Und wenn wir als Parlament den Auftrag geben würden, bitte übernehmt das, dann weigern sie sich auch nicht, das zu übernehmen, denn es wäre für sie eine Stärkung. Für den Landesrechnungshof wäre das eine Stärkung, eine Stelle mehr und die Kosten,
Jetzt zahlen wir eine Stelle. Wir könnten dem Landesrechnungshof dann auch eine Stelle zahlen. Jetzt zahlen wir deutlich mehr,
und es wird genauso sein wie bei der Eichstelle. Da war es auch so vorgesehen, dass diese Eichstelle, die praktisch ausgegliedert wurde in die anderen Bundesländer, kostenneutral werden sollte. Die ist immer noch nicht kostenneutral.
Liegt Ihnen das vom Landesrechnungshof schriftlich vor oder ausdrücklich vor, dass er tatsächlich diese Aufgabe übernehmen würde?
Einen Moment, einen Moment! Sie können nur eine Frage stellen. Über eine zweite wird dann später beraten, wenn dann noch Zeit ist.
Da waren Sie übrigens auch dabei. Definitiv kann ich natürlich jetzt nichts dazu sagen, wie er sich verhalten würde, wenn wir ihn definitiv fragen würden, wie er sich da schriftlich äußert. Dazu kann ich nichts sagen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland auf Drucksache 7/701. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/1148, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BMV, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der AfD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/701 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/701 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von den Fraktionen der CDU und SPD liegt Ihnen ein Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 7/1168 zum Thema „Absackung der Autobahn 20 Höhe Tribsees“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen worden.
Es ist mir signalisiert worden, dass Einvernehmen zwischen den Fraktionen besteht, sodass wir auf die Begründung der Dringlichkeit und das Wort zur Gegenrede verzichten können. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? Den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung um diesen Tagesordnungspunkt einstimmig zugestimmt worden.
Kann ich davon ausgehen, dass wir diese Vorlage in der morgigen Sitzung nach Tagesordnungspunkt 14 behandeln?
Jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Drucksache 7/782.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – TVgG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/782 –
In der 17. Sitzung des Landtages am 13. Juli 2017 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre auch dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.