diejenigen, die in der Rostocker Bürgerschaft sitzen neben ihrem Landtagsmandat – in der Bürgerschaft, vergangene Woche, dieses Thema auf Antrag der SPD-Fraktion eine Rolle gespielt und eine Mehrheit erhalten hat.

(Peter Ritter, DIE LINKE: He!)

Da ging es um das gleiche Ansinnen. Die SPD wollte das, was wir für den Landtag hier anregen, ebenfalls mit Blick auf die Bürgerschaft und die Beamtinnen und Beamten in Rostock.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Da stimmt das ja alles wieder nicht mehr.)

Da hat es eine Zustimmung seitens der LINKEN zum Antrag der SPD gegeben. Wir freuen uns darauf, heute Ihre Zustimmung zu erhalten.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Da bin ich ja mal gespannt, wie sie heute abstimmen. – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Danke, Herr Abgeordneter.

Ums Wort gebeten hat der Finanzminister des Landes. Herr Brodkorb, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr...

Herr Minister, entschuldigen Sie bitte, ich habe die Aussprache noch gar nicht eröffnet. Das muss ich natürlich noch tun.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten zu führen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Jetzt haben Sie das Wort, Herr Minister.