Protokoll der Sitzung vom 18.10.2017

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt mit Vornamen angesprochen, hervorragend, aber ich glaube, wir können das beide auch sehr gut sortieren, wer zu welchem Thema spricht, deswegen ist das nicht ganz so notwendig.

(Marc Reinhardt, CDU: Franz-Robert ist doch nicht da.)

Doch, er ist da.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Jochen Schulte, SPD: Er sieht nur ganz anders aus.)

Ja, wir haben von Herrn Koplin sehr eindrucksvoll geschildert bekommen, warum die Linksfraktion diesen Antrag eingebracht hat, dass sie die PKV sozusagen reformieren will. Sie haben sich ganz bewusst auf das Modell, was in Hamburg in Vorbereitung ist und, ich glaube, im Dezember beschlossen werden soll und im nächsten Jahr eingeführt werden soll, berufen. Wie der Minister in seiner Weisheit ausgeführt hat, haben wir uns schon eine Weile in der Koalition damit beschäftigt,

(Torsten Renz, CDU: So ist es.)

und der Minister hat in seinem Haus veranlasst, die Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen. Ich denke mal, Sie haben auch die Kleine Anfrage diesbezüglich gestellt, Herr Koplin, und daraus war ja ersichtlich, in welche Richtung Ihr Antrag kommen wird.

Also ich denke mal, es ist auch notwendig und wichtig, sich mit dieser Problematik zu beschäftigen. Das wird derzeit in der Landesregierung gemacht und wir merken ja – das ist hier auch schon in der Diskussion klar geworden –, dass damit natürlich einige Probleme in Zusammenhang stehen können. In Hamburg rechnet man teilweise mit bis zu 6 Millionen Euro Mehrkosten, wenn man dieses Modell durchführen würde, den Wechsel ermöglichen würde von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche, und es gibt eben auch noch andere Probleme, die auftreten können.

Deswegen ist es, glaube ich, sehr sinnvoll, dass wir hier eine Prüfung vornehmen und uns zu einer gegebenen Zeit damit noch mal beschäftigen, wenn diese Prüfung im Haus des Finanzministers durchgeführt worden ist. Vielleicht ergibt sich sogar eine Selbstbefassung im Finanzausschuss, und wenn die dann entsprechend vollzogen ist, kann man auch eine Bewertung vornehmen und sich noch mal im Parlament damit beschäftigen.

Ich denke, wir bedanken uns für die Anregung, dass sich das Parlament auch damit hier beschäftigt, können aber zurzeit diesem Antrag nicht zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Abgeordneter.

Ich nehme nicht an, Herr Liskow, dass Sie kritisieren, dass ich Sie richtig bei Ihrem vollen Namen genannt habe?

(Egbert Liskow, CDU: Nein, nein!)

Okay.

(Egbert Liskow, CDU: Ich war beeindruckt!)

Okay.

Für die Fraktion der AfD hat das Wort, nein, für die Fraktion BMV, Entschuldigung, hat das Wort Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMVFraktion lehnt den Antrag ab.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir hatten solche Hoffnung in Sie gesetzt, Herr Dr. Manthei!)

Wenn man den Antrag so liest, könnte man denken, hört sich ja alles prima an, warum sollen die Beamten nicht ohne Nachteile wählen können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Und dann steht im Antrag noch in der Überschrift, dadurch wird die gesetzliche Krankenversicherung gestärkt. Es ist sozusagen wie ein Wunder, es gibt nur Gewinner. Und ich habe gerade in der Rede von Ihnen, Herr Koplin, noch so starke Worte wie „Erweiterung von Freiheitsrechten“ gehört, dagegen mag man ja gar nicht mehr argumentieren,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Hatte ich gehofft.)

aber die Wahrheit ist natürlich,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Geschickt eingefädelt.)

dass sich in Wirklichkeit dieser Antrag zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung und zulasten der Steuerzahler am Ende sehr wahrscheinlich auswirken wird. Der Antrag hält einer Prüfung also nicht stand.

Der erste Vorteil, der im Antrag genannt wird, ist das Entfallen der finanziellen „Vorkasse“. Gemeint ist sicherlich nicht eine Vorkasse, denn auch für private Versicherte gibt es keine Vorkasse in dem Sinne – sie müssen auch nicht erst den Arzt bezahlen, bevor er sie behandelt –, sondern dass sie halt die Rechnung erst bezahlen müssen und dann einreichen müssen. Das ist tatsächlich, natürlich richtig, für gesetzlich Versicherte erheblich einfacher, ich schiebe meine Karte rüber und habe mit der Bezahlung nichts mehr zu tun.

Als zweiter Vorteil werden genannt günstigere Beiträge für Versicherte, also möglicherweise günstigere Beiträge für Versicherte, wenn sie schwer krank sind oder Kinder haben. Darüber habe ich mich sehr gewundert, über diesen Vorteil, weil das ja im Grunde bedeuten würde, wenn man als Beamter sich überlegt, was mache ich

jetzt, versichere ich mich gesetzlich oder privat, ich rechne das durch – und Sie meinen in Ihrem Antrag sozusagen, wenn man schwer krank ist, dann wechselt man in die gesetzliche Krankenversicherung –, da frage ich mich, wieso das eigentlich eine Stärkung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, denn das ist doch gerade einer der Vorwürfe, die die privaten Krankenversicherungen sich anhören müssen, dass sie nur die Jungen und Gesunden versichern wollen. Von daher ist das meiner Meinung nach kontraproduktiv zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Richtig ist auch, dass Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos über ihre Eltern mitversichert sind, während privat Versicherte dafür zu zahlen haben. Aber auch hier stellt sich die Frage, dass eben die gesetzliche Krankenversicherung dadurch meiner Meinung nach nicht gestärkt werden kann.

Und ein letzter Vorteil wurde noch genannt, dass der Staat dann die Rechnungen nicht mehr kontrollieren muss. Das ist natürlich richtig, aber ob das wirklich zu einer Entlastung des Haushalts führt, ist sehr fraglich. Der Steuerzahler muss wahrscheinlich gehörig zahlen, denn es sind zwei verschiedene Systeme, die hier zur Wahl stehen. Bei der Beihilfe wird nur bezahlt, wenn tatsächlich eine Arztleistung erbracht wurde, während man bei der gesetzlichen Krankenversicherung in der Tat ständig, jeden Monat, von Monat zu Monat bezahlen muss. Hamburg hatte ja, wie schon gesagt wurde, berechnet, dass wahrscheinlich 5,8 Millionen Euro Mehrkosten für den Steuerzahler entstehen werden. Von daher ist es sehr ungewiss, ob sich tatsächlich eine Verwaltungsvereinfachung durch diese Einführung ergeben würde. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Gundlack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Abgeordnete! Wir werden den vorliegenden Antrag ablehnen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Oh, Mensch!)

Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt auch die Wünsche der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen nach einer echten Wahlmöglichkeit zwischen PKV und GKV.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Auch wir sehen eine Ungleichbehandlung zwischen einzelnen Beschäftigungsgruppen im öffentlichen Dienst.

Als Diskussionsgrundlage für eine solche Reform hätte der Entwurf zum Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge der Freien und Hansestadt Hamburg sicher dienen können. Zwar können seit 2009 Beamtinnen und Beamte aus der PKV in die GKV wechseln, verlieren dadurch allerdings ihren Anspruch auf Beihilfe. Der Gesetzentwurf in Hamburg sieht unter anderem vor, dass den GKVversicherten Beamtinnen und Beamten 50 Prozent der GKV-Beiträge erstattet werden sollen. Bisher tragen sie die vollen Kosten selbst.

Der Senat der Hansestadt Hamburg hat zum oben genannten Gesetzentwurf nun die Verbandsanhörung eingeleitet. Eine Entscheidung der Bürgerschaft der Hansestadt Hamburg soll Ende 2017 erfolgen. Es war schon klar, der Eintritt soll der 01.08.2018 sein. Also insofern bezieht sich die Antragstellerin lediglich auf einen Gesetzentwurf, der sich noch nicht im parlamentarischen Verfahren befindet.

Wir plädieren dafür, dass die Landesregierung zunächst eine Bewertung des hamburgischen Gesetzentwurfes vornimmt. Erst mit einer Vorabprüfung dieses bundesweit einmaligen Ansatzes könnte man sich darüber verständigen, ob eine solche Option für Mecklenburg-Vorpommern gewollt sein könnte. Es liegen naturgemäß somit keine Erfahrungen vor.

Da ich nun selber Beamter im öffentlichen Dienst bin, kann ich den Wunsch nach einer echten Wahlfreiheit sogar sehr gut nachvollziehen. Wer hier sagt, dass man mit einer Mitgliedschaft in der PKV bessergestellt ist, der sollte sich zunächst die Rahmenbedingungen einmal genauer anschauen. Dies machen wir jetzt jedenfalls erst mal nicht. Wir wollten eine Überweisung in die Fachausschüsse, leider fanden wir bei unserem Koalitionspartner kein Gehör. Wir lehnen daher den Antrag ab, fordern das Finanzministerium aber auf, eine Prüfung auf Machbarkeit vorzunehmen. Der Finanzminister hat schon zugesagt und ich bin gespannt, was die Ergebnisse dieser Prüfung sind. Es wäre auch schön, wenn wir das auch im Finanzausschuss mitbekommen könnten.

Von der Warte her bin ich mal gespannt, was dabei herauskommt, und danach können wir uns wieder treffen und sagen, ob wir das nun wollen oder nicht. Vielleicht sollten wir das auch im Innenausschuss behandeln, weil ich glaube, der Widerstand auf der Seite des Koalitionspartners kommt nicht aus dem Finanzausschuss, sondern eher aus dem Innenbereich. Und von der Warte her,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was?!)

und von der,...

(Torsten Renz, CDU: Reine Spekulation.)

Nein, das ist keine Spekulation. Ich weiß es.

… und von der Warte her würde ich mich freuen,

(Torsten Renz, CDU: Reine Spekulation. Ich bin weder im Innenausschuss noch im Finanzausschuss.)

wenn Fachausschüsse, der Finanzausschuss und der Innenausschuss, beteiligt werden. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat noch einmal das Wort der Abgeordnete Koplin.